In diesem Ratgeber Anbau geht es um einen Anbau an ein bestehendes Haus. Solche Anbauten sind in der Regel fest mit dem Haus verbunden. Sie können bereits beim Hausbau mit erstellt werden, können aber auch erst nachträglich angebaut werden. Für die verschiedenen Anbauten gibt es unterschiedliche gesetzliche Vorschriften, die im Baurecht, im Nachbarschaftsrecht und im BGB verankert sind.
Zu den Anbauten, die hier besprochen werden sollen, gehören:
Anbau Garage
Anbau Carport
Anbau Wintergarten
Anbau Balkon und Erker
Anbau Terrasse und Veranda
Hausanbau (Hausvergrößerung)
Ratgeber Anbau
Baurecht für den Anbau
Foto: Pixelio /Gerd Altmann(geralt)Zuerst erhalten Sie einen Überblick über die gesetzlichen Vorschriften für einen Anbau, die im Baurecht und im Nachbarschaftsrecht niedergelegt sind. Bevor mit irgend einem Anbau begonnen werden kann ist nämlich die rechtliche Seite für den Anbau abzuklären. Die dafür notwendigen Informationen finden Sie im Ratgeber Anbau, Abschnitt Baurecht. Dort informieren wir Sie über die Vorschriften für einen Anbau im Rahmen der Bauordnung, ob Sie für einen Anbau einen Bauantrag stellen müssen, ob eine Baugenehmigung für den Anbau erforderlich ist und was im Rahmen des BGB und des Nachbarschaftsrechtes auf Sie zukommt.
Foto: Pfaff-GaragenDer Abschnitt Anbau Garage befasst sich mit dem Garagenbau insgesamt und stellt die Besonderheiten der Fertiggarage und der Doppelgarage heraus. Auch über die Materialien für einen Garagen- Anbau, ob Blechgarage, Betongarage oder Garage aus Holz, erhalten Sie ausführliche Infos.
Anbau Carport
Foto: CarportkingEin Carport Anbau bedingt ebenso wie der Anbau einer Garage die Klärung der grundsätzlichen Fragen nach dem Material, soll es ein Holz Carport, ein Stahl Carport oder ein Alu Carport sein. Daneben stellt sich die Frage ob es ein Einzel Carport oder ein Doppelcarport sein soll. Wesentlich ist auch die Entscheidung über das Carport Dach. Hier gibt es neue Möglichkeiten der Dachbegrünung oder der Nutzung als Solardach. Sie erhalten im Abschnitt Anbau Carport alle wesentlichen Informationen über die angesprochenen Themen.
Anbau Wintergarten
Foto: Sunshine Wintergarten
Der Wintergarten- Anbau gehört sicherlich zu den beliebtesten Anbauten in Deutschland. Was kann schöner sein, als warm und gemütlich in seinem Wintergarten zu sitzen, wenn es draußen schneit und friert. Allerdings sind auch beim Anbau eines Wintergartens vor den Genuss einige Überlegungen, hauptsächlich bezüglich der Wärmedämmung, anzustellen. Diese Überlegungen gehen zwangsläufig auch in die Richtung, welches Material eingesetzt werden soll. Holz-, Alu- oder Kunststoff-Wintergarten stehen zur Wahl für den Anbau. Wir informieren Sie über die Vor- und Nachteile der einzelnen Materialien.
Anbau Balkon und Erker
Foto: Schüco International KG
In der Regel sind Balkon und Erker beim Bau des Hauses bereits errichtet worden. Aber auch als Anbau gibt es Möglichkeiten, insbesondere einen Balkon nachträglich zu errichten. Eine Loggia ergibt sich gegebenenfalls durch den Anbau eines Erkers oder eines Balkons. Der Erker kann auch im Rahmen eines Dachausbaus erstellt werden. Was Sie dabei zu beachten haben, erfahren Sie im Abschnitt Anbau Balkon und Erker.
Anbau Terrasse und Veranda
Der Anbau von Terrasse und / oder Veranda wird meist bei der Errichtung des Hauses vorgenommen. Der Unterschied zwischen Terrasse und Veranda ist den meisten Menschen eigentlich nicht ganz klar. Grundsätzlich sind beide identisch; wenn eine Terrasse allerdings mit einer Brüstung oder Mauer und einer Terrassenüberdachung ausgestattet wird, dann nennt man diesen Anbau Veranda. Ein weiterer Anbau, der auch nachträglich machbar ist, findet man in der Dachterrasse. Dazu sind allerdings Maßnahmen am Dach selbst erforderlich. Wir informieren Sie auch über diese Form des Anbaus im Ratgeber Anbau Abschnitt Anbau Terrasse und Veranda.
Zu guter Letzt ist die aufwendigste Maßnahme für einen Anbau zu nennen, den Hausanbau, also die Verlängerung, Vergrößerung oder Verbeiterung des ganzen Hauses. Ein Anbau in dieser Form bedarf fast der gleichen Mühen, wie der Hausbau selbst. Je nach Größe des Anbaus kommt man ohne einen Architekten in der Regel nicht aus. Worauf Sie insbesondere achten müssen, wenn Sie einen Hausanbau vorhaben, erfahren Sie im Abschnitt Hausanbau.
Informieren Sie sich auch in unseren anderen Ratgebern, im Internet die jeweiligen Spitzenreiter in ihrer Kategorie.
Die baurechtlichen Voraussetzungen für einen Anbau sind, wie es in Deutschland üblich ist, in allen Facetten geregelt. Allerdings findet man die Vorschriften nicht in einem einzigen Gesetz, sondern muss sich durch eine Flut von Vorschriften durcharbeiten. Lassen Sie den Anbau von einem Architekten planen und/oder durchführen, so wird es kaum Komplikationen geben. Wenn Sie sich jedoch alleine dran machen, Ihr Haus zu verbessern, so sollten Sie die wichtigsten Bestimmungen kennen.
Das Baurecht für einen Anbau beinhaltet, dass Sie rechtliche Genehmigungen erhalten müssen, um eine Erweiterung an Ihrem bestehenden Gebäude vorzunehmen. Die Schritte und Anforderungen können je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich sein, aber im Allgemeinen gibt es 7 Stufen, die es zu erklimmen gilt.
Baurecht für den Anbau: Der 7 - Stufen - Plan
Stufe 1
Prüfung der Bauvorschriften und Bebauungspläne. Überprüfen Sie den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde, um festzustellen, ob Ihr Grundstück für den geplanten Anbau geeignet ist. Prüfen Sie die baurechtlichen Vorschriften und insbesondere auch die Abstandsflächenregelungen.
Stufe 2
Planen Sie den Anbau genauestens und erstellen Sie detaillierte Baupläne, idealerweise mit Hilfe eines Architekten oder Bauingenieurs. Berücksichtigen Sie dabei alle relevanten baurechtlichen Vorgaben.
Stufe 3
Holen Sie die notwendigen Genehmigungen ein. Stellen Sie einen Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Dieser Antrag muss alle relevanten Unterlagen und Pläne enthalten. Je nach Art und Umfang des Anbaus kann es erforderlich sein, weitere Gutachten, wie z.B. ein statisches Gutachten oder ein Brandschutzkonzept, einzureichen.
Stufe 4
Besorgen Sie sich rechtzeitig und schriftlich die nachbarschaftliche Zustimmung. In vielen Fällen ist nämlich die Zustimmung der Nachbarn zwingend erforderlich, insbesondere wenn der Anbau nahe an der Grundstücksgrenze liegt.
Stufe 5
Denken Sie bei Ihren Plänen an die Bearbeitungszeit und die Genehmigungserteilung beim Bauamt. Nach Einreichung des Bauantrags prüft die Bauaufsichtsbehörde die Unterlagen. Die Bearbeitungszeit kann je nach Behörde und Projektumfang variieren. Bei positiver Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung.
Stufe 6
Beginn der Bauausführung. Nach Erhalt der Baugenehmigung können Sie mit dem Bau beginnen. Es ist wichtig, dass die Bauarbeiten gemäß den genehmigten Plänen durchgeführt werden. In bestimmten Phasen der Bauausführung können Baukontrollen durch die Baubehörde stattfinden.
Stufe 7
Endlich die Abnahme und Fertigstellung. Nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgt eine abschließende Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde, um sicherzustellen, dass der Anbau den genehmigten Plänen und baurechtlichen Vorschriften entspricht. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Schritte und Unterlagen gut dokumentieren, um im Falle von Nachfragen oder Problemen alle Informationen griffbereit zu haben.
In einem Überblick erläutern wir Ihnen unten die gesetzlichen Vorschriften bezüglich des Einflusses auf einen Anbau. Auf den nächsten Seiten können Sie dann die entsprechenden Bestimmungen direkt als kompletten Gesetzestext lesen. Durch klicken auf die jeweilige gesetzliche Vorschrift gelangen Sie direkt auf die entsprechende Seite.
Vorschriften für den Anbau finden Sie
im BauGB (Baugesetzbuch), in dem der Anbau hinsichtlich seiner generellen Zulässigkeit geregelt ist,
in einem Bebauungsplan (B-Plan), der die Art und Weise der baulichen Nutzung eines Grundstückes, also auch den Anbau an ein Gebäude innerhalb eines bestimmten Gebietes regelt,
in der BauNVO (Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke), in dem generell die Art und das Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks, die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche geregelt wird,
in der MBO (Musterbauordnung), die von der Bauministerkonferenz als Muster für die Landesbauordnungen der 16 Bundesländer erarbeitet wurde,
in den Landesbauordnungen der Bundesländer (LBO), die individuelle Abweichungen der jeweiligen Länder gegenüber der Musterbauordnung aufweisen,
im Nachbarschaftsrecht, das in den Nachbarrechtsgesetzen der einzelnen Bundesländer (außer in Bayern, Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, dort gibt es kein eigenes Nachbarrechtsgesetz) niedergelegt ist
und letztendlich im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in dem auch nachbarschaftsrechtliche Regelungen für einen Anbau getroffen sind.
Im Bauantrag oder mit einer Bauanzeige müssen Sie die planungsrechtlichen Vorgaben des Bebauungsplanes und / oder der BauNVO für Ihren Anbau umsetzen,
sofern Sie alles richtig gemacht haben, erhalten Sie die Baugenehmigung für den Anbau.