RG Anbau / Betongarage: Eine Betongarage ist eine massive und langlebige Lösung zur sicheren Unterbringung von Fahrzeugen oder als zusätzlicher Stauraum. Dank ihrer stabilen Bauweise bietet sie Schutz vor Witterung, Einbruch und Feuer. Im Gegensatz zu Garagen aus Holz oder Stahl gilt eine Betongarage als besonders wertbeständig und individuell gestaltbar. Betongaragen werden in der Regel als Fertiggaragen oder Fertigteilgaragen angeboten. Man kann die Betongarage als kompletten Bausatz erhalten, oder komplett fertig durch ein Montageteam errichten lassen. Alle Betongaragen müssen mit Bauzeichnung, Statik und ausführlicher Aufbauanleitung zur Baustelle geliefert werden.
Arten von Betongaragen
Je nach Bedarf und Budget gibt es verschiedene Bauarten:
Massivgaragen aus Beton
Massivgaragen werden vor Ort aus Stahlbeton oder Leichtbeton errichtet. Sie bieten die höchste Flexibilität in Bezug auf Größe und Design, sind jedoch zeitaufwändiger in der Errichtung und in der Regel teurer als Fertiggaragen.
Fertigteil-Betongarage
Vorgefertigte Elemente werden geliefert und vor Ort zusammengesetzt – schnell, praktisch und kosteneffizient.
Monolithische Fertiggarage aus Beton
Aus einem Guss gefertigt, besonders stabil, langlebig und wasserdicht. Diese Garagen werden industriell vorgefertigt und als komplettes Element zur Baustelle transportiert. Sie sind schnell aufzustellen und eine kostengünstigere Alternative zur maßgeschneiderten Betonbauweise. Fertiggaragen bieten zudem eine große Auswahl an Standardgrößen und -modellen.
Anbaugarage
Direkt mit dem Wohnhaus verbunden, oft mit Zugang ins Gebäude.
Doppel- und Reihengaragen
Ideal für mehrere Fahrzeuge oder Gemeinschaftsanlagen bei Mehrfamilienhäusern.
Die ökologische Komponente der Betongarage
Beton ist ein Baustoff, der aus natürlichen Materialien zusammengesetzt ist. Die Hauptbestandteile Kies, Sand und gebrannter Kalk sind ökologische Baustoffe, die häufig vorkommen und jederzeit wieder recycelt werden können, was den ökologischen Fußabdruck einer Betongarage minimiert.
Neben der Nachhaltigkeit ist auch ein Schallschutz gewährleistet, der bis 36 dB für ein leises Umfeld sorgt.
Vorteile einer Betongarage
Langlebigkeit und Stabilität
Beton ist einer der robustesten Baustoffe und bietet eine extrem hohe Widerstandsfähigkeit gegen äußere Einflüsse wie Wetter, Feuer, Vandalismus und sogar Schädlinge. Eine Betongarage kann über Jahrzehnte hinweg nahezu wartungsfrei bestehen. Sie ist robust und langlebig und hat eine hohe Widerstandsfähigkeit gegen Wetter und Einbruch.
Feuerbeständigkeit
Beton ist ein nicht brennbares Material, was die Betongarage besonders sicher macht. Im Falle eines Feuers bietet sie deutlich mehr Schutz als Garagen aus Holz oder Metall, die anfälliger für Feuer sind.
Witterungsbeständigkeit
Eine Betongarage hält extremen Wetterbedingungen wie Starkregen, Schnee, Hagel oder starker Sonneneinstrahlung problemlos stand. Sie bietet auch eine gute Isolierung gegen Kälte und Hitze, was das Fahrzeug und gelagerte Gegenstände vor extremen Temperaturen schützt.
Schallschutz
Beton hat eine hervorragende Schalldämmung. Wenn die Garage in der Nähe von Straßen oder in dicht besiedelten Gebieten steht, trägt der Beton dazu bei, den Lärmpegel im Inneren der Garage niedrig zu halten.
Einbruchschutz
Betongaragen bieten durch ihre massive Bauweise einen hohen Einbruchschutz. Die dicken Wände aus Beton erschweren es Einbrechern, Zugang zur Garage zu erhalten.
Wertsteigerung der Immobilie
Eine massive Garage erhöht den Gesamtwert der Immobilie.
Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten
Betongaragen können in verschiedenen Größen, Formen und Designs gebaut werden. Sie lassen sich sowohl als Einzelgarage oder Doppelgarage als auch als größere Anlagen für mehrere Fahrzeuge realisieren. Außerdem können Fenster, Türen und andere individuelle Anpassungen leicht integriert werden. Die Dachformen, Farben und Torsysteme sind frei wählbar.
Wartungsarm
Im Vergleich zu anderen Garagentypen, die häufig gestrichen oder repariert werden müssen, erfordert eine Betongarage nur minimale Wartung. Beton ist widerstandsfähig gegen Rost, Fäulnis und Schädlingsbefall, im Vergleich zu Holz oder Blech nahezu pflegefrei.
Nachteile einer Betongarage
Höhere Anschaffungskosten
Der Bau einer Betongarage kann teurer sein als andere Materialien wie Holz oder Metall. Besonders die maßgeschneiderte Bauweise und der Transport von Fertiggaragen können hohe Kosten verursachen. Allerdings relativieren sich diese Kosten oft durch die Langlebigkeit und die geringen Wartungskosten der Garage.
Gewicht
Beton ist ein sehr schweres Material, was den Transport und die Errichtung erschweren kann. Für eine Fertigbetongarage muss sichergestellt werden, dass der Boden tragfähig genug ist und schweres Gerät für den Aufbau zur Verfügung steht.
Fundament
Für jede Art von Betongarage ist ein stabiles Fundament erforderlich. In der Regel wird eine Bodenplatte aus Beton gegossen, auf der die Garage ruht. Ein solides Fundament ist entscheidend für die Langlebigkeit und Stabilität der Garage.
Isolierung
Standard-Beton ist von Natur aus kein guter Isolator. Ohne zusätzliche Dämmmaßnahmen kann es in der Garage im Sommer sehr heiß und im Winter sehr kalt werden. Deshalb sollten Betongaragen, die nicht nur als Unterstellplatz für das Auto, sondern auch als Werkstatt oder Lager genutzt werden, gut isoliert werden.
Längere Bauzeit
Im Vergleich zu Stahl- oder Holzgaragen muss man mit einer längeren Bauzeit rechnen.
Bau und Errichtung einer Betongarage
So sieht der normale Ablauf für Bau und Errichtung der Betongarage aus:
- 1. Planung und Genehmigung – meist ist ein Bauantrag und eine Baugenehmigung für die Garage erforderlich
2. Fundament – eine stabile Bodenplatte aus Beton ist zwingend notwendig
3. Lieferung und Montage – Fertigteilgaragen werden per Kran aufgestellt
4. Garagendach – Flachdach, Satteldach oder Pultdach
- 5. Garagentor - Auswahl: Schwingtor oder Sektionaltor
6. Innenausbau – Elektroinstallationen, Dämmung, Bodenbeschichtung oder Belüftung möglich
- Besonderheiten bei Beton-Fertiggaragen
Fertiggaragen aus Beton werden in einem Stück bis zu einer Größe von 7 m hergestellt, in einem Werk vorgefertigt mit einem Spezialtransporter angeliefert. Durch das enorme Gewicht von über 30 Tonnen ist die Zufahrt einer besonderen Belastung ausgesetzt. Der Anbieter der Betonfertiggarage muss daher in jedem Fall eine Baustellenbesichtigung durchführen, um Beschädigungen zu vermeiden. Vor dem Aufstellplatz der Garage werden ca. 10m Platz für das Lieferfahrzeug benötigt. Falls der Platz nicht ausreichen sollte, muss die Garage mit einem Autokran montiert werden.
Dort wird die Garage, die in aller Regel eine geschlossene Bodenplatte hat, mit einem Kran auf ein vorbereitetes Fundament gesetzt. Sie kann auch aus zwei Teilen bestehen, der Bodenplatte und dem Garagenkörper. Da die Garagentore bereits ab Werk montiert sind erfolgt die Aufstellung der Betongarage in sehr kurzer Zeit, maximal 2 Stunden. Sie sind in Ausstattung und Größe veränderlich und können (auch später noch) versetzt werden.
Der Bauprozess geht schnell vonstatten, da die Garage als Ganzes geliefert wird und nur noch auf dem Fundament platziert werden muss.
Bau einer massiv gegossenen Betongarage
Bei diesem Bauprozess wird der Beton vor Ort gemischt und in vorbereitete Schalungen gegossen. Nach dem Aushärten entstehen massive Wände, die extrem robust sind. Diese Methode bietet die größte Flexibilität, was Design und Größe betrifft, erfordert jedoch eine längere Bauzeit und ist teurer als eine Betonfertiggarage.
Materialverwendung und Betonarten für Betongaragen
Normalbeton – Standardmaterial für Wände und Decken
Stahlbeton – verstärkt für hohe Tragfähigkeit
Leichtbeton – bessere Wärmedämmung bei geringerer Wandstärke
Faserbeton – besonders rissfest und langlebig
Betongaragen werden aus hochwertigem, verdichtetem Stahlsichtbeton höchster Güteklasse (B 55) hergestellt. Sie benötigen daher keinen Erhaltungsaufwand. Jedes Betonteil der Garage ist entweder mit einer geschweißten Stahlbewehrungsmatte oder einem Baustahlkorb entsprechend seiner Formgebung und Beanspruchung armiert. Von außen können Spritzputz oder Farbanstriche zur Verschönerung eingesetzt werden. Innen ist immer eine wischfeste Beschichtung erforderlich.
Das Dach muss über ein Dachgefälle nach hinten verfügen. Die Dacheindeckung besteht überwiegend aus UV-beständigen Bitumen-Schweißbahnen. Neben dem Flachdach sind auch Pultdach oder Satteldach lieferbar. Die Standard-Eindeckung besteht aus Hart-Dachtafeln. Für Satteldächer können als Sonderwunsch auch Ziegeldächer passend zum Haus und den Außenanlagen eingesetzt werden. Die Entwässerung des Daches erfolgt über ein innenliegendes Fallrohr, wodurch das Regenwasser über einen Abschluss im Boden in den Untergrund versickern kann.
Nutzung und Erweiterungsmöglichkeiten
Betongaragen bieten einen hervorragenden zusätzlichen Stauraum und eignen sich daher bestens als zusätzliche Lagerfläche, da sie robust und trocken sind. Sie können leicht mit Regalen oder Hängesystemen ausgestattet werden, um Fahrräder, Werkzeuge oder Gartenmöbel aufzubewahren.
Durch ihre Stabilität und Größe kann eine Betongarage auch als Werkstatt, Hobbyraum oder kleines Büro genutzt werden. Mit einer entsprechenden Isolierung und einigen baulichen Anpassungen sind viele Nutzungsmöglichkeiten gegeben.
Sollten mehr Stellplätze oder Stauraum benötigt werden, können Betongaragen auch modular erweitert werden, insbesondere wenn es sich um Fertiggaragen handelt.
Eine Betongarage bietet diese Nutzungsmöglichkeiten
Werkstatt oder Hobbyraum
Fahrrad- und Motorradgarage
Lagerraum für Gartengeräte oder Brennholz
Home-Gym oder zusätzlicher Stauraum
Erweiterungen und Extras
Carport-Anbau für zusätzlichen Stellplatz
Fenster & Türen für mehr Komfort und Tageslicht
Dachbegrünung oder Photovoltaik zur Energiegewinnung
Smart-Home-Anbindung für automatische Tore und Beleuchtung
Innenausbau mit Regalen, Dämmung und Heizungen
Fazit: Warum eine Betongarage die beste Wahl ist
Eine Betongarage ist eine hervorragende Investition für alle, die eine langlebige, stabile und wartungsarme Lösung suchen. Sie bietet optimalen Schutz vor Witterungseinflüssen, Einbruch und Feuer und ist sowohl funktional als auch optisch ansprechend. Ob als Einzelgarage, Doppelgarage oder sogar als großer Mehrzweckraum – Betongaragen bieten vielseitige Einsatzmöglichkeiten und eine extrem hohe Lebensdauer.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Betongaragen
Was kostet eine Betongarage?
Die Kosten variieren je nach Größe, Bauart und Ausstattung. Eine einfache Fertigteil-Betongarage ist ab ca. 6.000–8.000 € erhältlich, während individuelle Lösungen oder Doppelgaragen deutlich teurer sein können.
Brauche ich eine Baugenehmigung für eine Betongarage?
In den meisten Bundesländern ist für das Bauen einer Betongarage eine Baugenehmigung erforderlich. Die genauen Vorgaben hängen von der Größe, dem Standort und den örtlichen Bauvorschriften ab.
Wie lange hält eine Betongarage?
Dank der massiven Bauweise haben Betongaragen eine Lebensdauer von 30–50 Jahren oder mehr, bei guter Pflege oft noch länger.
Welche Betonarten werden für Garagen verwendet?
Häufig kommen Stahlbeton für Stabilität, Leichtbeton für Wärmedämmung oder Faserbeton für Rissfestigkeit zum Einsatz.
Was sind die Vorteile einer Betongarage gegenüber Stahl- oder Holzgaragen?
Eine Betongarage ist stabiler, langlebiger, besser isoliert und steigert den Wert der Immobilie. Der einzige Nachteil sind höhere Anschaffungskosten.
Kann ich meine Betongarage nachträglich erweitern?
Ja, viele Modelle lassen sich mit Carports, zusätzlichen Türen, Fenstern oder Dachlösungen erweitern. Auch eine Integration von Photovoltaikanlagen oder Dachbegrünung ist möglich.
Wie lange dauert der Bau einer Betongarage?
Eine Fertigteil-Betongarage ist oft innerhalb weniger Stunden bis Tage aufgestellt. Eine individuell gebaute, monolithische Garage benötigt mehrere Wochen.
Quelle: Tipps24-Netzwerk – HR
Foto: Joel Stylis auf Unsplash

Eine gemauerte Garage ist für viele Bauherren die erste Wahl, wenn es um Stabilität, Langlebigkeit und Wertsteigerung der Immobilie geht. Im Gegensatz zu Fertiggaragen oder Carports bietet sie nicht nur Schutz vor Witterungseinflüssen, sondern lässt sich auch optisch perfekt an das Wohnhaus und die sonstigen Außenanlagen anpassen. Doch bevor die Entscheidung fällt, lohnt sich ein genauer Blick auf Materialeinsatz, Bautätigkeit, Stabilität und Sicherheit, Kosten sowie mögliche Alternativen.
Wieso eine gemauerte Garage?
Eine gemauerte Garage wird Stein auf Stein gebaut und gilt als langlebige, stabile und wertsteigernde Lösung für den Fahrzeugschutz. Sie bietet mehr Sicherheit als Carports oder Fertiggaragen und kann optisch perfekt auf das Wohnhaus abgestimmt werden.
Materialeinsatz – Ziegel, Beton oder Kalksandstein?
Sie können für die Garage verschiedene Baustoffe aussuchen, meist wird jedoch Kalksandstein und Porenbeton verwendet. Sehr geeignet sind auch Leicht- oder Gasbetonbausteine und für den ökologischen Garagenbau sind Lehmsteine die erste Wahl. Doch nicht nur die Materialien sind für die gemauerte Garage ausschlaggebend, Sie können nämlich Ihre persönlichen Wünsche verwirklichen und Individualität ausdrücken. Ob Sie selbst Ihre Garage bauen oder einen Fachmann beauftragen ist eigentlich egal, es macht sich nur im Preis bemerkbar. Hier erfahren Sie, was bei der Garagenplanung zu beachten ist.
Für den Bau einer gemauerten Garage werden hauptsächlich folgende Materialien verwendet:
Ziegelsteine
- Sehr gute Wärmedämmung
- Klassische Optik, harmoniert gut mit Wohnhäusern
- Robust und langlebig
Kalksandstein
- Hohe Druckfestigkeit und Schallschutz
- Weniger wärmedämmend, oft zusätzliche Dämmung notwendig
- Kostengünstiger als Ziegel
Betonsteine
- Extrem stabil und belastbar
- Einfach zu verarbeiten
- Ideal bei großen Spannweiten und Doppelgaragen
Ergänzend kommen Dachkonstruktionen aus Holz oder Beton, Dachabdichtungen (z. B. Bitumen, Folien) sowie moderne Garagentore (Schwingtor, Sektionaltor oder Rolltor) hinzu.

Bautätigkeit – Schritt für Schritt
Wenn Sie die Garage selbst erstellen wollen, erfordert das natürlich viel handwerkliches Geschick und sehr viel Zeit. Sie können auch einen Fachmann beauftragen, der mit diesen Arbeiten bestens vertraut ist. In beiden Fällen ist gegebenenfalls eine Bauanzeige oder eine Baugenehmigung für die Garage erforderlich und die müssen Sie natürlich vor Baubeginn stellen. Hierzu müssen Sie etliche Unterlagen einreichen und die Baugenehmigung ist abzuwarten. Das kann gut einige Wochen dauern, aber dann können Sie mit dem Bau beginnen.
Zunächst einmal müssen Sie natürlich die Form Ihrer Garage benennen, soll es sich um eine Einzel- oder Doppelgarage handeln. Soll die Garage auch als Hobbyraum genutzt werden? Dann muss die Garage beheizbar sein und eine entsprechende Isolierung ist anzubringen. Von außen sollte die Garage natürlich den gleichen Stil wie das Haus besitzen, es muss mit dem Wohnhaus eine Einheit bilden. Natürlich sollte auch die Garage das gleiche Dach wie das Haus haben, es eignen sich Sattel-, Pult-, Flach- und Walmdach.
Der Bau einer gemauerten Garage erfordert daher eine solide Planung und handwerkliche Umsetzung mit folgenden Schritten:
1. Baugenehmigung einholen – In den meisten Bundesländern Pflicht.
2. Fundament gießen – Ein tragfähiges Betonfundament ist unverzichtbar.
3. Wände mauern – Je nach Materialwahl erfolgt die Errichtung Stein auf Stein.
4. Dachkonstruktion errichten – Flachdach oder Satteldach, je nach Wunsch.
5. Innenausbau – Verputzen, ggf. streichen, Elektroinstallation für Beleuchtung oder Steckdosen.
6. Tor und Türen einsetzen – Für Komfort und Sicherheit.
Die Bauzeit liegt meist zwischen 2 und 6 Wochen, abhängig von Größe und Aufwand.
Stabilität und Sicherheit
Wenn Sie eine Massivgarage bauen wollen, ist ein Bauplan erforderlich. Denn die Statik muss passen und ein Grundriss, sowie Ansichten von allen Seiten sollten vorhanden sein. Also müssen Sie gegebenenfalls einen Architekten beauftragen, denn als Laie können Sie keinesfalls beurteilen, ob die statischen Erfordernisse gewährleistet sind. Der Architekt muss aber nicht nur den Bauplan erstellen, er muss auch den nötigen Einbruchsschutz sicher stellen und Maßnahmen zum Schutz vor Feuchtigkeit einplanen.
Eine gemauerte Garage ist in Sachen Standsicherheit und Witterungsbeständigkeit kaum zu übertreffen. Vorteile:
- Schutz vor Sturm, Hagel und Schneelasten
- Hohe Einbruchsicherheit bei massivem Tor und stabilen Wänden
- Brandschutz: Massive Bauweise hemmt Feuer im Vergleich zu Holzgaragen
- Möglichkeit zur Wärmedämmung: sinnvoll, wenn die Garage beheizt und als Werkstatt oder Lager genutzt wird.
Kosten einer gemauerten Garage
Die Kosten hängen stark von Größe, Ausstattung und Materialwahl ab. Richtwerte (Stand 2025):
Einfache Einzelgarage: ca. 12.000 – 20.000 €
Doppelgarage: ca. 20.000 – 35.000 €
Individuelle Ausstattung (Dachbegrünung, Dämmung, Elektrik): +5.000 – 10.000 €
Im Vergleich zu Fertiggaragen sind gemauerte Garagen teurer, steigern aber den Immobilienwert und halten in der Regel deutlich länger.
Alternativen zur gemauerten Garage
Wer weniger investieren möchte, kann auf folgende Alternativen zurückgreifen:
Fertiggarage (Beton oder Stahl):
Schnelle Aufstellung, günstiger (ab 6.000 €)
Weniger individuell, eingeschränkte Maße
Holzgarage:
Natürliche Optik, preislich attraktiv (ab 5.000 €)
Pflegeintensiver, geringere Lebensdauer
Carport:
Sehr günstig (ab 2.000 €), schnelle Montage
Kein Rundumschutz vor Witterung, geringere Sicherheit
Massive Fertiggarage – eine günstige Alternative
Günstiger in der Anschaffung sind natürlich massive Fertiggaragen. Sie sind auch nicht sehr zeitaufwendig, gemauerte Garagen stehen deutlich später. Fertiggaragen sind aus Beton und Stahl hergestellt, manche Modelle werden vom Hersteller montiert, andere wiederum sind für die Selbstmontage geeignet. Garagentore und das Garagendach können Sie passend zum Haus auswählen.
Auf Wunsch werden auch Fenster und Türen integriert. Standardmodelle sind deutlich billiger, als gemauerte Garagen, inklusive Fundament und Montage zahlen Sie etwa 7.000 Euro.
Lohnt sich eine gemauerte Garage?
Eine gemauerte Garage ist die beste Wahl für alle, die auf Stabilität, Sicherheit und Wertsteigerung setzen. Zwar sind die Kosten höher als bei Fertiggaragen oder Carports, dafür überzeugt sie durch Langlebigkeit, Einbruchsicherheit und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.
Wer hingegen ein günstigeres oder schneller verfügbares Modell bevorzugt, findet in Carports oder Fertiggaragen eine praktikable Alternative.
Fazit
Eine gemauerte Garage ist die hochwertigste und langlebigste Lösung, wenn es um die Unterbringung von Fahrzeugen geht. Sie überzeugt durch Stabilität, Einbruchschutz und die Möglichkeit, sie perfekt an das Wohnhaus anzupassen. Zwar liegen die Kosten höher als bei Fertiggaragen oder Carports, doch dafür gewinnt man eine dauerhafte und wertsteigernde Investition.
Wer den Fokus auf Preis und Flexibilität legt, findet in Fertiggaragen oder Carports eine gute Alternative. Wer jedoch auf Nachhaltigkeit, Sicherheit und Wertbeständigkeit setzt, kommt an einer gemauerten Garage kaum vorbei.
FAQ zur gemauerten Garage
Was kostet eine gemauerte Garage?
Die Kosten liegen je nach Größe und Ausstattung zwischen 12.000 und 20.000 € für eine Einzelgarage und 20.000 bis 35.000 € für eine Doppelgarage. Zusatzausstattung wie Dämmung oder Dachbegrünung erhöht den Preis.
Wie lange dauert der Bau einer gemauerten Garage?
Die Bauzeit beträgt in der Regel 2 bis 6 Wochen. Ausschlaggebend sind die Größe, das Material und ob zusätzliche Arbeiten wie Elektroinstallationen oder Dämmungen vorgesehen sind.
Brauche ich eine Baugenehmigung für eine gemauerte Garage?
Ja, in den meisten Fällen ist eine Baugenehmigung erforderlich. Die Vorgaben unterscheiden sich jedoch je nach Bundesland und Gemeinde. Am besten vorab beim Bauamt nachfragen.
Welche Vorteile hat eine gemauerte Garage gegenüber einer Fertiggarage?
- Höhere Stabilität und Langlebigkeit
- Bessere Wärmedämmung möglich
- Höhere Einbruchsicherheit
- Optisch perfekt an das Haus anpassbar
Welche Alternativen gibt es zur gemauerten Garage?
Fertiggarage: günstiger und schnell aufgestellt, aber weniger individuell
Holzgarage: optisch ansprechend, jedoch pflegeintensiver
Carport: sehr günstig, schützt aber nur eingeschränkt vor Wetter und Diebstahl
Steigert eine gemauerte Garage den Immobilienwert?
Ja, eine massive Garage gilt als wertsteigernde Investition. Sie erhöht nicht nur den Komfort, sondern auch die Attraktivität und den Wert einer Immobilie beim Wiederverkauf.
Quelle: Tipps24-Netzwerk – HR
Foto: Gisela Peter / pixelio.de
RG Hausbau / Holzgarage: Eine Holzgarage kann mit dem Hausbau geplant oder auch nachträglich auf dem Grundstück erstellt werden. Man sollte sich schon im Planungsstadium genau überlegen, wie viel Platz für die Garage vorhanden ist und welche Nutzung dafür vorgesehen ist. Einer der wichtigsten Aspekte ist natürlich die Optik. Man kann einen sterilen Beton-Klotz bauen, eine Blechgarage aufstellen oder eben eine Holzgarage.
Eine Holzgarage ist weit mehr als nur ein Stellplatz für das Auto – sie vereint Funktionalität mit einem natürlichen Erscheinungsbild, fügt sich harmonisch in die Außenanlagen einer Garten- und Grundstücksgestaltung ein und ist dabei oft günstiger als eine Beton- oder Massivgarage. Doch bevor man sich für eine Holzgarage entscheidet, sollten Bauherren die wichtigsten Aspekte kennen – von den Vorteilen und Nachteilen über Fundament und Entwässerung bis hin zu Pflege und Kosten.
Warum eine Holzgarage? Vor- und Nachteile im Überblick
Holzgaragen erfreuen sich großer Beliebtheit, da sie sowohl praktisch als auch optisch überzeugen.
Vorteile
Natürliche Optik: Passt sich perfekt in grüne Umgebungen ein und wirkt wärmer als Beton oder Stahl.
Nachhaltigkeit: Holz ist ein nachwachsender Rohstoff mit guter Ökobilanz.
Flexibilität: Holz lässt sich individuell gestalten, verkleiden, streichen oder erweitern.
Preisvorteil: In vielen Fällen günstiger als Massiv- oder Betonfertiggaragen.
Kurze Bauzeit: Meist in vorgefertigten Bausätzen erhältlich und schnell aufgebaut.
Nachteile
Regelmäßige Pflege (Lasur, Holzschutz) notwendig.
Weniger widerstandsfähig gegen Feuer, Schädlinge und Feuchtigkeit.
Geringere Lebensdauer im Vergleich zu einer Massivgarage.

Genehmigung und Bauvorschriften für Holzgaragen
Auch eine Holzgarage unterliegt den baurechtlichen Regelungen. Je nach Bundesland und Größe kann eine Baugenehmigung Garage erforderlich sein. Besonders wichtig:
Abstandsflächen zum Nachbarn einhalten.
Brandschutzauflagen berücksichtigen.
Gestaltungssatzung der Gemeinde prüfen (z. B. Dachform oder Farbgebung).
Tipp: Vor dem Bau unbedingt beim zuständigen Bauamt informieren, welche Regelungen vor Ort gelten.
Wann ist eine Baugenehmigung für eine Holzgarage erforderlich?
Für diese Frage gibt es keine generelle Antwort. In unserem Abschnitt Baurecht für den Anbau sind die einzelnen Vorschriften der Bundesländer aufgeführt. Es empfiehlt sich, hier einmal nachzuschlagen. Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern eine Garagenverordnung. Sie sieht in jedem Bundesland anders aus, die zuständige Baubehörde kann hierzu erschöpfende Auskunft geben. In dieser Verordnung ist u.a. die Breite der Zufahrt geregelt und die geforderten Brandschutzeigenschaften des Materials (Wichtig bei der Garagenplanung!). Holzgaragen unterliegen hier den gleichen Bestimmungen, wie ihre gemauerten Kollegen.
Fundament und Entwässerung – die Basis der Holzgarage
Damit eine Holzgarage stabil und langlebig ist, benötigt sie ein geeignetes Fundament und eine gute Entwässerung.
Fundamentarten:
Streifenfundament: Betonstreifen entlang der tragenden Wände.
Punktfundament: Betonpunkte unter den Stützen – für leichtere Holzgaragen oft ausreichend.
Bodenplatte: Die stabilste Lösung, besonders wenn die Garage auch als Werkstatt genutzt wird.
Entwässerung:
Leichtes Gefälle von ca. 2 % nach außen, damit Wasser ablaufen kann.
Entwässerungsrinnen vor dem Tor verhindern, dass Regenwasser in die Garage eindringt.
Optional Bodenablauf, falls Anschluss an die Kanalisation möglich ist.
Konstruktion und Bauweise
Natürlich sind auch vorgefertigte Bauteile für eine Holzgarage erhältlich, Man kann jedoch auch als DIY-Heimwerker selbst die Garage bauen. Die Einzelgarage ist für ein Fahrzeug geeignet, wobei man auch eine extra breite Einzelgarage bekommen kann. Bei der ist dann noch genügend Stauraum, für Garten- oder Sportgeräte vorhanden. Die Doppelgarage bietet allerdings Platz für zwei Autos. Auch beim Garagendach gibt es die freie Auswahl. Bei einem Satteldach läuft eben das Regenwasser schnell ab und das Pultdach weist die gleichen Eigenschaften auf. Ein Flachdach kann ebenfalls verwendet werden, hier ist aber auf eine entsprechende Entwässerung besonders zu achten.
Holzgaragen gibt es in unterschiedlichen Ausführungen:
Blockbohlenbauweise: Besonders robust, die Bohlen greifen ineinander, sehr stabil.
Elementbauweise: Vorgefertigte Holzpaneele werden vor Ort zusammengesetzt, schneller Aufbau.
Fachwerk-Optik: Optisch attraktiv, jedoch aufwendiger.
Je nach Budget und Anspruch kann zwischen Selbstbau (Bausatz) und handwerklich individuell gefertigter Holzgarage gewählt werden.
Holz ist nicht gleich Holz
Bei einer Holzgarage muss man allerdings darauf achten, dass sich nicht jedes Holz für den Bau eignet. Meist werden die Holzgaragen aus nordischer Kiefer oder Fichte hergestellt, diese Bäume wachsen sehr langsam und liefern ein äußerst widerstandsfähiges und robustes Holz. Ein sehr ebenmäßiges Bild erreichen man auch, wenn Lärche oder Douglasie (eine Tanne aus Nordamerika) eingesetzt wird. Diese Holzarten sind langlebig und trotzen jeder Witterung. Trotzdem sollte man der Holzgarage einen Schutzanstrich gönnen, denn der schützt vor Nässe, Schimmelbildung, starker UV-Strahlung und vor Holzschädlingen.
Holzgaragen brauchen alle paar Jahre einen neuen Außenanstrich mit Holz-Lasur. Diese wird dann kombiniert, mit einer Farbauffrischung und einem Witterungsschutz. Hier sind nur offenporige Farben zu verwenden, denn bei deckenden Lacken kann das Holz nicht atmen und es kommt zu Rissen und Fäulnis.
Dachformen für Holzgaragen
Das Dach beeinflusst sowohl die Optik als auch die Funktionalität:
Flachdach: Kostengünstig, modern, gut für Dachbegrünung oder Solaranlage.
Pultdach: Schrägdach in eine Richtung, ideal zur Regenwasserableitung oder Photovoltaik.
Satteldach: Klassisch, passt gut zu Wohnhäusern und bietet zusätzlichen Stauraum.
Durchfahrtshöhe und -breite
Die Maße der Garage sollten nicht zu knapp bemessen sein:
Breite: mindestens 2,50 m, komfortabel 3,00 m.
Höhe: mindestens 2,10 m, besser 2,30 m, wenn SUV oder Transporter genutzt werden.
Länge: 6 m sind Standard, 7–8 m bieten zusätzlichen Stauraum.
Türen, Tore und Ausstattung
Garagentore: Schwingtor, Sektionaltor oder Doppelflügeltüren – alles ist möglich. Besonders beliebt sind Sektionaltore, da sie platzsparend sind.
Fenster: Sorgen für Tageslicht und bessere Belüftung.
Zusatznutzen: Regale, Werkbank oder E-Bike-Ladestation.
Belüftung: Wichtig, um Schimmelbildung durch Feuchtigkeit zu vermeiden.
Pflege und Haltbarkeit
Holzgaragen benötigen regelmäßige Pflege, um langlebig zu sein:
Alle 3–5 Jahre sollte das Holz mit einer Wetterschutzlasur behandelt werden.
Bei starker Sonneneinstrahlung oder hoher Feuchtigkeit ist häufigeres Streichen sinnvoll.
Holzschutz gegen Insekten und Pilze nicht vergessen.
Kosten einer Holzgarage
Die Kosten sind abhängig von Größe, Bauweise und Ausstattung:
Einfache Bausatz-Holzgarage: ab ca. 3.000–5.000 €
Hochwertige Holzgarage (Blockbohlenbauweise): 7.000–12.000 €
Individuell geplante Holzgarage: ab 15.000 € aufwärts
Für eine Doppelgarage werden ungefähr 3.700 Euro fällig. Es kommen allerdings gegebenenfalls noch weitere Kosten hinzu. Es ist z.B. zu prüfen, ob Fenster und Türen in die Bauteile eingefügt sind, ob Dachpappe für die Erstverkleidung des Daches enthalten ist und einiges Mehr. Natürlich kann das Dach kostenpflichtig auch noch mit Ziegeln eingedeckt werden und ein Fundament für die Garage gibt es auch nicht umsonst. Diese weiteren Kosten sollten bei der Finanzplanung berücksichtigt werden.
Holzgarage – nachhaltig und charmant
Eine Holzgarage ist die ideale Lösung für alle, die eine natürliche Optik, Flexibilität und Nachhaltigkeit schätzen. Sie ist kostengünstiger als eine Massivgarage und lässt sich individuell gestalten. Wer allerdings bereit ist, regelmäßig Pflegeaufwand zu investieren, profitiert langfristig von einer langlebigen und umweltfreundlichen Alternative, die sich harmonisch ins Grundstück einfügt.
FAQ zur Holzgarage
Was kostet eine Holzgarage?
Die Preise beginnen meist bei ca. 5.000 € für einfache Einzelgaragen. Doppelgaragen oder Modelle mit Sonderausstattung können zwischen 8.000 und 15.000 € kosten.
Wie lange hält eine Holzgarage?
Mit regelmäßiger Pflege (Holzschutz, Lasuren, Anstriche) kann eine Holzgarage 20 bis 30 Jahre halten. Ohne Schutzmaßnahmen ist die Lebensdauer deutlich kürzer.
Welche Vorteile hat eine Holzgarage?
Natürliche Optik und gute Anpassung an den Garten
Preislich günstiger als gemauerte Garagen
Schnelle Montage, da oft als Bausatz erhältlich
Holz wirkt regulierend auf das Raumklima
Welche Nachteile hat eine Holzgarage?
Pflegeintensiv (regelmäßiger Anstrich und Holzschutz erforderlich)
Geringere Lebensdauer als gemauerte Garagen oder Betongaragen
Weniger einbruchsicher
Gefahr von Feuchtigkeitsschäden oder Schädlingsbefall, wenn nicht regelmäßig gepflegt
Brauche ich eine Baugenehmigung für eine Holzgarage?
Ja, in vielen Bundesländern ist auch für Holzgaragen eine Baugenehmigung notwendig. Die genauen Anforderungen hängen von Größe, Standort und den regionalen Bauordnungen ab.
Ist eine Holzgarage winterfest?
Grundsätzlich ja – aber eine Holzgarage bietet weniger Isolation als eine gemauerte Garage. Wer eine beheizte Garage oder Werkstatt wünscht, sollte zusätzliche Dämmung einplanen.
Weitere Informationen finden Sie in unsere Blogbeiträgen für Garagen und Carports.
Quelle: Tipps24-Netzwerk – HR
Foto: Unsplash / CCO Public Domain / Claudio Schwarz
Alu Carports haben ein attraktives Design und fügen sich harmonisch in jedes Grundstück ein, ja sie werten es sogar auf. Durch die hochwertigen Aluminiumprofile sind die Alu Carports stabil, pflegeleicht, wartungsfrei und langlebig. Ein weiterer Vorteil: lästiges Nachstreichen wie bei einem Holz Carport entfällt. In der Regel beträgt die Garantiedauer für die Aluminiumprofile 20 Jahre. Die Stahlüberdachungen und Dachkonstruktionen für einen Carport aus Aluminium sind rostfrei und können einfach mit einem Hochdruckreiniger gereinigt werden. Meist handelt es sich bei einem Alu Carport um eine attraktive und zeitgemäße Konstruktion aus hochfesten, dickwandigen und korrosionsbeständigen Aluminiumprofilen.
Konstruktion des Alu Carports
Das Dach besteht aus einer leichten Alukonstruktion. Die Unterkonstruktion ist aus vollverzinktem Stahl. Wählt man die Kragarm-Variante, so sorgt ein kräftiger Stahlfuß für ausreichenden Halt. Die Position der Stützpfeiler ist meist wählbar und kann bis maximal 1.50m von der Frontposition entfernt angebracht werden. Durch dieses großen Spielraum wird das Ein- und Ausfahren erheblich erleichtert.
Stabile und tragfähige Pfosten mit Maßen von 80x64mm, sowie kräftige Dachpfosten von 50x50mm Abmessungen gewährleisten Sicherheit bei jedem Wind und Wetter.
Bei der Dacheindeckung sollte man auf mindestens 6 mm starke bruchfeste, beidseitig UV-geschütze Stegdoppelplatten von hoher Qualität Wert legen. Diese haben gegenüber herkömmlichen Stegdoppelplatten den Vorteile erhöhter Haltbarkeit, erhöhter Hagelbeständigkeit und auch nach jahrelanger Freibewitterung hoher Lichtdurchlässigkeit. Der Alu Carport muss außerdem 2 integrierte Dachrinnen mit Regenfallrohr vorweisen können. Eine Grenzbebauung ist immer möglich, da die Dachrinne nicht auf das Nachbargrundstück überhängt.
Lastenberechnung:
Die Windlast ist gemäß DIN 1055 berechnet, das Gewicht des Bedachungsmaterial liegt bei bis zu 10kg/m², was eine Schneelast bis zu 125 kg/m² zulässt.
Zusatzeinrichtungen
Auf Wunsch können problemlos Abstellräume in den Alu Carport integriert werden, z.B. als überdachte Abstellmöglichkeit für Fahrräder oder als Sichtschutz für die Mülltonnen.
Farbvielfalt – Farben für jeden Geschmack
Die Alu- und Stahlteile werden mit einer Farbe nach Wahl (nach RAL) beschichtet (Pulverbeschichtung). Auf diese Beschichtung wird meist eine Garantie von 10 Jahren gegeben. Da alle RAL Farben möglich sind, muss kein auch noch so ausgefallener Farbwunsch offen bleiben.
Abmessungen:
Alu Carports können mit einer Maximallänge von 7,5 Metern geliefert werden, sodaß damit gleich mehrere überdachte Stellplätze geschaffen werden können.
Die Standardabmessungen liegen bei einer Länge von 560 cm, einer Gesamtbreite von 310 cm bei einer Durchfahrtsbreite von 280 cm und einer Gesamthöhe von 267 cm, was eine Durchfahrtshöhe von 205 cm bedeutet. Natürlich sind im Rahmen der technischen Möglichkeiten auch andere Abmessungen möglich.
Garantiezeiten
20 Jahre Garantie auf die Aluminiumprofile.
10 Jahre Garantie auf die Stegdoppelplatten.
In diesem Ratgeber Anbau geht es um einen Anbau an ein bestehendes Haus. Solche Anbauten sind in der Regel fest mit dem Haus verbunden. Sie können bereits beim Hausbau mit erstellt werden, können aber auch erst nachträglich angebaut werden. Für die verschiedenen Anbauten gibt es unterschiedliche gesetzliche Vorschriften, die im Baurecht, im Nachbarschaftsrecht und im BGB verankert sind.
Zu den Anbauten, die hier besprochen werden sollen, gehören:
Anbau Garage
Anbau Carport
Anbau Wintergarten
Anbau Balkon und Erker
Anbau Terrasse und Veranda
Hausanbau (Hausvergrößerung)
Ratgeber Anbau
Baurecht für den Anbau
Foto: Pixelio /Gerd Altmann(geralt) Zuerst erhalten Sie einen Überblick über die gesetzlichen Vorschriften für einen Anbau, die im Baurecht und im Nachbarschaftsrecht niedergelegt sind. Bevor mit irgend einem Anbau begonnen werden kann ist nämlich die rechtliche Seite für den Anbau abzuklären. Die dafür notwendigen Informationen finden Sie im Ratgeber Anbau, Abschnitt Baurecht. Dort informieren wir Sie über die Vorschriften für einen Anbau im Rahmen der Bauordnung, ob Sie für einen Anbau einen Bauantrag stellen müssen, ob eine Baugenehmigung für den Anbau erforderlich ist und was im Rahmen des BGB und des Nachbarschaftsrechtes auf Sie zukommt.
Foto: Pfaff-Garagen Der Abschnitt Anbau Garage befasst sich mit dem Garagenbau insgesamt und stellt die Besonderheiten der Fertiggarage und der Doppelgarage heraus. Auch über die Materialien für einen Garagen- Anbau, ob Blechgarage, Betongarage oder Garage aus Holz, erhalten Sie ausführliche Infos.
Anbau Carport
Foto: Carportking Ein Carport Anbau bedingt ebenso wie der Anbau einer Garage die Klärung der grundsätzlichen Fragen nach dem Material, soll es ein Holz Carport, ein Stahl Carport oder ein Alu Carport sein. Daneben stellt sich die Frage ob es ein Einzel Carport oder ein Doppelcarport sein soll. Wesentlich ist auch die Entscheidung über das Carport Dach. Hier gibt es neue Möglichkeiten der Dachbegrünung oder der Nutzung als Solardach. Sie erhalten im Abschnitt Anbau Carport alle wesentlichen Informationen über die angesprochenen Themen.
Anbau Wintergarten
Foto: Sunshine Wintergarten
Der Wintergarten- Anbau gehört sicherlich zu den beliebtesten Anbauten in Deutschland. Was kann schöner sein, als warm und gemütlich in seinem Wintergarten zu sitzen, wenn es draußen schneit und friert. Allerdings sind auch beim Anbau eines Wintergartens vor den Genuss einige Überlegungen, hauptsächlich bezüglich der Wärmedämmung, anzustellen. Diese Überlegungen gehen zwangsläufig auch in die Richtung, welches Material eingesetzt werden soll. Holz-, Alu- oder Kunststoff-Wintergarten stehen zur Wahl für den Anbau. Wir informieren Sie über die Vor- und Nachteile der einzelnen Materialien.
Anbau Balkon und Erker
Foto: Schüco International KG
In der Regel sind Balkon und Erker beim Bau des Hauses bereits errichtet worden. Aber auch als Anbau gibt es Möglichkeiten, insbesondere einen Balkon nachträglich zu errichten. Eine Loggia ergibt sich gegebenenfalls durch den Anbau eines Erkers oder eines Balkons. Der Erker kann auch im Rahmen eines Dachausbaus erstellt werden. Was Sie dabei zu beachten haben, erfahren Sie im Abschnitt Anbau Balkon und Erker.
Anbau Terrasse und Veranda
Der Anbau von Terrasse und / oder Veranda wird meist bei der Errichtung des Hauses vorgenommen. Der Unterschied zwischen Terrasse und Veranda ist den meisten Menschen eigentlich nicht ganz klar. Grundsätzlich sind beide identisch; wenn eine Terrasse allerdings mit einer Brüstung oder Mauer und einer Terrassenüberdachung ausgestattet wird, dann nennt man diesen Anbau Veranda. Ein weiterer Anbau, der auch nachträglich machbar ist, findet man in der Dachterrasse. Dazu sind allerdings Maßnahmen am Dach selbst erforderlich. Wir informieren Sie auch über diese Form des Anbaus im Ratgeber Anbau Abschnitt Anbau Terrasse und Veranda.
Zu guter Letzt ist die aufwendigste Maßnahme für einen Anbau zu nennen, den Hausanbau, also die Verlängerung, Vergrößerung oder Verbeiterung des ganzen Hauses. Ein Anbau in dieser Form bedarf fast der gleichen Mühen, wie der Hausbau selbst. Je nach Größe des Anbaus kommt man ohne einen Architekten in der Regel nicht aus. Worauf Sie insbesondere achten müssen, wenn Sie einen Hausanbau vorhaben, erfahren Sie im Abschnitt Hausanbau.
Informieren Sie sich auch in unseren anderen Ratgebern, im Internet die jeweiligen Spitzenreiter in ihrer Kategorie.
Die baurechtlichen Voraussetzungen für einen Anbau sind, wie es in Deutschland üblich ist, in allen Facetten geregelt. Allerdings findet man die Vorschriften nicht in einem einzigen Gesetz, sondern muss sich durch eine Flut von Vorschriften durcharbeiten. Lassen Sie den Anbau von einem Architekten planen und/oder durchführen, so wird es kaum Komplikationen geben. Wenn Sie sich jedoch alleine dran machen, Ihr Haus zu verbessern, so sollten Sie die wichtigsten Bestimmungen kennen.
Das Baurecht für einen Anbau beinhaltet, dass Sie rechtliche Genehmigungen erhalten müssen, um eine Erweiterung an Ihrem bestehenden Gebäude vorzunehmen. Die Schritte und Anforderungen können je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich sein, aber im Allgemeinen gibt es 7 Stufen, die es zu erklimmen gilt.
Baurecht für den Anbau: Der 7 - Stufen - Plan
Stufe 1
Prüfung der Bauvorschriften und Bebauungspläne. Überprüfen Sie den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde, um festzustellen, ob Ihr Grundstück für den geplanten Anbau geeignet ist. Prüfen Sie die baurechtlichen Vorschriften und insbesondere auch die Abstandsflächenregelungen.
Stufe 2
Planen Sie den Anbau genauestens und erstellen Sie detaillierte Baupläne, idealerweise mit Hilfe eines Architekten oder Bauingenieurs. Berücksichtigen Sie dabei alle relevanten baurechtlichen Vorgaben.
Stufe 3
Holen Sie die notwendigen Genehmigungen ein. Stellen Sie einen Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Dieser Antrag muss alle relevanten Unterlagen und Pläne enthalten. Je nach Art und Umfang des Anbaus kann es erforderlich sein, weitere Gutachten, wie z.B. ein statisches Gutachten oder ein Brandschutzkonzept, einzureichen.
Stufe 4
Besorgen Sie sich rechtzeitig und schriftlich die nachbarschaftliche Zustimmung. In vielen Fällen ist nämlich die Zustimmung der Nachbarn zwingend erforderlich, insbesondere wenn der Anbau nahe an der Grundstücksgrenze liegt.
Stufe 5
Denken Sie bei Ihren Plänen an die Bearbeitungszeit und die Genehmigungserteilung beim Bauamt. Nach Einreichung des Bauantrags prüft die Bauaufsichtsbehörde die Unterlagen. Die Bearbeitungszeit kann je nach Behörde und Projektumfang variieren. Bei positiver Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung.
Stufe 6
Beginn der Bauausführung. Nach Erhalt der Baugenehmigung können Sie mit dem Bau beginnen. Es ist wichtig, dass die Bauarbeiten gemäß den genehmigten Plänen durchgeführt werden. In bestimmten Phasen der Bauausführung können Baukontrollen durch die Baubehörde stattfinden.
Stufe 7
Endlich die Abnahme und Fertigstellung. Nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgt eine abschließende Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde, um sicherzustellen, dass der Anbau den genehmigten Plänen und baurechtlichen Vorschriften entspricht. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Schritte und Unterlagen gut dokumentieren, um im Falle von Nachfragen oder Problemen alle Informationen griffbereit zu haben.
In einem Überblick erläutern wir Ihnen unten die gesetzlichen Vorschriften bezüglich des Einflusses auf einen Anbau. Auf den nächsten Seiten können Sie dann die entsprechenden Bestimmungen direkt als kompletten Gesetzestext lesen. Durch klicken auf die jeweilige gesetzliche Vorschrift gelangen Sie direkt auf die entsprechende Seite.
Vorschriften für den Anbau finden Sie
im BauGB (Baugesetzbuch), in dem der Anbau hinsichtlich seiner generellen Zulässigkeit geregelt ist,
in einem Bebauungsplan (B-Plan), der die Art und Weise der baulichen Nutzung eines Grundstückes, also auch den Anbau an ein Gebäude innerhalb eines bestimmten Gebietes regelt,
in der BauNVO (Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke), in dem generell die Art und das Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks, die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche geregelt wird,
in der MBO (Musterbauordnung), die von der Bauministerkonferenz als Muster für die Landesbauordnungen der 16 Bundesländer erarbeitet wurde,
in den Landesbauordnungen der Bundesländer (LBO), die individuelle Abweichungen der jeweiligen Länder gegenüber der Musterbauordnung aufweisen,
im Nachbarschaftsrecht, das in den Nachbarrechtsgesetzen der einzelnen Bundesländer (außer in Bayern, Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, dort gibt es kein eigenes Nachbarrechtsgesetz) niedergelegt ist
und letztendlich im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in dem auch nachbarschaftsrechtliche Regelungen für einen Anbau getroffen sind.
Im Bauantrag oder mit einer Bauanzeige müssen Sie die planungsrechtlichen Vorgaben des Bebauungsplanes und / oder der BauNVO für Ihren Anbau umsetzen,
sofern Sie alles richtig gemacht haben, erhalten Sie die Baugenehmigung für den Anbau.
Das Baugesetzbuch (BauGB) trat 1987 in Kraft und löste damit seinen Vorgänger, das Bundesbaugesetz (BBauG) ab. Das Baugesetzbuch regelt in vier Kapiteln insbesondere das Planungsrecht der Städte und Gemeinden und nimmt damit einen wegweisenden Einfluss auf Gestalt, Struktur und Entwicklung des besiedelten Raumes in ganz Deutschland. Für den Anbau ist insbesondere die Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung von Bedeutung.
Hauptinhalte und Struktur des Baugesetzbuches
Das BauGB ist in fünf Teile gegliedert, die verschiedene Bereiche der städtebaulichen Entwicklung und des Baurechts regeln:
1. Allgemeines Städtebaurecht (Teil 1, §§ 1–135 BauGB)
Dieser Teil regelt die Planung und Ordnung von Städten und Gemeinden, insbesondere durch die Bauleitplanung. Die wichtigsten Elemente sind:
Bauleitplanung: Gemeinden sind verpflichtet, Flächennutzungspläne und Bebauungspläne aufzustellen, um die städtebauliche Entwicklung zu steuern (§ 1 BauGB). Der Flächennutzungsplan legt die geplante Nutzung der Flächen einer Gemeinde fest, während der Bebauungsplan die detaillierte bauliche Nutzung eines bestimmten Gebiets regelt.
Verfahren: Die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bauleitplänen unterliegt einem genau geregelten Verfahren, das auch die Beteiligung der Öffentlichkeit und von Behörden vorsieht.
Bauliche Ordnung: Es werden allgemeine Vorgaben gemacht, wie Städte und Gemeinden baulich zu ordnen und zu entwickeln sind. Dabei sind z. B. Wohngebiete, Gewerbegebiete und Grünflächen abzugrenzen.
2. Besonderes Städtebaurecht (Teil 2, §§ 136–191 BauGB)
Das besondere Städtebaurecht behandelt spezielle städtebauliche Maßnahmen, wie etwa die Sanierung von Gebieten oder die Entwicklung von neuen Wohn- oder Gewerbegebieten:
Sanierungsgebiete: Gemeinden können bestimmte Bereiche als Sanierungsgebiete festlegen, um städtebauliche Missstände zu beseitigen und eine nachhaltige Verbesserung der Lebensbedingungen zu erreichen.
Entwicklungsgebiete: Um großflächige städtebauliche Projekte zu fördern, können bestimmte Flächen als Entwicklungsgebiete ausgewiesen werden.
Erhaltungssatzungen: Durch Erhaltungssatzungen kann die Erhaltung städtebaulich wichtiger Strukturen sichergestellt werden, insbesondere in Gebieten mit erhaltenswerter Bausubstanz oder historischer Bedeutung.
3. Privates Baurecht: Bodenrecht (Teil 3, §§ 192–240 Baugesetzbuch)
Dieser Teil des BauGB regelt die Bodennutzung und den Umgang mit Grundstücken im Rahmen der städtebaulichen Ordnung. Themen sind unter anderem:
Umlegung: Umlegungsverfahren regeln die Neuordnung von Grundstücken, um eine bessere Erschließung und Nutzung von Bauflächen zu ermöglichen.
Enteignung: Das Baugesetzbuch enthält Bestimmungen darüber, wann und unter welchen Bedingungen Grundstücke enteignet werden können, umstädtebauliche Vorhaben zu ermöglichen.
Bodenordnung: Es gibt Regelungen für die Neuzusammenstellung von Grundstücken, um städtebauliche Ziele zu erreichen und Bauvorhaben zu ermöglichen.
4. Sonstige Vorschriften (Teil 4, §§ 241–252 BauGB)
Hier sind verschiedene weitere Bestimmungen enthalten, die das Bauwesen betreffen:
Umweltschutz: Es werden Regelungen getroffen, um Umweltbelange in der Bauleitplanung und der städtebaulichen Entwicklung zu berücksichtigen.
Denkmalschutz: Bauvorhaben, die den Schutz von Denkmälern berühren, werden hier geregelt.
Sondervorschriften: Es gibt Vorschriften für Sonderfälle, wie etwa den Schutz vor Hochwasser oder anderen Naturgefahren.
5. Überleitungs- und Schlussvorschriften (Teil 5, §§ 253–262 Baugesetzbuch)
Dieser Teil enthält Übergangsregelungen und Bestimmungen, wie bestimmte Regelungen in Kraft gesetzt oder geändert werden können. Auch wird hier der Rechtsweg beschrieben, falls es zu Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem BauGB kommt.
Wichtigste Themen im Baugesetzbuch
Bauleitplanung
Die Bauleitplanung (§§ 1 ff. BauGB) ist das zentrale Steuerungsinstrument des Städtebaus. Sie umfasst zwei wesentliche Planarten:
Flächennutzungsplan
Dieser Plan wird von der Gemeinde aufgestellt und dient als vorbereitender Bauleitplan. Er zeigt, wie die verschiedenen Flächen innerhalb des Gemeindegebiets genutzt werden sollen, z. B. für Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft oder Erholung.
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan ist der verbindliche Bauleitplan. Er regelt detailliert, welche Art der baulichen Nutzung auf einzelnen Grundstücken zulässig ist. Hier werden z. B. Baugrenzen, Baulinien, Geschosszahlen und zulässige Gebäudearten festgelegt.
Bürgerbeteiligung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 BauGB) ist ein wesentlicher Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. Bürger haben das Recht, während der Aufstellung eines Bebauungsplans ihre Einwände und Bedenken zu äußern. Gemeinden müssen diese Stellungnahmen bei ihrer Entscheidung berücksichtigen.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit
Das BauGB stellt sicher, dass Umweltschutz und Nachhaltigkeit in der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden (§ 1a BauGB). Dazu gehören der Schutz von Boden, Wasser, Luft und der biologischen Vielfalt. Bei der Bauleitplanung müssen Gemeinden prüfen, wie sich Bauvorhaben auf die Umwelt auswirken und geeignete Maßnahmen zum Schutz ergreifen.
Bodenordnung
Das BauGB regelt auch die Ordnung und Neuordnung von Grundstücken im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung (§§ 45–84 BauGB). Ziel der Bodenordnung ist es, Grundstücke so zu gestalten, dass sie besser bebaut und genutzt werden können. Dies kann z. B. durch Umlegungsverfahren erreicht werden, bei denen Grundstücke neu aufgeteilt und Verkehrsflächen geschaffen werden.
Enteignung
Das BauGB ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Enteignung von Grundstücken (§§ 85–122 BauGB). Dies ist ein wichtiges Instrument, um städtebauliche Ziele durchzusetzen, wenn eine Einigung mit den Eigentümern nicht erzielt werden kann. Enteignungen sind jedoch nur als letztes Mittel zulässig und müssen im öffentlichen Interesse liegen.
Zusammenfassung
Das Baugesetzbuch (BauGB) ist das zentrale Gesetz des öffentlichen Baurechts in Deutschland und regelt die städtebauliche Entwicklung, die Bodenordnung sowie die Planungsverfahren. Es bildet die rechtliche Grundlage für die Bauleitplanung, die Durchführung von Bauvorhaben und den Schutz der Umwelt im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen. Das Baugesetzbuch stellt sicher, dass Bauten und städtebauliche Entwicklungen in geordneten Bahnen verlaufen und das öffentliche Interesse gewahrt wird.
Ob Ihr Anbau- Vorhaben davon beeinflusst wird, können Sie durch nachlesen des Gesetzestextes, der sich durch anklicken des Paragrafen in einem neuen Fenster öffnet, selbst feststellen.
§ 30 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
In diesem Paragrafen geht es um die generelle Zulässigkeit von Anbau- Maßnahmen, sofern ein Bebauungsplan vorliegt. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält, ist ein Anbau zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist
§ 31 BauGB - Ausnahmen und Befreiungen
Dieser Paragraf behandelt die zulässigen Ausnahmen, auch für einen Anbau. Von den Festsetzungen des Bebauungsplans können z.B. solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind.
§ 32 BauGB - Nutzungsbeschränkungen auf künftigen Gemeinbedarfs-, Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen
§ 32 regelt den möglichen Anbau auf einer Fläche, die im Bebauungsplan für Versorgungs- und Grünflächen vorgesehen ist.
§ 33 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung
In § 33 wird die Möglichkeit eines Anbaus für den Fall geregelt, dass ein Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig festgestellt worden ist.
§ 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
Hier wird die Zulässigkeit von Anbau- Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, für die kein Bebauungsplan existiert, geregelt. Dieser Paragraf ist für einen Anbau sicherlich am häufigsten anzuwenden.
§ 35 BauGB - Bauen im Außenbereich
Im Außenbereich ist ein Anbau nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn er einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
§ 36 BauGB - Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde
Über die Zulässigkeit von Anbau- Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 wird im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde unter Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde entschieden.
Damit sind die für den Anbau wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches genannt.