Garage

Baugenehmigung Garage

Für den Bau oder Anbau einer Garage ist in den meisten Bundesländern eine Baugenehmigung notwendig. Dabei ist es unerheblich ob es sich um eine selbstgemauerte Garage oder um eine Fertiggarage handelt und ob die Garage freistehend errichtet wird oder als Anbau. Die Baugenehmigung ist bei der zuständigen Baubehörde zu beantragen. Um einen kleinen Überblick zu gewinnen, sind nachstehend die wichtigsten Regeln bezüglich des Baus einer Garage für die einzelnen Bundesländer aufgeführt.


Dabei gibt es drei Gruppen, nämlich Länder mit generellem Gebot für eine Baugenehmigung, Länder mit einer generellen Erlaubnis, einen Garagen- Anbau ohne Baugenehmigung oder Bauanzeige zu errichten und als dritte Gruppe die Bundesländer, die bestimmte Auflagen für eine genehmigungslose Errichtung des Anbaus machen.


Der Bau einer Garage ist ohne Bauantrag oder Bauanzeige möglich, sofern die bau- und planungsrechtlichen Bestimmungen (Landesbauordnung, Bebauungsplan) eingehalten werden, in den Bundesländern
.

Sachsen
Sachsen-Anhalt
Thüringen

Für den Bau (freistehend oder Anbau) einer Garage ist generell und unabhängig von der Größe immer eine Baugenehmigung notwendig in den Bundesländern

Freistaat Bayern
Hansestadt Bremen
Hansestadt Hamburg
Bundesland Niedersachsen
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Saarland

Eine Genehmigungsfreiheit der Bundesländer, die Vorgaben bezüglich der Masse des Anbaus haben, sieht folgende Bedingungen vor:

Baden-Württemberg
Garagen bis 40cbm umbauter Raum benötigen keine Baugenehmigung, sofern die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Berlin
Garagen sind bis zu 30 m² Grundfläche genehmigungsfrei, größere Garagen erfordern immer eine Baugenehmigung.

Brandenburg
Garagen sind bis zu einer Grundfläche von 50 m² genehmigungsfrei, darüber hinaus ist eine Baugenehmigung erforderlich.

Hessen

Garagen sind hier bis zu einem umbauten Raum von 40 Kubikmeter genehmigungsfrei, größere Garagen erfordern eine Baugenehmigung.

Rheinland-Pfalz
Garagen mit bis zu 50 m² Grundfläche bedürfen keiner Genehmigung, für größere Garagen ist eine Baugenehmigung zu beantragen.

Schleswig-Holstein
Der Bau einer Garage ist genehmigungs- und anzeigefrei, sofern . das Bauvorhaben gemäß §§ 30 - 36 des Baugesetzbuches (BauGB) zulässig ist.

Mecklenburg-Vorpommern
Für eine Garage ist eine Baugenehmigung nicht erforderlich, sofern die Bestimmungen der LBO und des Bebauungsplanes eingehalten werden.