Baugenehmigung Garage

Wer eine Garage bauen möchte, sollte sich nicht nur mit Bauart und Kosten beschäftigen, sondern auch mit der rechtlichen Seite. In vielen Fällen ist eine Baugenehmigung für Garagen erforderlich. Dabei ist es unerheblich ob es sich um eine selbst gemauerte Garage oder um eine Fertiggarage handelt und ob die Garage freistehend errichtet wird oder als Anbau. Doch die Vorschriften unterscheiden sich je nach Bundesland, Größe und Standort der Garage. Hier erfährst du, wann eine Genehmigung Pflicht ist, welche Ausnahmen es gibt und wie du dein Projekt rechtssicher planst.
Wann braucht man eine Baugenehmigung für eine Garage?
Grundsätzlich gilt: Eine Garage ist ein bauliches Vorhaben und fällt daher unter die jeweilige Landesbauordnung. Ob eine Genehmigung erforderlich ist, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Größe und Höhe der Garage
- Abstandsflächen zum Nachbargrundstück
- Standort auf dem Grundstück (z. B. direkt an der Grenze oder freistehend)
- Nutzung (reiner Stellplatz oder mit Abstellraum/Arbeitsfläche)
Dabei gibt es drei Gruppen, nämlich Länder mit generellem Gebot für eine Baugenehmigung, Länder mit einer generellen Erlaubnis, einen Garagen- Anbau ohne Baugenehmigung oder Bauanzeige zu errichten und als dritte Gruppe die Bundesländer, die bestimmte Auflagen für eine genehmigungslose Errichtung des Anbaus machen.
Beispiel: In einigen Bundesländern dürfen Garagen bis zu einer bestimmten Größe genehmigungsfrei gebaut werden, solange sie an der Grundstücksgrenze stehen und festgelegte Maße nicht überschreiten.
Die wichtigsten Unterschiede in den Bundesländern
Der Bau einer Garage ist ohne Bauantrag oder Bauanzeige möglich, sofern die bau- und planungsrechtlichen Bestimmungen (Landesbauordnung, Bebauungsplan) eingehalten werden, in den Bundesländern:
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Thüringen
Für den Bau (freistehend oder Anbau) einer Garage ist generell und unabhängig von der Größe immer eine Baugenehmigung notwendig in den Bundesländern
Freistaat Bayern
Hansestadt Bremen
Hansestadt Hamburg
Bundesland Niedersachsen
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Saarland
Eine Genehmigungsfreiheit der Bundesländer, die Vorgaben bezüglich der Masse des Anbaus haben, sieht folgende Bedingungen vor:
Baden-Württemberg
Garagen bis 40cbm umbauter Raum benötigen keine Baugenehmigung, sofern die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Berlin
Garagen sind bis zu 30 m² Grundfläche genehmigungsfrei, größere Garagen erfordern immer eine Baugenehmigung.
Brandenburg
Garagen sind bis zu einer Grundfläche von 50 m² genehmigungsfrei, darüber hinaus ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Hessen
Garagen sind hier bis zu einem umbauten Raum von 40 Kubikmeter genehmigungsfrei, größere Garagen erfordern eine Baugenehmigung.
Rheinland-Pfalz
Garagen mit bis zu 50 m² Grundfläche bedürfen keiner Genehmigung, für größere Garagen ist eine Baugenehmigung zu beantragen.
Schleswig-Holstein
Der Bau einer Garage ist genehmigungs- und anzeigefrei, sofern . das Bauvorhaben gemäß §§ 30 - 36 des Baugesetzbuches (BauGB) zulässig ist.
Mecklenburg-Vorpommern
Für eine Garage ist eine Baugenehmigung nicht erforderlich, sofern die Bestimmungen der LBO und des Bebauungsplanes eingehalten werden.
Eine Zusammenfassung der landespezifischen Vorschriften finden Sie in der nachstehenden Grafik.
👉 Wichtig: Auch wenn eine Garage genehmigungsfrei ist, müssen Abstandsflächen, Brandschutz und Bauvorschriften eingehalten werden.
Abstandsflächen und Grenzbebauung
Viele Bauherren möchten die Garage direkt an die Grundstücksgrenze setzen. Dafür gelten besondere Regeln:
- Länge an der Grenze: häufig maximal 9 m
- Gesamtlänge an allen Grenzen: meist nicht mehr als 15 m
- Höhe: oft max. 3 m (abhängig vom Bundesland)
Wird diese Grenze überschritten, ist eine Baugenehmigung zwingend erforderlich.
Ablauf des Verfahrens für eine Baugenehmigung für Garagen
Wenn eine Genehmigung benötigt wird, läuft das Verfahren in der Regel so ab:
1. Bauantrag stellen (bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde)
2. Bauvorlagen einreichen: Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung
3. Prüfung durch die Behörde (Dauer: meist 4–12 Wochen)
4. Genehmigung erhalten und erst dann mit dem Bau starten
💡 Tipp: Viele Bundesländer bieten vereinfachte Verfahren für Garagen an. Hier prüft die Behörde nicht alle Details, sondern nur die Einhaltung der grundlegenden Vorschriften.
Kosten der Baugenehmigung
Die Kosten für eine Garagen-Baugenehmigung hängen vom Bauwert und den Verwaltungsgebühren des Bundeslandes ab. Üblich sind 100 – 500 €. Hinzu kommen ggf. Kosten für Architekt oder Bauzeichner, die die Pläne erstellen.
Häufige Fehler vermeiden
- Bau ohne Genehmigung starten → kann teuer werden und zum Abriss führen
- Abstandsflächen zum Nachbargrundstück nicht einhalten
- Nachträgliche Nutzungsänderung (z. B. Garage als Werkstatt) ohne Anzeige
Rechtzeitig informieren spart Ärger
Ob eine Baugenehmigung für eine Garage erforderlich ist, hängt von Größe, Standort und den Bauordnungen deines Bundeslandes ab. Selbst wenn dein Projekt genehmigungsfrei ist, gelten weiterhin Vorschriften zu Abständen, Brandschutz und Gestaltung.
👉 Am besten wendest du dich frühzeitig an das zuständige Bauamt, um Klarheit zu haben und dein Projekt sicher zu starten.
Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: Pixelio / Didi01