Energieausweis
Im Rahmen der Änderung der verschiedenen Energiegesetze wurden auch die Anforderungen an den Energieausweis sukzessive erhöht. Wie ist der Stand der Dinge heute? Wer hat wann welchen Energieausweis vorzulegen? Über diese Vorschriften und deren Sinn oder Unsinn werden Sie hier ausführlich und aktuell informiert.
Bei Verkauf oder Vermietung der Immobilie an den Energieausweis denken!
Energie / Energie-Ausweis: Muss als erstes die alte Heizungsanlage raus oder empfiehlt sich zunächst eine Dämmung? Und wie wichtig ist es, gleichzeitig auch die Fenster austauschen zu lassen? Vielen Hauseigentümern, die ein altes Wohngebäude energetisch auf die Höhe der Zeit bringen wollen, fehlt es bei derartigen Fragen am entsprechenden Fachwissen.Informationen über die zwei Varianten des Energieausweises
Energie / Energie-Ausweis: Er soll über die Energieeffizienz von Gebäuden Auskunft geben und ist seit 2007 gesetzliche Pflicht für die Neuvermietung und den Verkauf von Gebäuden: der Energieausweis. Die wichtigsten Kenndaten dieses Dokuments müssen bereits in der Immobilienanzeige genannt werden. Außerdem muss er bei einer Besichtigung vom Eigentümer vorgelegt und bei Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrags im Original oder in Kopie übergeben werden.Heute wichtiger denn je: der Energieausweis
Energie / Energie-Ausweis: Für jeden Neubau in der Deutschland ist er seit 2002 unverzichtbar: der Energieausweis. Seit 2008 besteht eine Pflicht für Energieausweise auch für Häuser und Wohnungen, die auf dem Immobilienmarkt angeboten werden. Jeder Miet- oder Kaufinteressent hat das Recht, sich den Energieausweis vorlegen zu lassen.
Dena fordert konstruktiven Dialog zur Verbesserung des Energieausweises
Energie / Energiepolitik: Die Deutsche Energie-Agentur (dena) empfiehlt zusätzliche Maßnahmen, um den Energieausweis für Gebäude zu stärken. Gleichzeitig weist die dena Berichte auf Basis eines sogenannten "Praxistests" des Eigentümerverbands Haus & Grund als nicht belastbar zurück.Der Energieausweis – was ist das eigentlich?
Energie / Energie sparen: Viele Eigentümer einer Immobilie wissen noch nicht, dass sie seit dem 1. Mai 2014 gesetzlich dazu verpflichtet sind, bei einem Verkauf oder einer Vermietung ihrer Immobilie dem Interessenten einen gültigen Energieausweis der EnEV2014 (Energieeinsparverordnung) vorzulegen. Bereits in der Verkaufs- oder Vermietungsanzeige muss die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse genannt werden. Von dieser Verpflichtung gibt es nur wenige Ausnahmen, zum Beispiel wenn die Immobilie unter Denkmalschutz steht.Seit Mai 2014 müssen in Immobilienanzeigen auch die Energiedaten genannt werden
Immobilienmarkt / Immobiliennachrichten: Immobilienanzeigen müssen künftig Informationen zum energetischen Zustand des inserierten Gebäudes enthalten: Ab 1. Mai 2014 ist die Veröffentlichung bestimmter Angaben aus dem Energieausweis Pflicht. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur (dena) hin. Die Regelung ist Teil der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014), die ab Mai in Kraft tritt.
Vor Kauf oder Anmietung von neuem Wohnraum immer auf den Energieausweis achten!
Immobilienmarkt / Immobilien Nachrichten: Die Energiepreise werden voraussichtlich auch diesen Winter steigen und damit auch die Ausgaben von Mietern und Immobilienbesitzern für Heizung und Warmwasser. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) empfiehlt deshalb Mietern und Käufern von Immobilien auf die energetische Qualität von Gebäuden zu achten und verschiedene Objekte mit Hilfe des Energieausweises zu vergleichen. So lassen sich hohe Energiekosten vermeiden und die Gesamtmiete niedrig halten. Seit 2008 besteht in Deutschland die Energieausweispflicht für Wohnhäuser.
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