Bei Nichtwohngebäuden laufen die ersten Energieausweise ab
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Im Rahmen der Änderung der verschiedenen Energiegesetze wurden auch die Anforderungen an den Energieausweis sukzessive erhöht. Wie ist der Stand der Dinge heute? Wer hat wann welchen Energieausweis vorzulegen? Über diese Vorschriften und deren Sinn oder Unsinn werden Sie hier ausführlich und aktuell informiert.
Energie / Energie-Ausweis: Für jeden Neubau in der Deutschland ist er seit 2002 unverzichtbar: der Energieausweis. Seit 2008 besteht eine Pflicht für Energieausweise auch für Häuser und Wohnungen, die auf dem Immobilienmarkt angeboten werden. Jeder Miet- oder Kaufinteressent hat das Recht, sich den Energieausweis vorlegen zu lassen.
Immobilienmarkt / Immobiliennachrichten: Immobilienanzeigen müssen künftig Informationen zum energetischen Zustand des inserierten Gebäudes enthalten: Ab 1. Mai 2014 ist die Veröffentlichung bestimmter Angaben aus dem Energieausweis Pflicht. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur (dena) hin. Die Regelung ist Teil der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014), die ab Mai in Kraft tritt.
Immobilienmarkt / Immobilien Nachrichten: Die Energiepreise werden voraussichtlich auch diesen Winter steigen und damit auch die Ausgaben von Mietern und Immobilienbesitzern für Heizung und Warmwasser. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) empfiehlt deshalb Mietern und Käufern von Immobilien auf die energetische Qualität von Gebäuden zu achten und verschiedene Objekte mit Hilfe des Energieausweises zu vergleichen. So lassen sich hohe Energiekosten vermeiden und die Gesamtmiete niedrig halten. Seit 2008 besteht in Deutschland die Energieausweispflicht für Wohnhäuser.
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