Korrekte Heizkostenabrechnung bei Einsatz von Wärmepumpen
Immobilienmarkt / Immobiliennachrichten: Die Betriebskosten, oft auch zweite Miete genannt, sind ein wesentlicher Kostenfaktor für Wohnungseigentümer und Mieter. In Mehrfamilienhäusern müssen die Bewohner sich darauf verlassen können, dass die Abrechnung den aktuellen rechtlichen Vorgaben entspricht. Hausverwalter, die mit dieser Abrechnung betraut sind, kennen sich mit klassischen Öl- oder Gas-Zentralheizungen in der Regel bestens aus. Aber wie lassen sich die Betriebskosten einer Wärmepumpe – vor allem also für den benötigten Strom – rechtlich sicher auf die Haushalte verteilen?