Heiztechnik / Heizen & Lüften: Ganz gleich ob Neubau oder Bestandssanierung: In modernen Energieeffizienzhäusern führt am Einsatz einer kontrollierten Wohnungslüftung meist kein Weg mehr vorbei. Der Grund: Um Abwärmeverluste möglichst gering zu halten, werden die Außenhüllen dieser Bauwerke praktisch komplett luftdicht ausgeführt. Da für ein gesundes Raumklima jedoch ein regelmäßiger Luftaustausch unabdingbar ist, fordert nun auch der Gesetzgeber für alle Neubauten und die meisten Sanierungsfälle die Erstellung eines Lüftungskonzepts.
Um ein jederzeit wohngesundes Raumklima zu erzielen, hat der Hausbesitzer die Wahl zwischen vielen verschiedenen Systemen für jedes Gebäude und jeden Geldbeutel.
Grundsätzlich lassen sich mehrere Systemvarianten unterscheiden. So übertragen beispielsweise zentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung bis zu 95 Prozent der Wärme aus der Abluft auf die Zuluft und halten sie im Gebäude. Gleichzeitig können Allergiker damit Pollen aus der Zuluft filtern lassen. Dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sind eine weitere Alternative. Für den notwendigen Luftwechsel in der Wohnung wird dabei in der Regel je Zu- und Abluft-Raum ein Lüftungsgerät eingesetzt. Ein reines Abluftsystem hingegen saugt die verbrauchte Luft aus Küche und Bad bedarfsgerecht ab. Über passive Luftdurchlässe strömt dann frische Luft in das Gebäude nach. Bei zentralen Abluftanlagen kann zusätzlich durch die Installation einer Wärmepumpe wertvolle Wärme zurückgewonnen werden. Unter wohnungs-lueftung.de gibt es viele weitere Informationen zu den technischen Möglichkeiten. Darüber hinaus steht hier erstmals eine übersichtliche Tabelle zu den Fördermöglichkeiten in den einzelnen Bundesländern bereit, inklusive Links zu den offiziellen Anlaufstellen vor Ort.
Durch die Vielfalt der Systeme und Hersteller ist es heute kein Problem mehr, passend zu den baulichen Rahmenbedingungen, dem gewünschten Grad an Energieeffizienz sowie dem persönlichen Budget ein passendes Lüftungskonzept zu finden. Wichtig zu wissen: Der Gesetzgeber schreibt für alle Neubauten und für Sanierungsfälle, bei denen mehr als ein Drittel der Fenster getauscht oder mehr als ein Drittel des Hauses gedämmt wird, ein Lüftungskonzept gemäß DIN 1946-6 vor.
Foto: djd/BDH
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