Hausbautipps24 - Der Hausbau

Der Traum vom eigenen Haus beginnt mit vielen Fragen – wir geben die Antworten. Ob Sie planen, selbst zu bauen, einen Anbau oder Umbau zu errichten, eine Immobilie zu kaufen oder bestehendes Eigentum zu renovieren oder modernisieren: Unser umfassender Hausbau-Ratgeber bietet gebündeltes Wissen zu allen wichtigen Themen rund ums Eigenheim

Wir informieren Sie über den Hausbau selbst, beginnend mit der Bauplanung, die entscheidend dafür ist, welche Bauweise gewählt werden soll und endend mit dem Innenausbau. Zusätzlich können Sie unsere kostenlosen Online Ratgeber für viele Teilbereiche des Hausbaus nutzen. Informationen über Massivhaus, Fertighaus oder Holzhaus verbinden sich mit Grundlagen der ökologischen Bauweise und Hinweisen auf das barrierefreie Bauen. Den wichtigen Artikeln über die Außenanlagen, wie Garage, Carport, Swimingpool, Wintergarten, Terrasse und Balkon folgen Infos über Baustoffe, Bauteile und Dämmstoffe, sowie Neuheiten von Dach und Keller. Im Rahmen der Haustechnik erhalten Sie ausführliche Informationen über Elektroarbeiten, Heizungstechnik, Sanitärinstallation und Sicherheit beim Hausbau.

Fazit: Gut geplant ist halb gebaut

Unsere Plattform bietet gebündeltes Know-how für jede Phase des Hausprojekts. Egal, ob Sie gerade erst anfangen zu träumen oder schon den Bauantrag in der Hand halten - Sie finden hier verlässliche Informationen, Inspiration und Tools, die Sie auf dem Weg in Ihr neues Zuhause begleiten.

Motivation für den Hausbau heute

Mögliche Motivationen für den Hausbau heute sind, je nach persönlicher Lebenssituation und Zielsetzung:

Persönliche Freiheit und Unabhängigkeit

Du kannst deine eigenen Wünsche umsetzen. Du bestimmst Grundriss, Stil, Materialien und musst keine Kompromisse wie bei bestehenden Immobilien eingehen. Du bezahlöst keine Miete mehr. Statt monatlich Geld zu „verbrennen“, baust du Vermögen auf.

Langfristige Investition und Sicherheit

Ein eigenes Haus ist eine sehr gute Wertanlage. Immobilien sind in der Regel wertstabil, besonders in guten Lagen. Ein eigenes Haus ist für viele ein entscheidender Beitrag zur Altersvorsorge, denn mietfreies Wohnen im Ruhestand entlastet enorm. Die Familie ist abgesichert, denn ein eigenes Heim bedeutet Stabilität für Partner*in und Kinder.

Nachhaltigkeit und Energieeffizienz

Der Hausbau heute wird nach modernen Baustandards durchgeführt. Du kannst auf erneuerbare Energien setzen, denn Wärmepumpen, Solaranlagen sorgen für hohe Energieeffizienz. Moderne Baustoffe für den Hausbau bestehen aus nachhaltigen Materialien und sind in der Regel umweltfreundlich.

Finanzielle Aspekte

Die aktuell immer noch relativ niedrigen Bauzinsen erlauben eine historisch günstige Baufinanzierung, was sich langfristig lohnen wird.
Manche Finanzierungsmodelle können steuerlich attraktiv sein, z.B. durch Steuervorteile bei Vermietung oder Doppelhaus. Wer energieeffizient baut, hat Anspruch auf die Förderung der KfW-Bank.
Staatliche Zuschüsse und Kredite für energieeffizientes Bauen können die Finanzierungskosten senken.

Lebensqualität und Standortvorteile

Sehr viele Menschen zieht es heute raus aus der Stadt. Ein Haus im Grünen kann mehr Ruhe, Raum und Natur bedeuten.
Ein eigener Hausbau ermöglicht Platz für Hobbys und Homeoffice. Garten, Werkstatt, Arbeitszimmer, all das ist im eigenen Haus kein Problem.

Die einzelnen Etappen beim Hausbau

1. Planungsphase

Die Planungsphase beim Hausbau verfolgt das Ziel, Grundlagen zu schaffen und endgültige Entscheidungen zu treffen. Zu den wichtigsten Vorbereitungen gehört eine Bedarfsanalyse, bei der die Größe des Hauses, die Zimmeranzahl, der Architekturstil und das Budget festgelegt werden.

Auf der Basis der Bedarfsanlayse erfolgt die Grundstückssuche mit anschließendem Grundstückskauf. Gleichzeitig setzt auch die
Finanzierungsplanung ein. Hypothekenkredit, Eigenmittel und Fördermittel (z. B. Durch die KfW-Bank) müssen beantragt werden.

Der nächste Schritt ist die Beauftragung einer Baufirma oder eines Architekten, um die Entwurfsplanung zu erstellen. Erste Skizzen für die Raumaufteilung müssen abgesegnet werden.

Ein passendes Bauunternehmen zu finden ist einer der wichtigsten Schritte beim Hausbau – schließlich hängt die Bauqualität, die Termintreue und letztlich dein Wohlbefinden davon ab. Hier sind die wichtigsten Tipps und Schritte, um ein gutes Bauunternehmen zu finden:

Recherche für ein Hausbau-Unternehmen

Du kannst auf Online-Plattformen suchen oder bei Unternehmen wie „Wer liefert was“. Aber auch Immobilienforen und Erfahrungsberichte im Internet können hilfreich sein. Lokale Empfehlungen durch Familie, Nachbarn, Architekten und Bauherren anderer Objekte können zum geeigneten Bauunternehmen führen. Man kann auch Baustellen vor Ort besuchen, denn wer dort arbeitet, könnte ein Kandidat sein.

Wichtige Auswahlkriterien sind:

Erfahrung und Referenzen: Gibt es vergleichbare Projekte?
Zertifikate und Mitgliedschaften: Z. B. in der Handwerkskammer, Baugewerbeverband
Festpreisangebot möglich?
Eigenleistungen erlaubt? (wenn du selbst mitarbeiten willst)
Kommunikation & Erreichbarkeit: Klar, ehrlich, transparent?
Bonität und Insolvenzfreiheit: z. B. über eine SCHUFA-Auskunft oder Handelsregister

Angebote einholen und vergleichen

Du solltest mindestens 3 Angebote einholen. Achte dabei auf:
eine detaillierte Leistungsbeschreibung, einen Zahlungsplan, der angemessene Zahlungen gemäß dem Baufortschritt vorsieht, klare Zuordnung der Inklusivleistungen damit keine versteckten Zusatzkosten entstehen können, Bestätigung der Garantie und Gewährleistungsfrist (nach BGB: 5 Jahre) und immer daran denken,
der Preis ist wichtig – aber er ist nicht das einzige Kriterium!

Vertrag und Absicherung

Prüfung nachfolgender Kriterien:
Bauvertrag nach BGB oder VOB/B?
Baubeginn und Fertigstellungstermine
Strafzahlungen bei Verzug?
Bauzeitgarantie
Bauleistungsversicherung und Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen

Als letzter Schritt ist dann eine Bauanzeige oder ein Bauantrag bei der Baubehörde einzureichen.

2. Bauvorbereitung

Das Ziel der Bauvorbereitungsphase ist es, alles für den Baubeginn vorzubereiten. Dazu gehören insbesondere:

  • Baugenehmigung erhalten
  • Detaillierte technische Pläne für die Hausplanung
  • Bauvertrag und Versicherungen abschließen
  • Baugrunduntersuchung (Bodengutachten) durchführen
  • Erschließung des Grundstücks für Wasser, Strom, Abwasser, Kabel- und Internetanschluss. etc.
  • Baustelleneinrichtung

3. Rohbauphase

Zum Abschluss der Rohbauphase muss das „Gerüst“ des Hauses stehen. Die einzelnen Zwischenphasen sind dabei

  • Aushub
  • Bodenplatte oder Keller errichten
  • Mauerwerk oder Fertigbauteile errichten
  • Decken und Dachstuhl setzen
  • Dach eindecken
  • Fenster und Außentüren einsetzen
  • Am Ende wird das Richtfest gefeiert.

4. Ausbauphase

Die Ausbauphase widmet sich ganz dem Innenausbau und der Haustechnik. Im einzelnen geht es dabei um die Gewerke

  • Elektro- und Sanitärinstallationen
  • Heizung und Lüftung
  • Wärmedämmung und Innenputz
  • Estrich gießen
  • Trockenbau (z. B. Trennwände)
  • Bodenbeläge und Fliesen
  • Maler- und Tapezierarbeiten
  • Sanitärobjekte und Innentüren montieren

5. Abschluss und Übergabe

Mit der Bezugsfertigkeit wird das Haus übergeben. Die Endabnahme erfolgt durch den Bauleiter oder einen Gutachter. Das ist die Gelegenheit, eine Mängelliste zu überprüfen und die Mängel zu beheben. Danach erfolgt die förmliche Hausübergabe /
Schlüsselübergabe und der Einzug (Umzugsfirma frühzeitig beauftragen) kann in Angriff genommen werden. Dafür muss rechtzeitig eine Anmeldung bei den Versorgern (Gas, Wasser, Strom, Telefon) und beim Einwohnermeldeamt erfolgen.

6. Nach dem Einzug

Nach dem Einzug ist es an der Zeit, die Außenanlagen zu gestalten. Garten, Terrasse, Carport oder Garage müssen angelegt und eventuelle Restarbeiten oder Nachbesserungen müssen erledigt werden.

Eine Übersicht über die Themen, die auf dem Informationsportal Hausbautipps24 im Rahmen des Hausbaus behandelt werden, findet sich nachstehend. Einfach anklicken und schon sind Sie im entsprechenden Bereich.

Außenanlagen
Garagen und Carports
Swimmingpool
Terrassen und Balkone
Wintergarten
Wege und Zäune

Bauplanung
Baustoffe
Bauteile
Dämmstoffe
Ziegel
Bauweise
Barrierefrei bauen
Fertighaus
Holzhaus
Massivhaus
Ökologisches Bauen
Klimaschutz
Dach
Keller
Haustechnik
Elektro
Heizungstechnik
Sicherheit
Innenausbau
Badezimmer
Fenster
Fußboden
Küchen
Treppen
Türen
Ratgeber
Anbau
Badezimmer
Bauvertrag
Fenster
Fertighaus
Grundstückskauf
Hausbau
Hausbaufinanzierung
Solarenergie
Versicherungen beim Hausbau
Wintergarten

 

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Gesetze zum Thema Solarenergie

In Deutschland gibt es eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die den Ausbau und die Nutzung von Solarenergie regeln und fördern. Diese Gesetze spielen eine wichtige Rolle, um den Übergang zu erneuerbaren Energien zu unterstützen und die Klimaziele zu erreichen. Die wichtigsten Regelungen zum Thema Solarenergie umfassen Aspekte wie Förderung, Einspeisevergütung, Pflichten beim Bau von Photovoltaikanlagen und steuerliche Regelungen.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Gesetz für die Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland und hat das Ziel, den Anteil von erneuerbaren Energien, darunter auch Solarenergie, am deutschen Strommix zu steigern. Es regelt unter anderem:

Einspeisevergütung: Betreiber von Photovoltaikanlagen erhalten eine Vergütung für den in das Stromnetz eingespeisten Solarstrom. Diese Vergütungssätze werden vom Gesetzgeber regelmäßig angepasst und sind abhängig von der Größe der Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme.

Eigenverbrauch: Das EEG enthält auch Regelungen zum Eigenverbrauch von Solarstrom. Betreiber können den selbst produzierten Strom für den Eigenbedarf nutzen und profitieren von steuerlichen Erleichterungen.

Marktprämienmodell: Für größere Solaranlagen gibt es eine Direktvermarktung mit einer sogenannten Marktprämie, die zusätzlich zum am Strommarkt erzielten Preis gezahlt wird.

Degression der Vergütung: Die Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt über die Jahre durch eine gesetzlich vorgeschriebene Degression, um die Solarenergie wettbewerbsfähiger zu machen und die Kosten für Verbraucher zu senken.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit 2020 in Kraft und regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude. Es fördert den Einsatz von Solarenergie, insbesondere durch folgende Vorschriften

Erneuerbare-Energien-Pflicht: Das GEG schreibt vor, dass Neubauten einen Teil ihres Energiebedarfs durch erneuerbare Energien decken müssen. Photovoltaikanlagen sind eine Möglichkeit, diese Pflicht zu erfüllen.

Primärenergiebedarf: Photovoltaikanlagen tragen dazu bei, den Primärenergiebedarf eines Gebäudes zu senken, was zur Erreichung der gesetzlich vorgeschriebenen Energieeffizienzstandards beiträgt.

Förderung von Solarthermie: Das GEG sieht auch Anreize für die Nutzung von Solarthermieanlagen zur Bereitstellung von Warmwasser oder Heizungswärme vor.

Klimaschutzgesetz

Das Klimaschutzgesetz wurde im Jahr 2019 verabschiedet und setzt verbindliche Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen. Solarenergie spielt eine wesentliche Rolle in der Strategie zur Erreichung dieser Klimaziele, da die Nutzung erneuerbarer Energien entscheidend für die Dekarbonisierung des Energiesektors ist. Im Rahmen des Gesetzes müssen verschiedene Sektoren, darunter der Energiesektor, ihre Emissionen reduzieren.

Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Lärm und andere Immissionen. Solarenergieanlagen, insbesondere größere Freiflächen-Photovoltaikanlagen, müssen unter Umständen bestimmte Auflagen hinsichtlich des Umweltschutzes erfüllen, z. B. beim Bau von Solarparks, der Berücksichtigung von Naturschutzgebieten oder der Vermeidung von Beeinträchtigungen der Landschaft.

Mieterstromgesetz

Das Mieterstromgesetz fördert als Solarenergie Gesetz die Versorgung von Mietern mit Solarstrom, der auf dem Dach ihres Gebäudes erzeugt wird. Dieses Solarenergie Gesetz zielt darauf ab, auch Mietern die Vorteile der Solarenergie zugänglich zu machen, indem sie den Solarstrom direkt vom Vermieter beziehen können. Hierbei wird der Strom nicht ins öffentliche Netz eingespeist, sondern vor Ort genutzt.

EEG-Umlagebefreiung

Kleine Photovoltaikanlagen (in der Regel bis 30 kWp) sind von der Zahlung der EEG-Umlage für den selbst verbrauchten Solarstrom befreit. Diese Regelung gilt insbesondere für private Haushalte und kleinere Unternehmen, die ihre Anlagen zum Eigenverbrauch nutzen. Größere Anlagen müssen hingegen weiterhin einen Teil der EEG-Umlage zahlen.

Steuerliche Regelungen im Rahmen der Solarenergie Gesetze

Für die Nutzung von Solarenergie gibt es auch steuerliche Regelungen, die für private Betreiber von Photovoltaikanlagen von Bedeutung sind. Dabei handelt es sich um Vorschriften über die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer.

Umsatzsteuer: Wenn der erzeugte Strom ins Netz eingespeist wird, müssen Betreiber grundsätzlich Umsatzsteuer abführen, es sei denn, sie nutzen die Kleinunternehmerregelung. Seit 2023 gibt es jedoch eine Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp.

Einkommensteuer: Einkünfte aus der Einspeisung von Solarstrom sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig, es sei denn, der Betreiber entscheidet sich für die Liebhabereiregelung, wenn die Anlage nur zum Eigenverbrauch genutzt wird.

Bauordnungsrecht

Das Bauordnungsrecht der Bundesländer, die Landesbauordnungen, enthält spezifische Vorgaben zur Errichtung von Solaranlagen. Diese Regelungen betreffen vorwiegend Baugenehmigungsverfahren und Abstandsregelungen.

Baugenehmigung: In den meisten Fällen sind Photovoltaikanlagen genehmigungsfrei, es sei denn, es handelt sich um Freiflächenanlagen oder Gebäude in denkmalgeschützten Bereichen.

Abstandsregelungen: Für Freiflächen-Photovoltaikanlagen gibt es spezifische Anforderungen an den Abstand zu angrenzenden Grundstücken oder Straßen.

Netzausbau und Anschlussrecht

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt den Anschluss von Photovoltaikanlagen an das Stromnetz. Netzbetreiber sind verpflichtet, den Anschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen zu ermöglichen und den erzeugten Strom abzunehmen. Zudem gibt es Regelungen zum Netzausbau, um sicherzustellen, dass auch bei steigender Solarstromproduktion eine stabile Stromversorgung gewährleistet ist.

Die Energiewende in Deutschland wird durch eine Vielzahl von Solarenergie Gesetzen und Förderprogrammen unterstützt und reguliert. Besonders das EEG und das GEG spielen eine zentrale Rolle beim Ausbau von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen. Der Rechtsrahmen zielt darauf ab, Anreize für Investitionen in erneuerbare Energien zu schaffen, den Eigenverbrauch zu fördern und den Anteil von Solarenergie am Energiemix zu steigern, um die Klimaziele zu erreichen.

 

Förderprogramme

Es gibt staatliche Fördermittel vom Bund, einzelnen Bundesländern und auch kommunale Programme. Für die Programme des Bundes über das Bundesamt für Wirtschaft sind die Förderungssätze ab 2007 herabgesetzt worden.

Für Anträge, die nach dem 2.8.2007 gestellt werden, gelten erneut andere, höhere Förderungsätze. Die neuen Förderungssätze entnehmen Sie unserem Bericht Neueste Informationen BAFA. Für bereits beantragte Fördermittel ist eine Änderung leider nicht mehr möglich.
 
Nach dem vereinfachten Verfahren können für folgende Investitionen Anträge gestellt werden.

Förderobjekt:
Solarkollektoren, die nur für die Warmwasserbereitung genutzt werden, bis 40 m² ( statt bisher 200m2 ) installierter Bruttokollektorfläche

Höhe der Förderung
Die Förderung beträgt 40,00 € (statt bisher 105 €) je m² installierter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 275,00 €

Förderobjekt
Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung bis 40 m² (statt bisher 200m²) installierter Bruttokollektorfläche

Höhe der Förderung
Die Förderung beträgt 70,00€ ( statt bisher 135 €) je m² installierter Bruttokollektorfläche.

Bei Großanlagen über 200 m² gibt es besondere Möglichkeiten, die mit dem Bundesamt abzustimmen sind.

Weitere Infos erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 433/434/435
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-625
Telefax: 06196 908-800

Zinsgünstige Kredite bekommen Sie auch von der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).

Wer wird gefördert?

Jeder, der kleinere Photovoltaik-Anlagen errichten, erweitern oder erwerben möchte, z. B.
Privatpersonen, Gemeinnützige Investoren, private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler, Landwirte.

Die KfW fördert mit diesem Programm Vorhaben bis zu 50.000 Euro. Größere Investitionen in Photovoltaik-Anlagen können aus dem ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm bzw. aus
dem KfW-Umweltprogramm mitfinanziert werden.

Investitionen in Photovoltaik-Anlagen können entweder aus dem Programm Solarstrom Erzeugen oder aus den gewerblichen Umweltprogrammen mitfinanziert werden.

Eine Kombination des Programms Solarstrom Erzeugen mit anderen KfW-Programmen für dieselbe Maßnahme (Investition in PV-Anlagen) ist nicht möglich.

Voraussetzung

Die Anlagen erfüllen die Bedingungen des Erneuerbare-Energien-Gesetz ("EEG") vom 21.07.2004 (BGBl. I S. 1918).

Unternehmen, die sich gerade in einer Sanierungsphase befinden, können diesen Kredit nicht beantragen.

Investoren, die unmittelbar der Kommunalaufsicht unterliegen, steht zur Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen der KfW-Kommunalkredit zur Verfügung.

Wie wird gefördert?

Durch langfristige, zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren, die Sie bei einer durchleitenden Bank oder Sparkasse (Hausbank) beantragen.

Was wird finanziert?

Die Kosten für folgende Investitionen in Deutschland:
Errichtung, Erweiterung oder Erwerb einer Photovoltaik-Anlage,
Erwerb eines Anteils an einer Photovoltaik-Anlage im Rahmen einer GbR,

einschließlich der Kosten für

Messeinrichtungen, Planung, Montage und die notwendigen Netzanschlüsse (sofern vom Investor zu tragen).

NICHT finanziert werden:

Umschuldungen bestehender Darlehen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben,
Beteiligungen an juristischen Personen des privaten Rechts (z. B. Kapitalbeteiligung an einer ''Solarfonds'' GmbH & Co. KG), gebrauchte Anlagen.

Konditionen  

Verzinsung
Aktuelle Zinskonditionen erfahren Sie hier.


Ihr Vorteil: Je nachdem, ob der Zinssatz bei Kreditzusage oder bei Antragseingang für Sie günstiger ist, wird der niedrigere Zinssatz auf 5 oder 10 Jahre festgeschrieben.

Finanzierungsanteil und Höchstbetrag
Wir finanzieren Ihr Vorhaben bis zu 100 % mit maximal 50.000 Euro je Vorhaben.

Laufzeit
in der Regel bis zu 20 Jahre mit maximal 3 tilgungsfreien Anlaufjahren. Bei einer Laufzeit bis zu 10 Jahren mit mindestens 1, maximal 2 tilgungsfreien Anlaufjahren.

Bereitstellungsprovision
0,25 % pro Monat auf den noch nicht ausgezahlten Kreditbetrag. Beginn: Zwei Tage und einen Monat nach Zusage.

Auszahlungsbetrag
96 % der Kreditsumme werden in einer Summe an Sie ausgezahlt.

Abruffrist
Sie müssen Ihren Kredit spätestens 12 Monate nach Zusage in Anspruch nehmen.

Tilgung
Sie beginnen mit der Rückzahlung Ihres Kredits nach Ablauf der der tilgungsfreien Anlaufjahre – und zwar in vierteljährlichen Raten.
Während der tilgungsfreien Anlaufjahre berechnen wir Ihnen vierteljährlich Zinsen auf den in Anspruch genommenen
(= tatsächlich genutzten) Kreditbetrag.

Außerplanmäßige Tilgung
Sie können während der ersten Zinsbindungsfrist ohne zusätzliche Kosten Teilbeträge Ihres Kredits jederzeit zusätzlich zu den regelmäßigen Tilgungszahlungen zurückzahlen. Das gilt natürlich auch für das gesamte Darlehen.

Sicherheiten
Bankübliche Sicherheiten, Form und Umfang der Besicherung vereinbaren Sie im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen Ihnen und Ihrer Hausbank.

Kombination mit anderen Fördermitteln
Sie können Ihren Kredit grundsätzlich mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite oder Zuschüsse) kombinieren. Allerdings darf die Summe aus Krediten, Zuschüssen und sonstigen Zuwendungen die Summe Ihrer Aufwendungen nicht übersteigen. Zur Finanzierung einer Photovoltaik-Anlage können Sie kein weiteres Kreditprogramm der KfW beantragen.

Verwendungsnachweis
Sie legen Ihre Rechungen einfach Ihrer Hausbank vor. Die KfW braucht von Ihnen keinen Verwendungsnachweis.

Weitere Informationen von der KfW erhalten Sie hier:

KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel: 069 7431-0
Fax: 069 7431-2888
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