Donnerstag, 24. Mai 2012

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Bauen vor dem Bauen Hausbau mit dem Bauträger, Vorsicht beim Abschluß des Bauwerkvertrages!
BautraegervertragTipps zum bauen:  Ein eigenes Haus im Grünen oder Wohneigentum in der Stadt: Die Erfüllung dieses Traums steht bei vielen Deutschen ganz oben auf der Wunschliste. Schnell und einfach soll es gehen. Als einfachster Weg erscheint da der Kauf über einen Bauträger. Achtung, auch Bauunternehmer fungieren häufig als Bauträger. Dieser kümmert sich um die Errichtung, so dass der stolze Besitzer vermeintlich nur noch einziehen muss. Doch auch beim Abschluss eines Bauträgervertrags ist Vorsicht geboten, rät Dr. Dr. Elke Heera, Vertrauensanwältin der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Denn es können, so die Expertin, in einem solchen Vertrag eine ganze Reihe von Fallstricken lauern.




Bauträger sollte Grundstückseigentümer sein

Gefahr ist etwa im Verzug, wenn der Bauträger noch nicht Eigentümer des geplanten Baugrundstücks ist oder noch keine Baugenehmigung vorliegt - eine Beurkundung des Vertrags sollte deshalb erst stattfinden, wenn diese Punkte eindeutig geklärt sind. Unbedingt ist auch darauf zu achten, dass der Käufer sein Objekt als lastenfreies Eigentum bekommt. Um nicht in die Grundschuldfalle zu tappen, sollte man, so Elke Heera, ein Auge darauf haben, dass das Vertragsobjekt bei Unterzeichnung des Vertrags von der Globalgrundschuld bei der Bank freigestellt ist. Das ist auch wichtig für den Fall, dass der Bau nicht vollendet wird. Die ersten Zahlungen gehen laut Zahlungsplan immer auf das Konto der Bauträgerbank, die den Bauträger finanziert. Vorsicht ist geboten, damit das Geld nicht auf dem Geschäftskonto des Bauträgers landet, das sich vielleicht bei der gleichen Bank befindet - im Falle einer Insolvenz des Bauträgers könnte es verloren sein.

Bauträgervertrag prüfen lassen

Bei Sonderwünschen, bei den Kosten für Erschließung und Anschlüsse und bei Themen wie dem Recht auf Nacherfüllung, Schadenersatz, Rücktritt oder Minderung ist es für den Laien schwer, die Vertragsdetails zu beurteilen. Heera rät bei Zweifelsfällen und ebenso bei der Vereinbarung einer Bauträgerbürgschaft unbedingt dazu, Rat von einem Anwalt einzuholen. Adressen und weitere Hilfen gibt beispielsweise der BSB (www.bsb-ev.de). Beim Erwerb einer Eigentumswohnung lohnt nach Ansicht der Expertin auch ein Blick in die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung und die Protokolle der Eigentümerversammlung - also alles, was die Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft regelt. Laufen etwa Gerichtsprozesse der Eigentümer, muss der Erwerber fürchten, Teil einer bereits zerstrittenen Eigentümergemeinschaft zu werden.

Quelle: DJD / Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB)

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