Aussenanlagen

Der Nachbar ist bei Errichtung einer Mauer anzuhören.

Bauen / Aussenanlagen / Mauer: Wenn Sie auf Ihrem Grundstück eine Mauer als Einfriedung bauen wollen, so gibt es einige Hürden zu überwinden. Bei der Erstellung einer Einfriedung für Ihren Hausbau müssen Sie nämlich hauptsächlich auf das Nachbarrecht achten. Grundsätzlich muss die Einfriedung, egal ob Sie einen Zaun oder eine Mauer bauen oder eine Hecke anpflanzen, so eingerichtet werden, dass der Nachbar nicht mehr als vermeidbar durch die Beschattung belästigt wird.

Ohne Absprache oder sonstige Vorschriften aus dem Bebauungsplan muss eine Mauer in den meisten Bundesländern gemäß der Landesbauordnung mindestens 1,20 m hoch sein. Eine undurchsichtige Einfriedung, also eine Mauer, darf an der Grenze bis zu einer Höhe von maximal 1,80 m gebaut werden. Wenn die Mauer allerdings ab einer Höhe von 1,80 m durchsichtig ist oder wenn der Nachbar zugestimmt hat, können Sie auch bis zu einer Höhe von 2 m bauen.
Beachten Sie auch, daß eine Baugenehmigung erforderlich wird , wenn Sie eine Mauer mit einer Höhe von mehr als 1,80 m bauen. Bis zu einer Höhe von 1,80m benötigt man keine Baugenehmigung für die Mauer.

Tipp:

Besprechen Sie die Ausführung in Bezug auf Höhe und Material mit Ihren Nachbarn, wenn Sie eine Mauer bauen wollen. Damit haben Sie schon die wichtigste Hürde genommen. Lassen Sie sich das Einverständnis schriftlich geben. Sofern die Landesbauordnung Ihrem Vorhaben nicht widerspricht, werden Sie dann eine Genehmigung zum Bauen der Mauer vom Bauamt erhalten.