vor dem Bauen

Der Bauherr ist für die Baustelleneinrichtung verantwortlich

Baustelleneinrichtung verantwortlichTipps zum bauen:  Der private Bauherr muss analog zu öffentlichen Bauherren dafür sorgen, dass seine Baustelle durch Baustelleneinrichtungen gesichert ist und dass diese Sicherungen den Erfordernissen des Arbeitsschutzes und der öffentlichen Ordnung entsprechen.

Sinn der Baustelleneinrichtungen sind Sicherheit, Gesundheit und optimale Arbeitsabläufe. Daher ist eine Planung der Baustelleneinrichtung unumgänglich. Rechtliche Grundlagen hierzu finden wir im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), den Regelwerken der Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft sowie auch in den Landesbauordnungen. Außerdem sind diverse Verkehrssicherungspflichten und öffentliche Vorschriften zu beachten. Alle Zeichen, Schilder und sonstige erforderlichen Gerätschaften sind frei am Markt erhältlich, z.B. unter Verkehrszeichen von www.schilder-versand.com/.

Sinn der Baustelleneinrichtungen

Nach § 11 der Musterbauverordnung (MBO) sind Baustellen so einzurichten, dass die erforderlichen Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden können und dabei keine Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen.

Das erfordert genaue Überlegungen zu den technischen Voraussetzungen, um den Anforderungen dieser Vorschriften hinsichtlich des Gesundheits- und Sicherheitsschutzes zu erfüllen. Insbesondere sind hierbei die zu erwartende Bauzeit, die Größe des Platzbedarfes der Baustelle sowie die Art und Menge der Maschinen und Geräte, die zur Erfüllung der Bauabläufe zu berücksichtigen sind, festzulegen.

Daher ist es sinnvoll, direkt nach der konkreten Auftragserteilung mit der Planung der Baustelleneinrichtung zu beginnen. Die Baustelleneinrichtung  unterliegt im Übrigen keinerlei öffentlicher Prüfung oder einer Genehmigung. Die Berücksichtigung der Vorschriften der Baustellenverordnung ermöglicht zudem eine systematische Organisation eines Bauvorhabens unter dem Blickwinkel optimierter Sicherheit und Berücksichtigung aller Aspekte des Gesundheitsschutzes.

Übertragung der Pflichten auf einen Dritten

Der Bauherr kann seine gesamten Pflichten im Zuge eines Bauvorhabens auch auf einen Dritten, den eigentlichen Bauunternehmer übertragen. Dabei übernimmt dieser Dritte dann sämtliche Aufgaben in eigener Verantwortung, die eigentlich der Bauherr hinsichtlich der Baustelleneinrichtung zu verrichten hätte. Aber: Die oberste Verantwortung verbleibt immer beim Bauherren, was bedeutet, dass sich der Bauherr immer, sei es durch eigenen Augenschein oder durch Rückmeldungen des Dritten, über die Einhaltung und die Abfolge der Baustelleneinrichtungen vergewissern muss.

Art der benötigten Beschilderungen und Einrichtungen

Die Art und der Umfang der benötigten Beschilderungen, Absperrungen und sonstiger Baustelleneinrichtungen ergeben sich natürlich aus dem Umfang der Baumaßnahmen und der Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten. Auch als privater Bauherr kann sich jeder die notwendigen Verkehrsschilder, Hinweisschilder, Absperrzäune, Sicherheitsspiegel, Wegeleitsysteme etc. besorgen. Hier gibt es spezielle darauf ausgerichtete Unternehmen, die in großer Qualität und professionell ausgerüstet, alle  für die Baustelleneinrichtung benötigten Gerätschaften vorhalten.

Wichtig nochmal: Der Arbeitsschutz (ArbSchG - Bundesministerium der Justiz) und die Vermeidung von Gefahren und Belästigungen sind stringent einzuhalten, dann kann nichts mehr schiefgehen und der Bauherr kann mit sicherem Gefühl seine Baustelle betreten.

Quelle: Tipps24-Netzwerk - hhr
Foto: Markus Conrad / pixelio.de