Immobilienmarkt / Immobiliennachrichten: Der Mietspiegel oder auch von vielen fälschlicherweise Mietpreisspiegel genannt, soll eine Orientierungsmöglichkeit über die Höhe der üblicherweise in einem Ort gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen, die in ihrer Art, Größe, Ausstattung und Lage vergleichbar sind, sein. Seine Funktion ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im § 558c festgehalten. Danach ist er eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist.
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