Alarmanlagen zum Schutz des Eigenheims

Alarmanlagen sind eine notwendige Ergänzung zu den baulichen Schutzmassnahmen beim Hausbau. Alarmanlagen werden im Fachjargon als Gefahrenmeldeanlagen bezeichnet. In diesem Ratgeber werden unter dem Begriff Alarmanlagen auch Bewegungsmelder, Überfallmeldeanlagen, Überwachungsanlagen und Videoüberwachungsanlagen erfasst.

 

Grundsätzlich sind Alarmanlagen elektronische Anlagen, die dem Schutz des Hauses und der darin lebenden Bewohner dienen sollen. Die Alarmanlage kann diese Aufgabe durch verschiedene Maßnahmen erfüllen.

Die Alarmanlage kann durch ihre bloßes Vorhandensein Einbrecher und Diebe abschrecken.

Die Alarmanlage kann bei entsprechender Einrichtung im Notfall automatisch die Polizei oder ein Sicherheitsunternehmen benachrichtigen.


Die Alarmanlage alarmiert durch akustische Signale die Nachbarschaft und zwingt Einbrecher und Diebe dazu, ihre Aktionen abzubrechen.

Einrichtungsberatung für Alarmanlagen

Bei der Planung einer Alarmanlage/ Gefahrenmeldeanlage sollte man den Rat der Kriminalpolizei und der Versicherung einholen. Einen kleinen Überblick und eine Beratung über mögliche Sicherheits-Maßnahmen beim Hausbau gibt die Kriminalpolizei. In einem interaktiven Haus kann man dort mögliche Gefahrenstellen und die Maßnahmen zur Verringerung des Risikos sehr gut selbst erleben. Beherzigen Sie die Tipps und Sie werden sehen, daß es keine Chance für Langfinger gibt.

Für die Maßnahmen, die seitens der Versicherung gewünscht werden und die von der Versicherungswirtschaft akzeptiert werden kann man sich bei der VdS Schadenverhütung GmbH erkundigen.
VdS ist die unabhängige und akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsstelle für Brandschutz und Einbruchdiebstahlschutz.

Auch private Unternehmen können eine umfangreiche und fachgerechte Beratung durchführen. Bei der Beauftragung sollte man allerdings darauf achten, dass das Unternehmen ein VdS-anerkannter Facherrichter für Alarmanlagen ist und über eine Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2000 verfügt. Die Voraussetzungen müssen im gesamten Bundesgebiet erfüllt werden, egal ob es sich um Unternehmen der Alarmtechnik für Köln und Umgebung oder für die Hansestadt Hamburg handelt.

Alarmauslösung

Die Auslösung der Alarmanlage kann durch den Bruch einer Fensterscheibe, das unberechtigte Öffnen einer Tür oder eines Fensters oder durch die unberechtigte Begehung von Räumen erfolgen. Nach der Meldung an einen Sicherheitsdienst oder die Polizei können sofort Maßnahmen ergriffen werden.

Im Falle einer konkreten Personengefährdung kann man einen Überfallalarm über einen speziellen Überfallmelder absetzen. Dieser kann allerdings nur manuell ausgelöst werden. Hilfsmaßnahmen bei einer Überfallmeldung haben bei Sicherheitsdiensten und bei der Polizei absoluten Vorrang. Die Überfallmeldeanlagen sind normalerweise als Bestandteil in die Alarmanlagen eingebunden.

Es gibt drei verschiedene Arten der Alarmierung, den Externalarm, den Fernalarm und den Internalarm.

Externalarm

Der bekannteste Alarm ist der Externalarm. Die Alarmanlage reagiert dabei durch akustische und optische Signale auf einen Einbruchversuch, die sowohl den Täter, als auch Passanten alarmieren. Man hofft, dass der Täter dadurch von seinem Vorhaben ablässt und dass die Passanten die Polizei benachrichtigen.

Fernalarm

Beim Fernalarm wird die Einbruchinformation von der Alarmanlage, vom Täter unbemerkt, über die Telefonleitung an einen Wachdienst oder die Polizei übertragen. Dort werden dann die notwendigen Maßnahmen eingeleitet, ohne daß der Einbrecher etwas davon mitbekommt.

Internalarm

Der Internalarm ist die dritte Art der Alarmierung. Diese Alarmanlage kann
intern scharf geschaltet werden. Bei einer intern scharfen Alarmanlage kann sich der Einbrecher in Teilen des überwachten Bereiches frei bewegen, ohne einen hör- oder sichtbaren Alarm auszulösen. Der Internalarm richtet sich ausschließlich an den Betreiber der Anlage, der dann die Polizei informiert.

Video-Überwachung und Bewegungsmelder

Teil der Gefahrenmeldeanlage kann auch eine Überwachungsanlage, auch als Video- Überwachungsanlage oder Geländeüberwachungsanlage, oder ein Bewegungsmelder sein. Bewegungsmelder und Video- Überwachungsanlage warnen den Hausbewohner bevor der Einbrecher tätig werden kann. Die Alarmanlage kann dann manuell ausgelöst werden.

 

Weitere Informationen rund um die Informationsanlagen beim Hausbau finden Sie auch in den Abschnitten:

Informationsanlagen
Telekommunikation, Antennenanlagen, Kommunikationsanlagen,
Sicherheit beim Hausbau,
Alarmanlagen, Einbruchmeldeanlagen, Brandmeldeanlagen, Blitzschutz