Die Behandlung von Fenstern in denkmalgeschützten Immobilien

Behandlung von Fenstern

Hausbau / Fenster:  Bei denkmalgeschützten Immobilien ist nach dem Erwerb meist die Renovierung und Modernisierung angesagt. Hierbei müssen insbesondere die hohen Anforderungen an die Energieeinsparverordnung und den Schallschutz in aller Regel einer genaueren Betrachtung unterzogen werden. Dies gilt in hohem Maße auch für die Fenster. Diese sind rein optisch wichtigster Teil des Denkmalschutzes.

 

Bei der Renovierung ist daher darauf zu achten, dass die Fenster die vorgegebenen historischen Formen wahren und sich durch ihr äußeres Erscheinungsbild in das Gesamtbild einfügen. Damit von vornherein keine (meist mit höheren Kosten verbundenen) Fehlentwicklungen eintreten, sollte immer der Kontakt mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde gesucht werden. Grundsätzlich gilt die Prämisse: Neue Fenster und Denkmalschutz widersprechen sich nicht.

Denkmalschutzbehörde einschalten

Die Auflagen, die von den Denkmalschutzbehörden erlassen werden, sind speziell bei der Sanierung von Fenstern streng und daher auch zwingend zu beachten. Insbesondere, wenn das Denkmalschutz-Gebäude zu Wohn- oder Gewerbezwecken genutzt werden soll, sind zusätzliche Maßnahmen im Rahmen einer Modernisierung unumgänglich. Zwangsläufig entstehen dabei Konfliktsituationen zwischen den gesetzlichen Vorgaben für Energieeffizienz und Schallschutz einerseits und dem Denkmalschutz andererseits. Diese kann man mit den richtigen Fenstern und Fensterfachbetrieben in Zusammenarbeit mit der Denkmalschutzbehörde aus der Welt schaffen.

Probleme zwischen Energieeffizienz und Denkmalschutz

Die besondere Problematik des Konfliktes zwischen den Vorschriften der Energieeinsparverordnung und dem Denkmalschutz bringt der Zentralverband des Deutschen Handwerks mit dieser Stellungnahme auf den Punkt:

Das Dilemma der Energieeinsparverordnung in Bezug auf Baudenkmale und erhaltenswerte Bausubstanz ist, dass sie alte Gebäude mit der Philosophie für zeitgemäße, umweltgerechte Neubauten konfrontiert. Für das Baudenkmal jedoch bedeutet die uneingeschränkte Anwendung der modernen Dämmstrategien Risiken und Schäden bis hin zum Totalverlust einzelner Bauteile.
Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks

Die Fensterfachbetriebe sind heute in der Lage, Denkmalschutzfenster für alle Stilepochen herzustellen oder wieder herzurichten. Egal, ob es sich um einflügelige oder zweiflügelige Fenster handelt, ob sie ein Oberlicht haben oder ob es um Rundbogenfenster oder Kastenfenster geht, Spezialbetriebe können auch heute noch mit versierter Handwerkskunst den alten Baustil wieder herrichten. Selbst Schlagleisten mit Kapitellen und profilierte Kämpfer können nach historischen Vorlagen nachgebaut werden.

Für die Behandlung denkmalgeschützter Fenster gibt es verschiedene Möglichkeiten, deren Auswahl von den vorgegebenen Umständen abhängig ist. Die Möglichkeiten für den Erhalt historischer Fenster sind:

Fensteraustausch
Fenster-Renovierung
Fenster-Konservierung
Fenster-Restaurierung

Nachstehend werden die Besonderheiten der einzelnen Möglichkeiten beschrieben.

Fensteraustausch

Ein Fensteraustausch ist nur dann erforderlich, wenn die Schädigungen an den vorhandenen Denkmalschutz-Fenstern so gravierend sind, dass die Konservierung oder Restaurierung der Fenster nicht mehr möglich ist. Eine Ursache dafür kann die Undichtigkeit der Fenster, meist einhergehend mit extremer Schimmelbildung, sein. Zügiges Handeln ist dann erforderlich, damit die gesamte Bausubstanz nicht in Mitleidenschaft gezogen wird.

Bei einem Fensteraustausch besteht die Wahlmöglichkeit zwischen Holz- und Kunststofffenstern. Für beide gilt, dass der historische Stil der Fenster korrekt nachempfunden werden kann. Natürlich beinhalten moderne Denkmalschutzfenster trotz ihrer historischen Optik alle Anforderungen, die von der Energieeinsparverordnung vorgegeben werden. Wenn gewünscht, können auch Sicherheitsoptionen wie abschließbare Schließzylinder u.ä. Maßnahmen angebracht werden, ohne dass dabei der Denkmalschutz beeinträchtigt wird.

Holzfenster und Kunststoff-Fenster für den Fensteraustausch

Bei der Materialauswahl sind Holz- und Kunststofffenster gleichermaßen einsatzfähig. Kunststofffenster können heute so gestaltet werden, dass sie äußerlich kaum von Holzfenstern zu unterscheiden sind. Neben einzelnen gebogenen Elementen können auch komplette Altbaufenster mit Spitz- oder Rundbogen und stilgerechten Fenstersprossen und Zierprofilen als Denkmalschutz-Fenster hergestellt werden ohne dass es zu architektonischen Stilbrüchen kommt. Die heute mögliche Farbgestaltung mittels Folien- und Acrylbeschichtung ermöglicht eine mit den historischen Vorbildern nahezu identische Oberflächengestaltung der Altbaufenster.

Fenster-Renovierung

Unter einer Fensterrenovierung versteht man die Erneuerung des Erscheinungsbildes eines Fensters. Diese kann allerdings nur durchgeführt werden (in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde), wenn die Fenster-Konservierung und/oder die Fenster-Restaurierung keine Aussicht auf Erfolg haben und die Substanz des Fensters gefährdet ist.

Basis für die Renovierungsmaßnahmen ist der historische Befund des Fensters. Der Ersatz von Originalteilen muss immer auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt bleiben.

Verbesserungsmaßnahmen sind in den Bereichen Wärmeschutz und Schalldämmung im Zusammenhang mit der Renovierung möglich. Zu beachten ist dabei jedoch, dass alle Maßnahmen in einer Form durchgeführt werden müssen, bei der Optik und Funktion der Fenster in ihrer Ursprungsform erhalten bleiben müssen.

Fenster-Konservierung

Als Fenster-Konservierung bezeichnet man alle Maßnahmen, die dazu dienen, ein Fenster zu konservieren, zu reparieren, seinen ursprünglichen Zustand mit authentischen Materialien wiederherzustellen oder das ursprüngliche Erscheinungsbild des Fensters zu erneuern. Richtschnur bei den Konservierungsmaßnahmen muss es immer sein, mit höchster handwerklicher und gestalterischer Fähigkeit die Beschläge, Fensterstöcke, Fensterflügel und Verglasungen im historischen Zustand zu erhalten.

Das bedeutet, dass historische Fenster immer zu allererst zu reparieren sind, nicht zu erneuern. Dabei sind alle Maßnahmen auf das dringend erforderliche Maß zu beschränken. Die historische Substanz genießt obersten Schutz, sie darf nicht zerstört werden. Die Reparatur selbst hat mit historischen Materialien, soweit dies möglich ist, zu erfolgen.

Als konservatorische Maßnahmen sind auch alle Reinigungs- und Pflegearbeiten zu nennen. Das Ziel der Konservierung muss die Bewahrung des Originalzustandes des Fensters zum Zeitpunkt der Konservierung sein. Diese Maßnahme an historischen Fenstern gelingt nicht immer, da vornehmlich im Außenbereich der ursprüngliche Holzschutz meistens von Grund auf erneuert werden muss.

Fenster-Restaurierung

Die Fensterrestaurierung greift dann ein, wenn ein historisches Fenster seine Funktion und Gebrauchsfähigkeit aufgrund von Schäden verloren hat oder diese Gefahr aktuell und akut besteht. Im Rahmen der Restaurierung werden unbrauchbar gewordene Fensterelemente historischer Fenster wiederhergestellt. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass nur solche Materialien bei den Arbeiten verwendet werden, die zur Geschichte dieser Gebäude und Fenster gehören. Dabei verwendet man unter anderem auch Leinöl für den Anstrich. Die Experten für solche Restaurierungen haben eine entsprechende Fachkenntnis und daher keinerlei Probleme mit den „alten“ Materialien und Techniken denkmalgeschützte Fenster in die Neuzeit zu retten.

Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: Pixabay / CCO Public Domain