Baugrundstück

Neben der Frage nach dem finanziell Machbaren steht die Frage nach dem Grundstück an vorderster Stelle der Vorbereitungen zum Hausbau. Wie Sie vom einfachen Bauland bis zum Grundstückskauf gelangen können, ist in unserem Ratgeber Grundstückskauf ausführlich erläutert.


An dieser Stelle wollen wir auf die notwendigen Maßnahmen zur Bebaubarkeit eines Grundstückes eingehen. Ein Grundstück ist nämlich nicht zwangsläufig auch ein Baugrundstück und bis aus Bauerwartungsland wirklich Bauland wird, kann auch noch erhebliche Zeit vergehen.


Bauerwartungsland ist noch kein Bauland Bauerwartungsland ist noch kein Bauland!

Wenn Sie die Grundstückssuche abgeschlossen und ein Baugrundstück gefunden haben, müssen Sie Ihre Vorstellungen vom Eigenheim und die der Bauaufsichtsbehörden unter einen Hut bringen, bevor Sie einen Grundstückskaufvertrag unterschreiben.

Wichtigste Hilfsmittel zur Überprüfung der Bebaubarkeit Ihres Grundstücks sind dazu der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan . Beide Pläne können Sie in der Gemeinde einsehen, in der Sie das Bauland erwerben wollen. Die wichtigsten Zeichen und Abkürzungen in diesen Plänen können Sie aus unserer Checkliste Planzeichen entnehmen.

Vermeiden Sie beim Grundstückskauf jedes Risiko!

Beim Grundstückskauf geht es um erhebliche Summen, daher beherzigen Sie bitte einige Regeln!

Lassen Sie sich nicht zum schnellen Grundstückskauf überreden!

Wenn Sie der Verkäufer des Baugrundstücks bedrängt, indem er Ihnen weiß macht, es gäbe andere Interessenten, denen Sie zuvorkommen müssen, dann sollten Sie sich erst recht Zeit lassen, das Baugrundstück genauestens zu überprüfen. Im schlechtesten Fall werden Sie das Grundstück dann eben nicht erwerben.

Bestimmen Sie den Notar für den Grundstückskaufvertrag!

Sie müssen in aller Regel die Notarkosten für den Grundstückskaufvertrag bezahlen. Nehmen Sie sich daher auch das Recht, den Notar Ihres Vertrauens zu bestimmen. Der Notar, den der Verkäufer bestimmt hat, wird den Grundstückskaufvertrag nach den Vorstellungen des Verkäufers anfertigen, meist sogar mit vorgefertigten Verträgen des Verkäufers.

Zahlen Sie den Grundstückskaufpreis so spät wie möglich!

Die Fälligkeit des Kaufpreises für das Grundstück sollten Sie an bestimmte Bedingungen knüpfen. Dabei gilt, je später die Kaufpreiszahlung, desto höher der wirtschaftliche Vorteil für Sie.

In jedem Fall darf der Grundstückskaufpreis   frühestens nach Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch fällig werden. Der Zeitpunkt der Kaufpreiszahlungen sollte vor Abschluss des Grundstückskaufvertrages mit der Hausbank abgestimmt werden, damit die zugesagten Baufinanzierungsmittel pünktlich ausgezahlt werden können.