Der Energiebedarf

Der Energiebedarf eines Hauses richtet sich nach der Bauweise. In der Energieeinsparverordnung ist daher festgelegt, welche Höchstwerte der Energieverbrauch eines Hauses aufweisen darf. Für den Hausbau ist es wichtig, daß die Energieeinsparverordnung auch festlegt, wie viel Wärme durch Wände und Fenster entweichen darf.


Eine Baugenehmigung darf zukünftig nur noch erteilt werden, wenn der Bauherr einen Energiebedarfsausweis (Energiepass, Energieausweis) vorlegt, in dem der Nachweis für die Einhaltung des Energieverbrauchs für seinen Hausbau im Rahmen der vorgeschriebenen Höchstwerte geführt wird.


Diese Höchstwerte für den Energiebedarf sind im Vergleich zu den früheren Verbrauchswerten eines Einfamilienhauses extrem niedrig. Bedenkt man, daß ein Einfamilienhaus in den 70er Jahren ungefähr 25 l Heizöl pro Quadratmeter beheizter Fläche benötigte, so sind die für den heutigen Hausbau durch die Energieeinsparverordnung vorgeschriebenen Werte fast unvorstellbar. Durch den zusätzlichen Einsatz erneuerbarer Energien sinkt dann der Energiebedarf nicht mehr, aber die Kosten werden weiter reduziert.

Betrug der Verbrauch der in den vergangenen Jahren angepriesenen Niedrigenergiehäuser schon nur noch rund 7 l Heizöl pro Quadratmeter beheizter Fläche, so ist nach der Energieeinsparverordnung die Höchstgrenze des Heizölverbrauchs auf nur noch maximal 6 l pro Quadratmeter beheizter Fläche pro Jahr festgelegt.

Dies soll auch dadurch erreicht werden, daß für den Hausbau die Dichtheit der Außenmauern und Dächer, der Fenster und Türen sowie die Dämmung der Warmwasseranlagen und die erlaubten Heizkessel geregelt ist. Man spricht hier davon, daß durch luftdichtes Bauen mehr Energieeffizienz erreicht und der Energiebedarf in bestimmten Grenzen gehalten wird.

Eine Ausnahme von diesen Vorschriften der Energieeinsparverordnung gibt es nur für Wohnhäuser, die zu mindestens 70% mit Solarenergie oder anderen regenerativen Energien (Erdwärme, Pelletheizung) beheizt werden.

Eine Baugenehmigung für einen Hausbau wird also nur noch erteilt, wenn der Neubau den vorgeschriebenen Energiebedarf einhält. Nachgewiesen wird das durch einen Energiepass (Energieausweis). Der Bauherr erhält durch mehr Transparenz durch den Energieausweis.

Die im Energiepass (Energieausweis) aufgezeichneten Werte sind natürlich theoretischer Art, denn sie gelten für ein Haus, was noch gar nicht erstellt wurde. Die laut der Energieeinsparverordnung dem Energiebedarf zugrunde liegenden Kennwerte nennt man Bedarfskennwerte und  Verbrauchskennwerte.

Die Berechnung der Bedarfskennwerte ergibt sich aus den Wandstärken, den Baumaterialien und den Gebäudemassen und die Dämmwirkung der Gebäudehülle. Geht man zusätzlich von Annahmen über den Nutzungsgrad der Heizung, die Klimaentwicklung und die Verbrauchergewohnheiten aus, dann kann man daraus den Energiebedarf errechnen.

Tatsächlich werden diese Werte nicht nur durch den Hausbau an sich, sondern auch durch das Verhalten der Bewohner beeinflusst. Hierunter fallen Lüftungsgewohnheiten, höhere Raumtemperaturen, als zugrunde gelegt, die Senkung der Temperaturen im gesamten Haus während der Nacht usw.

Verbrauchskennwerte

Die Verbrauchskennwerte gemäß Energieeinsparverordnung gehen vom tatsächlichen Brennstoffverbrauch aus und korrigieren diesen um die besonderen klimatischen Bedingungen für die Verbrauchsperiode und die jeweilige Region. Der eigentliche Hausbau, bzw. die dafür verwendeten Materialien, haben auf diese Kennzahl des Energiebedarfs keinen Einfluss. In einem warmen Jahr verbraucht ein Haus im sonnigen Schwarzwald sicherlich viel weniger Brennstoff als das identische Haus in Flensburg in einem kühlen Jahr. Will man also die Energie-Effizienz eines Hauses beurteilen, so muss man diese Einflüsse herausrechnen, um zu einem vergleichbaren Ergebnis zu gelangen.

Ferner sind mögliche Wärmegewinne aus der Sonnenstrahlung, die Abwärme von elektrischen Geräten (ein Beamer gibt z.B. erheblich mehr Wärme ab, als ein Fernsehgerät) und auch aus Regulierungsmöglichkeiten der Heizung bei diesem Kennwert des Energiebedarfs nicht berücksichtigt.

Wir unterscheiden beim Hausbau auch in Zukunft die Energiestandards

  • Niedrigenergiehaus,
  • Passivhaus,
  • Nullenergiehaus,
  • Plusenergiehaus (Passiv plus Haus)
  • Kfw-40 –Haus und Kfw-60 –Haus.
Der Energiestandard eines Gebäudes beschreibt, wie groß der Energiebedarf des Hauses pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr ist, um ein behagliches, der Funktion entsprechendes Wohnklima herzustellen.

Der theoretische Wert  für einen bestimmten Energiestandard wird durch Maßnahmen beim Hausbau selbst und die Haustechnik erreicht. Das Verbraucherverhalten beeinflusst den wirklichen Verbrauch sehr stark, hat aber selbst keinen Einfluss auf den Energiestandard.