Terrasse

Baugenehmigung Terrasse

Bezüglich der Baugenehmigung für eine Terrasse ist zwischen vier Möglichkeiten für einen Terrassen- Anbau zu unterscheiden.

Terrasse als bauliche Nebenanlage
Unterkellerte Terrasse als Gebäudeteil
Überdachte Terrasse als bauliche Anlage
Dachterrasse

Anbau Terrasse als bauliche Nebenanlage

Nach dem Nachbarrechtsgesetz dürfen Terrassen, sofern sie einen geringeren Abstand als 2,50 m von der Grundstücksgrenze haben, nur angelegt werden, wenn der Nachbar seine Einwilligung erteilt hat. Das gilt auch, wenn das Grundstück des Nachbarn gar nicht bebaut ist.

 


Terrassen sind in der Regel Aufschüttungen, die zu den baulichen Anlagen gehören, die keine Gebäude sind. Für diese Anlagen gilt, dass der notwendige Grenzabstand gemäß der Bauordnung einzuhalten ist, wenn sie höher als 1 m über der Geländeoberfläche angeordnet sind und von ihnen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen.


Bezüglich der Baugenehmigung sind in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen anzutreffen, so ist in Rheinland-Pfalz bis zu einer Grundfläche von 300 qm und bis zu einer Höhe von 2 m keine Baugenehmigung erforderlich. Haben die Aufschüttungen eine größere Grundfläche oder Höhe ist eine Baugenehmigung zwingend vorgeschrieben.

Unterkellerte Terrasse als Gebäudeteil

Wird eine Terrasse unterkellert, so ist sie ein Gebäudeteil und sämtliche Vorschriften bezüglich Grenzabstand, Gehschossfläche und Grundflächenbebauung sind auf das gesamte Gebäude inklusive der Terrasse abzustellen. Es ist daher in der Regel eine Baugenehmigung oder eine Bauanzeige erforderlich.

Anbau einer überdachten Terrasse als bauliche Anlage

Die überdachte Terrasse ist eine bauliche Anlage, die teilweise oder komplett überdacht ist. Sie ist als Anbau meist als dreiseitig offener und selbständiger Bauteil, unmittelbar am Gebäude angeordnet.

Die baurechtlich begünstigte Terrassenüberdachung ist mit dem Gebäude nicht konstruktiv verbunden, ist mindestens an zwei Seiten seitlich offen und ist baurechtlich eine Nebenanlage. Allerdings geht von einer Terrassenüberdachung eine Wirkung, wie von einem Gebäude aus und die gesamte Terrasse ist damit zur Einhaltung der geforderten Abstandsflächen verpflichtet.

Planungsrechtlich kann eine überdachte Terrasse im Rahmen eines Bebauungsplanes auch außerhalb der zugelassenen Flächen errichtet werden. Die Größe, teils in qm, teils im Bauvolumen vorgeschrieben, ist maßgebend, ob eine Baugenehmigung oder eine Bauanzeige notwendig ist.

Anbau Dachterrasse

Grundsätzlich bedarf die Herstellung und Nutzung einer Dachterrasse einer Baugenehmigung, da sie wegen ihrer optischen Wirkung nicht als "unbedeutende bauliche Anlage" gilt. Wie für das Gebäude selbst, ist auch für den Anbau einer Dachterrasse die Einhaltung von Abstandsflächen erforderlich.

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ist der Bau einer Dachterrasse innerhalb der überbaubaren Flächen grundsätzlich zulässig. Im unbeplanten Innenbereich muss sich die Dachterrasse in die Umgebung einfügen. Hier ist aber auch besonders das Nachbarrecht gefragt.

Weitere Informationen über die Terrasse beim Hausbau allgemein und die Besonderheiten der Dachterrasse finden Sie bei Hausbautipps24 in den Artikeln:

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Bei der modernen Terrasse oder Balkon ist das Wetter egal. (In diesem Artikel wird dargestellt, wie die Terrasse zur Lifestyle-Area avanciert).

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