Die Tragbarkeit der Belastung

Bevor Sie sich um ein geeignetes Grundstück kümmern oder gar schon mit der Hausplanung beginnen, sollten Sie sich Gedanken machen, was Sie überhaupt als monatlichen Abtrag aufbringen können, bzw. was die Finanzierungsinstitute bei Ihrem Einkommen und Ihren sonstigen finanziellen Verpflichtungen finanzieren werden.



Füllen Sie unsere Checkliste „Berechnung der tragbaren monatlichen Belastung" sorgfältig aus und Sie werden einen ersten Überblick über die sich Ihnen bietenden Möglichkeiten haben. Bedenken Sie dabei, daß es in Ihrem ureigensten Interesse liegt, sich vor finanziellen Risiken zu bewahren, seien Sie also objektiv.

 


Zu den einzelnen Abschnitten der Checkliste:

Die Einnahmen müssen nachhaltig sein, das bedeutet, daß bei Arbeitnehmern das Arbeitsverhältnis ungekündigt sein muß und daß das Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate besteht. Bei Selbständigen muß die Dauer der Selbständigkeit mindestens 3 Jahre betragen. Für bestimmte Branchen ( z.B. Gastronomie ) gelten besondere Vorschriften. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, soweit es vertraglich vereinbart ist, wird auf einen Monat umgerechnet. Einkünfte der im Haushalt lebenden Angehörigen rechnen Sie ebenso mit ein, wie Mieten, Unterhaltsgeld, Renten und Zinsen.

Bei den Ausgaben setzen die Finanzierungsinstitute unterschiedliche Beträgen für die Lebenshaltungskosten an. Die von uns genannten Beträge sind in jedem Fall ausreichend.

Für den ersten Erwachsenen im Haushalt rechnet man 600,-- €, für jedes weitere Familienmitglied 300,-- €. Wenn mehrere Familienmitglieder Einkommen haben, erhöht sich für diese Familienmitglieder der anzurechnende Betrag auf 500,-- €. Dies sind Anhaltswerte, die von einzelnen Finanzierungsinstitute auch abweichend berechnet werden können.

Bestehende Ratenkredite erschweren die Finanzierungsmöglichkeiten erheblich. Versuchen Sie auf jeden Fall, die Kredite kurzfristig zu tilgen. Die Bewirtschaftungskosten werden meist unterschätzt. Zu ihnen zählen die -gegenüber der Mietwohnung meist höheren - Heizkosten, die Kosten für Wasser und Strom, die Müllabfuhr, die Straßenreinigung, die Grundsteuer, Versicherungsprämien, Instandhaltungsrücklage, die Kosten der Gartenpflege und der Schornsteinreinigung. Bei Neubauten muss man mit Bewirtschaftungskosten von ca. 2,50 € je Quadratmeter Wohnfläche im Monat rechnen.

Hausverkäufer oder Finanzierungsberater nehmen es mit den Kosten und Risiken meist nicht so genau. Hauptsache, es kommt zum Vertragsabschluß.

Lassen sie sich dadurch nicht von der hier aufgezeigten Linie abbringen.

Es geht um Ihr Geld, nicht um den Verdienst der Anderen!