Unter einem Massivhaus versteht man ein Wohngebäude, das zum größten Teil aus massiven Materialien gebaut wurde und bei dem die stützenden, lasttragenden Wände aus Stein oder mineralischen Stoffen errichtet wurden.
Mit dem Begriff Massivbau sind alle Baukonstruktionen aus Mauerwerk, also Mauersteinen und Beton (Stahlbeton oder Spannbeton) gemeint. Als Alternative dazu gibt es beim Hausbau die durch die Verwendung anderer Materialien gekennzeichneten Bauweisen, wie den Leichtbau (Gipskartonplatten) und den Holzbau (Holz).
Ein Massivhaus kennt im Gegensatz zum Skelett- oder Fachwerksbau keine Funktionstrennung zwischen tragenden und füllenden Elementen.
Neben dem Einsatz von Beton, beim Eigenheimbau allerdings recht wenig benutzt, werden hauptsächlich Mauersteine verwendet. Diese Mauersteine werden nach Ihrer Herstellungsart und/oder ihrer verwendeten Grundstoffe als Gasbetonsteine, Porenbetonsteine, Kalksandsteine, Polystyrolsteine, Ziegelsteine, Backsteine oder Bimssteine klassifiziert. Sie erlauben beim modernen Hausbau neue Dimensionen im Massivbau.
Der Aufbau einer Außenwand in einem Massivhaus erfolgt in Deutschland meist zweischalig, mit einer Dämm- und einer Luftschicht.
Der äußerer Teil der Außenwand wird je nach Baustil als Sichtmauerwerk oder verputzt und gestrichen ausgeführt. Aufgrund der Tatsache, daß die mineralischen Stoffe im Mauerwerk besonders gute Wärmeleiter sind, werden die Außenwände eines Massivhauses beim modernen Hausbau häufig zusätzlich, z.B. durch Polystyrol oder bei zweischaliger Ausführung, mit mineralischen Wollmatten gedämmt.
Da die tragenden Wände des Hauses auch im Inneren große Lasten zu tragen haben, werden auch die meisten Innenwände aus massiven Materialien hergestellt.
Der Bau eines Hauses ist ein komplexes Projekt, bei dem zahlreiche Fachleute zusammenarbeiten müssen. Neben Architekten, Bauunternehmen und Behörden spielt auch der Vermessungsingenieur eine entscheidende Rolle. Viele Bauherren beschäftigen sich jedoch erst mit diesem Thema, wenn erste Unterlagen oder Vermessungen erforderlich werden. Dabei begleitet der Vermessungsingenieur ein Bauvorhaben häufig von der Planung bis zur Fertigstellung.
Jegliche Vermessungen von Grundstücken, die in Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstückes stehen, müssen von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder vom Katasteramt vorgenommen werden. Von diesen wird dann auch ein "Amtlicher Lageplan" erstellt. Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur stellt auch die Planungsgrundlage für den Bebauungsplan her und bescheinigt die Übereinstimmung mit der Örtlichkeit und dem Katasternachweis. Die Vermessungsingenieure unterliegen bei ihrer Tätigkeit den Vermessungs- und Katastergesetzen der einzelnen Bundesländer.Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in dem jeweiligen Bundesland in Verbindung mit dem Gebührentarif (VermWertGebT).
Ohne präzise Vermessungsarbeiten wären Bauanträge, Grenzfeststellungen oder die exakte Platzierung eines Gebäudes auf dem Baugrundstück kaum möglich. Zudem werden wichtige Bescheinigungen erstellt, die für Behörden und Grundbuchämter notwendig sind. Besonders bei einer Grundstücksteilung ist die Arbeit des Vermessungsingenieurs unverzichtbar.
Im Folgenden erfahren Bauherren, welche Aufgaben ein Vermessungsingenieur beim Hausbau übernimmt, welche Bescheinigungen erforderlich sind und worauf bei der Teilung eines Grundstücks geachtet werden muss.
Warum ein Vermessungsingenieur beim Hausbau wichtig ist
Ein Haus darf nicht einfach irgendwo auf einem Grundstück errichtet werden. Bebauungspläne, Grenzabstände und baurechtliche Vorgaben müssen exakt eingehalten werden. Bereits kleine Abweichungen können später zu erheblichen Problemen führen. Deshalb sorgt der Vermessungsingenieur dafür, dass alle Maße korrekt erfasst und dokumentiert werden.
Die Vermessung bildet die Grundlage für die Planung und die spätere Bauausführung. Nur wenn die tatsächlichen Grundstücksgrenzen bekannt sind, kann das Gebäude rechtssicher positioniert werden. Darüber hinaus stellt der Vermessungsingenieur sicher, dass alle Daten den Behörden in korrekter Form vorliegen.
Tätigkeiten des Vermessungsingenieurs
Die Aufgaben eines Vermessungsingenieurs sind vielfältig. Je nach Bauprojekt können unterschiedliche Leistungen erforderlich sein.
Bestandsaufnahme des Grundstücks
Zu Beginn eines Bauvorhabens wird häufig eine sogenannte Bestandsvermessung durchgeführt. Dabei werden alle relevanten Gegebenheiten des Grundstücks erfasst. Dazu gehören unter anderem:
- Grundstücksgrenzen
- Höhenunterschiede
- vorhandene Gebäude
- Zufahrten
- Leitungen
- Bäume oder sonstige Hindernisse
Diese Daten dienen dem Architekten als Grundlage für die Planung des Hauses.
Lageplan für den Bauantrag
Für den Bauantrag ist in der Regel ein amtlicher Lageplan erforderlich. Dieser wird vom Vermessungsingenieur erstellt und enthält wichtige Informationen wie:
Der Lageplan ist ein zentrales Dokument im Genehmigungsverfahren und muss präzise sowie aktuell sein.
Grenzfeststellung und Grenzanzeige
Nicht immer sind Grundstücksgrenzen eindeutig erkennbar. Gerade ältere Grenzsteine fehlen oft oder wurden im Laufe der Jahre verschoben. Vor dem Hausbau empfiehlt sich deshalb eine Grenzfeststellung.
Dabei überprüft der Vermessungsingenieur anhand amtlicher Unterlagen den genauen Verlauf der Grundstücksgrenzen. Anschließend werden die Grenzpunkte markiert oder wiederhergestellt. Dies ist besonders wichtig, um Streitigkeiten mit Nachbarn zu vermeiden. Bereits wenige Zentimeter können später erhebliche rechtliche Folgen haben.
Absteckung des Gebäudes
Eine der wichtigsten Aufgaben beim Hausbau ist die sogenannte Gebäudeabsteckung. Dabei überträgt der Vermessungsingenieur die Planung des Architekten exakt auf das Grundstück.
Die Baugrube und später das Gebäude werden so millimetergenau positioniert. Hierbei unterscheidet man zwischen:
- Grobabsteckung
- Feinabsteckung
Während die Grobabsteckung die ungefähre Lage des Hauses kennzeichnet, sorgt die Feinabsteckung für die exakte Position der Gebäudeecken. Diese Arbeit ist entscheidend, damit alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Höhenvermessung
Auch die Höhenlage eines Grundstücks spielt beim Hausbau eine wichtige Rolle. Der Vermessungsingenieur ermittelt unter anderem:
- Geländehöhen
- Höhenunterschiede
- Bezugshöhen für den Bau
Diese Informationen sind wichtig für die Planung von Keller, Zufahrten oder Entwässerungssystemen.
Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung
Nach Abschluss der Bauarbeiten muss das Gebäude häufig offiziell eingemessen werden. Die sogenannte Gebäudeeinmessung dient dazu, das neue Haus in das Liegenschaftskataster einzutragen.
Hierbei dokumentiert der Vermessungsingenieur die endgültige Lage und Größe des Gebäudes. Die Daten werden anschließend an die zuständigen Behörden weitergeleitet.
Bescheinigungen durch den Vermessungsingenieur
Im Laufe eines Bauprojekts werden verschiedene Bescheinigungen benötigt. Diese dienen als Nachweis gegenüber Behörden, Banken oder Grundbuchämtern.
Amtlicher Lageplan
Der amtliche Lageplan gehört zu den wichtigsten Unterlagen für den Bauantrag. Er bestätigt die exakten Grundstücksverhältnisse und die geplante Bebauung. Ohne diesen Plan kann ein Bauantrag in vielen Fällen nicht bearbeitet werden.
Abstandsflächenbescheinigung
In einigen Bundesländern muss nachgewiesen werden, dass die vorgeschriebenen Abstandsflächen eingehalten werden. Der Vermessungsingenieur erstellt dafür eine entsprechende Bescheinigung. Dies ist besonders wichtig bei engen Grundstücken oder Grenzbebauungen.
Gebäudeeinmessungsbescheinigung
Nach Fertigstellung des Hauses bestätigt der Vermessungsingenieur mit einer Einmessungsbescheinigung die tatsächliche Lage des Gebäudes. Diese Bescheinigung wird häufig für die Eintragung im Kataster benötigt.
Grenzbescheinigung
Bei Unsicherheiten über den Grenzverlauf kann eine Grenzbescheinigung erstellt werden. Sie dokumentiert offiziell den Verlauf der Grundstücksgrenzen. Das schafft Rechtssicherheit für Bauherren und Nachbarn.
Besonderheit Grundstücksteilung
Eine besondere Herausforderung entsteht, wenn ein Grundstück geteilt werden soll. Dies kommt häufig vor, wenn:
- ein großes Grundstück verkauft werden soll
- mehrere Häuser entstehen
- Familiengrundstücke aufgeteilt werden
- Bauträger Reihenhäuser planen
Eine Grundstücksteilung ist ohne Vermessungsingenieur praktisch nicht möglich.
Vermessung der neuen Grundstücksgrenzen
Zunächst müssen die neuen Grenzen exakt geplant und vermessen werden. Dabei berücksichtigt der Vermessungsingenieur unter anderem:
- Mindestgrößen
- Zufahrtsrechte
- Bebauungspläne
- Abstandsflächen
- Erschließung
Die neuen Grundstücke müssen rechtlich und bautechnisch nutzbar sein.
Abstimmung mit Behörden
Die Teilung eines Grundstücks muss häufig von Behörden genehmigt werden. Der Vermessungsingenieur erstellt dafür die notwendigen Unterlagen und stimmt die Vermessung mit dem Katasteramt ab.
Bildung neuer Flurstücke
Nach erfolgreicher Vermessung entstehen neue Flurstücke. Diese werden offiziell im Liegenschaftskataster eingetragen und können anschließend separat verkauft oder bebaut werden.
Besonderheiten bei bestehenden Gebäuden
Befinden sich bereits Gebäude auf dem Grundstück, wird die Teilung oft komplizierter. Es muss geprüft werden, ob:
- Abstandsflächen eingehalten werden
- Leitungsrechte bestehen
- Zufahrten gesichert sind
- Baulasten erforderlich werden
Hier zeigt sich besonders die Bedeutung einer professionellen Vermessung.
Kosten für Vermessungsarbeiten
Die Kosten eines Vermessungsingenieurs hängen vom Umfang der Leistungen und von den jeweiligen Landesgebührenordnungen ab. Typische Kosten entstehen für:
- Lageplan
- Grenzfeststellung
- Gebäudeabsteckung
- Gebäudeeinmessung
- Grundstücksteilung
Die Ausgaben sollten bereits frühzeitig in die Baufinanzierung eingeplant werden. Zwar erscheinen Vermessungskosten zunächst hoch, sie verhindern jedoch teure Fehler und rechtliche Probleme.
Die Kosten für einen Vermessungsingenieur unterscheiden sich je nach Bundesland, Grundstücksgröße, Bodenwert und Aufwand. Viele Leistungen sind in Deutschland über Gebührenordnungen geregelt und daher nicht frei verhandelbar. Für Bauherren ist es dennoch hilfreich, typische Richtwerte zu kennen.
Typische Kosten im Überblick
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Leistung des Vermessungsingenieurs
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Kosten
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Bestandsvermessung des Grundstücks
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ca. 500 – 1.500 €
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Amtlicher Lageplan für den Bauantrag
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ca. 900 – 1.700 €
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Grenzanzeige
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ca. 600 – 1.100 €
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Grenzfeststellung / Grenzvermessung
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ca. 700 – 1.500 €
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Grob- und Feinabsteckung des Hauses
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ca. 200 – 800 €
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Höhenvermessung
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ca. 300 – 800 €
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Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung
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ca. 500 – 1.200 €
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Baukontrollmessung
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ca. 500 – 1.000 €
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Grundstücksteilung / Teilungsvermessung
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ca. 2.600 – 3.800 €
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Gesamte Vermessungskosten Hausbau
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ca. 2.000 – 3.500 €
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Die Werte dienen lediglich als Orientierung. In Ballungsräumen oder bei schwierigen Grundstücksverhältnissen können die Kosten höher ausfallen.
Wovon die Kosten abhängen
Die Gebühren eines Vermessungsingenieurs richten sich unter anderem nach:
- Größe des Grundstücks
- Bodenrichtwert
- Anzahl der Grenzpunkte
- Aufwand der Vermessung
- Bundesland
- Gebäudewert
- Schwierigkeit des Geländes
Auch zusätzliche Leistungen wie das Wiederherstellen fehlender Grenzsteine oder besondere Katasterunterlagen können die Kosten erhöhen.
Beispiel für ein Einfamilienhaus
Für ein typisches Einfamilienhaus auf einem Grundstück mit etwa 600 bis 900 Quadratmetern entstehen häufig folgende Kosten:
- Amtlicher Lageplan: ca. 1.000 – 1.600 €
- Feinabsteckung: ca. 200 – 500 €
- Gebäudeeinmessung: ca. 600 – 1.100 €
- Grenzprüfung: ca. 700 – 1.200 €
Insgesamt sollten Bauherren daher etwa 2.500 bis 4.000 Euro für Vermessungsleistungen als Baunebenkosten einplanen.
Wichtig für Bauherren
Viele Bauherren unterschätzen die Vermessungskosten bei der Baufinanzierung. Dabei zählen diese Ausgaben zu den klassischen Baunebenkosten und sollten frühzeitig berücksichtigt werden. Da zahlreiche Leistungen gesetzlich vorgeschrieben sind, lassen sich diese Kosten meist nicht vermeiden. Wer jedoch früh plant und alle Vermessungsarbeiten sinnvoll bündelt, kann unnötige Zusatzkosten verhindern.
Der Vermessungsingenieur übernimmt beim Hausbau zahlreiche wichtige Aufgaben. Von der ersten Bestandsaufnahme über die exakte Gebäudeabsteckung bis hin zur abschließenden Gebäudeeinmessung sorgt er dafür, dass ein Bauprojekt rechtssicher und präzise umgesetzt werden kann.
Besonders wichtig sind dabei die verschiedenen Bescheinigungen, die für Bauanträge, Behörden und Grundbuchämter benötigt werden. Auch bei einer Grundstücksteilung ist die Arbeit des Vermessungsingenieurs unverzichtbar, da neue Grundstücksgrenzen exakt festgelegt und dokumentiert werden müssen.
Wer beim Hausbau frühzeitig einen erfahrenen Vermessungsingenieur einbindet, vermeidet spätere Probleme und schafft die Grundlage für einen reibungslosen Bauablauf.
Quelle: Tipps24-Netzwerk – HR / Foto: Pexels / Moussa Idrissi
Ein Baubetreuer ist, wer gewerbsmäßig Bauvorhaben im fremden Namen und für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereitet oder durchführt.
Wer als Bauträger oder Baubetreuer tätig werden will, benötigt eine Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung.
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer solchen Erlaubnis sind:
- vollendetes 18. Lebensjahr
- Zuverlässigkeit
- persönliche Eignung und
- der Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse
Was tut der Baubetreuer?
Auch ein sehr engagierter Architekt oder Bauingenieur kann nicht immer auf der Baustelle sein. Wenn Sie ganz sicher sein wollen, dass bei den Bauarbeiten an Ihrem Traumhaus zum erschwinglichen Preis alles nach Plan verläuft, brauchen Sie einen Baubetreuer.
Sie sollten dann einen Baubetreuer beauftragen, wenn Sie nicht mit einem Generalübernehmer oder Bauträger bauen wollen und einige Gewerke in Eigenleistung errichten möchten.
Sie können den Baubetreuer auch mit der Planung und Errichtung Ihres Hauses beauftragen. Der Unterschied zum Bauunternehmer ist, daß der Baubetreuer jedes einzelne Gewerk selbst an die zuständigen Handwerker vergibt und auch mit jedem einzelnen einen Vertrag abschließt.
Die Kosten für die einzelnen Gewerke können auf diese Weise teilweise erheblich reduziert werden. Die Gewinne, die ein Generalübernehmer oder Bauunternehmer in der Regel aufschlägt, entfallen beim Baubetreuer.
Oft erhält der Baubetreuer bei Handwerkern, mit denen er häufiger zusammenarbeitet, bessere Konditionen als anderer. Wenn sein Entgelt entsprechend angemessen ist, wird er die besseren Preise ungekürzt an den Bauherren weitergebe.
Der Baubetreuer nimmt Ihnen alle Arbeiten ab, er übernimmt die Ausschreibung, koordiniert die Termine und überwacht das ganze Bauvorhaben.
Natürlich sollten Sie sich vor Beauftragung des Baubetreuers Referenzen besorgen und auch Kontakt mit den Bauherren aufnehmen, die bereits ein Bauvorhaben mit dem Baubetreuer abgewickelt haben.
Ein Generalübernehmer übernimmt bei einem Bauvorhaben neben den planerischen Leistungen und der Koordination des Bauvorhabens auch die kompletten Ausführungsleistungen für alle Gewerke, obwohl er selbst kein einziges Gewerk selbst ausführt. Er vergibt sämtliche Leistungen an Subunternehmer.
Der Generalübernehmer trägt die Gesamtverantwortung für das Bauvorhaben und garantiert die Einhaltung der Kostenkalkulation, der Termine, der definierten Qualitätsstandards und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Als Generalübernehmer kann im Prinzip jeder auftreten. Hierzu sind besondere Erfahrungen und Voraussetzungen rein rechtlich nicht erforderlich.
Neben den großen Baufirmen, Immobilien- sowie Maklergesellschaften und reinen Managementfirmen, gibt es auch viele kleine Unternehmer, die sich Kunden für den Hausbau suchen und dann sämtliche Bauleistungen an Architekten, Bauingenieure und Handwerker vergeben.
Als Bauherr fungiert jedoch immer der Auftraggeber. Der Bauherr selbst hat den Vorteil, dass er bezüglich der Ausführungen nur an einen Vertragspartner gebunden ist.
Der Generalübernehmer unterscheiden sich vom Generalunternehmer hauptsächlich dadurch, dass der Generalübernehmer selbst keinerlei bauspezifische Leistungen mit seinem eigenen Unternehmen erbringt, sondern lediglich Managementaufgaben wahrnimmt. Er koordiniert die an die Subunternehmer vergebenen Aufträge und ist verantwortlich für den reibungslosen Bauablauf.
Die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Generalübernehmers ist daher in der Regel deutlich niedriger, als die eines Generalunternehmers.
Aus diesem Grund sollten Sie den Vertrag mit dem Generalübernehmer sorgfältig prüfen, gegebenenfalls auch durch einen auf Baurecht spezialisierten Anwalt.
Grundsätzlich sollten Sie sich auch über die Zahlungsfähigkeit und Zahlungsmoral des Generalübernehmers und über die von ihm ausgewählten Handwerksbetriebe nach Möglichkeit vorab erkundigen.
Die Hinterlegung einer Erfüllungsbürgschaft oder die Vorlage der Baufertigstellungspolice durch den Generalübernehmer kann Ihnen diese Sorgen abnehmen.
Ein Bauunternehmen kann Ihren Hausbau auch in der Unternehmensform des Generalunternehmers erstellen. Ein Generalunternehmer erbringt sämtliche Bauleistungen beim Hausbau. Ähnlich wie der „normale“ Bauunternehmer kann der Generalunternehmer mit dem Bauherrn im Bauwerkvertrag vereinbaren, dass er bestimmte Leistungen an Subunternehmer delegieren darf. Dies ändert aber nichts daran, dass der Generalunternehmer der einzige Vertragspartner des Bauherrn ist und die volle Verantwortung für das gesamte Bauvorhaben trägt.
Der Generalunternehmer im eigentlichen Sinne muss dabei zumindest einen Teil der Bauleistungen durch sein eigenes Unternehmen erbringen. Die übrigen Leistungen kann er an Subunternehmer weitergeben.
Grundsätzlich gehört die Erstellung der Planung nicht zu den Leistungen, die der Generalunternehmer zu erbringen hat.
Ein Generalunternehmer ist dann vorteilhaft einzusetzen, wenn der Bauherr oder der Planer des Hausbaus nicht in der Lage ist, die Koordination der einzelnen Gewerke zu übernehmen. Dies kann durchaus aus zeitlichen Gründen der Fall sein, wenn der Bauherr z.B. auch der Planer ist.
In der Gewährleistungsfrage braucht sich der Bauherr nur an den Generalunternehmer zu halten, wie der mit den Subunternehmen zurecht kommt, ist nicht das Problem des Bauherren.
Unter Umständen ist es ein Nachteil, einen Generalunternehmer zu beauftragen; nämlich dann, wenn sich dadurch ein höherer Preis ergibt. Man muß davon ausgehen, daß der Generalunternehmer natürlich auch an den Gewerken der Subunternehmer verdienen will. Daher schlägt er auf die Preise der Subunternehmer natürlich seine Gewinnmarge auf. Dies kann je nach Umfang der Subunternehmer – Arbeiten einen erheblichen Teil der Gesamtkalkulation ausmachen.
Der Bauunternehmer und die VOB
Der Bauunternehmer als Ihr Vertragspartner kann ein ortsansässiger Maurermeister aber auch eines der großen bundesweit tätigen Hausbau – Unternehmen sein.
Ihnen gemein ist, daß Sie Ihren Hausbau schlüsselfertig vom Bauunternehmer erstellen lassen können und dabei sind die gesetzlichen Grundlagen für alle Bauunternehmen gleich. Die wesentlichen Vorschriften sind in der VOB – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – niedergelegt.
Die für den privaten Bauherren im Verhältnis zum Bauunternehmer relevanten Bestimmungen sind hauptsächlich im Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, niedergelegt. Für Ihren Hausbau sind Bauvertrag und Festpreis die wichtigsten Punkte.
Grundsätzlich sind die Vorschriften über den Werkvertrag im BGB verankert und rechtswirksam. Leider gibt es Probleme im Bereich des Hausbaus, die das BGB nicht eindeutig regelt oder für die das BGB keine klare Lösung anbietet. In diesen Fällen wird die Anwendung der VOB vereinbart. Ursprünglich war die VOB für die Auftragsvergabe von öffentlichen Auftraggebern gedacht. Heute wird jedoch auch meist von privaten Vertragsparteien die VOB vereinbart. Allerdings sind dadurch auch schlechtere Vereinbarungen als im BGB möglich. Erwähnenswert ist dabei die Gewährleistungsfrist für die Lieferung von Grundstücken.
In der Gewährleistungsfrage besteht Vertragsfreiheit zwischen den Fristen des BGB und der VOB.
Für schlüsselfertige Häuser wird eine Gewährleistung von 5 Jahren nach dem BGB oder von 2 Jahren nach der VOB angeboten. Bestehen Sie auch bei einem VOB-Vertrag auf einer Gewährleistungsdauer von 5 Jahren. Es ist zwar zutreffend, daß die meisten Mängel in den ersten 2 Jahren auftreten, trotzdem sollten Sie auf 5 Jahre bestehen. Gerade Mängel, die sich erst nach 2 Jahren zeigen, können sehr teuer werden (z.B. Durchfeuchtung des Kellers, Schäden an der Dachkonstruktion, etc.). Vergessen Sie nicht, rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Frist diese Mängel anzuzeigen, falls nötig, mit einem Beweissicherungsverfahren.
In der Praxis werden die Architekten- und Bauingenieur- Leistungen meist von festangestellten Mitarbeitern des Bauunternehmers ausgeführt. Gewerke, die der Bauunternehmer nicht selbst durchführen kann, vergibt er meist an Subunternehmer. Dabei wird der Subunternehmer nicht Vertragspartner des Bauherren. Der Subunternehmer hat die vertraglichen Vereinbarungen nur mir dem Bauunternehmer.