Hausbautipps24 - Der Hausbau

Im Abschnitt Hausbau informieren wir Sie über den Hausbau selbst, beginnend mit der Bauplanung, die entscheidend dafür ist, welche Bauweise gewählt werden soll und endend mit dem Innenausbau. Zusätzlich können Sie unsere kostenlosen Online Ratgeber für viele Teilbereiche des Hausbaus nutzen. Informationen über Massivhaus, Fertighaus oder Holzhaus verbinden sich mit Grundlagen der ökologischen Bauweise und Hinweisen auf das barrierefreie Bauen. Den wichtigen Artikeln über die Außenanlagen, wie Garage, Carport, Swimingpool, Wintergarten, Terrasse und Balkon folgen Infos über Baustoffe, Bauteile und Dämmstoffe, sowie Neuheiten von Dach und Keller. Im Rahmen der Haustechnik erhalten Sie ausführliche Informationen über Elektroarbeiten, Heizungstechnik, Sanitärinstallation und Sicherheit beim Hausbau. Die Möglichkeiten zur Anforderung von Haus-Katalogen beschließen den Abschnitt Hausbau.


Gebäudeversicherung

Ihr Eigenheim ist alltäglich mannigfaltigen Gefahren ausgesetzt. Blitzeinschläge, Feuer, Sturm, Leitungswasser und Hagelschlag können große Schäden anrichten. Im schlimmsten Fall kann das ohne eine entsprechende Absicherung Ihren finanziellen Ruin bedeuten. Deshalb müssen Sie als verantwortungsbewusster Hauseigentümer über eine Gebäudeversicherung verfügen.
 


Die Gebäudeversicherung schützt Ihren Hausbesitz vor den oben genannten Gefahren. Eine Wohngebäudeversicherung braucht jeder Hauseigentümer. Der Versicherungsschutz wird auch von den Kreditinstituten gefordert, die den Hausbau finanziert haben. Die Gebäude- Feuerversicherung ist in manchen Regionen Deutschland sogar gesetzlich vorgeschrieben.


Bei der Berechnung der Versicherungssumme denken Sie bitte auch an das leidige Thema der Unterversicherung. Nicht nur der eigentliche Baukörper sondern auch zahlreiche Einbauten, die Sie als Eigentümer vorgenommen haben, sind mit zu versichern.

Vergessen Sie nicht, dass z. B. fest verlegte Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, sanitäre Installationen sowie elektrische Anlagen mit in der Versicherungssumme erfasst werden, denn auch das sind Bestandteile des Gebäudes. Auch Nebengebäude, wie z. B. Garagen, Carports, Sauna und Solarium oder Gartenhäuschen, die sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden, sind in der Versicherungssumme mit zu berücksichtigen, sofern sie im Versicherungsschein aufgeführt sind.

Im Rahmen der Gebäudeversicherung geht es um die

Feuerversicherung
Die Feuerversicherung ist der wichtigste Teil der Gebäudeversicherung, da ein Feuer Ihr Eigenheim komplett zerstören kann. Die häufigsten Ursachen für Feuerschäden sind Kurzschlüsse, Blitzschlag, Fahrlässigkeit im Umgang mit Feuer und Brandstiftung.

Leitungswasserversicherung
Leitungswasserschäden verursachen in der Regel keinen Totalschaden am Gebäude, sie können aber den Gebrauch des Gebäudes für längere Zeit unmöglich machen und damit für zusätzliche Unterbringungskosten sorgen. Hauptsächliche Schadensursache in der Leitungswasser – Versicherung sind Rohrbrüche.

Sturm- und Hagelversicherung
Ein Sturm ist für die Versicherungsgesellschaften im Rahmen der Sturm- und Hagelversicherung erst ein Sturm, wenn er Windstärke 8 erreicht hat. Besonders sinnvoll ist der Abschluss einer Sturmversicherung für Häuser, in Region in denen es häufiger zu Stürmen kommt. Hauptsächlich ergeben sich Sturmschäden an den Dächern der Häuser.

Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, Schäden durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen, Schäden durch Kernenergie, und Schäden durch Erdbeben, was bei uns ja nicht so häufig vorkommt.

Die drei Versicherungszweige können jeweils einzeln oder in einer Kombination abgeschlossen werden. Allerdings können Sie auch auf die eine oder andere Versicherung verzichten. Die kombinierten Versicherungen sind allerdings der Normalfall.

Die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags ist von bestimmten Bauartklassen und Sturmzonen abhängig. Am günstigsten sind dabei massiv gebaute Häuser mit Hartdach, schon erheblich teurer ist ein Holzhaus und vor allem ein Haus mit erhöhten Risiken, wie z.B. einem Reetdach.

Vor dem Abschluss einer Wohngebäudeversicherung sollte man einen Vergleich der Anbieter vornehmen. Dafür stehen im Internet diverse Vergleichsportale zur Verfügung. Hier finden Sie einen ausführlichen Gebäudeversicherungs Test.

Zur Ermittlung der Versicherungssumme wird der "gleitende Neuwert" angesetzt. Dieser wird jährlich neu ermittelt. Dadurch muß nicht jedes Jahr der Wert des Gebäudes neu berechnet werden. Die Versicherungssumme verändert sich dabei laufend entsprechend dem Baukostenindex.

Bauhelferversicherung

Sie bauen Ihr eigenes Haus mit viel Eigenleistungen und mit der Hilfe Ihrer Freunde und Bekannten. Aber was ist, wenn einem Ihrer Bauhelfer beim Hausbau etwas passiert? Wenn einer Ihrer Freunde plötzlich vom Dach fällt oder sich Ihr Schwiegervater beim Sägen von Brettern ins Bein sägt? Dann muss eine Unfallversicherung her, um die finanziellen Folgen der missglückten Hilfsbereitschaft Ihrer Bauhelfer zu lindern.


Wir unterscheiden bei der Versicherung für die Bauhelfer die gesetzliche Pflichtversicherung bei der Bauberufsgenossenschaft (BauBG) und die private Bauhelfer-Unfallversicherung.

Bauhelfer- Versicherung bei der BauBG

Sie sind als Bauherr dazu verpflichtet, alle Bauhelfer spätestens eine Woche nach Baubeginn bei der BauBG anzumelden.

Bedenken Sie dabei, daß die BauBG über jedes Bauvorhaben informiert wird. Die Bauämter melden nämlich die Baubeginn-Anzeigen direkt an die BauBG weiter. Die BauBG holt dann Eigenbaunachweise ein, die auf Plausibilität überprüft werden. Wenn Sie die Bauhelfer nicht anmelden, droht Ihnen ein Bußgeld in nicht unbeträchtlicher Höhe.

Ordnungsgemäß ausgerüsteter Bauhelfer

Bauhelfer VersicherungFür die geleisteten Stunden erhebt die BauBG je nach Wohnort einen unterschiedlichen Beitragssatz für die Versicherung der Bauhelfer pro geleisteter Arbeitsstunde. Dieser beträgt z.B. in Hamburg derzeit 2,09 € je Arbeitsstunde. Wenn die Bauhelfer allerdings insgesamt weniger als 40 Stunden am Bau helfen, erfolgt keine Beitragsberechnung. Grundsätzlich sind der Bauherr und sein Ehepartner nicht über die BauBG versicherbar.

Allerdings sind die Leistungen der BauBG in der Höhe recht begrenzt. Dem steht gegenüber, daß das Unfall-Risiko auf einer Baustelle besonders groß ist. Allein im Jahre 2002 passierten nach Auskunft der BauBG mehr als 170.000 Unfälle.

Private Bauhelfer-Unfallversicherung

Durch Eigenleistung und die Hilfe von Bekannten lässt sich am Bau viel Geld sparen. Deshalb ist es unumgänglich, seine Helfer auch privat gegen Unfälle am Bau zu schützen. Neben der BauBG mit ihren eingeschränkten Leistungen steht auch die Versicherungswirtschaft mit geeigneten Policen zur Verfügung. Für den Bauherren selbst und den Ehepartner sollte eine private Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.

In der privaten Bauhelfer – Versicherung sind alle freiwilligen unentgeltlichen Helfer, Freunde, Verwandte und Bekannte, die im Auftrag des Bauherrn oder dessen Ehepartner auf der im Versicherungsschein genannten Baustelle tätig sind, versichert. Die versicherten Personen werden nur mit ihrer Anzahl und nicht mit Namen genannt, womit eine hohe Flexibilität bei der Absicherung erreicht wird.

Versichert sind alle Unfälle im Tätigkeitsbereich der Bauarbeiten im Auftrag des Bauherrn oder dessen Ehepartner auf dem im Versicherungsschein genannten Baugrundstück. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Betreten des Baugrundstückes durch den Bauhelfer zur Verrichtung der Bauarbeiten und endet mit dem Verlassen des Baugrundstücks nach Beendigung der Bauarbeiten.

Wichtig ist, daß Unfälle auf den Wegen zu und von der versicherten Tätigkeit bei Ihrem Hausbau im Gegensatz zu der Bauhelfer – Versicherung der BauBG nicht mit eingeschlossen sind.

Wenn zur Zeit eines Unfalls mehr als die gemeldete Anzahl Bauhelfer im Auftrag des Versicherungsnehmers mit Bauarbeiten auf dem Baugrundstück beschäftigt ist, so reduzieren sich die Versicherungssummen im Verhältnis der tatsächlich beim Hausbau anwesenden zu den gemeldeten Bauhelfern.
 
Die Bauhelfer - Versicherung wird für die Dauer von maximal einem Jahr abgeschlossen. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Sollte das Bauvorhaben nach einem Jahr noch nicht beendet sein, muss eine Meldung an den Versicherer erfolgen, dass die Versicherung weiterhin benötigt wird. Dann verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Bei vorzeitiger Beendigung des Hausbaus wird der anteilige Beitrag zurückerstattet.

Bauherrenhaftpflichtversicherung

Wenn Sie mit Ihrem Hausbau beginnen, beginnt auch Ihre Haftung für Schäden an Personen und Sachen, die dadurch entstehen, daß Gefahren von Ihrem Hausbau ausgehen, die Bauherrenhaftpflicht.


Sie als Bauherr schaffen einen Gefahrenherd, für den Sie verantwortlich sind. Sie haben dafür eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Diese bedeutet, daß Sie verpflichtet sind, dafür zu sorgen, bei Ihrem Hausbau Personen- und Sachschäden zu vermeiden. Da dies nicht immer gelingt, sollten Sie eine Bauherrenhaftpflichtversicherung zu Hilfe nehmen.


Natürlich haften auch der Architekt und der Bauunternehmer, jeweils im Rahmen ihrer Tätigkeit, aber Sie haften daneben als Bauherr gewissermaßen solidarisch mit.

In der Rechtssprechung haben sich zwei wesentliche Pflichten für den  Hausbau herauskristallisiert, nämlich

Sie haben die Pflicht, den Architekten, Bauunternehmer und auch die Bauhandwerker sorgfältig auszuwählen.

Sie haben die Pflicht, das Bauvorhaben zu überwachen und insbesondere auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu achten.

Sie haften als Bauherr unter anderem in folgenden Fällen:

Dieses Schild alleine reicht nicht aus
Bauherrenhaftpflichtversicherungbei ungenügender Sicherung der Baustelle, für herunterstürzende Gerüste,für schadhafte Zäune, für mangelhafte Abdeckung von Gruben,
für nicht ausreichende Absperrung des Baugeländes, bei Ablagerungen von Baumaterialien über den Straßenrand hinaus, für Schäden durch Staub und Schmutz bei Anliegern und für Straßenverunreinigungen.

Aufgabe der Bauherrenhaftpflichtversicherung ist es, in solchen Fällen Schadenersatz zu leisten oder nicht berechtigte Ansprüche abzuwehren.

Im Regelfall ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundstücksbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk in die Bauherrenhaftpflichtversicherung eingeschlossen. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte daher auch schon für das unbebaute Grundstück abgeschlossen werden.

Um auch Ihren entgeltlichen oder unentgeltlichen Mitarbeitern beim Hausbau Versicherungsschutz für ihre Tätigkeiten zu gewähren, müssen Sie dem Versicherer die Höhe der Eigenleistungen mitteilen.

Wenn Sie die Planung für den Hausbau selbst erstellen und eventuell auch die Bauleitung selbst übernehmen, so ist das mit der Versicherungsgesellschaft ausdrücklich zu vereinbaren. Im normalen Versicherungsangebot für die Bauherrenhaftpflichtversicherung sind diese, das Risiko erhöhenden Tätigkeiten, nicht enthalten.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet einen umfassenden Schutz gegen das Risiko von Haftungsansprüchen Dritter. Damit ist der Bauherr vor möglichen finanziellen Forderungen abgesichert. Ein Verbotsschild oder ein Bauzaun reichen nämlich nicht immer aus, um mögliche Ansprüche Geschädigter abzuwehren. Eine entsprechende Absicherung durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt vom Baubeginn bis hin zur Fertigstellung des Bauvorhabens.

Hier finden Sie die günstigste Bauherrenhaftpflichtversicherung durch einen Vergleich der Angebote verschiedener Versicherungsunternehmen.

 

Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung, früher auch Bauwesenversicherung genannt, ist eine Versicherung, die einen rechtzeitigen Fertigstellungstermin für Ihren Hausbau gewährleistet.

Die Bauleistungsversicherung ist mit einer Kaskoversicherung für das im Bau befindliche Objekt zu vergleichen.


Die Bauleistungsversicherung versichert alle Schäden und Zerstörungen an Bauleistungen und Baumaterial, die während der gesamten Bauzeit auf der Baustelle unvorhergesehen eintreten.


Bedeutend ist die Bezeichnung unvorhergesehen. Unvorhergesehen bedeutet nämlich, daß der Schaden für den Auftraggeber und die beauftragten Unternehmer oder deren Erfüllungsgehilfen nicht vorhergesehen werden konnten.

Schäden durch Diebstahl von Sachen, die mit dem Gebäude bereits fest verbunden sind und Brand, Blitzschlag, Explosion sind in der Regel in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Das Glasbruch-Risiko ist nach dem endgültigen Einsatz der Scheiben in Türen und Fenster ebenfalls versichert.

Brand, Blitzschlag und Explosion können solche Schäden anrichten

Bauleistungsversicherung-Brand-BlitzschlagDie häufigsten Schadensursachen sind außergewöhnliche Naturereignisse, Konstruktions-, Material-, und Ausführungsfehler, unbekannte Eigenschaften des Baugrunds, sowie fahrlässige, böswillige und vorsätzliche Handlungen Dritter.

Natürlich nicht versichert sind reine Leistungsmängel. Auch  Diebstahl oder Einbruchdiebstahl von auf dem Baugrundstück lagernder Materialien, sowie Schäden durch normale Witterungseinflüsse, mit denen wegen der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse gerechnet werden muß, sind nicht versichert.

Die Versicherungssumme wird aufgrund der vertraglich vereinbarten Herstellungskosten einschließlich Eigenleistungen des Bauherrn festgelegt.
 
Nach der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) hat der Bauhandwerker auch für das noch nicht abgenommene Gewerk nach einem Schaden erneuten finanziellen Anspruch auf Bezahlung für die erneute Ausführung der Arbeiten. Dies gilt auch dann, wenn seine Bauleistungen durch höhere Gewalt oder andere von ihm nicht zu vertretende Umstände zerstört oder beschädigt werden.

Die Bauleistungsversicherung schützt Sie also vor den finanziellen Folgen von Schäden, die an Ihrem Bauvorhaben durch folgende Ereignisse eintreten können:
  • Glasbruch und Schäden an der Verglasung bis zur Fertigstellung des Gebäudes.
  • Diebstahl der mit dem Gebäude fest verbundenen Teile.
  • Bewegungen von Baugrund- und Bodenmassen
  • Schäden durch aggressives Grundwasser
  • Undichtigkeit und Wasserdurchlässigkeit von Gebäudeteilen, sofern sie nicht auf eine unsachgemäße Ausführung zurückzuführen sind
  • Gefahr des Aufschwimmens
  • Elementarereignisse wie Sturm, Frost, Hagel und Regen. Hagelkörner verursachen erhebliche Schäden am Bau
  • Fahrlässigkeit und Böswilligkeit der Erfüllungsgehilfen/Auftragnehmer
  • Außergewöhnliches Hochwasser
  • Schäden an Fertigteilen, die auf der Baustelle oder Lagerplatz gelagert sind
  • Versicherte Leistungen sind auch Schadensgutachterkosten, Aufräumungskosten, Kosten, die durch Innere Unruhen, Streik, Aussperrung entstehen, sowie Schäden durch Leitungswasser und Sturm an fertig gestellten Bauteilen.
Sie als Versicherungsnehmer erhalten die Kosten erstattet, die notwendig sind, um die Baustelle aufzuräumen und den Zustand so wiederherzustellen, wie er unmittelbar vor Eintritt des Schadens war.

Ähnlich wie in der Auto-Kasko-Versicherung gibt es eine Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung in der Bauleistungsversicherung beträgt in der Regel mindestens 250,00 Euro je Schaden

In der Praxis zeigt es sich, dass vielfach nicht festzustellen ist, in wessen Verantwortungsbereich ein Schaden fällt. Langwierige und unerfreuliche Auseinandersetzungen sind die Folge.

Durch die Bauleistungsversicherung besteht Versicherungsschutz, gleichgültig ob Schäden an den versicherten Bauleistungen oder Sachen zu Lasten des Bauherren oder des Bauunternehmers sowie des Handwerkers gehen.

Die Versicherungssumme setzt sich aus der Bausumme aller Bauleistungen (Handwerkerleistung,  Baustoffe und Bauteile) zusammen. Dazu zählen auch Außenanlagen (Wege, Befestigungen nicht jedoch Pflanzen und Sträucher), als wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände (Einbauküche) und der Wert aller Lieferungen von Bauleistungen (auch Eigenleistungen). Nicht berücksichtigt werden Baunebenkosten (z. B. Architektenhonorare, Statiker, Ingenieurleistungen) und Grundstücks- sowie Erschließungskosten beim Grundstückskauf.


Baufertigstellungsversicherung

Der Bauherr geht davon aus, daß sein Baupartner, der Architekt, der Bauunternehmer, Bauübernehmer, Generalübernehmer, Baubetreuer, Fertighaushersteller und wer sonst noch als Baupartner in Frage kommt, seinen Hausbau bis zur Übergabe durchführen wird.


Ein Problem ergibt sich jedoch dann, wenn sein Baupartner insolvent wird, also Insolvenz anmelden muß und die Zahlungen und damit auch die Bauleistungen einstellt. Jeder Tag, der ohne Bauleistung auf der Baustelle vergeht, kostet den Bauherren Zinsen. Dies ist ein typischer Fall für die Baufertigstellungsversicherung.


Im Normalfall hat der Bauherr zwar nur die Zahlungen gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung, also dem Baufortschritt entsprechend, geleistet. Wenn der Hausbau jedoch ruht, und der Bauherr durch die Einstellung der Arbeiten gezwungen ist, einen neuen Unternehmer zu finden, kostet das Zeit. Es bedeutet auch, daß die mit dem in Insolvenz gegangenen Unternehmer ausgehandelten Preise durchaus für den neu zu beauftragenden Unternehmer nicht relevant sein müssen. In der Regel wird der die Situation ausnutzen und die Preise entsprechend festlegen.

 Bauherren, die knapp kalkuliert haben und keine Baufertigstellungsversicherung haben, können sich dann häufig solche zusätzlichen Kosten nicht leisten und müssen ihren Traum vom Eigenheim aufgeben. 

Dazu muß es nicht kommen

BaufertigstellungsversicherungDas Risiko der Folgen einer Insolvenz lässt sich durch den Abschluss einer Baufertigstellungsversicherung vermeiden. Die für den Hausbau abgeschlossene Baufertigstellungsversicherung übernimmt die Mehrkosten, die entstehen, wenn ein Bauunternehmen während der Bauphase zahlungsunfähig und ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird. Die Berechnung der Mehrkosten für den Bauherrn ergibt sich aus der Beauftragung eines oder mehrerer anderer Unternehmen zur Fertigstellung des Bauobjektes.

Auch die Gewährleistung nach Ende der Bauzeit sollte unbedingt zu einer solchen Baufertigstellungsversicherung gehören. Was nützt dem Bauherren die Gewährleistung von einem Unternehmen, das in Insolvenz gegangen ist?

Die Versicherung wird meist von dem Baupartner abgeschlossen und der Versicherungsbeitrag wird indirekt vom Bauherren innerhalb des vereinbarten Festpreises für den Hausbau bezahlt.

Bevor die Versicherer Verträge für eine Baufertigstellungsversicherung mit dem Baupartner abschließen, überprüfen sie die Bilanzen und das Management dieser Firmen. Baupartner, die Bauherren eine Baufertigstellungsversicherung anbieten, gelten deshalb als finanziell gut angesehen. Für Bauherren kann die Tatsache, dass eine Baufirma diese Versicherung anbietet, also ein Indiz für eine solide Basis des Partners für seinen Hausbau sein.

Man unterscheidet drei Arten der Baufertigstellungsversicherung:

Ausführungsbürgschaft
Sie sichert den Bauherren während  der Bauausführung gegen Konkurs und Zahlungsunfähigkeit des Bauunternehmens ab.

Gewährleistungsbürgschaft
Sie sichert den Bauherren für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum nach Bauende gegen Gewährleistungsschäden des Bauunternehmens ab.

Vertragserfüllungsbürgschaft
Dies ist eine Kombination aus Ausführungsbürgschaft und Gewährleistungsbürgschaft und sollte als einzig sinnvolle Variante verlangt werden.

Diese Baufertigstellungsversicherung ist allerdings unnötig, wenn Ihr Baupartner Sicherheitsleistungen erbringt, also eine Vertragserfüllungs- und eine Gewährleistungsbürgschaft einer Bank für Ihren Hausbau vorweisen kann.

Feuer-Rohbauversicherung

Für ein Gebäude, das sich im Rohbau befindet, ist eine Absicherung gegen Feuergefahr ebenso notwendig, wie für ein fertiges Gebäude. In der Regel zahlen die Finanzierungsinstitute keine Kredite aus, wenn das Bauvorhaben nicht durch eine Feuer- Rohbauversicherung versichert ist. Die Police der Feuer- Rohbauversicherung ist Bestandteil der notwendigen Finanzierungsunterlagen. Deshalb sollte der Bauherr eine entsprechende Feuer-Rohbauversicherung abschließen.

Gemäß den "Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen" gilt im Rahmen der Wohngebäudeversicherung ein nicht bezugsfertiges Gebäude für das Risiko Feuer als versichert, wenn es dem Versicherer rechtzeitig angezeigt worden ist. Die Feuer-Rohbauversicherung ist bei rechtzeitiger Anmeldung also automatisch mitversichert.

Auch der Rohbau braucht Versicherungsschutz

Rohbau und Feuerversicherung
In der Feuer- Rohbauversicherung kann sich der Bauherr gegen die Schäden versichern, die an fertiggestellten Gebäudeteilen oder an Baumaterialien durch Brand, Blitzschlag, Explosion und neuerdings auch durch Absturz oder Aufprall eines Flugzeugs oder seiner Ladung entstehen.


Die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude und die zu ihrer Errichtung notwendigen, auf dem Baugrundstück befindlichen Baustoffe sind während der Zeit des Rohbaus bis zur bezugsfertigen Herstellung, längstens aber für einen Zeitraum von 12 Monaten, beitragsfrei versichert, sofern der Versicherungsnehmer die Gebäudeversicherung im Anschluß bei dem gleichen Versicherer abschließt oder falls er eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen hat.

Der Versicherungsschutz gilt nur für die Feuer-Rohbauversicherung, für Schäden durch Leitungswasser, Rohrbruch, Sturm, Hagel und weitere Elementarereignisse ist während der Bauzeit nicht versichert, er tritt erst dann in Kraft, wenn das versicherte Gebäude fertiggestellt ist. Hier muß man im Rahmen anderer Versicherungssparten für Deckung sorgen.

Mit zweischaliger Thermowand Plus noch mehr Energie sparen

Fertighaus Hausbau / Fertighaus:  Der renommierte Fertighaushersteller Gussek Haus wertet seine wartungsfreie, zweischalige Thermowand mit massiver Vormauerung durch ein zusätzliches Dämmpaket weiter auf: Plus 20 Prozent mehr Dämmung auf einen ohnehin hohen Gussek typischen Wärmedämmstandard! Das verbessert den U-Wert auf bis zu 0,14 W/m2K und senkt den Energiebedarf deutlich.

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