Hausbautipps24 - Der Hausbau

Im Abschnitt Hausbau informieren wir Sie über den Hausbau selbst, beginnend mit der Bauplanung, die entscheidend dafür ist, welche Bauweise gewählt werden soll und endend mit dem Innenausbau. Zusätzlich können Sie unsere kostenlosen Online Ratgeber für viele Teilbereiche des Hausbaus nutzen. Informationen über Massivhaus, Fertighaus oder Holzhaus verbinden sich mit Grundlagen der ökologischen Bauweise und Hinweisen auf das barrierefreie Bauen. Den wichtigen Artikeln über die Außenanlagen, wie Garage, Carport, Swimingpool, Wintergarten, Terrasse und Balkon folgen Infos über Baustoffe, Bauteile und Dämmstoffe, sowie Neuheiten von Dach und Keller. Im Rahmen der Haustechnik erhalten Sie ausführliche Informationen über Elektroarbeiten, Heizungstechnik, Sanitärinstallation und Sicherheit beim Hausbau. Die Möglichkeiten zur Anforderung von Haus-Katalogen beschließen den Abschnitt Hausbau.


Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung, früher auch Bauwesenversicherung genannt, ist eine Versicherung, die einen rechtzeitigen Fertigstellungstermin für Ihren Hausbau gewährleistet.

Die Bauleistungsversicherung ist mit einer Kaskoversicherung für das im Bau befindliche Objekt zu vergleichen.


Die Bauleistungsversicherung versichert alle Schäden und Zerstörungen an Bauleistungen und Baumaterial, die während der gesamten Bauzeit auf der Baustelle unvorhergesehen eintreten.


Bedeutend ist die Bezeichnung unvorhergesehen. Unvorhergesehen bedeutet nämlich, daß der Schaden für den Auftraggeber und die beauftragten Unternehmer oder deren Erfüllungsgehilfen nicht vorhergesehen werden konnten.

Schäden durch Diebstahl von Sachen, die mit dem Gebäude bereits fest verbunden sind und Brand, Blitzschlag, Explosion sind in der Regel in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Das Glasbruch-Risiko ist nach dem endgültigen Einsatz der Scheiben in Türen und Fenster ebenfalls versichert.

Brand, Blitzschlag und Explosion können solche Schäden anrichten

Bauleistungsversicherung-Brand-BlitzschlagDie häufigsten Schadensursachen sind außergewöhnliche Naturereignisse, Konstruktions-, Material-, und Ausführungsfehler, unbekannte Eigenschaften des Baugrunds, sowie fahrlässige, böswillige und vorsätzliche Handlungen Dritter.

Natürlich nicht versichert sind reine Leistungsmängel. Auch  Diebstahl oder Einbruchdiebstahl von auf dem Baugrundstück lagernder Materialien, sowie Schäden durch normale Witterungseinflüsse, mit denen wegen der Jahreszeit und der örtlichen Verhältnisse gerechnet werden muß, sind nicht versichert.

Die Versicherungssumme wird aufgrund der vertraglich vereinbarten Herstellungskosten einschließlich Eigenleistungen des Bauherrn festgelegt.
 
Nach der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) hat der Bauhandwerker auch für das noch nicht abgenommene Gewerk nach einem Schaden erneuten finanziellen Anspruch auf Bezahlung für die erneute Ausführung der Arbeiten. Dies gilt auch dann, wenn seine Bauleistungen durch höhere Gewalt oder andere von ihm nicht zu vertretende Umstände zerstört oder beschädigt werden.

Die Bauleistungsversicherung schützt Sie also vor den finanziellen Folgen von Schäden, die an Ihrem Bauvorhaben durch folgende Ereignisse eintreten können:
  • Glasbruch und Schäden an der Verglasung bis zur Fertigstellung des Gebäudes.
  • Diebstahl der mit dem Gebäude fest verbundenen Teile.
  • Bewegungen von Baugrund- und Bodenmassen
  • Schäden durch aggressives Grundwasser
  • Undichtigkeit und Wasserdurchlässigkeit von Gebäudeteilen, sofern sie nicht auf eine unsachgemäße Ausführung zurückzuführen sind
  • Gefahr des Aufschwimmens
  • Elementarereignisse wie Sturm, Frost, Hagel und Regen. Hagelkörner verursachen erhebliche Schäden am Bau
  • Fahrlässigkeit und Böswilligkeit der Erfüllungsgehilfen/Auftragnehmer
  • Außergewöhnliches Hochwasser
  • Schäden an Fertigteilen, die auf der Baustelle oder Lagerplatz gelagert sind
  • Versicherte Leistungen sind auch Schadensgutachterkosten, Aufräumungskosten, Kosten, die durch Innere Unruhen, Streik, Aussperrung entstehen, sowie Schäden durch Leitungswasser und Sturm an fertig gestellten Bauteilen.
Sie als Versicherungsnehmer erhalten die Kosten erstattet, die notwendig sind, um die Baustelle aufzuräumen und den Zustand so wiederherzustellen, wie er unmittelbar vor Eintritt des Schadens war.

Ähnlich wie in der Auto-Kasko-Versicherung gibt es eine Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung in der Bauleistungsversicherung beträgt in der Regel mindestens 250,00 Euro je Schaden

In der Praxis zeigt es sich, dass vielfach nicht festzustellen ist, in wessen Verantwortungsbereich ein Schaden fällt. Langwierige und unerfreuliche Auseinandersetzungen sind die Folge.

Durch die Bauleistungsversicherung besteht Versicherungsschutz, gleichgültig ob Schäden an den versicherten Bauleistungen oder Sachen zu Lasten des Bauherren oder des Bauunternehmers sowie des Handwerkers gehen.

Die Versicherungssumme setzt sich aus der Bausumme aller Bauleistungen (Handwerkerleistung,  Baustoffe und Bauteile) zusammen. Dazu zählen auch Außenanlagen (Wege, Befestigungen nicht jedoch Pflanzen und Sträucher), als wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände (Einbauküche) und der Wert aller Lieferungen von Bauleistungen (auch Eigenleistungen). Nicht berücksichtigt werden Baunebenkosten (z. B. Architektenhonorare, Statiker, Ingenieurleistungen) und Grundstücks- sowie Erschließungskosten beim Grundstückskauf.


Baufertigstellungsversicherung

Der Bauherr geht davon aus, daß sein Baupartner, der Architekt, der Bauunternehmer, Bauübernehmer, Generalübernehmer, Baubetreuer, Fertighaushersteller und wer sonst noch als Baupartner in Frage kommt, seinen Hausbau bis zur Übergabe durchführen wird.


Ein Problem ergibt sich jedoch dann, wenn sein Baupartner insolvent wird, also Insolvenz anmelden muß und die Zahlungen und damit auch die Bauleistungen einstellt. Jeder Tag, der ohne Bauleistung auf der Baustelle vergeht, kostet den Bauherren Zinsen. Dies ist ein typischer Fall für die Baufertigstellungsversicherung.


Im Normalfall hat der Bauherr zwar nur die Zahlungen gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung, also dem Baufortschritt entsprechend, geleistet. Wenn der Hausbau jedoch ruht, und der Bauherr durch die Einstellung der Arbeiten gezwungen ist, einen neuen Unternehmer zu finden, kostet das Zeit. Es bedeutet auch, daß die mit dem in Insolvenz gegangenen Unternehmer ausgehandelten Preise durchaus für den neu zu beauftragenden Unternehmer nicht relevant sein müssen. In der Regel wird der die Situation ausnutzen und die Preise entsprechend festlegen.

 Bauherren, die knapp kalkuliert haben und keine Baufertigstellungsversicherung haben, können sich dann häufig solche zusätzlichen Kosten nicht leisten und müssen ihren Traum vom Eigenheim aufgeben. 

Dazu muß es nicht kommen

BaufertigstellungsversicherungDas Risiko der Folgen einer Insolvenz lässt sich durch den Abschluss einer Baufertigstellungsversicherung vermeiden. Die für den Hausbau abgeschlossene Baufertigstellungsversicherung übernimmt die Mehrkosten, die entstehen, wenn ein Bauunternehmen während der Bauphase zahlungsunfähig und ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird. Die Berechnung der Mehrkosten für den Bauherrn ergibt sich aus der Beauftragung eines oder mehrerer anderer Unternehmen zur Fertigstellung des Bauobjektes.

Auch die Gewährleistung nach Ende der Bauzeit sollte unbedingt zu einer solchen Baufertigstellungsversicherung gehören. Was nützt dem Bauherren die Gewährleistung von einem Unternehmen, das in Insolvenz gegangen ist?

Die Versicherung wird meist von dem Baupartner abgeschlossen und der Versicherungsbeitrag wird indirekt vom Bauherren innerhalb des vereinbarten Festpreises für den Hausbau bezahlt.

Bevor die Versicherer Verträge für eine Baufertigstellungsversicherung mit dem Baupartner abschließen, überprüfen sie die Bilanzen und das Management dieser Firmen. Baupartner, die Bauherren eine Baufertigstellungsversicherung anbieten, gelten deshalb als finanziell gut angesehen. Für Bauherren kann die Tatsache, dass eine Baufirma diese Versicherung anbietet, also ein Indiz für eine solide Basis des Partners für seinen Hausbau sein.

Man unterscheidet drei Arten der Baufertigstellungsversicherung:

Ausführungsbürgschaft
Sie sichert den Bauherren während  der Bauausführung gegen Konkurs und Zahlungsunfähigkeit des Bauunternehmens ab.

Gewährleistungsbürgschaft
Sie sichert den Bauherren für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum nach Bauende gegen Gewährleistungsschäden des Bauunternehmens ab.

Vertragserfüllungsbürgschaft
Dies ist eine Kombination aus Ausführungsbürgschaft und Gewährleistungsbürgschaft und sollte als einzig sinnvolle Variante verlangt werden.

Diese Baufertigstellungsversicherung ist allerdings unnötig, wenn Ihr Baupartner Sicherheitsleistungen erbringt, also eine Vertragserfüllungs- und eine Gewährleistungsbürgschaft einer Bank für Ihren Hausbau vorweisen kann.

Feuer-Rohbauversicherung

Für ein Gebäude, das sich im Rohbau befindet, ist eine Absicherung gegen Feuergefahr ebenso notwendig, wie für ein fertiges Gebäude. In der Regel zahlen die Finanzierungsinstitute keine Kredite aus, wenn das Bauvorhaben nicht durch eine Feuer- Rohbauversicherung versichert ist. Die Police der Feuer- Rohbauversicherung ist Bestandteil der notwendigen Finanzierungsunterlagen. Deshalb sollte der Bauherr eine entsprechende Feuer-Rohbauversicherung abschließen.

Gemäß den "Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen" gilt im Rahmen der Wohngebäudeversicherung ein nicht bezugsfertiges Gebäude für das Risiko Feuer als versichert, wenn es dem Versicherer rechtzeitig angezeigt worden ist. Die Feuer-Rohbauversicherung ist bei rechtzeitiger Anmeldung also automatisch mitversichert.

Auch der Rohbau braucht Versicherungsschutz

Rohbau und Feuerversicherung
In der Feuer- Rohbauversicherung kann sich der Bauherr gegen die Schäden versichern, die an fertiggestellten Gebäudeteilen oder an Baumaterialien durch Brand, Blitzschlag, Explosion und neuerdings auch durch Absturz oder Aufprall eines Flugzeugs oder seiner Ladung entstehen.


Die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude und die zu ihrer Errichtung notwendigen, auf dem Baugrundstück befindlichen Baustoffe sind während der Zeit des Rohbaus bis zur bezugsfertigen Herstellung, längstens aber für einen Zeitraum von 12 Monaten, beitragsfrei versichert, sofern der Versicherungsnehmer die Gebäudeversicherung im Anschluß bei dem gleichen Versicherer abschließt oder falls er eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen hat.

Der Versicherungsschutz gilt nur für die Feuer-Rohbauversicherung, für Schäden durch Leitungswasser, Rohrbruch, Sturm, Hagel und weitere Elementarereignisse ist während der Bauzeit nicht versichert, er tritt erst dann in Kraft, wenn das versicherte Gebäude fertiggestellt ist. Hier muß man im Rahmen anderer Versicherungssparten für Deckung sorgen.

Mit zweischaliger Thermowand Plus noch mehr Energie sparen

Fertighaus Hausbau / Fertighaus:  Der renommierte Fertighaushersteller Gussek Haus wertet seine wartungsfreie, zweischalige Thermowand mit massiver Vormauerung durch ein zusätzliches Dämmpaket weiter auf: Plus 20 Prozent mehr Dämmung auf einen ohnehin hohen Gussek typischen Wärmedämmstandard! Das verbessert den U-Wert auf bis zu 0,14 W/m2K und senkt den Energiebedarf deutlich.

Weiterlesen

Mit gutem Gefühl verreisen

Urlaubsrueckkehr Urlaubszeit = Einbruchszeit? Nicht bei mir!

Hausbau / Sicherheit:  Die Rückkehr aus dem Urlaub ist ein Schock. Während sich die Familie am Mittelmeer erholte, machten sich Einbrecher im Haus zu schaffen. Die Terrassentür stellte für sie kein großes Hindernis dar.

Weiterlesen

Wettervorhersage im Schalterdesign

GIRA Funk-Wetterstation Hausbau / Elektro:  Alle reden vom Klima. Nicht minder spannend ist das Wetter. Gibt es heute einen neuen Hitzerekord? Oder drohen Starkregenfälle? Mag sich das Klima auch ändern, das Wetter bleibt wechselhaft. Doch lässt es sich genau beobachten, selbst von meteorologischen Laien. Das macht jetzt noch mehr Spaß mit der neuen Gira Funk-Wetterstation. Das Besondere daran: Sie lässt sich optisch in die Schalterwelt von Gira integrieren.

Weiterlesen

Warme Wände schwitzen nicht

Cataniafamilie Die Dämmung der Außenwände bringt Behaglichkeit ins Haus und senkt die Heizkosten

Hausbau / Massivhaus:  Der lang ersehnte Sommer ist da. Die Sonne wärmt die Hauswände, aber sie vermag noch nicht die Erinnerung an so manchen unbehaglichen Winterabend verdrängen.

Weiterlesen