Ist bei Erwerb eines Altbaus auch eine Bauplanung erforderlich?

Die Bauplanung für den Hausbau ist der Teil der Bauvorbereitung, der konkret dann beginnt, wenn die Entscheidung darüber gefallen ist, welches Haus gebaut werden soll. Zu diesem Zeitpunkt steht fest, dass es ein Einfamilienhaus, ein Zweifamilienhaus oder ein Reihenhaus wird. Nun muss im Rahmen der Bauplanung entscheiden werden, ob ein Massivhaus, ein Fertighaus oder ein Holzhaus errichtet werden soll. Abschließend wird die Bauplanung an einen Fachmann, wie den Architekten oder den Bauingenieur vergeben. Er entscheidet dann auch, wer die Baupartner sein werden.
Weitere grundsätzliche Informationen über die Bauplanung finden Sie auch in unsererm Ratgeber Hausbau in dem Abschnitt Bauvorbereitung / Bauplanung.
Hausbau / Bauplanung: Da nach deutschem Recht für den Abschluss eines Bauvertrages, wie auch für andere Verträge, keine Formvorschriften bestehen, gilt im Prinzip auch eine mündliche Vertragsgestaltung. Das ist aber weder üblich, noch sinnvoll da in dem Vertrag elementare Vertragsinhalte vereinbart werden. Anders ist es bei einem Bauvertrag in Verbindung mit einem Grundstückskauf; dort ist dann die notarielle Beurkundung erforderlich. Da jeder Bauherr von seinem Bauunternehmer eine mängelfreie Herstellung des Bauwerkes erwartet, sollten die Bauleistungen exakt festgelegt und beschrieben werden.
Hausbau / Bauplanung: Der Hausbau beginnt in der Regel mit dem Erwerb eines geeigneten Grundstückes. Das bedeutet, dass vor dem eigentlichen Bauvertrag ein Grundstückskaufvertrag geschlossen werden muss. Hier beginnt schon die erhöhte Aufmerksamkeit. Was ist wie zu bebauen? Wo bekommt man die notwendigen Informationen über die Art und die Möglichkeiten sowie über mögliche weitere Ausführungsbestimmungen zu einem Hausbau auf diesem Grundstück? Wie verhält es sich mit Baulasten? Was sind eigentlich Erbbaugrundstücke? Was sind Leitungs- und Wegerechte?
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