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Versicherungen

Gewährleistungsbürgschaft: Das Wichtigste im Überblick

Hausbau / Versicherungen:  Bei einem Werkvertrag besteht die Verpflichtung, dass das Bauwerk frei von Sachmängeln übergeben wird. Sollten während der Gewährleistungsfrist Mängel auftreten, besteht für den Auftraggeber jedoch das Risiko, dass der Vertragspartner diese beispielsweise aufgrund einer Insolvenz nicht beseitigen kann. Um in solchen Fällen eine Absicherung zu erhalten, kommen in der Baubranche häufig Gewährleistungsbürgschaften zum Einsatz.

 

Folgende Rechtslage gilt bei Mängeln:

Gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 438 BGB) beträgt die Gewährleistungsfrist bei Bauwerken fünf Jahre. In diesem Zeitraum kann von den Handwerkern bzw. Auftragnehmern eine kostenlose Beseitigung der Mängel verlangt werden, sollten welche auftreten. Problematisch wird es jedoch, wenn der Auftragnehmer der Pflicht zur Nachbesserung nicht nachgehen kann.
 
2009 wurde ein Gesetz (§ 632 a BGB) verabschiedet, welches die sogenannte Gewährleistungsbürgschaft bzw. Gewährleistungsgarantie ermöglicht hat. Aus diesem kann abgeleitet werden, dass der Auftraggeber Anspruch auf eine Bürgschaft in Höhe von mindestens 5 % der von ihm an den Auftragnehmer geleisteten Zahlung hat. Diese Maßnahme gewährleistet, dass die Bürgen auch nach einer Insolvenz des Bauunternehmens verpflichtet sind, Mängel nachzubessern.

Wie funktioniert eine Gewährleistungsbürgschaft?

Bei einer Gewährleistungsbürgschaft erklärt sich eine Bank oder Versicherung (der Bürge) dazu bereit, die Mängelansprüche des Auftraggebers während der Gewährleistungsfrist abzusichern. Sollte der Auftragnehmer die vereinbarte Leistung mangelhaft ausführen, hat der Auftragnehmer das Recht, einen bestimmten Anteil (üblicherweise 5 %) der Auftragssumme zur Beseitigung des Mangels einzubehalten. Besteht jedoch eine Gewährleistungsbürgschaft, kann dem ausführenden Bauunternehmen die volle Rechnungssumme ausbezahlt werden, da sie den Sicherheitseinbehalt beim Auftraggeber ersetzt.

Diese Vorteile bietet eine Gewährleistungsbürgschaft:

Sowohl für den Auftraggeber als auch für den Auftragnehmer ergeben sich durch eine Gewährleistungsbürgschaft Vorteile im Rahmen von Bauprojekten. Hierzu zählen unter anderem:
 
1. Garantie, dass bei Mängeln eine Nachbesserung erfolgt
2. Risikominimierung bezüglich finanzieller Verluste für den Auftraggeber
3. positiver Druck auf den Auftragnehmer, sich um die Qualität seiner Arbeit besonders zu bemühen
4. Vermittlung von Professionalität und Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Bauunternehmen
5. Stärkung des Vertrauens zwischen beiden Vertragsparteien

Für wen eignet sich eine Gewährleistungsbürgschaft?

Bei der Zielgruppe einer Gewährleistungsbürgschaft handelt es sich vor allem um:
 
• Bauunternehmen
• Bauträger
• Handwerksbetriebe
• Generalunternehmen
• Garten- und Landschaftsbauern
• Unternehmen im Maschinen- und Anlagebau

Die Kosten einer Gewährleistungsbürgschaft

Bei der Berechnung der Kosten einer Gewährleistungsbürgschaft spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Zum einen existieren zwischen den Anbietern der Bürgschaft Unterschiede bezüglich des Beitrages. Typischerweise sind die Beitragssätze bei einer Bankbürgschaft höher als bei einer Gewährleistungsbürgschaft über eine Versicherung. Weiterhin können Aspekte wie die Bonität des Auftragnehmers, der Gesamtwert des Vertrags sowie die Dauer der Bürgschaft einen Einfluss auf die Kosten haben.
 
Häufig bieten Versicherer keine einzelnen Bürgschaften für jeden Vertrag an, es sei denn, es handelt sich um eine besonders hohe zu versichernde Summe innerhalb eines Bauprojekts. Stattdessen liegt ein Bürgschaftsrahmen vor, für den ein jährlicher Beitrag gezahlt werden muss. Außerdem sind die Beiträge einer Gewährleistungsbürgschaft von der Umsatzsteuer und Versicherungssteuer befreit, da es sich um eine Finanzdienstleistung handelt. Darüber hinaus können die Kosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Wichtige Hinweise zur Formulierung einer Gewährleistungsbürgschaft

Achten Sie bei der Formulierung in der Bürgschaftsurkunde unbedingt darauf, dass es sich um eine unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft handelt, die nicht an bestimmte Bedingungen gebunden ist. Auf diese Weise vermeiden Sie, dass zunächst eine Auseinandersetzung mit dem Unternehmer notwendig ist, falls Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten sollten.
 
Quelle:  Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: Pixabay / CCO Public Domain / sandid