Baugenehmigung für den Carport: Was Sie unbedingt wissen müssen

Baugenehmigung für einen Carpo

Ein Carport ist für viele Hausbesitzer die perfekte Kombination aus Funktionalität, Kosteneffizienz und einfacher Bauweise. Doch bevor der erste Pfosten gesetzt wird, stellt sich die entscheidende Frage:

Braucht man eine Baugenehmigung – oder ist der Bau genehmigungsfrei?

In Deutschland ist diese Frage leider nicht einheitlich geregelt. Die Landesbauordnungen unterscheiden sich teils stark. In diesem Beitrag erhalten Sie eine umfassende Übersicht über:

  • genehmigungsfreie Carports nach Bundesland
  • Carports mit Genehmigungspflicht
  • wichtige Faktoren wie Bebauungsplan, Grenzbebauung und Kontakt zum Bauamt
  • alle notwendigen Unterlagen für Bauantrag oder Bauanzeige
  • ein übersichtliches FAQ

Genehmigungsfreier Bau eines Carports – Wann ist er ohne Baugenehmigung erlaubt?

Viele Bundesländer erlauben unter bestimmten Voraussetzungen den genehmigungsfreien Bau kleinerer Carports. Allerdings bedeutet „genehmigungsfrei“ nicht „regelfrei“: Die Vorgaben des Bauordnungsrechts, Brandschutz, Abstandsflächen und Bebauungsplan müssen dennoch eingehalten werden.

Bundesländer mit häufig genehmigungsfreiem Carport-Bau

Typisch genehmigungsfrei (je nach Größe/Abstand) sind Carports in:

Baden-Württemberg
Carports sind bis zu einer bestimmten Größe und offenen Bauweise genehmigungsfrei, oft bis ca. 40–50 m² Grundfläche. Trotzdem gelten Abstandsflächenregeln.
Bayern
Viele Carports bis 50 m² sind verfahrensfrei, sofern sie Nebenanlagen des Wohngebäudes sind und Abstände eingehalten werden.
Berlin
Verfahrensfrei sind häufig Carports bis 30 m² Grundfläche – Grenzbebauung bleibt reguliert.
Brandenburg
Nebenanlagen wie Carports bis 50 m² sind meist genehmigungsfrei.
Hamburg
Carports bis 30 m² sind häufig genehmigungsfrei, sofern sie nicht im Widerspruch zum Bebauungsplan stehen.
Mecklenburg-Vorpommern
Oft genehmigungsfrei bis 30 m². Abstandsflächen müssen stimmen.
Niedersachsen
Häufig genehmigungsfrei bis 40 m² oder 50 m² – abhängig vom Bebauungsplan.
Rheinland-Pfalz
Viele Carports bis 50 m² sind verfahrensfrei.
Sachsen-Anhalt
Carports bis 50 m² häufig genehmigungsfrei.
Schleswig-Holstein
Carports bis 20–30 m² je nach Standort und Grenzbebauung sind oft verfahrensfrei.
Thüringen
Carports bis zu gewissen Dimensionen (häufig bis 30 m²) genehmigungsfrei.

Wichtig: Die genannten Zahlen dienen als Orientierung. Die exakten Grenzen können sich jährlich ändern. Der Bebauungsplan hat immer Vorrang.

Baugenehmigung erforderlich – In welchen Bundesländern braucht man fast immer eine Genehmigung?

Einige Bundesländer verlangen für den Bau eines Carports häufig oder grundsätzlich eine Baugenehmigung, besonders wenn dieser an der Grundstücksgrenze errichtet wird.

Bundesländer mit häufigem Genehmigungserfordernis

Bremen
Carport fast immer genehmigungspflichtig, abhängig von Größe und Abstandsflächen.
Hessen
Viele Carports erfordern einen Bauantrag, besonders bei Grenzbebauung oder fehlendem Bebauungsplan.
Nordrhein-Westfalen
Offene Carports sind manchmal verfahrensfrei, aber streng geregelt. Grenzbebauung und Wohngebiete beeinflussen die Genehmigungspflicht.
Saarland
Carports gelten häufig als genehmigungspflichtige bauliche Anlagen.
Sachsen
Oft genehmigungspflichtig, besonders wenn Abstände zur Grenze nicht eingehalten werden.



Wann ist ein Carport unabhängig vom Bundesland genehmigungspflichtig?

  • wenn der Bebauungsplan einen Carport explizit verbietet oder spezielle Vorgaben macht
  • bei größeren Grundflächen (häufig über 30–50 m²)
  • wenn Abstandsflächen unterschritten werden
  • bei geschlossenen Bauweisen (z. B. Geräteraum integriert)
  • bei statistisch relevanten Konstruktionen (z. B. Flachdach mit großem Schneelastgebiet)

Wichtige Faktoren: Was entscheidet über Genehmigung oder Genehmigungsfreiheit?

Bebauungsplan (B-Plan)

Der Bebauungsplan ist entscheidend. Darin steht unter anderem:

  • Wo gebaut werden darf (Baugrenzen, Baulinien)
  • Welche Nebenanlagen zulässig sind
  • Dachform und Materialien
  • Anzahl von Stellplätzen oder Garagen
  • Grenzbebauung möglich oder nicht

Wenn der Bebauungsplan den Carport ausschließt, hilft keine Landesbauordnung – dann ist ein Bauantrag für den Carport Pflicht.

Grenzbebauung

Viele Carports sollen direkt an der Grundstücksgrenze stehen – genau hier wird die Genehmigung oft kompliziert.
Typische Regeln:

Carports dürfen nur entlang bestimmter Grenzen gebaut werden (meist hinter der Baugrenze)
Länge der Grenzbebauung ist oft begrenzt (z. B. 9 m oder 15 m)
Wandhöhe zum Nachbarn ist limitiert (häufig 2,50–3 m)
Mindestens eine Seite muss offen sein (sonst zählt die Struktur als Garage)

Tipp: Eine Zustimmung des Nachbarn kann in einigen Bundesländern helfen, ersetzt aber nicht automatisch die Genehmigung.

Bauamt

Bevor Sie planen, lohnt sich ein kurzer Termin beim örtlichen Bauamt oder ein telefonisches Beratungsgespräch.

Warum?
Das Bauamt kennt:
Bebauungsplan Ihres Grundstücks
aktuelle Landesbauordnung
lokale Besonderheiten
Anforderungen an Bauanträge

Viele Gemeinden bieten sogar vereinfachte Bauanzeigeverfahren an.

Notwendige Unterlagen für die Baugenehmigung oder Bauanzeige eines Carports

Je nach Bundesland können die Anforderungen leicht variieren. Üblich sind jedoch folgende Unterlagen:

1. Bauantragsformular / Bauanzeigeformular
Offizielle Formulare, die über die Webseiten der Kommunen heruntergeladen werden können.

2. Bauzeichnungen
Grundriss des Carports
Ansichten (Nord, Süd, West, Ost)
Schnitte
Maße, Durchfahrtshöhe, Dachneigung
Zeichnungen müssen häufig von einer bauvorlageberechtigten Person angefertigt werden (Architekt, Bauingenieur).

3. Lageplan
Ein offizieller Lageplan im Maßstab 1:500 oder 1:1000, ausgestellt vom Vermessungsbüro oder Katasteramt.

4. Statik (falls erforderlich)
Für größere Carports oder schwere Dachlasten (z. B. Schneelastzonen).

5. Baubeschreibung
Kurze Beschreibung von Materialien, Konstruktion, Abmessungen.

6. Fotos des Grundstücks
Manchmal verlangt die Bauaufsicht Bilder zur besseren Bewertung.

7. Nachbarzustimmung
Notwendig, wenn der Carport näher an der Grenze steht, als im Gesetz vorgesehen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Carport-Baugenehmigung

Brauche ich immer eine Baugenehmigung für einen Carport?
Nein. Viele Bundesländer gestatten unter bestimmten Bedingungen einen genehmigungsfreien Bau. Die konkreten Voraussetzungen variieren jedoch stark.

Ist ein Carport ohne Genehmigung erlaubt, wenn er kleiner ist als eine Garage?
Nein – die Größe allein ist nicht entscheidend. Der Bebauungsplan und die Abstandsflächen sind oft wichtiger.

Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung baue?
Es drohen:
Rückbauverfügungen
Bußgelder
Probleme beim Hausverkauf
Daher unbedingt vor Baubeginn klären.

Darf ich direkt auf der Grundstücksgrenze bauen?
Nur wenn das Landesbaurecht und der Bebauungsplan es erlauben. Zudem muss oft mindestens eine Seite offen bleiben (typisch für Carports).

Wie lange dauert eine Baugenehmigung?
In der Regel 4–12 Wochen, je nach Auslastung der Bauämter.

Kann ich den Bauantrag selbst stellen?
Ja – aber die Bauvorlagen (Zeichnungen, Statik) müssen häufig von Fachleuten erstellt werden.

Genehmigungsfreie Richtwerte für Carports nach Bundesland - eine Übersicht

Baden-Württemberg
Grundfläche genehmigungsfrei: < 30 qm
Hinweise
Gilt i. d. R. für Garagen und überdachte Stellplätze im Innenbereich; Bebauungsplan und Grenzbebauung (max. Grenzlänge) müssen geprüft werden

Bayern
Grundfläche genehmigungsfrei: < 50 qm
Hinweise
Der Außenbereich ist meist ausgeschlossen; bei Grenzbebauung gilt oft maximal 9 m je Grundstücksseite und insgesamt eine begrenzte Grenzlänge

Berlin
Grundfläche genehmigungsfrei: < 30 qm
Hinweise
Gilt nur, wenn keine entgegenstehenden Festsetzungen im Bebauungsplan. Die Abstände zur Straße und Nachbarn sind zu beachten

Brandenburg
Grundfläche genehmigungsfrei: < 50 qm
Hinweise
Gilt meist nur, wenn der Carport dem Wohnhaus zugeordnet ist. Die Grenzbebauungslängen können begrenzt sein

Bremen
Grundfläche genehmigungsfrei: < 50 qm
Hinweise
Die Außenbereiche sind ausgenommen. Gilt für Garagen und überdachte Stellplätze (Carports).

Hamburg
Grundfläche genehmigungsfrei: < 50 qm
Hinweise
Zusätzliche Regeln bei Grenzbauten: Begrenzung der Gesamtlänge an den Grundstücksgrenzen; Details sind im Bebauungsplan vorgeschrieben.

Hessen
Grundfläche genehmigungsfrei: < 50 qm
Hinweise
Teilweise wird das Volumen (m³) statt reiner Fläche angesetzt; die genaue Auslegung muss beim Bauamt erfragt werden.

Mecklenburg-Vorpommern
Grundfläche genehmigungsfrei: < 30 qm
Hinweise
Carports werden meist wie Garagen/Nebenanlagen behandelt. Im Außenbereich gelten gesonderte Regeln.

Niedersachsen

Grundfläche genehmigungsfrei: < 30 qm
Hinweise
Genehmigungsfreiheit nach NBauO nur bei Einhaltung von Abständen und Grenzlängen. Die Gemeinden haben teilweise eigene Merkblätter.

Nordrhein-Westfalen
Grundfläche genehmigungsfrei: < 30 qm
Hinweise
Gemäß § 62 BauO NRW ist die Carport-Errichtung verfahrensfrei bei Einhaltung von Größen- und Höhenlimits. Grenzbebauung meist max. 9 m je Seite (insgesamt begrenzt).

Rheinland-Pfalz
Grundfläche genehmigungsfrei: < 50 qm
Hinweise
Gilt für Garagen und überdachte Stellplätze. Bei Giebelwänden sind oft zusätzliche Firsthöhen-Grenze (z. B. 4 m) vorgeschrieben. Die Errichtung im Außenbereich ist i. d. R. ausgeschlossen

Saarland
Grundfläche genehmigungsfrei: < 36 qm
Hinweise
Gilt typischerweise für Garagen und Carports inkl. Abstellraum; darüber hinaus oder bei Sonderlagen besteht regelmäßig Genehmigungspflicht.

Sachsen
Grundfläche genehmigungsfrei: < 50 qm
Hinweise
Carports bis 50 m² und 3 m Wandhöhe sind meist genehmigungsfrei; Abstandsflächen im Rahmen des Nachbarschaftsrechts bleiben zu beachten.

Sachsen-Anhalt
Grundfläche genehmigungsfrei: < 50 qm
Hinweise

Verfahrensfreiheit gilt i. d. R. nur im Innenbereich und bei Einhaltung der Abstandsflächen.


Schleswig-Holstein
Grundfläche genehmigungsfrei: < 20 qm
Hinweise
Hier gelten besonders resonders restriktive Vorschriften. Kleine Grundfläche und reduzierte Höhe; zusätzliche Grenz-Regeln (z. B. max. 9 m Grenzlänge) sind zu beachten!

Thüringen
Grundfläche genehmigungsfrei: < 40 qm
Hinweise

Wie in BW und SN werden Carports als Nebenanlagen privilegiert, aber nur innerhalb der Größen- und Höhengrenzen sind sie verfahrensfrei zu errichten.

„Genehmigungsfrei“ bzw. „verfahrensfrei“ heißt nicht regellos!
Auch ohne förmlichen Bauantrag müssen u. a. Bebauungsplan, Abstandsflächen, Brandschutz, Nachbarrechte und evtl. Stellplatzsatzungen eingehalten werden.

Quelle und Foto: Tipps24-Netzwerk - HR