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Werterhalt der Immobilie durch rechtzeitige Instandhaltung

Immobilienmarkt / Immobiliennachrichten:  Die Instandhaltung von Immobilien ist ein wichtiger Aspekt, um den Wert einer Immobilie zu erhalten und sicherzustellen, dass sie auch nach einem gewissen Alter immer noch funktionsfähig und wertbeständig ist und bleibt. Nachfolgend einige Schlüsselaspekte der Immobilieninstandhaltung für selbst bewohnte Immobilien. Bei Mietwohnungen sind einige andere Aspekte zu beachten.

 
Die Instandhaltung von Immobilien erfordert eine proaktive Herangehensweise, um potenzielle Probleme zu identifizieren und zu lösen, bevor sie zu größeren und kostspieligeren Herausforderungen werden. Eine Rücklage für Reparaturen am Haus bildet dabei die Grundlage.

Regelmäßige Inspektionen sind erforderlich

Die Durchführung von regelmäßigen Inspektionen, um potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen, bildet die Basis. Dazu gehört
die Überprüfung von Dach, Fassade, Fenstern, Türen, Sanitär- und Elektroanlagen sowie anderen strukturellen Elementen.

Reparaturen und Renovierungen nicht aufschieben

Grundsätzlich ist die umgehende Durchführung von Reparaturen bei Schäden oder Funktionsstörungen angesagt. Periodische Renovierungen sind erforderlich, um die Immobilie auf dem neuesten technischen Stand zu halten und ihre Attraktivität zu steigern.

Ohne Energieeffizienz geht gar nichts

Die Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, wie z.B. Installation energiesparender Beleuchtung oder Isolierung ist teilweise durch die Gesetzgebung vorgegeben. Aber auch die Überprüfung und Optimierung von Heizungs- und Kühlsystemen gehört zu den Maßnahmen.

Sicherheit gewährleisten

Die Gewährleistung der Einhaltung von Sicherheitsstandards ist zwingend notwendig. Es sollte selbstverständlich sein, für die Installation und regelmäßige Überprüfung von Rauchmeldern, Sicherheitsbeleuchtung und anderen sicherheitsrelevanten Einrichtungen zu sorgen.

Woher kommen die finanziellen Mittel für die Instandhaltung?

Instandhaltungskosten und Renovierungsnotwendigkeiten belasten den Immobilienbesitzer insbesondere dann, wenn sich diese über mehrere Jahre aufgebaut haben. Schutz vor übermäßigen Ausgabennotwendigkeiten bietet da die Instandhaltungsrücklage. Bei Eigentümergemeinschaften ist die Ansammlung dieser Rücklage ein übliches gemeinschaftliches Verfahren, der einzelne Immobilienbesitzer muss sich da selbst in die Pflicht nehmen.
 
Die Instandhaltungsrücklage ist für den Privatmann und seine Immobilie nicht gesetzlich vorgeschrieben. Welche Summen man zur Seite legt, kann jeder selbst entscheiden. Zu empfehlen ist die finanzielle Rücklage auf jeden Fall, da die Aufwendungen für Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen in der Regel immer hohe Kosten verursachen.

Wie hoch sollte die Instandhaltungsrücklage sein?

Wie hoch die Rücklage sein sollte sollten, hängt sehr vom jeweiligen Objekt ab. Von großer Bedeutung sind dabei Lage, Alter, Zustand, Ausstattung und die Größe der Immobilie. Experten greifen auf besondere Rechenformeln zurück, um einen Richtwert für Hausbesitzer zu finden. Dabei gibt es drei hauptsächliche Verfahren:
 
Zweite Berechnungsverordnung des Wohnungsbaugesetzes
Empfehlung des Verbands Privater Bauherren (VPB)
Peterssche Formel

Zweite Berechnungsverordnung des Wohnungsbaugesetzes

Laut der zweiten Berechnungsverordnung wird eine Staffelung des Rücklagebetrages entsprechend dem Alter der Immobilie vorgenommen. Gemäß der Verordnung sollte man für ein Haus, das weniger als 22 Jahre alt ist, eine jährliche Rücklage in Höhe von 7,10 Euro pro Quadratmeter bilden. Wenn das Haus älter als 22 Jahre alt, aber jünger als 32 Jahre ist, sollte man 9 Euro pro Quadratmeter zurücklegen. Für Häuser die noch älter sind, muss man 11,50 Euro pro Quadratmeter einplanen.

Empfehlung des Verbands Privater Bauherren (VPB)

Einfacher geht es nach den Empfehlungen des Verbandes Privater Bauherren. Der empfiehlt eine Rücklage von einem Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat, also insgesamt 12 Euro pro Quadratmeter und Jahr.

Peterssche Formel

Etwas komplizierter ist die Berechnungsmethode nach der Petersschen Formel, die überwiegend auch von Eigentümergemeinschaften herangezogen wird. Bei der Formel geht man von der Annahme aus, dass ein Gebäude innerhalb einer Zeitspanne von 80 Jahren ca. 150% seiner Herstellungskosten für die Instandhaltung benötigt.

Beispielrechnungen

Wenn man bei den drei Methoden die gleichen Grundvoraussetzungen anwendet, kommen sehr unterschiedliche Richtwerte zustande.
 
Bei einer 15 Jahre alten Immobilie mit einer Wohnfläche von 150 Quadratmetern und Herstellungskosten von 2000 Euro pro Quadratmeter gibt es folgende Resultate:
 
Zweite Berechnungsverordnung: 1.065 € pro Jahr
Verband Privater Bauherren: 1.800 € pro Jahr
Peterssche Formel: 5.625 € pro Jahr
 
Der Immobilien-Eigentümer muss nun selbst entscheiden, welche Herangehensweise er für seine Instandhaltungsrücklage wählt.
 
Quelle:  Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: rawpixel.com