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Elementarschadenversicherung

In der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sind die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert (in der Hausratversicherung auch noch Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus). Sowohl in der Hausratversicherung als auch in der Gebäudeversicherung haben Sie jedoch keinen Versicherungsschutz gegen Schäden durch Grundwasser, Hochwasser, Extremniederschläge oder einen durch diese Gefahren hervorgerufenen Rückstau. Wenn dann die Keller vollaufen, sind die Hauseigentümer nicht versichert und der Hausbau war umsonst.


Nur dann, wenn der Versicherungsnehmer eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Elementarschäden vereinbart hat, ist auch Versicherungsschutz gegeben.


Die Versicherer bieten die Elementarschadenversicherung als Ergänzung zu den bestehenden Hausrat- oder Gebäudeversicherungen an. Nach Vollendung des Hausbaus sollten Sie an diese Schadenmöglichkeit denken. Die Elementarschadenversicherung deckt auch die Risiken ab, die durch Überschwemmung (allerdings nicht durch das Sturmflutrisiko an den Küsten oder durch Grundwasser), Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen entstehen.

Hochwasserschäden sind nicht überall versicherbar

Elementarschadenversicherung HochwasserNicht jede Versicherungsgesellschaft versichert bei jedem Kunden jedes der Risiken. Da in manchen Gegenden häufig Überschwemmungen durch überquellende Flüsse und Bäche oder sintflutartige Regenfälle auftreten, sollte man sich vor dem Grundstückskauf und Hausbau fragen, ob die Lage des Grundstücks so ist, daß eine zusätzliche Elementarschadenversicherung notwendig wird. Infolge der Wetterturbulenzen sind in den letzten Jahren allerdings auch Gegenden von Elementarschäden betroffen, die an so etwas gar nicht gedacht haben, weil es derartige Schäden bisher gar nicht gab.

Versuchen Sie daher, diesen Versicherungsschutz, wenn möglich zu erhalten. Wie bei allen derartigen Risiken ist der Vertragsabschluß in den Gegenden, in denen eigentlich kein Bedarf besteht, ohne weiteres möglich. Diejenigen, die auf derartigen Versicherungsschutz angewiesen sind, haben Probleme, diesen Versicherungsschutz zu annehmbaren Bedingungen zu erhalten.

In der Elementarschadenversicherung wird grundsätzlich eine Selbstbeteiligung pro Schadenfall von 10%, mindestens 500 Euro aber höchstens 5.000 Euro vereinbart.
 
Ein Hinweis für Kraftfahrzeugbesitzer. Wer sein Fahrzeug in hochwassergefährdeten Gebieten parkt und nicht sofort nach der ersten behördlichen Warnung wegfährt, handelt grob fahrlässig und verliert damit seinen Versicherungsschutz. Auto weg – Versicherungsschutz weg.