Keller

Ruhiger und kostengünstiger Arbeitsplatz

Arbeitsplatz KellerKeller bieten ungestörte Arbeitsatmosphäre

Hausbau / Keller:  Immer mehr Berufstätige benötigen ein eigenes Büro im Hause. Ein Raum im Keller läßt sich ideal als Arbeitsplatz herrichten, stellt die INITIATIVE PRO KELLER fest. Getrennt von den Geräuschen der Familie läßt es sich hier konzentriert arbeiten und ungestört telefonieren. Moderne Baustoffe und Bauelemente stellen den Wärme- und Feuchteschutz sicher, sorgen für Belichtung und Belüftung und erlauben sanitäre Einrichtungen.

Drei Gründe sprechen für ein Büro im Haus: Berufliche Weiterbildung, der Trend zur häuslichen Telearbeit und - in beruflich unsicherer Lage - der Sprung in die Selbständigkeit. Ein Zimmer im Keller, ausgestattet mit Telefon, Computer, evtl. auch Internet-Anschluss bietet eine ungestörte Arbeitsatmosphäre. Es nimmt der Familie keinen Raum in den Wohngeschossen, Kinder dürfen weiterhin lärmen, Freunde ins Haus kommen. Trotzdem ist man den seinen nahe.

Keller schirmen den Verkehrslärm ab. Die Klimaanlage "Erdreich" liefert im Sommer kostenlos angenehme Raumtemperaturen und vermindert im Winter den Wärmebedarf. Entsprechend der Wärmeschutzverordnung gedämmte und fachgerecht abgedichtete Untergeschosse sind trocken und frei vom Kellermief. Selbst bei wohnraumähnlicher Nutzung gibt es kein Problem mit feuchten Wände infolge Tauwasserniederschlag. Kellermief entsteht aber erst, wenn sich auf feuchten Oberflächen Schimmelpilze ansiedeln.

Für ausreichend Licht und Luft sorgen Hochkeller, eine Abböschung, Fenster hinter einem Lichtgraben oder Lichtschächte entsprechender Formgebung und Oberflächenfarbe. Die - im Vergleich zu den Wohngeschossen - meist kleineren Fensterflächen sind für Arbeitszimmer ideal:

· keine Lichtreflexe stören auf dem Computerbildschirm.

· unter hochliegenden Kellerfenstern können Regale usw. stehen.

· selbst kleine Räume haben dadurch große nutzbare Wandflächen.

Der zunehmenden Bedeutung des häuslichen Arbeitszimmers trägt auch der Finanzminister Rechnung: Arbeitsmittel und Einrichtungsgegenstände können wieder als Werbungskosten abgesetzt werden.

Quelle: prokeller.de