Ratgeber-Hausbau

Der Baubetreuer

Ein Baubetreuer ist, wer gewerbsmäßig Bauvorhaben im fremden Namen und für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereitet oder durchführt.
 
Wer als Bauträger oder Baubetreuer tätig werden will, benötigt eine Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung.

 
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer solchen Erlaubnis sind:
  • vollendetes 18. Lebensjahr
  • Zuverlässigkeit
  • persönliche Eignung und
  • der Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse


Was tut der Baubetreuer?

Auch ein sehr engagierter Architekt oder Bauingenieur kann nicht immer auf der Baustelle sein. Wenn Sie ganz sicher sein wollen, dass bei den Bauarbeiten an Ihrem Traumhaus zum erschwinglichen Preis alles nach Plan verläuft, brauchen Sie einen Baubetreuer.


Sie sollten dann einen Baubetreuer beauftragen, wenn Sie nicht mit einem Generalübernehmer oder Bauträger bauen wollen und einige Gewerke in  Eigenleistung errichten möchten.

Sie können den Baubetreuer auch mit der Planung und Errichtung Ihres Hauses beauftragen. Der Unterschied zum Bauunternehmer ist, daß der Baubetreuer jedes einzelne Gewerk selbst an die zuständigen Handwerker vergibt und auch mit jedem einzelnen einen Vertrag abschließt. 
 
Die Kosten für die einzelnen Gewerke können auf diese Weise teilweise erheblich reduziert werden. Die Gewinne, die ein Generalübernehmer oder Bauunternehmer in der Regel aufschlägt, entfallen beim Baubetreuer.

Oft erhält der Baubetreuer bei Handwerkern, mit denen er häufiger zusammenarbeitet, bessere Konditionen als anderer. Wenn sein Entgelt entsprechend angemessen ist, wird er die besseren Preise ungekürzt an den Bauherren weitergebe.

Der Baubetreuer nimmt Ihnen alle Arbeiten ab, er übernimmt die Ausschreibung, koordiniert die Termine und überwacht das ganze Bauvorhaben.

Natürlich sollten Sie sich vor Beauftragung des Baubetreuers Referenzen besorgen und auch Kontakt mit den Bauherren aufnehmen, die bereits ein Bauvorhaben mit dem Baubetreuer abgewickelt haben.

Der Generalübernehmer

Ein Generalübernehmer übernimmt bei einem Bauvorhaben neben den planerischen Leistungen und der Koordination des Bauvorhabens auch die kompletten Ausführungsleistungen für alle Gewerke, obwohl er selbst kein einziges Gewerk selbst ausführt. Er vergibt sämtliche Leistungen an Subunternehmer.


Der Generalübernehmer trägt die Gesamtverantwortung für das Bauvorhaben und garantiert die Einhaltung der Kostenkalkulation, der Termine, der definierten Qualitätsstandards und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.


Als Generalübernehmer kann im Prinzip jeder auftreten. Hierzu sind besondere Erfahrungen und Voraussetzungen rein rechtlich nicht erforderlich.

Neben den  großen Baufirmen, Immobilien- sowie Maklergesellschaften und reinen Managementfirmen, gibt es auch viele kleine Unternehmer, die sich Kunden für den Hausbau suchen und dann sämtliche Bauleistungen an Architekten, Bauingenieure und Handwerker vergeben.

Als Bauherr fungiert jedoch immer der Auftraggeber. Der Bauherr selbst hat den Vorteil, dass er bezüglich der Ausführungen nur an einen Vertragspartner gebunden ist.

Der Generalübernehmer unterscheiden sich vom Generalunternehmer hauptsächlich dadurch, dass der Generalübernehmer selbst keinerlei bauspezifische Leistungen mit seinem eigenen Unternehmen erbringt, sondern lediglich Managementaufgaben wahrnimmt. Er koordiniert die an die Subunternehmer vergebenen Aufträge und ist verantwortlich für den reibungslosen Bauablauf.

Die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines  Generalübernehmers ist daher in der Regel deutlich niedriger, als die eines Generalunternehmers.

Aus diesem Grund sollten Sie den Vertrag mit dem Generalübernehmer sorgfältig prüfen, gegebenenfalls auch durch einen auf Baurecht spezialisierten Anwalt.

Grundsätzlich sollten Sie sich auch über die Zahlungsfähigkeit und Zahlungsmoral des Generalübernehmers und über die von ihm ausgewählten Handwerksbetriebe nach Möglichkeit vorab erkundigen.

Die Hinterlegung einer Erfüllungsbürgschaft oder die Vorlage der Baufertigstellungspolice durch den Generalübernehmer kann Ihnen diese Sorgen abnehmen.

Der Generalunternehmer

Ein  Bauunternehmen kann Ihren Hausbau auch in der Unternehmensform des Generalunternehmers erstellen. Ein Generalunternehmer erbringt sämtliche Bauleistungen beim Hausbau. Ähnlich wie der „normale“ Bauunternehmer kann der Generalunternehmer mit dem Bauherrn im Bauwerkvertrag vereinbaren, dass er bestimmte Leistungen an Subunternehmer delegieren darf. Dies ändert aber nichts daran, dass der Generalunternehmer der einzige Vertragspartner des Bauherrn ist und die volle Verantwortung für das gesamte Bauvorhaben trägt.

 

 

Der Generalunternehmer im eigentlichen Sinne muss dabei zumindest einen Teil der Bauleistungen durch sein eigenes Unternehmen erbringen. Die übrigen Leistungen kann er an Subunternehmer weitergeben.


Grundsätzlich gehört die Erstellung der Planung nicht zu den Leistungen, die der Generalunternehmer zu erbringen hat.

Ein Generalunternehmer ist dann vorteilhaft einzusetzen, wenn der Bauherr oder der Planer des Hausbaus nicht in der Lage ist, die Koordination der einzelnen Gewerke zu übernehmen. Dies kann durchaus aus zeitlichen Gründen der Fall sein, wenn der Bauherr z.B. auch der Planer ist.

In der Gewährleistungsfrage braucht sich der Bauherr nur an den Generalunternehmer zu halten, wie der mit den Subunternehmen zurecht kommt, ist nicht das Problem des Bauherren.

Unter Umständen ist es ein Nachteil, einen Generalunternehmer zu beauftragen; nämlich dann, wenn sich dadurch ein höherer Preis ergibt. Man muß davon ausgehen, daß der Generalunternehmer natürlich auch an den Gewerken der Subunternehmer verdienen will. Daher schlägt er auf die Preise der Subunternehmer natürlich seine Gewinnmarge auf. Dies kann je nach Umfang der Subunternehmer – Arbeiten einen erheblichen Teil der Gesamtkalkulation ausmachen.

Der Bauunternehmer

Der Bauunternehmer und die VOB

Der Bauunternehmer als Ihr Vertragspartner kann ein ortsansässiger Maurermeister aber auch eines der großen bundesweit tätigen Hausbau – Unternehmen sein.

Ihnen gemein ist, daß Sie Ihren Hausbau schlüsselfertig vom Bauunternehmer erstellen lassen können und dabei sind die gesetzlichen Grundlagen für alle Bauunternehmen gleich. Die wesentlichen Vorschriften sind in der VOB – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – niedergelegt.

Die für den privaten Bauherren im Verhältnis zum Bauunternehmer relevanten Bestimmungen sind hauptsächlich im Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, niedergelegt. Für Ihren Hausbau sind Bauvertrag und Festpreis die wichtigsten Punkte.


Grundsätzlich sind die Vorschriften über den Werkvertrag im BGB verankert und rechtswirksam. Leider gibt es Probleme im Bereich des Hausbaus, die das BGB nicht eindeutig regelt oder für die das BGB keine klare Lösung anbietet. In diesen Fällen wird die Anwendung der VOB vereinbart. Ursprünglich war die VOB für die Auftragsvergabe von öffentlichen Auftraggebern gedacht. Heute wird jedoch auch meist von privaten Vertragsparteien die VOB vereinbart. Allerdings sind dadurch auch schlechtere Vereinbarungen als im BGB möglich. Erwähnenswert ist dabei die Gewährleistungsfrist für die Lieferung von Grundstücken.

In der Gewährleistungsfrage besteht Vertragsfreiheit zwischen den Fristen des BGB und der VOB.

Für schlüsselfertige Häuser wird eine Gewährleistung von 5 Jahren nach dem BGB oder von 2 Jahren nach der VOB angeboten. Bestehen Sie auch bei einem VOB-Vertrag auf einer Gewährleistungsdauer von 5 Jahren. Es ist zwar zutreffend, daß die meisten Mängel in den ersten 2 Jahren auftreten, trotzdem sollten Sie auf 5 Jahre bestehen. Gerade Mängel, die sich erst nach 2 Jahren zeigen, können sehr teuer werden (z.B. Durchfeuchtung des Kellers, Schäden an der Dachkonstruktion,  etc.). Vergessen Sie nicht, rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Frist diese Mängel anzuzeigen, falls nötig, mit einem Beweissicherungsverfahren.

In der Praxis werden die Architekten- und Bauingenieur- Leistungen meist von festangestellten Mitarbeitern des Bauunternehmers ausgeführt. Gewerke, die der Bauunternehmer nicht selbst durchführen kann, vergibt er meist an Subunternehmer. Dabei wird der Subunternehmer nicht Vertragspartner des Bauherren. Der Subunternehmer hat die vertraglichen Vereinbarungen nur mir dem Bauunternehmer.

Der Architekt beim Hausbau: Seine Aufgaben im Überblick

 

Der Bau eines Eigenheims gehört zu den größten und anspruchvollsten Aufgaben im Leben. Umso wichtiger ist die Wahl des richtigen Baupartners. Viele Bauherren entscheiden sich für einen Architekten, weil sie individuelle Vorstellungen verwirklichen möchten und Wert auf eine professionelle Planung sowie eine unabhängige Bauüberwachung legen. Doch welche Aufgaben übernimmt ein Architekt tatsächlich? Wie unterscheidet er sich von anderen Baupartnern wie Generalunternehmern oder Baubetreuern? Und welche Nebenkosten entstehen durch die Zusammenarbeit?

Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die Rolle des Architekten beim Hausbau, seine Leistungen, die Honorarregelungen nach der HOAI sowie wichtige Auswahlkriterien für Bauherren.

Die Rolle des Architekten beim Hausbau

Ein Architekt ist weit mehr als ein Zeichner von Bauplänen. Er begleitet Bauherren häufig vom ersten Entwurf bis zur Fertigstellung des Hauses. Dabei fungiert er als Berater, Planer, Koordinator und Qualitätskontrolleur zugleich.

Das Ziel eines Architekten besteht darin, die Wünsche des Bauherrn mit den technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Anforderungen eines Bauprojekts in Einklang zu bringen. Er entwickelt individuelle Lösungen und achtet darauf, dass Funktionalität, Gestaltung und Kostenrahmen miteinander harmonieren.

Vor allem bei anspruchsvollen Bauvorhaben oder individuellen Wohnkonzepten spielt die Expertise eines Architekten eine entscheidende Rolle. Anders als bei standardisierten Fertighäusern entsteht hier ein Gebäude, das exakt auf die Bedürfnisse der Bewohner zugeschnitten wird.

Architekt, Bauunternehmer oder Generalunternehmer – die Unterschiede

Bauherren stehen oft vor der Frage, welcher Baupartner der richtige für ihr Projekt ist. Die Unterschiede sind erheblich.

Ein Bauunternehmer übernimmt in erster Linie die handwerkliche Ausführung einzelner Gewerke oder des Rohbaus. Die Planung stammt meist von einem Architekten oder einem anderen Planer.

Ein Generalunternehmer bietet Planung und Bauausführung häufig aus einer Hand an. Für Bauherren bedeutet dies einen zentralen Ansprechpartner. Allerdings erfolgt die Planung oftmals nach wirtschaftlichen Vorgaben des Unternehmens. Individuelle Wünsche lassen sich zwar berücksichtigen, sind jedoch häufig eingeschränkter als bei einer freien Architektenplanung.

Ein Baubetreuer unterstützt Bauherren organisatorisch und koordinierend. Er übernimmt beispielsweise Ausschreibungen oder die Vergabe von Leistungen, erstellt jedoch in der Regel keine vollständigen Architekturplanungen.

Der Architekt hingegen vertritt primär die Interessen des Bauherrn. Da er unabhängig von ausführenden Firmen arbeitet, kann er Entscheidungen objektiv treffen und die Qualität der Bauausführung kontrollieren. Diese Unabhängigkeit stellt für viele Bauherren einen wesentlichen Vorteil dar.

Die vorbereitenden Aufgaben eines Architekten

Bereits lange vor dem ersten Spatenstich beginnt die eigentliche Arbeit des Architekten. Die Vorbereitungsphase entscheidet häufig über den Erfolg eines gesamten Bauprojekts.

Zu Beginn analysiert der Architekt die Wünsche und Anforderungen des Bauherrn. Dabei werden Fragen zur Wohnfläche, Raumaufteilung, Energieeffizienz, Barrierefreiheit und zum verfügbaren Budget geklärt.

Anschließend erfolgt die Untersuchung des Grundstücks. Faktoren wie Bodenbeschaffenheit, Bebauungsplan, Ausrichtung zur Sonne und mögliche Einschränkungen durch Bauvorschriften werden berücksichtigt.

Auf Grundlage dieser Informationen entwickelt der Architekt erste Entwurfskonzepte. Diese werden schrittweise konkretisiert und mit dem Bauherrn abgestimmt. Parallel dazu erfolgt die Kostenschätzung, um die wirtschaftliche Machbarkeit sicherzustellen.

Zu den vorbereitenden Leistungen gehören außerdem die Erstellung der Genehmigungsunterlagen und die Kommunikation mit den zuständigen Behörden. Der Architekt sorgt dafür, dass alle baurechtlichen Anforderungen erfüllt werden und der Bauantrag vollständig eingereicht werden kann.

Die planerischen Leistungen des Architekten

Die eigentliche Planungsarbeit gehört zu den Kernaufgaben eines Architekten. Moderne Architekturbüros arbeiten dabei mit leistungsfähigen Softwarelösungen und digitalen Methoden.

Während früher überwiegend zweidimensionale Zeichnungen erstellt wurden, kommen heute häufig dreidimensionale Planungsmodelle zum Einsatz. Mithilfe von 3D-Darstellungen können Bauherren ihr zukünftiges Haus bereits vor Baubeginn realistisch betrachten.

Virtuelle Rundgänge ermöglichen es, Räume aus verschiedenen Perspektiven zu erleben. Dadurch lassen sich Planungsfehler frühzeitig erkennen und Anpassungen vornehmen, bevor kostspielige Änderungen auf der Baustelle notwendig werden.

Viele Architekten setzen inzwischen auf sogenannte BIM-Modelle (Building Information Modeling). Dabei werden sämtliche Informationen des Bauwerks digital erfasst und miteinander verknüpft. Dies verbessert die Zusammenarbeit aller Beteiligten und reduziert Planungsfehler erheblich.

Neben Grundrissen und Ansichten erstellt der Architekt auch Detailzeichnungen, technische Planunterlagen sowie Vorgaben für die beteiligten Handwerksbetriebe.

Die Bauüberwachung als wichtige Kontrollfunktion

Nach Abschluss der Planungsphase endet die Arbeit des Architekten keineswegs. Während der Bauausführung übernimmt er häufig die Bauüberwachung und Koordination.

Dabei kontrolliert er die Einhaltung der Planvorgaben und überprüft die Qualität der ausgeführten Arbeiten. Gleichzeitig koordiniert er die verschiedenen Gewerke und sorgt dafür, dass der Bauablauf möglichst reibungslos funktioniert.

Durch regelmäßige Baustellenbesuche erkennt der Architekt Baumängel frühzeitig und kann deren Beseitigung veranlassen. Zudem kontrolliert er Rechnungen, überwacht Termine und dokumentiert den Baufortschritt.

Gerade diese unabhängige Qualitätskontrolle wird von vielen Bauherren als einer der größten Vorteile einer Architektenbeauftragung angesehen. Die Einschaltung des Architekten für die Bauüberwachung erspart dem Bauherren die Erstellung und Bearbeitung einer Hausbau-Checkliste.

Das Architektenhaus – individuelle Architektur statt Standardlösung

Der Begriff Architektenhaus steht für ein individuell geplantes Wohngebäude, das speziell auf die Bedürfnisse seiner Bewohner zugeschnitten wird.

Im Gegensatz zu Typenhäusern oder standardisierten Fertighäusern wird jede Planung neu entwickelt. Dabei fließen persönliche Wohnwünsche, Grundstücksgegebenheiten und architektonische Vorstellungen in die Gestaltung ein.

Ein Architektenhaus zeichnet sich häufig durch eine optimale Raumnutzung, hochwertige Materialien und eine individuelle Gestaltung aus. Auch besondere Anforderungen wie nachhaltiges Bauen, energieeffiziente Konzepte oder barrierefreie Grundrisse lassen sich gezielt umsetzen.

Ob modernes Flachdachhaus, klassisches Einfamilienhaus oder außergewöhnliche Designvilla – die Möglichkeiten sind nahezu unbegrenzt.

Architekt Kosten und Honorar nach der HOAI

Die Kosten für einen Architekten richten sich in Deutschland traditionell nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI.

Die HOAI dient als Orientierung für die Vergütung von Planungsleistungen. Seit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs sind die früher verbindlichen Mindest- und Höchstsätze nicht mehr verpflichtend. Dennoch wird die HOAI weiterhin als anerkannte Grundlage für Honorarvereinbarungen genutzt.

Die Berechnung des Honorars basiert auf mehreren Faktoren. Eine wichtige Rolle spielen die anrechenbaren Baukosten, die Schwierigkeit des Projekts sowie der Umfang der beauftragten Leistungen.

Die Leistungen eines Architekten werden in verschiedene Leistungsphasen unterteilt. Diese reichen von der Grundlagenermittlung über die Entwurfsplanung bis hin zur Bauüberwachung und Objektbetreuung.

Wer lediglich die Planung beauftragt, zahlt entsprechend weniger als ein Bauherr, der sämtliche Leistungsphasen bis zur Fertigstellung in Anspruch nimmt.

Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus bewegen sich die Architektenkosten häufig zwischen zehn und fünfzehn Prozent der anrechenbaren Baukosten. Die tatsächliche Höhe hängt jedoch immer vom konkreten Projekt und den vertraglichen Vereinbarungen ab.

Auswahlkriterien für den richtigen Architekten

Die Wahl des passenden Architekten sollte sorgfältig erfolgen. Schließlich arbeiten Bauherr und Architekt oft über viele Monate eng zusammen.

  • Ein wichtiger Faktor ist die fachliche Qualifikation. Bauherren sollten darauf achten, dass der Architekt Mitglied einer Architektenkammer ist und über entsprechende Berufserfahrung verfügt.
  • Ebenso wichtig sind Referenzprojekte. Frühere Bauvorhaben geben Aufschluss über den Planungsstil und die Erfahrung des Architekturbüros.
  • Darüber hinaus spielt die persönliche Chemie eine entscheidende Rolle. Der Architekt sollte die Wünsche des Bauherrn verstehen und in der Lage sein, diese professionell umzusetzen. Transparente Kommunikation und nachvollziehbare Kostenaufstellungen schaffen zusätzlich Vertrauen.
  • Ein persönliches Kennenlerngespräch sowie die Besichtigung bereits realisierter Projekte können bei der Entscheidungsfindung hilfreich sein.

Der Bauingenieur als Alternative zum Architekten

Nicht nur Architekten können Bauherren bei der Planung eines Hauses unterstützen. Auch Bauingenieure verfügen über umfangreiche Fachkenntnisse im Bereich Planung und Bauausführung.

Insbesondere bei technisch anspruchsvollen Bauprojekten oder konstruktiven Fragestellungen spielen Bauingenieure eine wichtige Rolle. Je nach Qualifikation und regionalen Regelungen können sie ebenfalls Bauanträge erstellen und Planungsleistungen übernehmen.

Während Architekten häufig einen stärkeren Fokus auf Gestaltung, Raumkonzepte und Architektur legen, konzentrieren sich Bauingenieure stärker auf technische und konstruktive Aspekte. In vielen Bauprojekten arbeiten beide Berufsgruppen eng zusammen.

Für Bauherren kann ein erfahrener Bauingenieur daher eine interessante Alternative oder Ergänzung zum klassischen Architekten darstellen.

 

Fazit

Der Architekt ist für viele Bauherren ein wichtiger und vertrauenswürdiger Partner beim Hausbau. Seine Aufgaben reichen von der ersten Beratung über die Planung bis hin zur Bauüberwachung. Durch seine unabhängige Position vertritt er die Interessen des Bauherrn und sorgt für eine hohe Planungs- und Ausführungsqualität.

Besonders bei individuellen Wohnkonzepten und Architektenhäusern bietet die Zusammenarbeit mit einem Architekten zahlreiche Vorteile. Moderne Planungsmethoden wie 3D-Visualisierungen und digitale Gebäudemodelle erleichtern dabei die Vorstellung des späteren Hauses und verbessern die Planungssicherheit.

Wer Wert auf individuelle Architektur, professionelle Projektsteuerung und eine unabhängige Qualitätskontrolle legt, findet im Architekten einen kompetenten Baupartner für die erfolgreiche Umsetzung seines Traumhauses und die Vermeidung von teuren Fehlern beim Hausbau.

FAQ – Häufige Fragen zum Architekten beim Hausbau

Was macht ein Architekt beim Hausbau?

Ein Architekt plant das Gebäude, erstellt Bauanträge, koordiniert Fachplaner und überwacht auf Wunsch die Bauausführung.

Wie viel kostet ein Architekt für ein Einfamilienhaus?

Die Kosten liegen häufig zwischen 10 und 15 Prozent der anrechenbaren Baukosten, abhängig vom Leistungsumfang.

Was ist ein Architektenhaus?

Ein individuell geplantes Haus, das speziell nach den Wünschen und Anforderungen des Bauherrn entwickelt wird.

Ist ein Architekt Pflicht beim Hausbau?

Nicht in jedem Fall. Viele Bauvorhaben benötigen jedoch einen bauvorlageberechtigten Planer.

Was regelt die HOAI?

Die HOAI enthält Regelungen und Orientierungshilfen zur Vergütung von Architekten- und Ingenieurleistungen.

Kann ein Architekt die Bauleitung übernehmen?

Ja, die Bauüberwachung gehört zu den klassischen Leistungen eines Architekten.

Was ist der Unterschied zwischen Architekt und Generalunternehmer?

Der Architekt plant unabhängig, während der Generalunternehmer meist Planung und Bauausführung kombiniert.

Wann sollte man einen Architekten beauftragen?

Idealerweise bereits vor dem Grundstückskauf oder unmittelbar danach.

Können Bauingenieure ähnliche Leistungen erbringen?

Ja, viele Bauingenieure bieten ebenfalls Planungs- und Überwachungsleistungen an.

Wie finde ich einen guten Architekten?

Durch Referenzen, Empfehlungen, Kammermitgliedschaften und persönliche Gespräche.

Welche Vorteile bieten 3D-Planungen?

Sie ermöglichen eine realistische Darstellung des späteren Gebäudes und helfen, Planungsfehler frühzeitig zu erkennen.

Kann ein Architekt beim Energiesparen helfen?

Ja, durch energieeffiziente Planung, optimale Gebäudeausrichtung und moderne Baukonzepte.

 

Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR / Foto: Pexels / Ron Lach

 


Das Reihenhaus

Der Begriff Reihenhaus bezeichnet eine Gruppe von mindestens drei aneinander gebauten Wohnhäusern, die auf einer gemeinsamen Grundstücksgrenze eine gemeinsame Hauswand haben. Für die Errichtung solcher Reihenhäuser müssen im Bebauungsplan entsprechend gekennzeichnete Grundstücke ausgewiesen sein.


Eingedenk der Tatsache, daß in den Nachkriegsjahren bis in die heutige Zeit hinein auch im Bereich des sozialen Wohnungsbaus Reihenhäuser von teilweise für heutige Ansprüche erschreckender Qualität gebaut worden sind, gilt der Bau eines Reihenhauses meist noch als Notlösung, um doch noch den Traum vom eigenen Haus erfüllen zu können.


Pessimistische Zeitgenossen denken dabei an hellhörige Billigbauten und keifende Nachbarn, die sich über den Gartenzaun hinweg beschimpfen. Das sogenannte verdichtete Bauen, nichts anderes ist der Bau eines Reihenhauses, ist angesichts der sich verstärkenden Baulandknappheit eine unumgängliche Hausbau- Alternative.

Das war bereits bei den alten Ägyptern so. Angeblich ließ Pharao Amenophis IV. um 1350 vor Christus für seine rund 25.000 Untertanen Reihenhaussiedlungen aus Lehmziegel bauen, damit sein fruchtbares Ackerland nicht vergeudet wird.
 
Als bestes Beispiel für den sozialen Reihenhausbau in alten Zeiten steht auch heute noch die erste Reihenhaussiedlung in Augsburg, die Fuggerei.
 
Zu allen Zeiten wurden also Reihenhäuser gebaut, weil es wirtschaftlich vernünftig ist, die Bodenressourcen zu schonen, die Baukosten niedrig zu halten und auch eine gute Nachbarschaft zu pflegen. Dies bedingt natürlich eine gewisse Rücksichtnahme, auch bei der Gartenanlage. Bei einem kleinen Garten zeigt auch ein kleiner Baum große Wirkung.

Bedingt durch die Bauweise sind die Reihenhauszeilen eine Abfolge von nahezu identischen Häusern in einer Linie oder in versetzter, gestaffelter Form.

Die Grundrisse sind bei modernen Reihenhäusern flexibel an die Bedürfnisse des Bauherrn anzupassen. Die Reihenendhäuser sind besonders beliebt, da diese Häuser größere Grundstücke haben und über drei, statt zwei Außenwände und damit auch über mehr Fensterflächen verfügen.

Wie auch beim Doppelhaus liegt der Vorteil für das Reihenhaus in dem besseren Grundstückspreis (natürlich ist das Grundstück dadurch auch kleiner), und der Kostenersparnis bei den Heizkosten durch den geringeren Außenwandanteil.

Weitere Informationen rund um das Einfamilienhaus beim Hausbau finden Sie auch in den Abschnitten:

Haustyp
Einfamilienhaus, Bungalow, Fachwerkhaus, Villa, Friesenhaus, Schwedenhaus, Zweifamilienhaus , Doppelhaus, Reihenhaus

Doppelhaus

Die Definition eines Doppelhauses ist in der Baunutzungsverordnung festgelegt. Entscheidend ist, daß für die beiden Gebäude jeweils ein eigener Eingang vorhanden ist.

Weiterer Voraussetzung ist, daß die zwei Häuser an der Grundstücksgrenze eine gemeinsamen Bereich haben, an dem die Häuser an einer Hauswand aneinander gebaut sind.

 


In der Hausbau- Praxis sind die beiden Doppelhaushaushälften oft zumindest äußerlich identisch und ähneln dabei zwei symmetrischen Einzelhäusern.

Es gibt drei Möglichkeiten, ein Doppelhaus aneinander zu bauen.

Im Normalfall ist die gemeinsame Wand eine Seitenwand des Doppelhauses. Dabei müssen die beiden Seitenwände nicht komplett aneinandergebaut werden, es ist auch möglich, die Seitenwände gegeneinander versetzt zu erstellen.


Bei der zweiten Möglichkeit, ein Doppelhaus zu gestalten, werden die Rückwände der Häuser aneinander gebaut. Diese Form des Hausbaus, die recht selten praktiziert wird, nennt man Back to Back – Bebauung.

Die dritte Möglichkeit für den Hausbau eines Doppelhauses liegt in einer jeweils total unterschiedlichen symmetrischen Anordnung der beiden Doppelhaushälften. Einen derartige Bauzustand nennt man „einseitig angebaut“.

Der Hauptvorteil eines Doppelhauses gegenüber einem einzelstehenden Einfamilienhaus ist die günstigere Flächenausnutzung der Grundstücke und eine Reduzierung der Heizkosten aufgrund des geringeren Außenwand- Anteils. Sie können dadurch Ihre Energiekosten drücken.

Dieser Vorteil des Hausbaus beinhaltet jedoch auch gleichzeitig den Nachteil  des Doppelhauses. Beim Doppelhaus bleibt jeweils eine Wand fensterlos und es ist auch bei modernstem Hausbau nur eingeschränkt möglich eine ausreichende Schalltrennung der beiden Haushälften zu erreichen.

Selbst in der vorgefertigten Bauweise gibt es eine erstaunliche Vielfalt an Entwürfen, mit denen die Möglichkeiten eines Doppelhauses optimal ausgenutzt werden. Im optischen Bereich lassen sich die Haushälften mit einigem Geschick so  voneinander trennen, dass jede Familie ihre eigenen Außenanlagen, wie z. B. die Terrasse, ungestört nutzen kann. Durch eine versetzte Anordnung beider Doppelhaushälften entsteht ein aufgelockerter Baukörper, der eine größtmögliche Individualität der Bewohner für ihren Hausbau ermöglicht.

Durch eine attraktive unterschiedliche Eingangsgestaltung, verschiedenartige Balkone, Erker, Gauben, überdachte Terrassen und differenzierte Fensterformen für eine neue Vielfalt bei der Fenstergestaltung stehen dem Doppelhaus jegliche Designmöglichkeiten zur Verfügung.

Auch in der Grundrissgestaltung kann jeder Bauherr die eigenen Vorstellungen vom Hausbau umsetzen. Das Doppelhaus hat nicht zuletzt den Vorteil, einen günstigeren Heizenergieverbrauch aufzuweisen. Aufgrund einer optimalen Wärmedämmung wegen der geringeren Außenwandflächen können durchschnittlich 15 bis 20 Prozent der Heizkosten eingespart werden.

Weitere Informationen rund um das Einfamilienhaus beim Hausbau finden Sie auch in den Abschnitten:

Haustyp
Einfamilienhaus, Bungalow, Fachwerkhaus, Villa, Friesenhaus, Schwedenhaus, Zweifamilienhaus, Doppelhaus, Reihenhaus

Das Zweifamilienhaus

Ein Zweifamilienhaus bietet, wie es der Name schon sagt, Platz und Wohnraum für zwei Familien. In der Regel geschieht die Aufteilung dadurch, das eine Familie den Erdgeschossteil des Zweifamilienhauses benutzt, die andere Familie das Obergeschoß oder das Dachgeschoß.


Je nach Grundrissaufteilung und geplanter Nutzung des Zweifamilienhauses kann es bei dieser Art von Hausbau einen gemeinsamen Hauseingang mit einem gemeinsamen Treppenhaus oder einen separaten Eingang für die zweite Wohnung, dann auch mit einem zweiten Treppenhaus geben.


Der Hausbau eines Zweifamilienhauses kann verschiedene Gründe haben.

Einerseits besteht die interessante Möglichkeit, durch die Vermietung der zweiten Wohnung, oft auch als Einliegerwohnung bezeichnet, einen zusätzlichen finanziellen Beitrag zur Finanzierung des Gesamtobjektes zu erlangen. Sie erhalten damit ein Eigentum, das andere zahlen.

Unter einer Einliegerwohnung versteht man auch eine kleinere separate Wohnung in einem Einfamilienhaus. Die Einliegerwohnung verfügt bei freistehenden Ein- oder Zweifamilienhäusern meistens über einen eigenen Hauseingang und eine eigene Energieversorgung mit Stromzähler und Telefonanschluss. Auch die spätere Nutzung einer Einliegerwohnung sollte bereits bei der Planung des Hausbaus berücksichtigt werden.

Eine zweite Möglichkeit ist die Nutzung des Zweifamilienhauses als sogenanntes Generationenhaus.

Der Hausbau des Zweifamilienhauses als Generationenhaus bietet viel Platz und Vorteile für Oma und Opa, Mutter und Vater und die Enkel in einem gemeinsamen Zweifamilienhaus. Die Kinder können gemeinsam erzogen und bei berufstätigen Eltern beaufsichtigt werden. Als Gegenleistung ist im Alter die Hilfestellung bei der Hausarbeit oder Pflege gewährleistet.

Zweifamilienhäuser oder Einfamilienhäuser mit einer Einliegerwohnung werden von allen Herstellern angeboten.

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Haustyp
Einfamilienhaus, Bungalow, Fachwerkhaus, Villa, Friesenhaus, Schwedenhaus, Zweifamilienhaus, Doppelhaus, Reihenhaus