Hausbautipps24 - Der Hausbau

Der Traum vom eigenen Haus beginnt mit vielen Fragen – wir geben die Antworten. Ob Sie planen, selbst zu bauen, einen Anbau oder Umbau zu errichten, eine Immobilie zu kaufen oder bestehendes Eigentum zu renovieren oder modernisieren: Unser umfassender Hausbau-Ratgeber bietet gebündeltes Wissen zu allen wichtigen Themen rund ums Eigenheim

Wir informieren Sie über den Hausbau selbst, beginnend mit der Bauplanung, die entscheidend dafür ist, welche Bauweise gewählt werden soll und endend mit dem Innenausbau. Zusätzlich können Sie unsere kostenlosen Online Ratgeber für viele Teilbereiche des Hausbaus nutzen. Informationen über Massivhaus, Fertighaus oder Holzhaus verbinden sich mit Grundlagen der ökologischen Bauweise und Hinweisen auf das barrierefreie Bauen. Den wichtigen Artikeln über die Außenanlagen, wie Garage, Carport, Swimingpool, Wintergarten, Terrasse und Balkon folgen Infos über Baustoffe, Bauteile und Dämmstoffe, sowie Neuheiten von Dach und Keller. Im Rahmen der Haustechnik erhalten Sie ausführliche Informationen über Elektroarbeiten, Heizungstechnik, Sanitärinstallation und Sicherheit beim Hausbau.

Fazit: Gut geplant ist halb gebaut

Unsere Plattform bietet gebündeltes Know-how für jede Phase des Hausprojekts. Egal, ob Sie gerade erst anfangen zu träumen oder schon den Bauantrag in der Hand halten - Sie finden hier verlässliche Informationen, Inspiration und Tools, die Sie auf dem Weg in Ihr neues Zuhause begleiten.

Motivation für den Hausbau heute

Mögliche Motivationen für den Hausbau heute sind, je nach persönlicher Lebenssituation und Zielsetzung:

Persönliche Freiheit und Unabhängigkeit

Du kannst deine eigenen Wünsche umsetzen. Du bestimmst Grundriss, Stil, Materialien und musst keine Kompromisse wie bei bestehenden Immobilien eingehen. Du bezahlöst keine Miete mehr. Statt monatlich Geld zu „verbrennen“, baust du Vermögen auf.

Langfristige Investition und Sicherheit

Ein eigenes Haus ist eine sehr gute Wertanlage. Immobilien sind in der Regel wertstabil, besonders in guten Lagen. Ein eigenes Haus ist für viele ein entscheidender Beitrag zur Altersvorsorge, denn mietfreies Wohnen im Ruhestand entlastet enorm. Die Familie ist abgesichert, denn ein eigenes Heim bedeutet Stabilität für Partner*in und Kinder.

Nachhaltigkeit und Energieeffizienz

Der Hausbau heute wird nach modernen Baustandards durchgeführt. Du kannst auf erneuerbare Energien setzen, denn Wärmepumpen, Solaranlagen sorgen für hohe Energieeffizienz. Moderne Baustoffe für den Hausbau bestehen aus nachhaltigen Materialien und sind in der Regel umweltfreundlich.

Finanzielle Aspekte

Die aktuell immer noch relativ niedrigen Bauzinsen erlauben eine historisch günstige Baufinanzierung, was sich langfristig lohnen wird.
Manche Finanzierungsmodelle können steuerlich attraktiv sein, z.B. durch Steuervorteile bei Vermietung oder Doppelhaus. Wer energieeffizient baut, hat Anspruch auf die Förderung der KfW-Bank.
Staatliche Zuschüsse und Kredite für energieeffizientes Bauen können die Finanzierungskosten senken.

Lebensqualität und Standortvorteile

Sehr viele Menschen zieht es heute raus aus der Stadt. Ein Haus im Grünen kann mehr Ruhe, Raum und Natur bedeuten.
Ein eigener Hausbau ermöglicht Platz für Hobbys und Homeoffice. Garten, Werkstatt, Arbeitszimmer, all das ist im eigenen Haus kein Problem.

Die einzelnen Etappen beim Hausbau

1. Planungsphase

Die Planungsphase beim Hausbau verfolgt das Ziel, Grundlagen zu schaffen und endgültige Entscheidungen zu treffen. Zu den wichtigsten Vorbereitungen gehört eine Bedarfsanalyse, bei der die Größe des Hauses, die Zimmeranzahl, der Architekturstil und das Budget festgelegt werden.

Auf der Basis der Bedarfsanlayse erfolgt die Grundstückssuche mit anschließendem Grundstückskauf. Gleichzeitig setzt auch die Finanzierungsplanung ein. Hypothekenkredit, Eigenmittel und Fördermittel (z. B. Durch die KfW-Bank) müssen beantragt werden.

Der nächste Schritt ist die Beauftragung einer Baufirma oder eines Architekten, um die Entwurfsplanung zu erstellen. Erste Skizzen für die Raumaufteilung müssen abgesegnet werden.

Ein passendes Bauunternehmen zu finden ist einer der wichtigsten Schritte beim Hausbau – schließlich hängt die Bauqualität, die Termintreue und letztlich dein Wohlbefinden davon ab. Hier sind die wichtigsten Tipps und Schritte, um ein gutes Bauunternehmen zu finden:

Recherche für ein Hausbau-Unternehmen

Du kannst auf Online-Plattformen suchen oder bei Unternehmen wie „Wer liefert was“. Aber auch Immobilienforen und Erfahrungsberichte im Internet können hilfreich sein. Lokale Empfehlungen durch Familie, Nachbarn, Architekten und Bauherren anderer Objekte können zum geeigneten Bauunternehmen führen. Man kann auch Baustellen vor Ort besuchen, denn wer dort arbeitet, könnte ein Kandidat sein.

Wichtige Auswahlkriterien sind:

Erfahrung und Referenzen: Gibt es vergleichbare Projekte?
Zertifikate und Mitgliedschaften: Z. B. in der Handwerkskammer, Baugewerbeverband
Festpreisangebot möglich?
Eigenleistungen erlaubt? (wenn du selbst mitarbeiten willst)
Kommunikation & Erreichbarkeit: Klar, ehrlich, transparent?
Bonität und Insolvenzfreiheit: z. B. über eine SCHUFA-Auskunft oder Handelsregister

Angebote einholen und vergleichen

Du solltest mindestens 3 Angebote einholen. Achte dabei auf:
eine detaillierte Leistungsbeschreibung, einen Zahlungsplan, der angemessene Zahlungen gemäß dem Baufortschritt vorsieht, klare Zuordnung der Inklusivleistungen damit keine versteckten Zusatzkosten entstehen können, Bestätigung der Garantie und Gewährleistungsfrist (nach BGB: 5 Jahre) und immer daran denken,
der Preis ist wichtig – aber er ist nicht das einzige Kriterium!

Vertrag und Absicherung

Prüfung nachfolgender Kriterien:
Bauvertrag nach BGB oder VOB/B?
Baubeginn und Fertigstellungstermine
Strafzahlungen bei Verzug?
Bauzeitgarantie
Bauleistungsversicherung und Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen

Als letzter Schritt ist dann eine Bauanzeige oder ein Bauantrag bei der Baubehörde einzureichen.

2. Bauvorbereitung

Das Ziel der Bauvorbereitungsphase ist es, alles für den Baubeginn vorzubereiten. Dazu gehören insbesondere:

  • Baugenehmigung erhalten
  • Detaillierte technische Pläne für die Hausplanung
  • Bauvertrag und Versicherungen abschließen
  • Baugrunduntersuchung (Bodengutachten) durchführen
  • Erschließung des Grundstücks für Wasser, Strom, Abwasser, Kabel- und Internetanschluss. etc.
  • Baustelleneinrichtung

3. Rohbauphase

Zum Abschluss der Rohbauphase muss das „Gerüst“ des Hauses stehen. Die einzelnen Zwischenphasen sind dabei

  • Aushub
  • Bodenplatte oder Keller errichten
  • Mauerwerk oder Fertigbauteile errichten
  • Decken und Dachstuhl setzen
  • Dach eindecken
  • Fenster und Außentüren einsetzen
  • Am Ende wird das Richtfest gefeiert.

4. Ausbauphase

Die Ausbauphase widmet sich ganz dem Innenausbau und der Haustechnik. Im einzelnen geht es dabei um die Gewerke

  • Elektro- und Sanitärinstallationen
  • Heizung und Lüftung
  • Wärmedämmung und Innenputz
  • Estrich gießen
  • Trockenbau (z. B. Trennwände)
  • Bodenbeläge und Fliesen
  • Maler- und Tapezierarbeiten
  • Sanitärobjekte und Innentüren montieren

5. Abschluss und Übergabe

Mit der Bezugsfertigkeit wird das Haus übergeben. Die Endabnahme erfolgt durch den Bauleiter oder einen Gutachter. Das ist die Gelegenheit, eine Mängelliste zu überprüfen und die Mängel zu beheben. Danach erfolgt die förmliche Hausübergabe / Schlüsselübergabe und der Einzug (Umzugsfirma frühzeitig beauftragen) kann in Angriff genommen werden. Dafür muss rechtzeitig eine Anmeldung bei den Versorgern (Gas, Wasser, Strom, Telefon) und beim Einwohnermeldeamt erfolgen.

6. Nach dem Einzug

Nach dem Einzug ist es an der Zeit, die Außenanlagen zu gestalten. Garten, Terrasse, Carport oder Garage müssen angelegt und eventuelle Restarbeiten oder Nachbesserungen müssen erledigt werden.

Eine Übersicht über die Themen, die auf dem Informationsportal Hausbautipps24 im Rahmen des Hausbaus behandelt werden, findet sich nachstehend. Einfach anklicken und schon sind Sie im entsprechenden Bereich.

Außenanlagen
Garagen und Carports
Swimmingpool
Terrassen und Balkone
Wintergarten
Wege und Zäune

Bauplanung

Baustoffe
Bauteile
Dämmstoffe
Ziegel


Bauweise
Barrierefrei bauen
Fertighaus
Holzhaus
Massivhaus
Ökologisches Bauen
Klimaschutz


Dach


Keller

Haustechnik
Elektro
Heizungstechnik
Sicherheit


Innenausbau
Badezimmer
Fenster
Fußboden
Küchen


Treppen


Türen


Ratgeber
Anbau
Badezimmer
Bauvertrag
Fenster
Fertighaus
Grundstückskauf
Hausbau
Hausbaufinanzierung
Solarenergie
Versicherungen beim Hausbau
Wintergarten

 

Unsere neuesten Blogbeiträge:


K-Wert ist die frühere Bezeichnung für Wärmedämmwerte von Fenstern

Diesen Begriff gibt es in der Fachsprache gar nicht mehr, trotzdem wird er noch häufig benutzt um die Qualität hinsichtlich der Wärmedämmung eines Fensters zu bezeichnen. K-Wert ist eine früher übliche Bezeichnung für den Wärmedämmwert von Fenstern und anderen Bauteilen. Der K-Wert war der Wärmekoeffizient für ein komplettes, fertiges Produkt, wie Mauerstein oder komplettes Fenster, bezog sich also auf das fertige Bauteil, nicht auf einen der zur Herstellung verwendeten Rohstoffe. Der K-Wert war bis zur Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahre 2002 die meist verwendete Abkürzung für den Wärmekoeffizienten. Bereits im Oktober 2000 veröffentlichte das Deutsche Institut für Bautechnik in der Bauregelliste, dass die Bezeichnung K-Wert abgeschafft wird. Die Bezeichnung ist abgelöst worden durch den bis heute gebräuchlichen Begriff U-Wert.


Für weitergehende Informationen über den U-Wert finden Sie folgenden Artikel bei Fenster-Tipps24:

Die gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) für Fenster vorgeschriebenen U-Werte


Sehr häufig wird mit den U Werten von Fenstern geworben, ohne dass man genau weiß, welche U Werte im Rahmen der Energieeinsparverordnung überhaupt vorgeschrieben sind. Im wesentlichen sind für die Energieeffizienz im Hausbau die U Werte für das normale Fenster an sich, die Verglasung des normalen Fensters und die Fenster mit Sonderverglasungen für Schallschutz, Brandschutz und eventuell Durchschusshemmung von Bedeutung.

Artikel, die den Begriff K-Wert verwenden finden Sie bei Hausbautipps24 unter nachfolgenden Links:

Badespass - auch für Portemonnaie und Umwelt

So haben die meisten Pools nur unzureichende Dämmung an den Wänden. Die Erde aber erwärmt sich schon in 145 cm Tiefe selbst im Hochsommer kaum über zehn Grad, so dass im ungedämmten Becken rundum erheblicher Energieverlust entsteht. Eine doppelwandige Isolierung etwa mit Styropool-Isoliersteinen vom Hersteller D&W-Pool erzielt mit einem K-Wert von 0,29 eine extrem geringe Wärmedurchlässigkeit, das Becken verbraucht deutlich weniger Heizenergie.

Anbau Wintergarten

Ein Wintergarten wird aufgrund seines hohen Glasanteils sehr schnell warm und kühlt auch schnell wieder ab. Das ist einerseits (schnell warm werden) im Winter gut, im Sommer ist aber das Gegenteil erforderlich, um ein angenehmes Wohnen zu ermöglichen. Hier spielen U-Wert, G-Wert und K-Wert die entscheidende Rolle.

Fugendurchlässigkeit (A Wert) bei Fenstern

Die Fugendurchlässigkeit gibt die Dichtigkeit eines Fensters an, besser gesagt, die Undichtigkeit. Bei der Fugendurchlässigkeit handelt es sich nämlich um Undichtigkeiten von Fenstern in den Fugen zwischen dem Flügelrahmen und dem Blendrahmen. Die Fugendurchlässigkeit trägt zwar zur erforderlichen Lufterneuerung eines Raumes bei, führt aber auch zu erheblichen Wärmeverlusten.

 


Moderne Fenster haben bei einer sehr geringen Fugendurchlässigkeit daher besondere Lüftungsmechanismen, um die Luft im Raum zu erneuern. Es besteht auch ein wesentlicher Zusammenhang zwischen der Fugendurchlässigkeit und der Durchlässigkeit des Schalls. Je mehr Luft durch die Fugen in den dahinter liegenden Raum dringt, desto größer wird auch die Schallbelastung durch das Fenster. Die gesetzlichen Normen für die Fugendurchlässigkeit finden sich in der DIN EN 12207. Das Maß für den Grad der Fugendurchlässigkeit ist der A Wert, auch Fugendurchlasskoeffizient genannt.

Für weitergehende technische Informationen ist der Beitrag „Die Anforderungen an die Fugendurchlässigkeit und die Schlagregendichtheit und Windlastbewertung von Fenstern nach den europäischen Normen DIN EN 12207, 12208, und 12210 “ der Heinzmann GmbH, Kitzingen empfehlenswert.

A Wert

Der A-Wert ist der Fugendurchlasskoeffizient eines Fensters. Er bezeichnet ein Maß für die Güte der Dichtheit von Fenstern und Türen. Der Fugendurchlasskoeffizient (A-Wert) gibt an, welche Menge Luft (in m³) pro Meter Fugenlänge des Fensters bei der Druckdifferenz von 1kp/m² pro Stunde über Fugen zwischen dem Flügelrahmen und dem Blendrahmen durch das Fenster entweicht. Je kleiner der A-Wert ist, desto dichter schließt das Fenster. Das bedeutet gleichzeitig, dass der Wärmeschutz und der Schallschutz besser sind, je niedriger der A-Wert eines Fensters ist. Der A-Wert ist also das Maß für die Fugendurchlässigkeit. Die für den A-Wert von Fenstern zuständige Europäische Norm hat die Bezeichnung DIN EN 12207.


Energiedurchlassgrad (G Wert)

Der Energiedurchlassgrad wird auch als G Wert bezeichnet, er gibt an, wie viel Energie aus der Sonnenstrahlung, die auf das Fenster trifft, in den hinter dem Fenster liegende Raum gelangt. Die Sonnenstrahlung, die auf ein Fenster trifft, wird zu einem Teil von der Fensterscheibe reflektiert, zu einem anderen Teil von der Scheibe absorbiert. Der Rest gelangt in den Raum hinter dem Fenster. Der erfasste Energiedurchlass liegt im Wellenlängenbereich von 320 bis 2500 mm.

 


Der Wert, mit dem der Energiedurchlassgrad (G Wert) bezeichnet wird, ist ein Prozentwert, der jedoch dezimal ausgedrückt wird. Ein Energiedurchlassgrad (G Wert) von 0,60 bedeutet, dass 60% der auftreffenden Sonnenenergie durch das Fenster gelangen.


Ein hoher Gesamtenergiedurchlassgrad führt aber auch zu einer hohen Wärmebelastung des Innenraumes. Energetisch nutzbar bleibt dieser Effekt im Winter, während er sich im Sommer durchaus als extrem belastend erweisen kann. Daher ist bei großen Fensterflächen für die warme Jahreszeit ein Sonnenschutz ( Markisen, Rollladen, Jalousien) dringend erforderlich.

Moderne Fenster haben einen Energiedurchlassgrad (G Wert) von 0,60. Der Fensterkonstrukteur muss die einstrahlende Sonnenenergie so optimieren, dass die vom Fenster verursachten Wärmeverluste möglichst gering sind, andererseits aber eine Überhitzung der Räume vermieden wird.

In Passivhäusern wird ein hoher Energiedurchlassgrad der Fenster dazu verwendet, um passiv Solarenergie zu nutzen.

Richtwerte für den Energiedurchlassgrad bei verschiedenen Fensterverglasungen

Einfachverglasung:  g=0,75
2-Scheiben-Isolierverglasung:  g=0,65
2-Scheiben-Isolierverglasung mit Metallbedampfung:  g=0,60
3-Scheiben-Isolierverglasung:  g=0,60
Glasbausteine oder Drahtglas:  g=0,60
3-Scheiben-Wärmeschutzverglasung mit Krypton-Gasfüllung  g=0,50
3-Scheiben-Wärmeschutzverglasung mit Xenon-Gasfüllung  g=0,40



 

 

 

 

In unserem Beitrag Schaltbares Sonnenschutzglas hilft beim Energiesparen kommt die Bedeutung des G-Wertes besonders zum Ausdruck, wenn es heißt, dass der Gesamtenergiedurchlass (g) zwischen 12 und 36 Prozent nach EN 410 variiert und der Wärmedämmwert (Ug) mit 1,1 W/m²K dem Standard heutiger Wärmeschutzverglasungen entspricht. Mit Dreifach-Isolierglas sind Ug-Werte bis 0,5 und g-Werte zwischen 10 und 35 Prozent möglich.

Energieeinspargesetz (EnEG) und Energieeinsparverordnung (EnEV)

Das Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden vom 1. September 2005 veröffentlicht im BGBl. I Nr. 56 vom 7.9.2005 S. 2684 ist die Umsetzung einer Richtlinie der EU-Kommission und bietet gleichzeitig auch die Grundlage für die Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV). Der Grundgedanke des Gesetzes lautet:

 


Wer ein Gebäude errichtet, das seiner Zweckbestimmung nach beheizt oder gekühlt werden muss, hat, um Energie zu sparen, den Wärmeschutz nach Maßgabe der nach Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung so zu entwerfen und auszuführen, dass beim Heizen und Kühlen vermeidbare Energieverluste unterbleiben.
Das Energieeinspargesetz beschreibt damit detailliert die notwendigen gesetzlichen Regelungen zur Einsparung von Energie in Gebäuden. Es beinhaltet die Verpflichtung der Planer und Bauherren, bereits bei der Bauplanung und dann beim Bau von Häusern und anderen Gebäuden für eine möglichst effektive Nutzung von Heiz- und Kühlenergie zu sorgen. Das Gesetz bestimmt die Einführung des Energieausweises, der Informationen zum spezifischen Energieverbrauch von einzelnen Bauwerken zum Inhalt hat. Das Energieeinspargesetz wird ergänzt durch die Energieeinsparverordnung (EnEV).

Energieeinsparverordnung (EnEV)

Die EnEV fasst seit 2002 die frühere Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung zusammen. Bereits im Sommer 2007 wurden mit dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) 29 Eckpunkte festgelegt, um den Klimaschutz in Deutschland weiter zu stärken. Durch die Novellierung der Energieeinsparverordnung sollen 2009 und 2012 die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden um jeweils 30 % erhöht werden.

Die Energieeinsparverordnung gilt für Gebäude, deren Räume unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden, und für Anlagen und Einrichtungen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik sowie der Warmwasserversorgung in den oben genannten Gebäuden.

Die heutige Energieeinsparverordnung ist durch die Zusammenführung der Heizungsanlagenverordnung und der Wärmeschutzverordnung entstanden und erweitert worden.

Durch die Einbeziehung der Anlagentechnik in die Energiebilanz werden erstmals auch die bei der Erzeugung, Verteilung, Speicherung und Übergabe der Wärme entstehenden Verluste berücksichtigt. Dadurch ist die an der Gebäudegrenze übergebene Endenergie ausschlaggebend. Der Energiebedarf wird erstmals auch primärenergetisch bewertet, indem die durch Gewinnung, Umwandlung und Transport des jeweiligen Energieträgers entstehenden Verluste mittels eines Primärenergiefaktors in der Energiebilanz des Gebäudes ihren Niederschlag finden. Dadurch ist es möglich, in der Gesamtbilanz eines Gebäudes den Faktor Anlagentechnik und den Faktor baulichen Wärmeschutz miteinander zu verrechnen. Es kann z.B. eine schlechte Wärmedämmung mit einer effizienten Heizanlage ausgeglichen werden und umgekehrt. Die Hauptanforderungsgröße für Neubauten ist in der Energieeinsparverordnung der Jahresbedarf an  Primärenergie in Abhängigkeit von der Kompaktheit des Gebäudes. Neu ist in der EnEV auch. dass Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz gestellt werden und die Berücksichtigung solarer Wärmegewinne möglich ist.

Die wichtigsten Neuerungen der EnEV 2009 auf einen Blick:

Die energetischen Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf und die Wärmedämmung energetisch relevanter Außenbauteile werden um jeweils rund 30 % erhöht.

Oberste Geschossdecken, soweit begehbar, müssen unter bestimmten Voraussetzungen gedämmt werden.

Für Klimaanlagen wird die Nachrüstung mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen der Be- und Entfeuchtung Pflicht.

Einführung der DIN V 18599 als alternative Nachweismethode für Wohngebäude

Einführung des Referenzgebäudeverfahrens für Wohngebäude

Pflicht zur Prüfung des Einsatzes alternativer Energieversorgungssysteme bei Neubauten ab einer Fläche von 50 m² (bisher: ab 1.000 m²)

Elektrische Speicherheizsysteme dürfen in Gebäuden mit mehr als 5 Wohneinheiten nicht mehr eingebaut werden. Vorhandene elektrische Speicherheizsysteme, die älter als 30 Jahre sind, müssen durch andere Heizsysteme ausgetauscht werden.

Bei Änderungen an bestehenden Gebäuden hat der Unternehmer dem Eigentümer eine Unternehmererklärung über die Einhaltung der Vorschriften der EnEV auszuhändigen.

Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Dokument oder Zertifikat, das im Rahmen der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) verbindlich vorgeschrieben wurde. Mit diesem Zertifikat wird ein Gebäude energetisch bewertet, dabei unterscheidet man die Bewertung auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder die Bewertung nach dem gemessenen Energieverbrauch.

 

Wann muss ein Energieausweis ausgestellt werden?

Energieausweise sind seit dem 1. Juli 2008 Pflicht bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing für eine Wohnung, ein Wohnhaus oder ein Wohngebäude mit dem Baujahr 1965 oder älter. Als Wohnungssuchender kann man gemäß Energieeinsparverordnung die Vorlage des Energieausweises verlangen. Als Verkäufer oder Vermieter muss dem potenziellen Käufer oder Mieter der Energieausweis unverzüglich zugänglich gemacht werden, wenn er verlangt wird. Lediglich für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, ist ein Energieausweis nicht erforderlich. Bei Verkauf und Neuvermietung von Wohngebäuden ohne vollständigen, korrekten oder zulässigen Nachweis drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.
Ab 1. Januar 2009 gilt diese Energieausweis- Pflicht auch für neuere Wohnhäuser oder Wohngebäude. Bei jeder Errichtung, Änderung oder Erweiterung eines Gebäudes ist generell ein Energieausweis auszustellen.

Welche Berechnungsgrundlage ist für den Energieausweis anzuwenden?

Bei Neubau, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist der Energieausweis auf der Grundlage des rechnerischen Energiebedarfs auszustellen, soweit ein Bau- Antragsverfahren notwendig ist. Die wesentlichen Ergebnisse der nach § 3 und § 4 der EnEV 2007 erforderlichen Berechnungen sind darin anzugeben.

Wie werden die Werte für den Energieausweis errechnet?

Beim Energieausweis zur Vorlage bei Eigentümer- oder Mieterwechsel kann die Erfassung der erforderlichen Gebäudedaten durch den Eigentümer erfolgen, die dieser dann dem Energieausweis- Aussteller zur Verfügung stellt. Die Daten müssen dann vom Aussteller auf ihre Plausibilität geprüft werden. Mit dieser Regelung soll zur Kostenminimierung und Vereinfachung des Verfahrens beigetragen werden.

Wer kann einen Energieausweis ausstellen?

Berechtigt sind eine große Anzahl Angehöriger entsprechend vorgebildeter Berufe. Die nachstehende Aufzählung ist nicht vollständig, ergibt aber in etwa einen Überblick über den Personenkreis, der zur Ausstellung des Energieausweises berechtigt ist.

Hochschulabsolventen der Bereiche Architektur, Hochbau, Bauingenieurswesen, Gebäudetechnik, Bauphysik, Maschinenbau, Elektrotechnik und Innenarchitektur.

Staatlich geprüfte Techniker der Bereiche Hochbau, Gebäudetechnik und Bauingenieurswesen.

Handwerksmeister mit wesentlicher Tätigkeit in den Bereichen Bauhandwerk, Heizungsbau, Installation oder Schornsteinfegerwesen. Handwerker mit Berechtigung zur Ausübung solcher Tätigkeiten ohne Meistertitel.

Zusätzlich müssen sie noch mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des energiesparenden Bauens. Zweijährige Berufserfahrung in wesentlichen bau- und anlagetechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus nach dem Studium. Eine erfolgreiche, den festgelegten Anforderungen entsprechende, Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens. Eine nicht auf bestimmte Bauten beschränkte Bauvorlageberechtigung.







Definition des Begriffes Fenster

Das Fenster befindet sich innerhalb einer Maueröffnung in einer Wand, die meist eine Außenwand ist. Es hat die Aufgabe, den dahinter liegenden Raum vor der Außenwelt zu schützen. Dies bezieht sich sowohl auf den Schutz vor Regen, Wind und Kälte, als auch auf den Schutz vor Emissionen, Sonnenstrahlen und Lärm. Gleichzeitig hat das Fenster die Aufgabe, den geschützten Raum mit Licht und Luft zu versorgen.

 


Der typische Aufbau eines Fensters befindet sich zwischen den seitlichen Begrenzungen, den sogenannten Fensterleibungen, der oberen Begrenzung, dem Fenstersturz und der unteren Begrenzung, der Fensterbrüstung mit der Fensterbank, die in eine innere Fensterbank und eine äußere Fensterbank, die Sohlbank aufgeteilt ist.


Das Fenster selbst besteht aus einem Fensterrahmen, der mit einer Glasscheibe versehen ist. Neben der starren Form gibt es bewegliche Fenster, die durch einen oder mehrere Fensterflügel, die mit Fensterbeschlägen versehen sind, das Öffnen und Schließen der Fenster ermöglichen.

Fenster können als Sicherheitsfenster eingesetzt werden, wenn die technischen Voraussetzungen hinsichtlich Montage, Rahmenmaterial, Beschläge und Verglasung gegeben sind. Eine weitere Definition finden Sie bei Wikipedia.

Interessante Informationen über die Geschichte des Fensters, die Fensterarten, die Fenstertypen und Fensterzubehör kann man in dem Artikel "Das Fenster beim Hausbau" erhalten.

Für die Hersteller von Fenstern und Fensterzubehör ist das Internetportal Fenster-Tipps24 die Plattform, auf der Innovationen und Nachrichten über Fenster, Fenstertechnik und Fensterzubehör sowie Zukunftsvisionen veröffentlicht werden.

Herkunft des Wortes Fenster

Der Name Fenster geht auf die mittelniederdeutsche Sprache zurück. Da nannte man das Fenster Vinster, was aus dem lateinischen Wort fenestra abgeleitet wurde. Die Etymologie sieht den Wortursprung ebenfalls im Lateinischen fenestra. Fenestra hat im Lateinischen auch die Bedeutung einer Maueröffnung oder Luke.

Ein anderer Wortzweig entwickelte sich aus dem gotischen Wort windauga, was soviel wie Windauge bedeuten sollte. Dieser Begriff findet sich auch im althochdeutschen augadoro, das Augentor.

Das Windauge wiederum hat sich bis heute in der dänischen Sprache mit dem Begriff vindue für das Fenster und in Anlehnung daran vermutlich auch im englischen window gehalten.

Wenn Sie sich intensiver über die Herkunft des Wortes Fenster informieren wollen, bedienen Sie sich der nachstehenden Informationsquellen.

Überraschende etymologische Erkenntnisse, nicht nur über das Fenster, können Sie auch bei Guerrieri sammeln.

Ein umfangreicher und intensiver Einblick in die geschichtliche Entwicklung des Fensters, vom Windauge bis zum Bildschirm-Fenster moderner Computer mit zahlreichen Stationen der Metapher Fenster in Kunst und Kultur wurde von der Uni Münster unter dem Titel „WINDOWS, History of a Metaphor, German Sample Chapter“ veröffentlicht.