Wärmeversorgung

Die Wärmeversorgung Ihres Hauses kann durch den Anschluß an ein Fernwärmenetz erfolgen oder aber durch die Erzeugung der Wärme im Haus selbst.


Für die Wärmeversorgung über ein Fernwärmenetz gibt es die Möglichkeiten auf der Grundlage eines Wärmeliefervertrages Wärme für Ihren Hausbau zu beziehen. Dabei kennen wir zwei verschiedene Arten der Wärmeversorgung, die Fernwärme und die Fernheizung.


Unter dem Begriff Fernwärme versteht man Wärme, die in einem wärmegedämmten, meist auf oder in der Erde verlegten Rohrsystem von einem Heizwerk oder einer Abwärmesammelstelle bis zur Zentralheizungsanlage des Verbrauchers für die Heizung seines Gebäuden transportiert wird. Die Wärmeversorgung durch Fernwärme ist allerdings nicht überall möglich.

Als Fernheizung bezeichnet man die Erschließung ganzer Städte oder ganzer Stadtteile für die Wärmeversorgung von einer zentralen Stelle aus.

Die Wärme zur Deckung der Wärmeversorgung wird zentral in einem Fernheizkraftwerk erzeugt. Als Wärmeträger wird heißes Wasser oder Wasserdampf mit Temperaturen bis ca. 180 °C und einem Druck bis ca. 40 bar verwendet, das über das Fernwärmenetz zu den einzelnen Verbrauchern transportiert wird.

Vor der Wärmeversorgung durch Fernwärme- Anbieter steht natürlich die Erzeugung der Wärme beim eigenen Hausbau an erster Stelle.

Die Wärmeversorgung des Einfamilienhauses kann in klassischer Form mittels einer Zentralheizungsanlage über Niedertemperaturkessel, Brennwertkessel oder Brennwertthermen unter Verwendung von Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, feste Brennstoffe und elektrische Energie erfolgen.

Besondere Nutzeffekte ergeben sich, wenn man die Heizungsanlage zur Wärmeversorgung optimiert für die Einbindung von Solaranlagen und Erdwärmepumpen.

Die Qualität der Wärmeversorgung wird durch die sogenannte Nennwärmeleistung in Kilowatt dargestellt. In der in Deutschland für den Hausbau geltenden Heizungsanlagenverordnung ist festgelegt, dass die maximale Leistung des Wärmeerzeugers für ein Wohngebäude aufgrund einer durchzuführenden Wärmebedarfsberechnung bestimmt wird. Der dabei errechnete Wert der Nennwärmeleistung gibt das Leistungsvermögen dieser Anlage in Kilowatt an.

Die Nennwärmeleistung muß vom Hersteller festgelegt und angegeben werden. Sie ist die garantierte größte Wärmeleistung, die im Dauerbetrieb unter Beachtung des vom Hersteller angegebenen Wirkungsgrades als einhaltbar für Ihren Hausbau verbindlich zugesichert wird.