Im vorigen Abschnitt wurde beschrieben, welche Maßnahmen im Rahmen der Baustellenvorbereitung zu ergreifen sind, wenn Ihr Hausbau durch ein auf dem Baugrundstück befindliches Gebäude behindert wird. Ähnlich verhält es sich auch, wenn Bäume auf dem für den Hausbau vorgesehenen Grundstück anzutreffen sind. Wenn Sie die Bäume fällen müssen, ist einiges zu beachten.
Genehmigung zum Baumfällen
Bevor Sie sich mit der Baumfällung selbst beschäftigen, müssen Sie erst einmal die für Ihr Baugrundstück zu berücksichtigenden rechtlichen Vorschriften einsehen. Die jeweils gültigen Vorschriften sind in den Baumschutzsatzungen der Gemeinden festgelegt. Diese Vorschriften gelten auch für das Bäume fällen auf einem Privatgrundstück.
In vielen Regionen ist für das Baumfällen eine behördliche Genehmigung erforderlich. Insbesondere in städtischen Gebieten und bei besonders geschützten Baumarten gelten strenge Regelungen.
Bäume, die als Naturdenkmal oder unter Naturschutz stehen, dürfen oft gar nicht oder nur unter speziellen Bedingungen gefällt werden.
Es ist daher fast überall so, dass Sie vor Beginn der Baumfällung eine Genehmigung zum Baumfällen beantragen müssen. In der Regel ist die Fällung von Bäumen (Laub- und Nadelbäume) mit einem Stammdurchmesser (gemessen in einer Höhe von 1m) von 10 cm, bzw. einem Stammumfang von 30 cm immer genehmigungspflichtig.
Die zuständigen Ämter vergeben diese Genehmigungen zum Baumfällen meist nur dann, wenn Sie für die gefällten Bäume Ersatz- oder Neuanpflanzungen vornehmen, das gilt auch für einen neuen Hausbau. Unter Umständen ist es notwendig, dem zuständigen Amt einen Lageplan mit gekennzeichneten Bäumen vorzulegen, die für die Baumfällung vorgesehen sind. Die Anforderungen der einzelnen Gemeinden sind in der Beziehung jedoch recht unterschiedlich.
Grundsätzlich ausgenommen von der Genehmigungspflicht sind Obstbäume, vor allem in Kleingartenanlagen, in denen allerdings auch kein Hausbau möglich ist, denn die Vorschriften für Kleingärten sind im Bundeskleingartengesetz verankert.
Zeitpunkt der Baumfällung
Eine wichtige Frage und für den Bauablauf absolut notwendig ist, wann man Bäume überhaupt fällen darf oder sollte. In der Regel ist das Fällen von Bäumen außerhalb der Brut- und Nistzeit (meist zwischen März und September) vorgeschrieben, um den Schutz von Vögeln und anderen Tieren zu gewährleisten.
Der Winter ist oft die beste Zeit für Baumfällungen, da Bäume dann weniger Wasser führen und das Holz trockener und stabiler ist.
Sicherheitsvorkehrungen
Bevor ein Baum auch auf eigenem Grundstück gefällt wird, müssen Sicherheitszonen eingerichtet und möglicherweise Gefahrenbereiche abgesperrt werden.
Eine persönliche Schutzausrüstung, bestehend mindestens aus Helm, Schnittschutzhose und Sicherheitsschuhen ist für alle Beteiligten obligatorisch.
Baumfälltechnik
Welche Maßnahmen Sie innerhalb der Baustelleneinrichtung für die richtige Baumfällung ergreifen müssen, hängt auch von der jeweils notwendigen Baumfälltechnik ab. Der Baum muss vor der Fällung auf mögliche Schäden, Krankheiten oder Schiefstellungen untersucht werden, denn auch das beeinflusst die Fallrichtung und die benötigte Technik. Vor der eigentlichen Fällung werden oft Äste und Zweige entfernt, um die Stabilität des Baumes zu verbessern und die Fallrichtung besser kontrollieren zu können.
Wichtig! Hohe Bäume sollten Sie nicht selbst fällen. Hierfür gibt es Fachbetriebe.
Die wichtigsten Techniken für ein richtiges Baumfällen werden nachstehend skizziert:
Kehlschnitt
Der Kehlschnitt ist eine Baum fällen Schnitttechnik. Der Baum wird in der vorgesehenen Fällrichtung eingeschnitten, dann erfolgt ein waagerechter Fällschnitt auf der gegenüberliegenden Seite. Die Bruchleiste bleibt dabei stehen, um die Fallrichtung zu kontrollieren.
Fällkerbe
Ein dreieckiger Ausschnitt, der in die Fallrichtung weist. Dieser sorgt dafür, dass der Baum in die geplante Richtung fällt.
Sicherheitsfällschnitt
Hierbei wird zunächst ein Sägeschnitt gemacht, bevor der Hauptschnitt erfolgt. Diese Technik wird oft bei großen oder instabilen Bäumen verwendet.
Abtragen in Sektionen
Bei Bäumen in städtischen Gebieten oder in der Nähe von Gebäuden wird oft die Technik des Stück-für-Stück-Abtragens verwendet. Der Baum wird dabei von oben nach unten in Abschnitten entfernt.
Klettertechnik
Die am häufigsten verwendete Technik ist die Klettertechnik. Nur damit kann man an besonders schwierigen Stellen, wie innerhalb einer dichten Bebauung, an verkehrsreichen Straßen, in Innenhöfen oder in Hanglagen eine Baumfällung vornehmen.
Wenn keine Arbeitsbühnen oder Steiger eingesetzt werden können, dann sind die Kletterer gefragt.
Die Klettertechnik ist schnell und flexibel und ermöglicht es, auch auf schwierigstem Gelände Bäume zu fällen. Die dafür ausgebildeten Baumfäller steigen mit Steigeisen, Kletterseilen und Sägen in den Baum. Dies geschieht natürlich mit einem Sicherungsseil.
Das Abseilen der schweren Baumteile erfolgt über ein zusätzliches Seil mit einer Umlenkrolle, wodurch ein gezieltes Herablassen möglich wird. Nebeneffekt dieser behutsamen Art der Baumfällung ist dabei, dass z.B. auch wertvolle Unterpflanzungen geschützt werden.
Maschinelle Unterstützung
Nicht immer gelingt das Baumfällen ohne die Unterstützung von Maschinen. So können Seilwinden eingesetzt werden, um den Baum in eine bestimmte Richtung zu ziehen und das Risiko eines unkontrollierten Falls zu minimieren. Auch Kräne und Hebebühnen sind bei schwierigen Fällen, z.B. in dicht bebauten Gebieten erforderlich um Bäume in Teilstücken abgetragen zu können.
Nacharbeiten
Nach dem Baum fällen muss der Baumstumpf entfernt werden, entweder durch Ausgraben, Fräsen oder chemische Mittel.
Das Holz wird in der Regel zerkleinert oder als Brennholz genutzt, und das Laub sowie kleinere Äste können kompostiert oder entsorgt werden.
Kosten für eine Baumfällung
Die Kosten einer Baumfällung können stark variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab.
Je höher der Baum, desto aufwändiger und teurer ist die Fällung. Große Bäume (über 20 Meter) erfordern oft zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen.
Ein dickerer Stamm erfordert mehr Zeit und möglicherweise schwereres Gerät.
Ein Baum, der leicht zugänglich ist, ist günstiger zu fällen als einer, der in einem schwer erreichbaren Bereich (z.B. Hinterhöfen, an Hängen) steht.
Wenn der Baum in der Nähe von Gebäuden, Straßen oder Stromleitungen steht, muss besonders vorsichtig gearbeitet werden, was die Kosten erhöht.
In städtischen Gebieten sind die Kosten oft höher, da die Arbeiten komplexer und die Anforderungen an die Sicherheit strenger sind.
Ein kranker oder bereits geschädigter Baum kann schwieriger und riskanter zu fällen sein, was zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen und möglicherweise spezielle Techniken erfordert.
Ein Baum, der einfach in eine freie Richtung fallen kann, ist günstiger zu fällen.
Wenn der Baum Stück für Stück abgetragen werden muss, steigen die Kosten erheblich.
Der Einsatz von Kränen, Hebebühnen oder Seilwinden erhöht die Kosten.
Falls eine Genehmigung zum Baumfällen erforderlich ist, können zusätzliche Kosten anfallen.
Die Kosten für die Entsorgung von Holz und Ästen oder das Fräsen des Baumstumpfes sind oft nicht in den Grundkosten enthalten und müssen extra berechnet werden.
Preisübersicht
Hier ist eine grobe Übersicht der typischen Kosten für eine Baumfällung in Deutschland (2024):
Kleine Bäume (bis 10 Meter): 200 bis 600 Euro
Mittlere Bäume (10 bis 20 Meter): 600 bis 1.500 Euro
Große Bäume (über 20 Meter): 1.500 bis 3.000 Euro oder mehr
Zusätzliche Kosten einer Baumfällung:
Stumpffräsen: 50 bis 300 Euro, je nach Größe des Stumpfes.
Entsorgung von Holz und Ästen: 100 bis 500 Euro, abhängig von der Menge und dem Entsorgungsweg.
Genehmigungen: Je nach Gemeinde zwischen 50 und 200 Euro.
Spezielle Geräte (Kran, Hebebühne): 100 bis 500 Euro pro Stunde.
Die gesamten Kosten einer Baumfällung können stark variieren und liegen typischerweise zwischen 200 und mehreren Tausend Euro, abhängig von den oben genannten Faktoren. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und die verschiedenen Aspekte (z.B. Entsorgung, Stumpffräsen) genau zu klären, bevor man eine Firma beauftragt.
Zur Baustelleneinrichtung gehört, dass das Grundstück frei zugänglich und nicht mit Hindernissen, welcher Art auch immer, ausgestattet ist.
Wenn Sie mit Ihrem Hausbau beginnen wollen und auf dem Baugrundstück bereits ein Haus steht, muss dieses Gebäude vorher abgerissen werden.
Um ein Gebäude abreißen zu können, benötigt man heute keine Genehmigung mehr, man braucht sein Vorhaben nur noch beim Bauamt anzuzeigen. Der Abriss von kleineren Gebäuden bis zu einer Größe von 300 cbm umbautem Raum oder Mauern, Pfähle und Masten ist sogar anzeigenfrei.

Abbruchunternehmen beauftragen
Da Sie den Abriss eines bestehenden Gebäudes nicht selbst tätigen werden, müssen Sie eine Abbruchfirma beauftragen. Diese hat neben der Befähigung für die Abbrucharbeiten auch nachzuweisen, dass sie die notwendigen Erfahrungen bezüglich Statik und Arbeitsschutz aufweisen kann. Voraussetzungen ist ferner, dass das Abbruchunternehmen die erforderlichen Nachweise erbringen kann, dass es über die notwendigen Erfahrungen, Einrichtungen und Geräte für den Abriss von Gebäuden verfügt. In vielen Fällen ist der für Ihren Hausbau vorgesehene Rohbauunternehmer berechtigt und befähigt, auch den Abriss bestehender Gebäude vorzunehmen.
Ausnahme Denkmalschutz
Ausnahmen von der Befreiung von der Anzeigenpflicht gibt es im Bereich des Denkmalschutzes. Solche Gebäude bedürfen zu ihrem Abriss einer Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. Mit dieser Genehmigung ist dann der Antrag zusammen mit dem für Ihren Hausbau notwendigen Antrag auf Baugenehmigung beim Bauamt zu stellen.
Ausnahme Sanierungsgebiet
Besonderheiten bezüglich des Abrissverfahrens gibt es auch, wenn das Objekt in einem Sanierungsgebiet liegt. Hier ist in jedem Fall die Sanierungsbehörde vorher zu befragen und eine Sanierungsgenehmigung zu erwirken. Die im Sanierungsfall für Ihren Hausbau besonderen Voraussetzungen sind in unserem Ratgeber Grundstückskauf im Abschnitt Grundbuch näher erläutert.
Problem Nachbarhaus
Probleme kann es auch geben, wenn das abzureißende Gebäude an ein anderes Gebäude, das nicht abgerissen werden soll, grenzt. Der dadurch entstehende Schaden, dass beim Abriss nicht ausreichende Maßnahmen zur Sicherung des nicht abgerissenen Gebäudes getroffen wurden, muss dann ersetzt werden. Vor einigen Jahren gab es ein entsprechendes Urteil des OLG Frankfurt (Az.: 16 U 211/03).
In dem Fall hatte der Hauseigentümer eine Doppelhaushälfte abreißen lassen, um einen neuen Hausbau zu beginnen. Nur hatte er es versäumt, das Nachbarhaus ausreichend gegen mögliche Schäden durch den Abriss zu sichern. An den Wänden im Haus des Nachbarn entstanden beim Abriss jedoch starke Beeinträchtigungen durch Risse und dadurch bildete sich Feuchtigkeit in der Wand. Der Nachbar musste umfangreiche Stützungs- und Sanierungsmaßnahmen ergreifen.
Er verlangte daher von dem Hauseigentümer den Ersatz der Kosten für die Reparaturen. Zu Recht, wie das Gericht entschied, mit der Begründung, dass es eindeutig in der Verantwortung des Eigentümers liegt, für ausreichende Sicherungsmaßnahmen beim Hausbau zu sorgen, damit Schäden am Nachbarhaus verhindert werden können.

Baustellenabfall richtig sortieren
Die Baustelleneinrichtung erfordert auch, dass die Einzelteile des abgerissen Gebäudes entfernt oder unter Umständen, bei entsprechender Sortierung des Materials, auch wiederverwendet werden können.
Für den Abbruchunternehmer der die Abbrucharbeiten durchführt bedeutet das Sortieren der Bestandteile eines abgerissenen Wohnhauses den meisten Aufwand. Dabei werden die einzelnen Bestandteile, wie Bauschutt, behandeltes Holz, unbehandeltes Holz, Metalle, Müll und Sondermüll getrennt. Was nicht mit dem Bagger auseinander zu halten ist, muss dann handverlesen werden.
Der Vorteil des Sortierens liegt darin, dass ein Teil des Abriss – Materials wiederverwertet werden kann. Bei größeren Mengen kann sich das Zerkleinern des Bauschutts auf der Baustelle lohnen. Das erspart die Kosten für die Abfuhr und der gebrochene Schotter kann gleich auf der Baustelle wiederverwertet werden.
Kosten für den Abriss eines bestehenden Gebäudes
Die Kosten für einen Hausabriss können stark variieren und hängen von mehreren Faktoren ab, darunter:
Größe und Struktur des Hauses: Größere Häuser oder Häuser mit mehreren Stockwerken kosten mehr zum Abriss als kleinere oder einstöckige Häuser.
Abrissmethode: Es gibt mehrere Methoden, um ein Gebäude abzureißen. Die Wahl der Methode hängt von verschiedenen Faktoren wie der Größe und Struktur des Gebäudes, dem Standort und den Umweltvorschriften ab. Manueller Abriss, mechanischer Abriss, Sprengung, Rückbau, Hydraulischer Abriss und der Gebrauch einer Abrissbirne sind gängige Methoden.
Bauweise und Materialien: Häuser, die aus Beton oder Ziegeln gebaut sind, erfordern in der Regel höhere Kosten als der Abriss von Holzhäusern.
Standort: Die Kosten können auch aufgrund der geografischen Lage variieren. In städtischen Gebieten können die Kosten höher sein als in ländlichen Gebieten aufgrund höherer Arbeitskosten und anderer Faktoren.
Umweltauflagen: Vorschriften zur Entsorgung von Abfallstoffen, insbesondere gefährlichen Materialien wie Asbest, können die Kosten erhöhen.
Zugang und Vorbereitung: Einfache Zugänglichkeit zum Abbruchstandort kann die Kosten senken. Zusätzliche Vorbereitung, wie das Entfernen von Fundamenten oder die Sicherung von benachbarten Strukturen, kann die Kosten erheblich erhöhen.
Entsorgungskosten: Die Kosten für den Transport und die Entsorgung des Abbruchmaterials können einen erheblichen Teil der Gesamtkosten ausmachen.
Eine grobe Schätzung der Abrisskosten in Deutschland könnte wie folgt aussehen:
Einfamilienhaus (100-150 m²): Zwischen 20.000 und 30.000 Euro
Größeres Haus (200-300 m²): Zwischen 30.000 und 50.000 Euro
Diese Schätzungen sind sehr allgemein. Es ist ratsam, mehrere Angebote von spezialisierten Abrissfirmen einzuholen, um eine genauere Kostenschätzung zu erhalten.
Zeitrahmen für einen Hausabriss
Die Dauer für den Abriss eines bestehenden Gebäudes kann stark variieren und hängt von mehreren Faktoren ab. Im Allgemeinen kann die Abrisszeit von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen reichen. Im Einzelnen muss man folgende Zeiten einrechnen:
Vorbereitung und Einholung von Genehmigungen: 1-2 Wochen
Darunter fallen das Einholen der notwendigen Genehmigungen, das Abtrennen von Versorgungsleitungen für Strom, Gas, Wasser und Abwasser, gegebenenfalls auch noch das Trennen des Kabelanschlusses und die Vorbereitung des Geländes.
Für die Abrissarbeiten selbst rechnet man bei
einem kleinen Einfamilienhaus: 3-7 Tage
einem mittleren bis großen Haus: 1-3 Wochen
einem großen mehrstöckigen Gebäude: Mehrere Wochen bis Monate
Für die Nachbearbeitung und Entsorgung sollte man 1-2 weitere Wochen einplanen um das Aufräumen des Geländes, die Entsorgung von Abbruchmaterialien und die Nivellierung des Grundstücks zu erledigen.
Gesamtdauer
Insgesamt kann der Abriss eines durchschnittlichen Einfamilienhauses etwa 3-4 Wochen dauern, einschließlich Vorbereitung, Abriss und Nachbearbeitung. Für größere Gebäude kann der gesamte Prozess mehrere Monate in Anspruch nehmen.
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Mit dem Differenzdruck-Messverfahren, das ist der richtige Ausdruck für den Blower-Door-Test, wird die Luftdichtheit eines Gebäudes gemessen. Das Verfahren dient dazu, undichte Stellen beim Hausbau in der Gebäudehülle aufzuspüren und die Luftwechselrate zu bestimmen.
Mit dem Blower-Door-Test ist ein standardisiertes Messmittel für den Hausbau entwickelt worden, das die Luftdichtheit eines Gebäudes ermittelt. Es wird dabei geprüft, wie oft das Luftvolumen des Gebäudes bei einer bestimmten Druckdifferenz zur Außenluft pro Stunde ausgetauscht wird.
Um diesen Druck aufzubauen, wird während des Hausbaus eine offene Außentür ein Rahmen eingesetzt, der mit einer Folie bespannt ist. Bei geschlossenen Fenstern und Außentüren wird in eine Öffnung der Folie ein Ventilator eingesetzt.
Die Drehzahl des Ventilators wird so geregelt, dass sich ein vorgegebener Druck zwischen Außen- und Innenraum einstellt. Um diesen Druck aufrechtzuerhalten muss der Ventilator, einen so hohen Volumenstrom fördern, wie durch die eventuellen Leckstellen im Wohnhaus entweicht.
Während die Druckdifferenz aufgebaut ist, entsteht ein Unterdruck im Haus. So können Leckstellen beim Hausbau leicht gefunden werden. Es zieht sozusagen aus allen Ritzen und Löchern. Ein weiteres Hilfsmittel zum Orten der Leckstellen ist ein Rauchspender.
Selbst ein kleines Leck in der Gebäudehülle lässt sich mit dem Blower-Door-Test aufspüren. Legen Sie bereits im Bauvertrag für Ihren Hausbau fest, dass ein Blower-Door-Test durchgeführt wird und das die Kosten hierfür in den Baukosten enthalten sind.
Es empfiehlt sich, den Test nicht erst bei Fertigstellung des Hausbaus durchzuführen, weil Nachbesserungen dann nur noch mit großem Aufwand möglich sind. Ein guter Zeitpunkt für den Blower-Door-Test ist nach der Montage der Dampfsperre und der Unterkonstruktion für die Leichtbauplatten im Dachgeschoss. Der Innenputz muss aufgebracht sein und der Estrich sollte bereits verlegt sein.
Wo sind die häufigsten Vorkommen der Undichte in der Gebäudehülle zu finden? Achten Sie bei Ihrem Hausbau besonders auf die nachfolgenden Bereiche!
Im Dachbereich sind es
- die Stöße der Dampfbremse im Dachgeschoss,
- der Anschluss der Dampfbremse an Wandflächen,
- die Durchdringungen der Dampfbremse durch Leitungsrohre,
- der Anschluss der Dampfbremse an Dachflächenfenster
und ansonsten findet man Undichtheiten
- an unverputzte Kaminen,
- an den Revisionsklappen der Rollläden,
- bei unverputzten Wandflächen
- und bei Steckdosen und Schaltern in der Außenwand des Hauses.
KfW Häuser werden so genannt, weil die KfW Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) den Hausbau solcher Häuser mit besonders günstigen Krediten unterstützt. Es gibt die Varianten KfW 40- Haus und KfW 60 - Haus, wobei die Zahlen ausdrücken, wie hoch der Energiebedarf pro Jahr in kwh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche sein darf.
Das KfW-40 Haus, richtiger KfW-Energiesparhaus 40
Ihr KfW-Energiesparhaus 40 muss zwei Kriterien einhalten, die den Energieverbrauch des Gebäudes widerspiegeln. Diese Kriterien stehen im Energiebedarfsausweis (der Energieausweis ist seit 2008 Pflicht), der für jeden Neubau von einem Sachverständigen zu erstellen ist.
Fragen Sie Ihren Architekten/Planer bzw. den Anbieter Ihres Hausbaus, ob diese Kriterien eingehalten werden:
Zum einen ist das die Kennziffer, die den Gesamtenergieverbrauch Ihres Gebäudes zum Ausdruck bringt, und zwar der Jahres-Primärenergiebedarf der nach EnEV (Energie-Einsparverordnung) nicht mehr als 40 kWh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (An) betragen darf und zum anderen die Anforderung an die Qualität der thermischen Hülle Ihres Hausbaus.
Hier muss der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene spezifische Transmissionswärmeverlust den in der Energieeinsparverordnung (EnEV) angegebenen Höchstwert um mindestens 45 % unterschreiten.
Der KfW-40-Standard kann beim Hausbau über verschiedene Wege erreicht werden. Konventionelle Heizungssysteme können auch mit einer sehr großen Solaranlage und sehr guter Wärmedämmung diesen Energiestandard erreichen. Kostengünstiger kommt man, wenn man auf eine konventionelle Heizung verzichtet.
Die zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und einer kleinen Wärmepumpe dienen als Heizung für das Wohnhaus. Im Notfall kann für einen höheren Wärmebedarf die Zuluft elektrisch erhitzt werden. Die Warmwasseraufbereitung für den Hausbau erfolgt über eine thermische Solaranlage.
Zusätzlich wird der KfW-40-Standard durch ein sehr gutes Wärmedämmsystem sowie einer kompakten Gebäudeform erreicht.
KfW-60 Haus, richtiger KfW-Energiesparhaus 60
Die Anforderungen für den Hausbau eines KfW-Energiesparhaus 60 verwenden die gleichen Kennziffern wie beim KfW-Energiesparhaus 40, jedoch sind die Anforderungen weniger streng:
Der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) nach der EnEV darf nicht mehr als 60 kWh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (An) betragen und der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Wohnhauses bezogene spezifische Transmissionswärmeverlust (Ht') unterschreitet den in der EnEV angegebenen Höchstwert um mindestens 30 %.
Die erforderlichen Kennzahlen werden nur dann erreicht, wenn Heiztechnik und energetische Qualität der Gebäudehülle optimal aufeinander abgestimmt sind. Das sollte der Sachverständige bereits bei der Planung des Hausbaus berücksichtigen.
Die Konditionen
Günstig: sehr günstige Zinsen
Noch günstiger: Zinssatz für KfW-Energiesparhäuser 40 und Passivhäuser werden zusätzlich vom Bund verbilligt
Sicher: Zinssatz wird für 10 Jahre festgeschrieben
Flexibel: Vorzeitige Rückzahlung auch in Teilbeträgen jederzeit kostenlos möglich
Aktuelle Zinssätze erfahren Sie hier: KfW Bank Zinssätze.
Textquelle: KfW Bank
Nullenergiehaus und Plusenergiehaus
Das Nullenergiehaus ist eine Weiterentwicklung des Passivhauses. Damit bezeichnet man ein Wohngebäude, das in seiner jährlichen Energiebilanz keine externe Energie in Form von Elektrizität, Öl oder Gas benötigt.
Die Energie, die das Haus und vor allem die Hausbewohner benötigen, werden im Haus selbst produziert. Für diesen Hausbau verwendet man Solaranlagen und Erdwärmepumpen.
Das zur Erstellung eines solchen Hausbaus nötige Baumaterial muss allerdings mit einem erheblichen Mehraufwand, auch an Energie, gefertigt werden. Wenn man diesen zusätzlichen Energieaufwand mit berücksichtigt, so wird das Nullenergiehaus erst nach einer Frist von 12 Jahren soviel Energie produziert haben, daß die Energiemenge, die beim Hausbau zusätzlich eingebracht werden musste, wieder eingespart wird.
Man muß auch bedenken, daß die Energiebilanz des Hauses eine Jahresbilanz ist. In der kalten Jahreszeit muß unter Umständen eine Zusatzheizung in Betrieb genommen werden, die aber beim Nullenergiehaus rein rechnerisch durch die Energieüberschüsse in den Sonnenmonaten verrechnet wird.
Die für einen derartigen Hausbau nötigen Solaranlagen müssen eine Fläche aufweisen, die erheblich größer als bei einem Passivhaus ist. Auch hier ist das Kosten- Nutzen – Verhältnis als Maßstab zu nehmen. Derzeit ist die Erstellung eines Nullenergiehauses zwar realistisch, für jedermann aber bei weitem noch nicht zu realisieren. Andererseits kann man damit den hohen Energiepreisen gezielt begegnen, wodurch auf lange Sicht erhebliche Ersparnisse erzielt werden können.
Der nächste Schritt ist dann das Plusenergiehaus.
Hier produziert das Haus in der Jahres-Energie – Bilanz mehr Energie, als es zu seiner Funktion benötigt. Dieser Überschuss kann in das öffentliche Netz geleitet werden. Ein kostendeckender Hausbau dieses Plusenergiehauses ist nur mit entsprechend hohen Subventionen auf die Energie- Abgabe – Preise möglich.