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Eigenleistung und Bauhelfer beim Hausbau – was ist zu beachten?


bauhelferHausbau / Bauplanung:  Trotz der historisch niedrigen Zinsen: Der Bau eines Hauses bleibt für die meisten Bundesbürger die größte Investition des Lebens. Früher oder später stellen sich viele Bauherren die Frage, ob und wie sich die Baukosten reduzieren lassen. Fast immer wird dann auch das Thema Eigenleistung diskutiert. Was ist bei der "Muskelhypothek" zu beachten?

Unverzichtbar: Die Bauhelfer-Unfallversicherung

Wer baut, freut sich über jede Hilfe von Freunden und Familienmitgliedern. Aber: Jeder fünfte Arbeitsunfall passiert Schätzungen zufolge auf einer Baustelle, gerade bei Nichtfachleuten ist das Unfallrisiko hoch. Der Bauherr muss seine nicht gewerblichen Bauhelfer in jedem Fall bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anmelden und Beiträge für die Bauhelfer-Versicherung entrichten. Dabei sind der Bauherr selbst und seine Familie aber nicht mitversichert. Die private Bauhelfer-Unfallversicherung dagegen beinhaltet den Schutz für die Helfer, den Bauherrn und seine Familie und zahlt unabhängig von den Leistungen der Berufsgenossenschaft die versicherte Leistung bei Invalidität.

Ersparnis eventuell geringer als gedacht

Die Erbringung von Eigenleistungen auf der Baustelle erfordert viel Zeit, ein Laie erledigt spezielle Arbeiten nicht annähernd so schnell wie die Profis. Wenn man deshalb später ins neue Heim einziehen kann und weiter Miete bezahlen muss, geht das zu Lasten der Ersparnis. Ein weiterer oft nicht einkalkulierter Kostenfaktor ist das Baumaterial, das der Bauherr selbst beschaffen muss, auch dadurch fällt der Spareffekt geringer aus.

Achtung Schwarzarbeit

Aus Freundes- und Nachbarschaftshilfe kann schnell Schwarzarbeit werden: Drückt man dem netten Handwerksmeister von nebenan als Dankeschön für seine Hilfe 500 Euro in die Hand, wurde die Grenze bereits überschritten. Der Fiskus zeigt hier im Zweifelsfall wenig Milde.

Einfluss auf die Gewährleistung

Durch Eigenleistungen können Bauherren unter Umständen Gewährleistungsansprüche verlieren. Gerade wenn Bauleistungen im Wechsel zwischen Baufirma und Bauherr erbracht wurden, ist bei Auftreten eines Baumangels oft schwer oder gar nicht festzustellen, was die Ursache dafür ist. Der Umfang der Eigenleistung und die daraus folgende Gewährleistungsproblematik sollten deshalb so eindeutig wie möglich im Bauvertrag vereinbart werden. Wir raten Bauherren, den Bauvertrag von einem Fachmann juristisch prüfen zu lassen.

Termine sind einzuhalten

Werden Eigenleistungen im Bauablauf erbracht, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die vom beauftragten Bauunternehmen vorgegebenen Termine eingehalten werden. Viele Gewerke können erst erbracht werden, wenn eine vorherige Leistung abgeschlossen ist. So kann die Sanitärendinstallation erst erfolgen, wenn die Fliesen an der Wand sind. Wenn der Fliesenleger seine Arbeit nicht aufnehmen kann, weil der in Eigenleistung eingebrachte Estrich falsch oder noch gar nicht gelegt wurde, verzögert sich die gesamte Fertigstellung. Erbringt der Bauherr seine Eigenleistungen nicht termingerecht und verzögert sich dadurch der Bauablauf, kann er sogar schadensersatzpflichtig werden.

Quelle: Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V., München
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