Öffentliche Mittel für den Hausbau
Die staatliche Förderung des Wohnungsbaus in Deutschland ist nach der Abschaffung der Eigenheimzulage noch nicht komplett eingestellt worden. Das System der direkten Förderung ist den Bundesländern überlassen worden, so dass es keine einheitlichen Maßstäbe für die Anspruchsgrundlage und die Vergaberichtlinien mehr gibt. Neben der öffentlichen Förderung in den Bundesländern kann man für seine Baufinanzierung Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen von Bundesinstitutionen für besondere Maßnahmen beim Wohnungsbau erhalten.