Hausbautipps24 - Der Hausbau

Der Traum vom eigenen Haus beginnt mit vielen Fragen – wir geben die Antworten. Ob Sie planen, selbst zu bauen, einen Anbau oder Umbau zu errichten, eine Immobilie zu kaufen oder bestehendes Eigentum zu renovieren oder modernisieren: Unser umfassender Hausbau-Ratgeber bietet gebündeltes Wissen zu allen wichtigen Themen rund ums Eigenheim

Wir informieren Sie über den Hausbau selbst, beginnend mit der Bauplanung, die entscheidend dafür ist, welche Bauweise gewählt werden soll und endend mit dem Innenausbau. Zusätzlich können Sie unsere kostenlosen Online Ratgeber für viele Teilbereiche des Hausbaus nutzen. Informationen über Massivhaus, Fertighaus oder Holzhaus verbinden sich mit Grundlagen der ökologischen Bauweise und Hinweisen auf das barrierefreie Bauen. Den wichtigen Artikeln über die Außenanlagen, wie Garage, Carport, Swimingpool, Wintergarten, Terrasse und Balkon folgen Infos über Baustoffe, Bauteile und Dämmstoffe, sowie Neuheiten von Dach und Keller. Im Rahmen der Haustechnik erhalten Sie ausführliche Informationen über Elektroarbeiten, Heizungstechnik, Sanitärinstallation und Sicherheit beim Hausbau.

Fazit: Gut geplant ist halb gebaut

Unsere Plattform bietet gebündeltes Know-how für jede Phase des Hausprojekts. Egal, ob Sie gerade erst anfangen zu träumen oder schon den Bauantrag in der Hand halten - Sie finden hier verlässliche Informationen, Inspiration und Tools, die Sie auf dem Weg in Ihr neues Zuhause begleiten.

Motivation für den Hausbau heute

Mögliche Motivationen für den Hausbau heute sind, je nach persönlicher Lebenssituation und Zielsetzung:

Persönliche Freiheit und Unabhängigkeit

Du kannst deine eigenen Wünsche umsetzen. Du bestimmst Grundriss, Stil, Materialien und musst keine Kompromisse wie bei bestehenden Immobilien eingehen. Du bezahlöst keine Miete mehr. Statt monatlich Geld zu „verbrennen“, baust du Vermögen auf.

Langfristige Investition und Sicherheit

Ein eigenes Haus ist eine sehr gute Wertanlage. Immobilien sind in der Regel wertstabil, besonders in guten Lagen. Ein eigenes Haus ist für viele ein entscheidender Beitrag zur Altersvorsorge, denn mietfreies Wohnen im Ruhestand entlastet enorm. Die Familie ist abgesichert, denn ein eigenes Heim bedeutet Stabilität für Partner*in und Kinder.

Nachhaltigkeit und Energieeffizienz

Der Hausbau heute wird nach modernen Baustandards durchgeführt. Du kannst auf erneuerbare Energien setzen, denn Wärmepumpen, Solaranlagen sorgen für hohe Energieeffizienz. Moderne Baustoffe für den Hausbau bestehen aus nachhaltigen Materialien und sind in der Regel umweltfreundlich.

Finanzielle Aspekte

Die aktuell immer noch relativ niedrigen Bauzinsen erlauben eine historisch günstige Baufinanzierung, was sich langfristig lohnen wird.
Manche Finanzierungsmodelle können steuerlich attraktiv sein, z.B. durch Steuervorteile bei Vermietung oder Doppelhaus. Wer energieeffizient baut, hat Anspruch auf die Förderung der KfW-Bank.
Staatliche Zuschüsse und Kredite für energieeffizientes Bauen können die Finanzierungskosten senken.

Lebensqualität und Standortvorteile

Sehr viele Menschen zieht es heute raus aus der Stadt. Ein Haus im Grünen kann mehr Ruhe, Raum und Natur bedeuten.
Ein eigener Hausbau ermöglicht Platz für Hobbys und Homeoffice. Garten, Werkstatt, Arbeitszimmer, all das ist im eigenen Haus kein Problem.

Die einzelnen Etappen beim Hausbau

1. Planungsphase

Die Planungsphase beim Hausbau verfolgt das Ziel, Grundlagen zu schaffen und endgültige Entscheidungen zu treffen. Zu den wichtigsten Vorbereitungen gehört eine Bedarfsanalyse, bei der die Größe des Hauses, die Zimmeranzahl, der Architekturstil und das Budget festgelegt werden.

Auf der Basis der Bedarfsanlayse erfolgt die Grundstückssuche mit anschließendem Grundstückskauf. Gleichzeitig setzt auch die Finanzierungsplanung ein. Hypothekenkredit, Eigenmittel und Fördermittel (z. B. Durch die KfW-Bank) müssen beantragt werden.

Der nächste Schritt ist die Beauftragung einer Baufirma oder eines Architekten, um die Entwurfsplanung zu erstellen. Erste Skizzen für die Raumaufteilung müssen abgesegnet werden.

Ein passendes Bauunternehmen zu finden ist einer der wichtigsten Schritte beim Hausbau – schließlich hängt die Bauqualität, die Termintreue und letztlich dein Wohlbefinden davon ab. Hier sind die wichtigsten Tipps und Schritte, um ein gutes Bauunternehmen zu finden:

Recherche für ein Hausbau-Unternehmen

Du kannst auf Online-Plattformen suchen oder bei Unternehmen wie „Wer liefert was“. Aber auch Immobilienforen und Erfahrungsberichte im Internet können hilfreich sein. Lokale Empfehlungen durch Familie, Nachbarn, Architekten und Bauherren anderer Objekte können zum geeigneten Bauunternehmen führen. Man kann auch Baustellen vor Ort besuchen, denn wer dort arbeitet, könnte ein Kandidat sein.

Wichtige Auswahlkriterien sind:

Erfahrung und Referenzen: Gibt es vergleichbare Projekte?
Zertifikate und Mitgliedschaften: Z. B. in der Handwerkskammer, Baugewerbeverband
Festpreisangebot möglich?
Eigenleistungen erlaubt? (wenn du selbst mitarbeiten willst)
Kommunikation & Erreichbarkeit: Klar, ehrlich, transparent?
Bonität und Insolvenzfreiheit: z. B. über eine SCHUFA-Auskunft oder Handelsregister

Angebote einholen und vergleichen

Du solltest mindestens 3 Angebote einholen. Achte dabei auf:
eine detaillierte Leistungsbeschreibung, einen Zahlungsplan, der angemessene Zahlungen gemäß dem Baufortschritt vorsieht, klare Zuordnung der Inklusivleistungen damit keine versteckten Zusatzkosten entstehen können, Bestätigung der Garantie und Gewährleistungsfrist (nach BGB: 5 Jahre) und immer daran denken,
der Preis ist wichtig – aber er ist nicht das einzige Kriterium!

Vertrag und Absicherung

Prüfung nachfolgender Kriterien:
Bauvertrag nach BGB oder VOB/B?
Baubeginn und Fertigstellungstermine
Strafzahlungen bei Verzug?
Bauzeitgarantie
Bauleistungsversicherung und Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen

Als letzter Schritt ist dann eine Bauanzeige oder ein Bauantrag bei der Baubehörde einzureichen.

2. Bauvorbereitung

Das Ziel der Bauvorbereitungsphase ist es, alles für den Baubeginn vorzubereiten. Dazu gehören insbesondere:

  • Baugenehmigung erhalten
  • Detaillierte technische Pläne für die Hausplanung
  • Bauvertrag und Versicherungen abschließen
  • Baugrunduntersuchung (Bodengutachten) durchführen
  • Erschließung des Grundstücks für Wasser, Strom, Abwasser, Kabel- und Internetanschluss. etc.
  • Baustelleneinrichtung

3. Rohbauphase

Zum Abschluss der Rohbauphase muss das „Gerüst“ des Hauses stehen. Die einzelnen Zwischenphasen sind dabei

  • Aushub
  • Bodenplatte oder Keller errichten
  • Mauerwerk oder Fertigbauteile errichten
  • Decken und Dachstuhl setzen
  • Dach eindecken
  • Fenster und Außentüren einsetzen
  • Am Ende wird das Richtfest gefeiert.

4. Ausbauphase

Die Ausbauphase widmet sich ganz dem Innenausbau und der Haustechnik. Im einzelnen geht es dabei um die Gewerke

  • Elektro- und Sanitärinstallationen
  • Heizung und Lüftung
  • Wärmedämmung und Innenputz
  • Estrich gießen
  • Trockenbau (z. B. Trennwände)
  • Bodenbeläge und Fliesen
  • Maler- und Tapezierarbeiten
  • Sanitärobjekte und Innentüren montieren

5. Abschluss und Übergabe

Mit der Bezugsfertigkeit wird das Haus übergeben. Die Endabnahme erfolgt durch den Bauleiter oder einen Gutachter. Das ist die Gelegenheit, eine Mängelliste zu überprüfen und die Mängel zu beheben. Danach erfolgt die förmliche Hausübergabe / Schlüsselübergabe und der Einzug (Umzugsfirma frühzeitig beauftragen) kann in Angriff genommen werden. Dafür muss rechtzeitig eine Anmeldung bei den Versorgern (Gas, Wasser, Strom, Telefon) und beim Einwohnermeldeamt erfolgen.

6. Nach dem Einzug

Nach dem Einzug ist es an der Zeit, die Außenanlagen zu gestalten. Garten, Terrasse, Carport oder Garage müssen angelegt und eventuelle Restarbeiten oder Nachbesserungen müssen erledigt werden.

Eine Übersicht über die Themen, die auf dem Informationsportal Hausbautipps24 im Rahmen des Hausbaus behandelt werden, findet sich nachstehend. Einfach anklicken und schon sind Sie im entsprechenden Bereich.

Außenanlagen
Garagen und Carports
Swimmingpool
Terrassen und Balkone
Wintergarten
Wege und Zäune

Bauplanung

Baustoffe
Bauteile
Dämmstoffe
Ziegel


Bauweise
Barrierefrei bauen
Fertighaus
Holzhaus
Massivhaus
Ökologisches Bauen
Klimaschutz


Dach


Keller

Haustechnik
Elektro
Heizungstechnik
Sicherheit


Innenausbau
Badezimmer
Fenster
Fußboden
Küchen


Treppen


Türen


Ratgeber
Anbau
Badezimmer
Bauvertrag
Fenster
Fertighaus
Grundstückskauf
Hausbau
Hausbaufinanzierung
Solarenergie
Versicherungen beim Hausbau
Wintergarten

 

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Mehr Sicherheit ohne Sicherheitsschlüssel- geht das?

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Ratgeber Anbau

In diesem Ratgeber Anbau geht es um einen Anbau an ein bestehendes Haus. Solche Anbauten sind in der Regel fest mit dem Haus verbunden. Sie können bereits beim Hausbau mit erstellt werden, können aber auch erst nachträglich angebaut werden. Für die verschiedenen Anbauten gibt es unterschiedliche gesetzliche Vorschriften, die im Baurecht, im Nachbarschaftsrecht und im BGB verankert sind.

Zu den Anbauten, die hier besprochen werden sollen, gehören:

Anbau Garage
Anbau Carport
Anbau Wintergarten
Anbau Balkon und Erker
Anbau Terrasse und Veranda
Hausanbau (Hausvergrößerung)


Ratgeber Anbau

Baurecht für den Anbau

Recht

Foto: Pixelio /Gerd Altmann(geralt)
Zuerst erhalten Sie einen Überblick über die gesetzlichen Vorschriften für einen Anbau, die im Baurecht und im Nachbarschaftsrecht niedergelegt sind. Bevor mit irgend einem Anbau begonnen werden kann ist nämlich die rechtliche Seite für den Anbau abzuklären. Die dafür notwendigen Informationen finden Sie im Ratgeber Anbau, Abschnitt Baurecht. Dort informieren wir Sie über die Vorschriften für einen Anbau im Rahmen der Bauordnung, ob Sie für einen Anbau einen Bauantrag stellen müssen, ob eine Baugenehmigung für den Anbau erforderlich ist und was im Rahmen des BGB und des Nachbarschaftsrechtes auf Sie zukommt.
 


Anbau Garage

Foto: Pfaff-Garagen
Der Abschnitt Anbau Garage befasst sich mit dem Garagenbau insgesamt und stellt die Besonderheiten der Fertiggarage und der Doppelgarage heraus. Auch über die Materialien für einen Garagen- Anbau, ob Blechgarage, Betongarage oder Garage aus Holz, erhalten Sie ausführliche Infos.
 

Anbau Carport

Anbau Carport
Foto: Carportking
Ein Carport Anbau bedingt ebenso wie der Anbau einer Garage die Klärung der grundsätzlichen Fragen nach dem Material, soll es ein Holz Carport, ein Stahl Carport oder ein Alu Carport sein. Daneben stellt sich die Frage ob es ein Einzel Carport oder ein Doppelcarport sein soll. Wesentlich ist auch die Entscheidung über das Carport Dach. Hier gibt es neue Möglichkeiten der Dachbegrünung oder der Nutzung als Solardach. Sie erhalten im Abschnitt Anbau Carport alle wesentlichen Informationen über die angesprochenen Themen.


Anbau Wintergarten

Anbau Wintergarten
Foto: Sunshine Wintergarten
Der Wintergarten- Anbau gehört sicherlich zu den beliebtesten Anbauten in Deutschland. Was kann schöner sein, als warm und gemütlich in seinem Wintergarten zu sitzen, wenn es draußen schneit und friert. Allerdings sind auch beim Anbau eines Wintergartens vor den Genuss einige Überlegungen, hauptsächlich bezüglich der Wärmedämmung, anzustellen. Diese Überlegungen gehen zwangsläufig auch in die Richtung, welches Material eingesetzt werden soll. Holz-, Alu- oder Kunststoff-Wintergarten stehen zur Wahl für den Anbau. Wir informieren Sie über die Vor- und Nachteile der einzelnen Materialien.


Anbau Balkon und Erker

Anbau Balkon
Foto: Schüco International KG
In der Regel sind Balkon und Erker beim Bau des Hauses bereits errichtet worden. Aber auch als Anbau gibt es Möglichkeiten, insbesondere einen Balkon nachträglich zu errichten. Eine Loggia ergibt sich gegebenenfalls durch den Anbau eines Erkers oder eines Balkons. Der Erker kann auch im Rahmen eines Dachausbaus erstellt werden. Was Sie dabei zu beachten haben, erfahren Sie im Abschnitt Anbau Balkon und Erker.


Anbau Terrasse und Veranda

Fertighaus_mediterran

Der Anbau von Terrasse und / oder Veranda wird meist bei der Errichtung des Hauses vorgenommen. Der Unterschied zwischen Terrasse und Veranda ist den meisten Menschen eigentlich nicht ganz klar. Grundsätzlich sind beide identisch; wenn eine Terrasse allerdings mit einer Brüstung oder Mauer  und einer Terrassenüberdachung ausgestattet wird, dann nennt man diesen Anbau Veranda. Ein weiterer Anbau, der auch nachträglich machbar ist, findet man in der Dachterrasse. Dazu sind allerdings Maßnahmen am Dach selbst erforderlich. Wir informieren Sie auch über diese Form des Anbaus im Ratgeber Anbau Abschnitt Anbau Terrasse und Veranda.

 Hausanbau (Hausvergrößerung)

Zu guter Letzt ist die aufwendigste Maßnahme für einen Anbau zu nennen, den Hausanbau, also die Verlängerung, Vergrößerung oder Verbeiterung des ganzen Hauses. Ein Anbau in dieser Form bedarf fast der gleichen Mühen, wie der Hausbau selbst. Je nach Größe des Anbaus kommt man ohne einen Architekten in der Regel nicht aus. Worauf Sie insbesondere achten müssen, wenn Sie einen Hausanbau vorhaben, erfahren Sie im Abschnitt Hausanbau.


Informieren Sie sich auch in unseren anderen Ratgebern, im Internet die jeweiligen Spitzenreiter in ihrer Kategorie.

Baurecht für den Anbau

Die baurechtlichen Voraussetzungen für einen Anbau sind, wie es in Deutschland üblich ist, in allen Facetten geregelt. Allerdings findet man die Vorschriften nicht in einem einzigen Gesetz, sondern muss sich durch eine Flut von Vorschriften durcharbeiten. Lassen Sie den Anbau von einem Architekten planen und/oder durchführen, so wird es kaum Komplikationen geben. Wenn Sie sich jedoch alleine dran machen, Ihr Haus zu verbessern, so sollten Sie die wichtigsten Bestimmungen kennen.

 

Das Baurecht für einen Anbau beinhaltet, dass Sie rechtliche Genehmigungen erhalten müssen, um eine Erweiterung an Ihrem bestehenden Gebäude vorzunehmen. Die Schritte und Anforderungen können je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich sein, aber im Allgemeinen gibt es 7 Stufen, die es zu erklimmen gilt.

Baurecht für den Anbau: Der 7 - Stufen - Plan

Stufe 1

Prüfung der Bauvorschriften und Bebauungspläne. Überprüfen Sie den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde, um festzustellen, ob Ihr Grundstück für den geplanten Anbau geeignet ist. Prüfen Sie die baurechtlichen Vorschriften und insbesondere auch die Abstandsflächenregelungen.

Stufe 2

Planen Sie den Anbau genauestens und erstellen Sie detaillierte Baupläne, idealerweise mit Hilfe eines Architekten oder Bauingenieurs. Berücksichtigen Sie dabei alle relevanten baurechtlichen Vorgaben.

Stufe 3

Holen Sie die notwendigen Genehmigungen ein. Stellen Sie einen Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Dieser Antrag muss alle relevanten Unterlagen und Pläne enthalten. Je nach Art und Umfang des Anbaus kann es erforderlich sein, weitere Gutachten, wie z.B. ein statisches Gutachten oder ein Brandschutzkonzept, einzureichen.

Stufe 4

Besorgen Sie sich rechtzeitig und schriftlich die nachbarschaftliche Zustimmung. In vielen Fällen ist nämlich die Zustimmung der Nachbarn zwingend erforderlich, insbesondere wenn der Anbau nahe an der Grundstücksgrenze liegt.

Stufe 5

Denken Sie bei Ihren Plänen an die Bearbeitungszeit und die Genehmigungserteilung beim Bauamt. Nach Einreichung des Bauantrags prüft die Bauaufsichtsbehörde die Unterlagen. Die Bearbeitungszeit kann je nach Behörde und Projektumfang variieren. Bei positiver Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung.

Stufe 6

Beginn der Bauausführung. Nach Erhalt der Baugenehmigung können Sie mit dem Bau beginnen. Es ist wichtig, dass die Bauarbeiten gemäß den genehmigten Plänen durchgeführt werden. In bestimmten Phasen der Bauausführung können Baukontrollen durch die Baubehörde stattfinden.

Stufe 7

Endlich die Abnahme und Fertigstellung. Nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgt eine abschließende Abnahme durch die Bauaufsichtsbehörde, um sicherzustellen, dass der Anbau den genehmigten Plänen und baurechtlichen Vorschriften entspricht. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Schritte und Unterlagen gut dokumentieren, um im Falle von Nachfragen oder Problemen alle Informationen griffbereit zu haben.

In einem Überblick erläutern wir Ihnen unten die gesetzlichen Vorschriften bezüglich des Einflusses auf einen Anbau. Auf den nächsten Seiten können Sie dann die entsprechenden Bestimmungen direkt als kompletten Gesetzestext lesen. Durch klicken auf die jeweilige gesetzliche Vorschrift gelangen Sie direkt auf die entsprechende Seite.

Vorschriften für den Anbau finden Sie

im BauGB (Baugesetzbuch), in dem der Anbau hinsichtlich seiner generellen Zulässigkeit geregelt ist,

in einem Bebauungsplan (B-Plan), der die Art und Weise der baulichen Nutzung eines Grundstückes, also auch den Anbau an ein Gebäude innerhalb eines bestimmten Gebietes regelt,

in der BauNVO (Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke), in dem generell die Art und das Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks, die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche geregelt wird,

in der MBO (Musterbauordnung), die von der Bauministerkonferenz als Muster für die Landesbauordnungen der 16 Bundesländer erarbeitet wurde,

in den Landesbauordnungen der Bundesländer (LBO), die individuelle Abweichungen der jeweiligen Länder gegenüber der Musterbauordnung aufweisen,

im Nachbarschaftsrecht, das in den Nachbarrechtsgesetzen der einzelnen Bundesländer (außer in Bayern, Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, dort gibt es kein eigenes Nachbarrechtsgesetz) niedergelegt ist

und letztendlich im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in dem auch nachbarschaftsrechtliche Regelungen für einen Anbau getroffen sind.

Im Bauantrag oder mit einer Bauanzeige müssen Sie die planungsrechtlichen Vorgaben des Bebauungsplanes und / oder der BauNVO für Ihren Anbau umsetzen,

sofern Sie alles richtig gemacht haben, erhalten Sie die Baugenehmigung für den Anbau.


 

Das Baugesetzbuch (BauGB) regelt auch den Anbau

Das Baugesetzbuch (BauGB) trat 1987 in Kraft und löste damit seinen Vorgänger, das Bundesbaugesetz (BBauG) ab. Das Baugesetzbuch regelt in vier Kapiteln insbesondere das Planungsrecht der Städte und Gemeinden und nimmt damit einen wegweisenden Einfluss auf Gestalt, Struktur und Entwicklung des besiedelten Raumes in ganz Deutschland. Für den Anbau ist insbesondere die Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung von Bedeutung.

Hauptinhalte und Struktur des Baugesetzbuches

Das BauGB ist in fünf Teile gegliedert, die verschiedene Bereiche der städtebaulichen Entwicklung und des Baurechts regeln:

1. Allgemeines Städtebaurecht (Teil 1, §§ 1–135 BauGB)

Dieser Teil regelt die Planung und Ordnung von Städten und Gemeinden, insbesondere durch die Bauleitplanung. Die wichtigsten Elemente sind:

Bauleitplanung: Gemeinden sind verpflichtet, Flächennutzungspläne und Bebauungspläne aufzustellen, um die städtebauliche Entwicklung zu steuern (§ 1 BauGB). Der Flächennutzungsplan legt die geplante Nutzung der Flächen einer Gemeinde fest, während der Bebauungsplan die detaillierte bauliche Nutzung eines bestimmten Gebiets regelt.

Verfahren: Die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bauleitplänen unterliegt einem genau geregelten Verfahren, das auch die Beteiligung der Öffentlichkeit und von Behörden vorsieht.

Bauliche Ordnung: Es werden allgemeine Vorgaben gemacht, wie Städte und Gemeinden baulich zu ordnen und zu entwickeln sind. Dabei sind z. B. Wohngebiete, Gewerbegebiete und Grünflächen abzugrenzen.

2. Besonderes Städtebaurecht (Teil 2, §§ 136–191 BauGB)

Das besondere Städtebaurecht behandelt spezielle städtebauliche Maßnahmen, wie etwa die Sanierung von Gebieten oder die Entwicklung von neuen Wohn- oder Gewerbegebieten:

Sanierungsgebiete: Gemeinden können bestimmte Bereiche als Sanierungsgebiete festlegen, um städtebauliche Missstände zu beseitigen und eine nachhaltige Verbesserung der Lebensbedingungen zu erreichen.

Entwicklungsgebiete: Um großflächige städtebauliche Projekte zu fördern, können bestimmte Flächen als Entwicklungsgebiete ausgewiesen werden.

Erhaltungssatzungen: Durch Erhaltungssatzungen kann die Erhaltung städtebaulich wichtiger Strukturen sichergestellt werden, insbesondere in Gebieten mit erhaltenswerter Bausubstanz oder historischer Bedeutung.

3. Privates Baurecht: Bodenrecht (Teil 3, §§ 192–240 Baugesetzbuch)

Dieser Teil des BauGB regelt die Bodennutzung und den Umgang mit Grundstücken im Rahmen der städtebaulichen Ordnung. Themen sind unter anderem:

Umlegung: Umlegungsverfahren regeln die Neuordnung von Grundstücken, um eine bessere Erschließung und Nutzung von Bauflächen zu ermöglichen.

Enteignung: Das Baugesetzbuch enthält Bestimmungen darüber, wann und unter welchen Bedingungen Grundstücke enteignet werden können, umstädtebauliche Vorhaben zu ermöglichen.

Bodenordnung: Es gibt Regelungen für die Neuzusammenstellung von Grundstücken, um städtebauliche Ziele zu erreichen und Bauvorhaben zu ermöglichen.

4. Sonstige Vorschriften (Teil 4, §§ 241–252 BauGB)

Hier sind verschiedene weitere Bestimmungen enthalten, die das Bauwesen betreffen:

Umweltschutz: Es werden Regelungen getroffen, um Umweltbelange in der Bauleitplanung und der städtebaulichen Entwicklung zu berücksichtigen.
Denkmalschutz: Bauvorhaben, die den Schutz von Denkmälern berühren, werden hier geregelt.
Sondervorschriften: Es gibt Vorschriften für Sonderfälle, wie etwa den Schutz vor Hochwasser oder anderen Naturgefahren.

5. Überleitungs- und Schlussvorschriften (Teil 5, §§ 253–262 Baugesetzbuch)

Dieser Teil enthält Übergangsregelungen und Bestimmungen, wie bestimmte Regelungen in Kraft gesetzt oder geändert werden können. Auch wird hier der Rechtsweg beschrieben, falls es zu Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem BauGB kommt.

Wichtigste Themen im Baugesetzbuch

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung (§§ 1 ff. BauGB) ist das zentrale Steuerungsinstrument des Städtebaus. Sie umfasst zwei wesentliche Planarten:

Flächennutzungsplan
Dieser Plan wird von der Gemeinde aufgestellt und dient als vorbereitender Bauleitplan. Er zeigt, wie die verschiedenen Flächen innerhalb des Gemeindegebiets genutzt werden sollen, z. B. für Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft oder Erholung.

Bebauungsplan
Der Bebauungsplan ist der verbindliche Bauleitplan. Er regelt detailliert, welche Art der baulichen Nutzung auf einzelnen Grundstücken zulässig ist. Hier werden z. B. Baugrenzen, Baulinien, Geschosszahlen und zulässige Gebäudearten festgelegt.

Bürgerbeteiligung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 BauGB) ist ein wesentlicher Bestandteil des Bauleitplanverfahrens. Bürger haben das Recht, während der Aufstellung eines Bebauungsplans ihre Einwände und Bedenken zu äußern. Gemeinden müssen diese Stellungnahmen bei ihrer Entscheidung berücksichtigen.

Umweltschutz und Nachhaltigkeit

Das BauGB stellt sicher, dass Umweltschutz und Nachhaltigkeit in der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden (§ 1a BauGB). Dazu gehören der Schutz von Boden, Wasser, Luft und der biologischen Vielfalt. Bei der Bauleitplanung müssen Gemeinden prüfen, wie sich Bauvorhaben auf die Umwelt auswirken und geeignete Maßnahmen zum Schutz ergreifen.

Bodenordnung

Das BauGB regelt auch die Ordnung und Neuordnung von Grundstücken im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung (§§ 45–84 BauGB). Ziel der Bodenordnung ist es, Grundstücke so zu gestalten, dass sie besser bebaut und genutzt werden können. Dies kann z. B. durch Umlegungsverfahren erreicht werden, bei denen Grundstücke neu aufgeteilt und Verkehrsflächen geschaffen werden.

Enteignung

Das BauGB ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen auch die Enteignung von Grundstücken (§§ 85–122 BauGB). Dies ist ein wichtiges Instrument, um städtebauliche Ziele durchzusetzen, wenn eine Einigung mit den Eigentümern nicht erzielt werden kann. Enteignungen sind jedoch nur als letztes Mittel zulässig und müssen im öffentlichen Interesse liegen.

Zusammenfassung

Das Baugesetzbuch (BauGB) ist das zentrale Gesetz des öffentlichen Baurechts in Deutschland und regelt die städtebauliche Entwicklung, die Bodenordnung sowie die Planungsverfahren. Es bildet die rechtliche Grundlage für die Bauleitplanung, die Durchführung von Bauvorhaben und den Schutz der Umwelt im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen. Das Baugesetzbuch stellt sicher, dass Bauten und städtebauliche Entwicklungen in geordneten Bahnen verlaufen und das öffentliche Interesse gewahrt wird.

Ob Ihr Anbau- Vorhaben davon beeinflusst wird, können Sie durch nachlesen des Gesetzestextes, der sich durch anklicken des Paragrafen in einem neuen Fenster öffnet, selbst feststellen.

§ 30 BauGB -  Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans

In diesem Paragrafen geht es um die generelle Zulässigkeit von Anbau- Maßnahmen, sofern ein Bebauungsplan vorliegt. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der allein oder gemeinsam mit sonstigen baurechtlichen Vorschriften mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält, ist ein Anbau zulässig, wenn es diesen Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist

§ 31 BauGB - Ausnahmen und Befreiungen

Dieser Paragraf behandelt die zulässigen Ausnahmen, auch für einen Anbau. Von den Festsetzungen des Bebauungsplans können z.B. solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind.

§ 32 BauGB - Nutzungsbeschränkungen auf künftigen Gemeinbedarfs-, Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen

§ 32 regelt den möglichen Anbau auf einer Fläche, die im Bebauungsplan für Versorgungs- und Grünflächen vorgesehen ist.

§ 33 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung

In § 33 wird die Möglichkeit eines Anbaus für den Fall geregelt, dass ein Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig festgestellt worden ist.

§ 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

Hier wird die Zulässigkeit von Anbau- Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, für die kein Bebauungsplan existiert, geregelt. Dieser Paragraf ist für einen Anbau sicherlich am häufigsten anzuwenden.

§ 35 BauGB - Bauen im Außenbereich

Im Außenbereich ist ein Anbau nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn er einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

§ 36 BauGB - Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde

Über die Zulässigkeit von Anbau- Vorhaben nach den §§ 31, 33 bis 35 wird im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde unter Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde entschieden.

Damit sind die für den Anbau wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches genannt.

Bebauungsplan

Für einen Anbau können im Bebauungsplan verschiedene Vorschriften aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden. Die wichtigsten möglichen Festsetzungen sind nachstehend genannt.

 


Art und Maß der baulichen Nutzung

Zuallererst geht es um die Art und das Ausmaß der baulichen Nutzung. Das bedeutet, dass bei der Erstellung des Anbaus die Grundflächenzahl (GRZ) oder die Geschossflächenzahl (GFZ) für die Bebauung insgesamt nicht überschritten werden dürfen. Die Erläuterungen der Begriffe finden Sie ausführlich in unserem Ratgeber Grundstückskauf.


Wenn also die vorhandene Bebauung bereits den Höchstrahmen der baulichen Nutzung ausnutzt, ist ein weiterer Anbau nicht mehr möglich.

Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen

Die überbaubare Grundstücksfläche ist der Teil eines Baugrundstücks, auf dem das Gebäude errichtet werden darf. Diese Fläche wird im Bebauungsplan zeichnerisch durch Baugrenzen und Baulinien dargestellt. Auch der Anbau (Ausnahmen gibt es bei Balkon und Garage) darf nur innerhalb der bezeichneten Flächen errichtet werden. Alle anderen Grundstücksteile dürfen nicht bebaut werden.

Die Stellung der baulichen Anlagen

Wenn eine Baulinie festgelegt wurde, dann darf diese Linie nicht unter- oder überschritten werden, das bedeutet, eine Hauswand muss entlang der Baulinie verlaufen. Ferner sind sogenannte Abstandsflächen einzuhalten, die letztendlich auch den Anbau nur innerhalb eines begrenzten Teiles des Grundstückes zulassen.

Höchstzulässige Zahl von Wohnungen

Durch den Anbau darf die festgelegte höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden nicht überschritten werden. Wenn also zwei Wohnungen maximal erlaubt sind, darf durch den Anbau nicht eine dritte Wohnung entstehen.

Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind

Verkehrsflächen, wie Fußgängerbereiche, Flächen für das Parken von Fahrzeugen, Flächen für das Abstellen von Fahrrädern sowie den Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen sind von der Bebauung freizuhalten. Die Platzierung auch nur kleinerer Teile des geplanten Anbaus ist dort nicht gestattet.

Grundstücksteile, die bepflanzt werden müssen

Es können einzelne Flächen des Grundstückes nach dem Bebauungsplan für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen vorgesehen werden, ferner kann geregelt sein, das bestimmte Bäume und Sträucher nicht entfernt werden dürfen. Auch diese Regelungen haben Einfluss auf den Anbau. Ohne eventuelle Ausnahmegenehmigungen ist der Anbau auf diesen Flächen nicht zu errichten.

Weitere spezielle Vorschriften hinsichtlich einer untersagten Überbauung von öffentlichen Versorgungsleitungen können ebenfalls aufgenommen sein.



Lesen Sie hierzu auch weitere, erläuternde Artikel bei Hausbautipps24

Die Bauplanung besteht nicht nur aus den Bauzeichnungen

Die eigenen Vorstellungen vom Hausbau und die der Bauaufsichtsbehörden unter einen Hut bringen

Checkliste Bebauungsplan

BauNVO

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO).

 

In dieser Verordnung werden entscheidende Grundlagen für den Bebauungsplan vorgegeben. Dies betrifft auch die baulichen Maßnahmen, die für einen Anbau erforderlich sind. Dieses für den Bauherren wohl wichtigste Gesetz bestimmt den gesetzlichen Rahmen für die Art der baulichen Nutzung, mit der Einteilung der Baugebiete nach ihrem Wesen (Reines Wohngebiet, Gewerbegebiet u.s.w.) und mit dem Maß der baulichen Nutzung. Hierbei werden die Obergrenzen für die Grundflächenzahl (GRZ), die Geschossflächenzahl (GFZ), die Baumassenzahl (BMZ), die Anzahl der Vollgeschosse und die Geschossflächen festgelegt. Ferner gibt es hier generelle Vorschriften über die Bauweise, die überbaubaren Grundstücksflächen, sowie für einen Anbau besonders wichtig, Stellplätze und Garagen.

 


Wichtige Vorschriften für den Bau von Stellplätzen und Garagen gibt es in den §§ 12,14,15, 19 und 21a der Verordnung über die bauliche Nutzung von Grundstücken.


§ 12 BauNVO Stellplätze und Garagen als Anbau

Stellplätze und Garagen sind als Anbau in allen Baugebieten zulässig, außer in Kleinsiedlungsgebieten, reinen Wohngebieten und allgemeinen Wohngebieten sowie Sondergebieten, die der Erholung dienen. Hier sind Stellplätze und Garagen nur für den durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf zulässig. In reinen Wohngebieten sind grundsätzlich Garagen und Stellplätze für LKW, Omnibusse und Anhänger für diese Fahrzeuge verboten.

§ 14 BauNVO Nebenanlagen

Ein Anbau ist als Nebenanlage und Einrichtung zulässig, wenn er dem Nutzungszweck der in dem Baugebiet gelegenen Grundstücke oder des Baugebiets selbst dient und seiner Eigenart nicht widerspricht. Soweit nicht bereits in den Baugebieten nach dieser Verordnung Einrichtungen und Anlagen für die Tierhaltung zulässig sind, gehören zu den untergeordneten Nebenanlagen auch solche für die Kleintierhaltung. Im Bebauungsplan kann die Zulässigkeit der Nebenanlagen und Einrichtungen eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

§ 15 BauNVO Allgemeine Voraussetzungen für den Anbau

Die oben aufgeführten baulichen und sonstigen Anlagen sind im Einzelfall als Anbau unzulässig, wenn sie nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung der Eigenart des Baugebiets widersprechen. Sie sind auch unzulässig, wenn von ihnen Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind, oder wenn sie solchen Belästigungen oder Störungen ausgesetzt werden.

§ 19 BauNVO Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche

Für die Ermittlung der zulässigen Grundfläche für das gesamte Gebäude einschließlich des Anbaus ist die Fläche des Baugrundstücks maßgebend, die im Bauland und hinter der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzungslinie liegt.

Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen und baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird mitzurechnen.

Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der oben bezeichneten Anlagen bis zu 50 % überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl (GFZ) von 0,8; weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden. Im Bebauungsplan können abweichende Bestimmungen getroffen werden.

§ 21a BauNVO Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen

Der Grundstücksfläche im Sinne des § 19 sind Flächenanteile an außerhalb des Baugrundstücks festgesetzten Gemeinschaftsanlagen hinzuzurechnen, wenn der Bebauungsplan dies festsetzt oder als Ausnahme vorsieht. Soweit § 19 nicht entgegensteht, ist eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche durch überdachte Stellplätze und Garagen bis zu 0,1 der Fläche des Baugrundstücks zulässig; eine weitergehende Überschreitung kann ausnahmsweise zugelassen werden

Auf den Seiten von Hausbautipps24 finden Sie weitere Informationen über die BauNVO in den folgenden Beiträgen:

Doppelhaus, die Definition eines Doppelhauses ist in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgelegt.

Bauweise, die Baunutzungsverordnung. (BauNVO) teilt die Bauweise für den Hausbau in eine offene oder eine geschlossene Bauweise ein.