Öffentliche Mittel

Die staatliche Förderung des Wohnungsbaus in Deutschland ist nach der Abschaffung der Eigenheimzulage noch nicht komplett eingestellt worden. Das System der direkten Förderung ist den Bundesländern überlassen worden, sodaß es keine einheitlichen Maßstäbe für die Anspruchsgrundlage und die Vergaberichtlinien mehr gibt. Neben der öffentlichen Förderung in den Bundesländern kann man für seine Baufinanzierung Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen von Bundesinstitutionen für besondere Maßnahmen beim Wohnungsbau erhalten.

 
 

Zuständig dafür sind die staatlichen Institute KfW-Bank (hervorgegangen aus der Kreditanstalt für Wiederaufbau) und BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), die für eine Vergabe zinsgünstiger Kredite und Zuschüsse im Rahmen des Haus- und Wohnungsbaus mit dem Schwerpunkt auf energieeffiziente Maßnahmen besondere Programme aufgelegt haben. Als weitere Möglichkeiten der Förderung des Haus- und Wohnungsbaus durch öffentliche Mittel im Rahmen einer Baufinanzierung sind dann noch die Wohnungsbauprämie und ganz neu die Eigenheimrente, der „Wohn-Riester“ zu nennen.

 

Öffentliche Förderung des Haus- und Wohnungsbaus in den Bundesländern.

Für alle öffentlichen Fördermitteln der Bundesländer sind bestimmte Einkommensobergrenzen festgelegt worden, die nicht überschritten werden dürfen. In fast allen Bundesländern werden diese Einkommensobergrenzen nach den Berechnungsmethoden des Wohnraumförderungsgesetzes berechnet. Allerdings gibt es auch wiederum in fast allen Bundesländern Ausnahmeregelungen, die eine Erhöhung der Obergrenzen um bis zu 30% tolerieren. In den Bundesländern Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen gibt es keine öffentlichen Mittel für den privaten Haus- und Wohnungsbau mehr.

Wichtige Grundlage, um die öffentlichen Mittel im Rahmen der Baufinanzierung zu erhalten, ist es, die Einkommensobergrenzen einzuhalten. Die durchschnittliche Obergrenze für einen 2- Personen-Haushalt liegt bei einem Brutto-Jahreseinkommen von rd. 35.000 €, bei einem 4-Personen-Haushalt bei rund 52.000 € Brutto-Jahreseinkommen.

Neben den Einkommensobergrenzen gibt es auch noch unterschiedliche Flächen- und Kostenobergrenzen.

Die Anschriften der zuständigen Behörden für die Antragstellung sowie Hinweise auf die Vergaberichtlinien und –voraussetzungen für öffentliche Mittel können Sie der nachfolgenden Seite „Förderung der Länder“ entnehmen.

KfW-Bank

Die KfW Bankengruppe ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Eigner sind der Bund (80 %) und die Länder (20 %) Für die .Vergabe zinsgünstiger Kredite für den privaten Wohnungsbau ist innerhalb der KfW- Bankengruppe die KfW Förderbank zuständig.

Die KfW Förderbank stellt für eine Baufinanzierung im privaten Hausbau zinsgünstige Mittel für die Schaffung von Wohneigentum, die Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden sowie für die Nutzung erneuerbarer Energien zur Verfügung.

Für diesen Zweck hat die KfW-Bank verschiedene Programme aufgelegt.
Für den Hausbau oder den Erwerb einer Eigentumswohnung gibt es das Wohneigentumsprogramm.

Wenn Sie ein Energiesparhaus, nach den Energiestandards KfW-Energiesparhaus 40 oder Kfw-Energiesparhaus 60 oder ein Passivhaus bauen wollen, kommt für Sie das Programm „Ökologisch Bauen“ in Betracht.

Für die Modernisierung von Häusern und Wohnungen wurde das Programm „Wohnraum Modernisieren“ aufgelegt.

Um einen Altbau energetisch zu sanieren, kann man öffentliche Mittel aus dem CO2–Gebäudesanierungsprogramm erhalten.

Im Rahmen der Nutzung der Solarenergie wird die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen mit dem Programm „Solarstrom erzeugen“ gefördert.

Die Beantragung der Mittel erfolgt in der Regel durch das Finanzierungsinstitut, das auch die Gesamtfinanzierung darstellt, bzw. die Hausbank. Die Förderung erfolgt durch zinsverbilligte Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Antragsteller können alle Privatpersonen sein, die selbstgenutztes Wohneigentum erwerben wollen. Förderfähig ist der Bau und Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Finanziert werden bei einem Neubau die Kosten des Baugrundstücks, die Außenanlagen, die Bau- und die Baunebenkosten.

Die wichtigsten Programme mit den Eckdaten für die Beantragung sind auf der Seite KfW-Fördermittel dargestellt.

BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) mit dem Sitz in Eschborn im Taunus. In den Bereichen Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung und Energie nimmt es wichtige administrative Aufgaben des Bundes wahr. Im Energiesektor setzt das BAFA Fördermaßnahmen zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien und zur Energieeinsparung gegenwärtig für den privaten Haus- und Wohnungsbau durch das Marktanreizprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit um.

Im Interesse einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Energieversorgung, angesichts der nur begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieressourcen sowie aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes fördert die Bundesregierung durch das Marktanreizprogramm den Ausbau erneuerbarer Energien im Energiemarkt. Das Ziel der Förderung durch öffentliche Mittel ist, den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Markt durch Investitionsanreize zu stärken und deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern.

2008 stehen für die Förderung erneuerbarer Energien im sogenannten Marktanreizprogramm mit bis zu 350 Millionen Euro erheblich mehr Mittel, als in den letzten Jahren zur Verfügung. Ab 2009 sollen bis zu 500 Millionen Euro im Jahr für das Marktanreizprogramm bereitgestellt werden.

Welche Maßnahmen unter welchen Voraussetzungen gefördert werden, finden Sie auf der Seite BAFA-Fördermittel.

Wohn-Riester

Wer bisher mit einer Riester-Rentenversicherung, einem Riester-Bank- oder -Fondssparplan für sein Alter Sparbeiträge erbringt, soll künftig das angesparte Kapital auch für den Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Wohnung einsetzen können. Für die Bauherren bedeutet das, daß Sie mehr Eigenkapital vorweisen können und die Fremdmittel in entsprechend geringerer Höhe aufgenommen werden müssen. Für Hausbesitzer ist es möglich, die für den Bau oder Kauf einer Immobilie aufgenommenen Finanzierungsmittel zurück zu zahlen. Der Staat beteiligt sich mit öffentlichen Mitteln in Form der Riester-Zulage. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite „Der Wohn-Riester“.

Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie hat zwar im Laufe der Jahre immer mehr Einschränkungen erfahren müssen, aber es gibt sie noch als Förderungsinstrument für den Haus- und Wohnungsbau. Wer seine Baufinanzierung langfristig plant, kann dieses Finanzierungsinstrument also durchaus noch einsetzen. Nach dem heutigen Stand der Dinge (März 2008) gelten die nachfolgenden Voraussetzungen, um die Wohnungsbauprämie zu erhalten.

Das Mindestalter für die Gewährung einer Wohnungsbauprämie beträgt 16 Jahre. Um die Wohnungsbauprämie zu erhalten, muß der Bausparer mindestens 50 € im Jahr auf seinen Bausparvertrag einzahlen. Das zu versteuernde Einkommen darf bei einem Alleinstehenden 25.600 € im Jahr und bei Verheirateten 51.200 € im Jahr nicht übersteigen.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Bausparer als Alleinstehender einen Betrag von maximal 512 € pro Jahr, Verheiratete 1024 € pro Jahr, prämienbegünstigt auf einen Bausparvertrag einzahlen.

Dafür erhält er dann eine Wohnungsbauprämie von 8,8%. Bei Ausnutzung der Höchstsätze sind das also für einen Alleinstehenden 45 € und bei Verheirateten 90 €, die er als Wohnungsbauprämie in einem Jahr erhalten kann.