KfW-Fördermittel

Die KfW Förderbank stellt für eine Baufinanzierung im Bereich des privaten Haus- und Wohnungsbaus zinsgünstige Mittel für die Schaffung von Wohneigentum, die Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden sowie für die Nutzung erneuerbarer Energien zur Verfügung. Für diesen Zweck hat die KfW- Bank verschiedene Programme aufgelegt, die hier kurz erläutert werden sollen. Übe die Modalitäten der Beantragung der Darlehen finden Sie hier ebenfalls Hinweise und Ratschläge.


Wohneigentumsprogramm

Das Wohneigentumsprogramm der KfW kann von natürlichen Personen, die selbst genutztes Wohneigentum erwerben oder bauen wollen, genutzt werden. In der Regel wird es als zinsgünstige Baufinanzierung im nachstelligen Beleihungsbereich, also z.B. nach der erstrangigen Hypothek, die mit 60% des Beleihungswertes zu Buche steht, verwendet.


Wichtigste Voraussetzung für die Gewährung einer Baufinanzierung aus diesem Programm ist, dass die Kosten des Vorhabens in einem angemessenen Rahmen liegen und so bemessen sein müssen, dass die daraus entstehenden Belastungen, insbesondere der Kapitaldienst und die Bewirtschaftungskosten, durch das Einkommen des Antragstellers auf Dauer gedeckt werden können.

Bezüglich der Kredithöhe gelten derzeit die Bedingungen, daß der KfW- Baukredit maximal 30 % der gesamten Baufinanzierung betragen darf und nicht höher als 100.000 € ist.

Die genauen Bedingungen und die derzeitigen Konditionen können Sie dem Merkblatt KfW-Wohneigentumsprogramm entnehmen.

Programm „Ökologisch Bauen“

Wenn Sie ein Energiesparhaus, nach den Energiestandards KfW- Energiesparhaus 40 oder KfW- Energiesparhaus 60 oder ein Passivhaus bauen wollen, kommt für Sie dieses Programm in Betracht.

Sie können mit diesem Programm langfristig, zinsverbilligte Darlehen mit festen Zinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren für Ihre Baufinanzierung im Rahmen eines Neubaus von Wohngebäuden erhalten. Voraussetzung für diese Förderung ist allerdings, dass es sich bei Ihrem Hausbau um einen Hausbau in Form der Energiestandards von KfW-Energiesparhäusern 40, KfW-Energiesparhäusern 60 und Passivhäusern handelt. Die Vorgaben für diese Energiestandards sind in den technischen Anforderungen der KfW Bank niedergelegt.

Finanziert wird außerdem der Einbau von Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen. Die weiteren Bedingungen und Zinskonditionen finden Sie hier im Merkblatt der KfW-bank.
 
Programm „Wohnraum Modernisieren“

Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung modernisieren oder renovieren wollen und dabei möglichst auch Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs durchführen wollen, können Sie die Investitionskosten bis zu 100 % einschließlich der Nebenkosten mit diesem Programm finanzieren. Der besondere Vorteil für diese Baufinanzierung liegt darin, daß Sie diesen Kredit auch mit anderen öffentlichen Fördermitteln und Darlehensprogrammen der KfW- Bank kombinieren können

Die besonderen Bedingungen und Konditionen für dieses Programm könne Sie hier dem Merkblatt der KfW- Bank entnehmen.

CO2 – Gebäudesanierungsprogramm

Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist für alle Hausbesitzer oder –erwerber gedacht, die den Energieverbrauch ihres Altbaus entscheidend senken und damit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten. Die Konditionen für dieses Programm sind außerordentlich günstig.

Für die Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern gilt als Neuerung, daß eine fachgerechte Baubegleitung durch einen Sachverständigen, welche die Beratungs- und Planungsleistungen bei den Sanierungsmaßnahmen ergänzt,  zusätzlich ein Zuschuss für die Baubegleitung gewährt werden kann.

Weitere Informationen über dieses Programm erhalten Sie in diesem Merkblatt der KfW-Bank.

Programm „Solarstrom erzeugen“

Das Programm dient der langfristigen Finanzierung von kleineren Investitionen für die Errichtung und Erweiterung oder den Erwerb von Photovoltaik-Anlagen bis zu einem Darlehensvolumen von 50.000 €. Die Finanzierung kann bis zu 100 % der Kosten erfolgen. Eine Kombination mit anderen Programmen ist nur dann möglich, wenn die Investitionssumme von 50.000 € insgesamt nicht überschritten wird.

Den genauen Wortlaut der Richtlinien können Sie hier dem Merkblatt „Solarstrom erzeugen“ der KfW-Bank entnehmen.