Hypotheken

Hypotheken und Grundschulden sind die heute gängigsten Finanzierungsmöglichkeiten bei einer Baufinanzierung, denn der maßgebliche Teil der Baufinanzierung wird im Normalfall durch ein Hypotheken- und Grundschulddarlehen eines Kreditinstituts abgedeckt, das mit einer langfristigen Laufzeit getilgt wird. Die dadurch entstehenden niedrigen monatlichen Belastungen erlauben es einem durchschnittlichen Verdiener überhaupt erst, die Finanzierung seines Bauvorhabens durchzuführen.


Hypothek und Grundschuld

Das Darlehen für die Baufinanzierung wird durch die Eintragung eines Grundpfandrechtes, einer Hypothek oder einer Grundschuld, in das zuständige Grundbuch dinglich gesichert. Durch die Bestellung einer Hypothek oder Grundschuld wird erreicht, dass das belastete Grundstück dem, für den die Hypothek oder Grundschuld eingetragen ist, für eine bestimmte Geldsumme haftet. Man unterscheidet Hypotheken auch danach, ob sie erststellig, zweitstellig oder nachrangig gesichert werden.

 


Rangfolge der Hypotheken im Grundbuch

Durch die Eintragung der Hypothek hat der Gläubiger ein Pfandrecht an dem Grundstück. Wenn mehrere Hypotheken auf dem Grundstück lasten, haben diese einen festen Rang, der bei der Befriedigung der Gläubiger eingehalten werden muß. Der Rang ergibt sich in der Regel durch die zeitliche Reihenfolge der Eintragung in das Grundbuch. Verlangt zum Beispiel im Rahmen der Baufinanzierung ein später eingetragener Hypothekengläubiger, daß er an erster Stelle eingetragen wird, so müssen die anderen Hypothekengläubiger im Rang zurücktreten. Diese Vorrangseinräumung geschieht durch Vorlage einer Rangrücktrittserklärung der vorrangig eingetragenen Hypothekengläubiger

Bedeutung der Hypothek heute

Das Finanzierungsmittel der Hypothek ist heute nur noch von geringerer Bedeutung (nur etwa 20% aller Grundstücksbelastungen erfolgen mit einer Hypothekeneintragung), denn in der heute gängigen Praxis für eine Baufinanzierung werden hauptsächlich Grundschulden eingetragen.

Die Briefhypothek

Eine besondere Form der Hypothek ist die sogenannte Briefhypothek.

Bei der Briefhypothek wird die Hypothek in einem besonderen Hypothekenbrief verbrieft. Ziel ist es dabei, dass die Hypothek ohne Eintragung im Grundbuch durch Abtretung der Forderung und Übergabe des Briefes einfach und ohne großen Formularkrieg übertragen werden kann. Dadurch wird die Verkehrsfähigkeit der Hypothek erhöht. Im Fall der Briefhypothek ist zur Entstehung als Hypothek neben Einigung und Eintragung zwangsläufig zusätzlich die Übergabe des Hypothekenbriefs erforderlich. Der Inhaber des Hypothekenbriefs hat dann alle Rechte aus der Hypothek.