BAFA-Fördermittel

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann 2008 für die Förderung erneuerbarer Energien im Marktanreizprogramm bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Ab 2009 sollen sogar 500 Millionen Euro im Jahr für das Marktanreizprogramm bereitgestellt werden.



Welche Maßnahmen im Rahmen einer Baufinanzierung fördert das BAFA?

Die nachfolgend aufgezählten Errichtungen oder Erweiterungen von Anlagen zur Nutzung alternativer Energien werden vom BAFA im Rahmen des Marktanreizprogramms gefördert.


Die Errichtung und Erweiterung von:

Solaranlagen

Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung, Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung und die Erweiterung von Solarkollektoranlagen.

Gefördert werden nur Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche und Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern, wenn sie mit hohen Pufferspeichervolumina ausgestattet sind.

Um sich über die exakten Vorschriften und das Antragsverfahren genau zu informieren, können Sie das Merkblatt des BAFA hier einsehen.

Anlagen zur Verwertung von Biomasse

Automatisch beschickte Biomasseanlagen von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung, automatisch beschickte Biomasseanlagen von 5 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln, Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 50 kW Nennwärmeleistung:
Besonders innovative oder effiziente Anwendungen von Biomasseanlagen können zusätzlich zur Basisförderung mit einer Bonus-Förderungen bezuschusst werden.

Einzelheiten über das Antragsverfahren und die Höhe der Förderung für die einzelnen Programme können Sie hier dem Merkblatt des BAFA entnehmen.

Wärmepumpen

Förderfähig sind grundsätzlich nur effiziente Wärmepumpen für die Warmwasserbereitung und die Bereitstellung des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes.

Voraussetzungen für die Förderfähigkeit sind unter anderem:

Der Einbau eines Strom- und Wärmemengenzählers für elektrisch angetriebene Wärmepumpen zur Bestimmung der Jahresarbeitszahl gemäß VDI 4650, sowie der Einbau eines Gas- und Wärmemengenzählers für gasmotorisch angetriebene Wärmepumpen.

Es muß ferner eine Fachunternehmererklärung mit vorgeschrieben Inhaltskriterien vorliegen.

Bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen ist der Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mindestens 4,0 bei Sole/ Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen im Neubau bzw. mindestens 3,7 im Gebäudebestand, bei Luft/Wasserwärmepumpen von mindestens 3,5 im Neubau bzw. 3,3 im Gebäudebestand erforderlich.

Bei gasmotorisch angetriebenen Wärmepumpen ist der Nachweis einer Jahresarbeitszahl von mindestens 1,2 vorzulegen.

Genaue Informationen über die Höhe der Förderung der einzelnen Maßnahmen sind in dem hier einzusehenden Merkblatt des BAFA enthalten.

Neues Bonussystem

Neu an der aktuellen Förderung ist ein Bonusssystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt.

Eine Übersicht über die verschiedenen Fördermöglichkeiten kann zusammen mit den Antragsformularen auf der Internetseite des BAFA heruntergeladen werden.