Hausbau / Bauplanung:
Bauherrentipp-Nr. 1: Sicherheiten am Bau
Haben Sie gewusst, dass Sie einen Anspruch auf Sicherheiten haben? Viele Unternehmer wissen sehr genau, dass im Gesetz vorgesehen ist, dass bei jedem Bauvorhaben der Bauherr einen Anspruch hat, dass der Unternehmer ihm, dem Bauherrn, eine Sicherheit leistet, und zwar in Höhe von mindestens 5 % der Bruttoauftragssumme, sprich, wenn Sie für 300.000 € ein Haus bauen, haben Sie einen Anspruch darauf, dass, bevor Sie die erste Baurate zahlen, Ihnen der Unternehmer eine Sicherheit in Höhe von 15.000 € vorlegt. Das wussten Sie nicht? Schauen Sie mal nach. Im Gesetz steht’s. § 632a Abs. 3 BGB.
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Hausbau / Massivhaus: Der Kontrast könnte kaum schärfer sein. 50er Jahre Einfamilienhäuser im typisch deutschen Faller-Häuschen-Stil säumen die schmale Teerstraße in Lohmar. Bis zur Nummer 11 – dort hält der Passant unwillkürlich inne: Über einen streng geometrischen Zen-Garten mit Buddha-Figuren und Solitärpflanzen an den Achsen gleitet der Blick im Aggertal zu einem außergewöhnlichen Bauwerk mit bodentiefen Fenstern, beeindruckender, schlicht grau gestrichener Eingangstür und strahlend weißen Wänden. Es sticht aus seiner Umgebung heraus und strahlt dennoch pures Understatement aus.
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