Austauschfrist für Kachelofeneinsätze bis Ende 2024

Heizungstechnik / Heizen & Lüften: Die Zeit läuft: Alte Kachelofeneinsätze, die bis Ende März 2010 zugelassen wurden, dürfen nur noch eine komplette Heizsaison betrieben werden, wenn sie nicht den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen. Denn am 31. Dezember 2024 endet die vorerst letzte Frist der BImSchV, in deren Rahmen ältere Holzfeuerungen modernisiert oder ausgetauscht werden müssen.