Ihre Rechte und Pflichten als Darlehensnehmer
Die Rechte und Pflichten des Darlehensnehmers und auch des Darlehensgebers sind in den §§ 488,489 und 490 BGB festgelegt. Diese Bestimmungen gelten grundsätzlich auch für alle Baufinanzierungen.
Grundlage des Darlehensgeschäftes, egal ob Kleinkredit oder Baufinanzierung, ist folgendes:
Der Darlehensgeber ist verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen.








