Auf die rabiate Tour: Die wichtigsten Abriss-Tipps
Hausbau / Bauplanung: Um auf einem Grundstück eine Baustelle für den Bau eines neuen Hauses einrichten zu können, muss es zum Einen frei zugänglich sein und zum anderen dürfen natürlich keine alten Gemäuer mehr dort stehen. Ist der Abriss eines noch vorhandenen Gebäudes geplant, muss man diesen dem zuständigen Bauamt anzeigen. Eine Ausnahme von der Anzeigepflicht besteht dann, wenn es sich um Gebäude, die kleiner sind als 300 cbm oder um Masten, Pfähle oder Mauern handelt. Unter diesen Umständen kann man den Abriss komplett ohne Meldung beim Bauamt durchführen.