Braucht der Wintergarten ein Fundament?

Ein Wintergarten benötigt ein Fundament , dabei ist es gleichgültig,  wie groß er auch immer ist und wie er genutzt werden soll. Nur mit einem Fundament ist gewährleistet, dass die Lastübertragung auf den Boden funktioniert. Auf das Fundament wird die Tragkonstruktion des Wintergartens gestellt. Das Fundament muss dann alle Kräfte, die auf den Wintergarten einwirken aufnehmen können. Diese Kräfte sind das Eigengewicht der Konstruktion, das Gewicht des  Glases, die Kräfte von Wind und Schneelasten u.s.w.. Vom Fundament werden diese Kräfte in den Boden abgeleitet, wozu eine entsprechende Tragfähigkeit notwendig ist.

Beim Bau eines Fundamentes muss man neben der Tragfähigkeit auch auf die Frostsicherheit achten. Wenn sich das Fundament auf einem aufgeschütteten Boden befindet, muss der Boden verdichtet und bezüglich seiner Tragfähigkeit individuell beurteilt werden (durch den Statiker).

Braucht der Wintergarten ein Fundament?

Foto: Thomas Max Müller / pixelio

Statische Anforderungen

Für die Lastenverteilung auf den Boden reicht oft eine eine stahlbewehrte Bodenplatte aus, denn die Lasten des Wintergartens sind gegenüber anderen Gebäuden recht gering. Trotzdem muss auch ein Wintergarten auf einem sicheren Untergrund ruhen. Als Fundamentarten kommen in Betracht:
Punktfundamente
Streifenfundamente
Ringfundamente
Fundamentplatten

Bei  der Auswahl der richtigen Fundamentart sind auch die Ansprüche an die Frostsicherheit und die Vorschriften von Energieeinspargesetz (EnEG) und Energieeinsparverordnung (EnEV) zu berücksichtigen.

Frostsicherheit

Frostsicherheit ist in Deutschland in der Regel zwischen 80 cm bis 100 cm Tiefe gegeben. Empfohlen wird meist ein in entsprechender Tiefe angelegtes Streifenfundament.

Zu achten ist dabei insbesondere auf den vorgeschriebenen Abstand von mindestens 15 Zentimetern zwischen Schwelle und Erdreich, weil sich sonst das Regenwasser vor einer Tür stauen und anschließend durch die Schwelle eindringen kann. Gleichzeitig vermindert diese Stufe die Belastung und Verschmutzung durch Spritzwasser im Bodenbereich.

An der Außenseite ist eine Wärmedämmung anzubringen, damit die Nässe nicht unterhalb des Wintergartens eindringen kann.

Vorschriften nach der EnEV (Energieeinsparverordnung)

Die Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) unterscheiden bezüglich der Anforderungen an die Wärmedämmung des Fundamentes zwischen vier Variationen des Wintergartens:

1. Wintergarten als Bestandteil der Gebäudehülle des Hauses
2. Wintergärten mit weniger als 15qm Nutzfläche und Wintergärten, die nur zur Überwinterung von Pflanzen dienen
3. kleine Wintergärten
4. kleine Wohnwintergärten.

Wintergärten, die zum Gebäude gehören, müssen alle Anforderungen an die Wärmedämmung erfüllen, die das Hauptgebäude auch erfüllten muss.

Wintergärten mit unter 15qm Nutzfläche und nicht zu Wohnzwecken genutzte Wintergärten brauchen keinerlei Anforderungen zu erfüllen.

Kleine Wintergärten mit über 15qm Nutzfläche haben hinsichtlich der Dämmung gegen das Erdreich keine Vorschriften zu erfüllen, hier greifen nur Vorschriften für das Glas und die massiven Außenwände.

Kleine Wohn-Wintergärten (16-50qm Nutzfläche) müssen eine Wärmedämmung mit einem U-Wert von 0,30 W(m2 K für die Bodenplatte nachweisen.

Verwendung einer Terrasse als Fundament für den Wintergarten

Die Idee, den Wintergarten auf den Boden einer bereits vorhandenen vorhandenen Terrasse zu stellen, haben viele. Das kann aber nur in ganz seltenen Fällen gut gehen, denn es fehlt immer die die nötige Wärmedämmung, eine thermische Trennung unter den Außenwänden des Wintergartens, eine Sperre gegen aufsteigende Feuchtigkeit und die erforderliche Tragfähigkeit. Ein neues Fundament ist deshalb meist zu erstellen.

Fundamentarten, die beim Wintergarten benutzt werden

Punktfundamente

Ein Punktfundament ist nur bei kleinen Wintergärten, die nicht zum dauernden Aufenthalt gedacht sind, möglich. Solch ein Punktfundament eignet sich nur für einfache und leichte Konstruktionen, wie beispielsweise kleine, unbeheizten Wintergärten und Gewächshäuser.

Streifenfundamente

Das Streifenfundament  ist wie der Name schon sagt, in Form von Streifen  ausgebildet. Auf dem Fundament steht die Wand oder liegt die statisch nicht tragende Wintergarten-Bodenplatte. Das Streifenfundament überträgt die Lasten aus den aufstehenden Wänden und Pfeilern ins Erdreich. Um eine größere Lastverteilungsfläche zwischen Wand und Erdreich zu erreichen, wird das Streifenfundament in der Regel breiter als die aufstehende Wand bzw. Stütze ausgeführt. Welche Breite das Fundament  haben muss, welche Betongüte verwendet wird und ob eine Bewehrung erforderlich ist, entscheidet die statische Berechnung für das Streifenfundament.

Ringfundamente

Das u-förmige Ringfundament eignet sich nur für kleinere Wintergärten. Eine frostfreie Gründung wird durch die entsprechende Tiefe erreicht, die üblicherweise 80 bis 100 cm beträgt. Auf das Ringfundament wird dann die Wintergarten- Bodenplatte gelegt.

Fundamentplatten

Für Fundamentplatten, die in beheizten Wintergärten an das Erdreich grenzen, gibt die Energieeinsparverordnung eine Mindest-Dämmwerte für die gesamte Grundfläche vor. Dabei wird zwischen Neubauten und nachträglichen Anbauten unterschieden.

Bei Neubauten ist ein U-Wert (je geringer der U-Wert, desto besser ist die Wärmedämmung) von 0.35 W/m2K vorgeschrieben. Es lassen sich jedoch mit dickeren Dämmschichten noch bessere U-Werte erzielen.

Bei nachträglichem Anbau eines Wintergartens an ein bestehendes Gebäude muss wenigstens ein U-Wert von 0.5 W/m2K erreicht werden.

Bodenplatte und Fundament von Wintergärten müssen die gleichen Anforderungen erfüllen, wie jeder andere Anbau:
Lasten aufnehmen, Sperre gegen aufsteigende Feuchte, Niederschlag und Tauwasser von Gebäudeuntergrund fernhalten und Frostaufbrüche vermeiden.

Die Bodenplatte ist daher mit einer Sperre gegen aufsteigende Feuchtigkeit (z.B. durch eine Bitumen-Schweißbahn) und mit einer Frostschürze zu versehen.
Gleichzeitig muss der Taupunkt aus den Randzonen des Wintergartens herausgehalten werden. Er muss außerhalb der Dampfsperre liegen. Dazu ist eine Wärmedämmung der Bodenplatte in den Randbereichen einschließlich einer Frostschürze zwingend erforderlich.