Mit dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Kosten sparen
Strom: Wer mit einer Wärmepumpe heizt, sein E-Auto an einer Wallbox lädt oder einen Stromspeicher nutzt, leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Doch diese steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bringen noch einen weiteren Vorteil: Sie ermöglichen reduzierte Netzentgelte. Hier die wichtigsten Informationen im Überblick.
Was regelt Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)?
Der Paragraf legt fest, dass alle Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Wallboxen oder Batteriespeicher, die seit Anfang 2024 in Betrieb genommen wurden oder werden, steuerbar sein müssen. Damit erhält der Netzbetreiber das Recht, die Anlage im Falle einer Netzüberlastung zu drosseln. Im Gegenzug profitieren Haushalte von günstigeren Netzentgelten. Ein weiterer Vorteil: Der Anschluss darf nicht mehr wegen Netzüberlastung abgelehnt werden.
Welche Geräte sind betroffen?
Unter die Regelung fallen Wärmepumpen, private Ladepunkte für Elektroautos, also Wallboxen, Stromspeicher mit Netzbezug sowie Klimaanlagen zur Raumkühlung. Nachtspeicherheizungen sind ausgenommen.
Für wen gilt die Regelung?
Sie betrifft alle Haushalte, die ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen und beim Netzbetreiber angemeldet haben. Voraussetzung ist eine Mindestleistung von 4,2 kW. Sind mehrere kleine Verbrauchspunkte einer Gruppe hinter einem Zähler geschaltet, werden sie als eine Anlage behandelt und müssen entsprechend zusammen eine Leistung von 4,2 kW erreichen. Zudem können Haushalte, die ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen haben, freiwillig in die neue Regelung wechseln.
Lohnt sich eine Teilnahme finanziell – und wann?
Direkte finanzielle Vorteile
Wenn deine Anlage unter die Regeln des § 14a fällt, bekommst du:
Reduzierte Netzentgelte als finanzielle Vergünstigung – teilweise unabhängig davon, ob deine Anlage jemals gedrosselt wird.
Die Netzentgeltreduzierung gilt oft rückwirkend ab dem 1. Januar 2024, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Beispiele für Einsparungen
Viele Quellen sprechen von deutlich spürbaren Einsparungen – häufig im zweistelligen bis dreistelligen Euro-Bereich pro Jahr für einzelne Anlagen.
Die konkrete Höhe hängt von deinem Netzbetreiber, dem gewählten Modul und deinem Verbrauchsverhalten ab.
Ab wann lohnt es sich am meisten?
Am meisten Profit hast du, wenn du eine leistungsstarke Anlage (> 4,2 kW) hast, die viel Strom zieht, flexible Verbrauchszeiten nutzen kannst (z. B. Ladezeiten verschiebst) und ggf. dynamische Netzentgelte nutzt (abonniert ab 2025).
Wann spürt man die Vorteile?
Die Vorteile werden sofort mit der Inbetriebnahme oder rückwirkend ab 1.1.2024 wirksam, sobald du als steuerbare Verbrauchseinrichtung angemeldet bist und dein Netzbetreiber die passende Netzentgeltregelung anwendet.
Wie funktioniert die Netzentgeltreduzierung?
Wer eine Anlage besitzt, die unter die neue Regelung fällt, muss erst einmal nichts unternehmen. Die Netzentgeltreduzierung erfolgt automatisch über eine pauschale Verringerung des Netzentgelts – nach dem sogenannten Modul 1. Wer die Voraussetzungen für Modul 1 erfüllt, sollte prüfen, ob sich eine stärkere Netzentgeltreduzierung durch den Wechsel in Modul 2 oder die Kombination mit Modul 3 erreichen lässt. Modul 2 sieht dabei eine verbrauchsabhängige Reduzierung vor, mit Modul 3 können Haushalte zusätzlich von zeitvariablen Netzentgelten und Verbrauchsverschiebungen profitieren. LichtBlick beispielsweise bietet für Haushalte mit Wärmepumpen einen Stromtarif an, der die neue Regelung berücksichtigt.
Quelle: LichtBlick SE, Hamburg / Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: djd/LichtBlick SE
