Immobilienmarkt / Imobiliennachrichten: Tricks und Tipps, die helfen den Wert Ihres Hauses zu erhalten, um es gut auf dem Immobilienmarkt verkaufen zu können.
Viele Leute kaufen sich ein Haus oder auch eine Eigentumswohnung als Geldanlage für die Zukunft.
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Immobilienmarkt / Immobiliennachrichten: Der Ruf, den Immobilienmakler genießen, ist durchaus umstritten. Ihnen wird häufig nachgesagt, sie würden keine zufriedenstellende Leistung erbringen und seien darüber hinaus zu teuer.
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Immobilienmarkt / Immobiliennachrichten: Der Einzug in das eigene Haus ist ebenso wie der Verkauf einer Immobilie mit einigen Herausforderungen verbunden. Neben organisatorischen Aspekten sind auch verschiedene weitere Dinge zu berücksichtigen.
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Immobilienmarkt / Immobiliennachrichten: Die Frage, wie man eine Wohnung auswählen soll, scheint nicht so einfach zu sein, insbesondere wenn Sie zum ersten Mal mit dem Thema Immobilien beschäftigen. Wir helfen Ihnen bei der Lösung des Problems und raten, wo und wie Sie eine Wohnung kaufen können, die Sie eventuell als Ihr Zuhause bezeichnen werden.
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Immobilienmarkt / Immobiliennachrichten: Was sollte ein Immobilienberater leisten, damit der Eigentümer nach dem Verkauf zufrieden ist? Diese und weitere Fragen untersuchte eine Studie der "forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH" zum Thema "Erwartungen von Haus- und Wohnungseigentümern an Immobilienberater". Im Rahmen der Studie wurden insgesamt 1.008 nach einem Zufallsprinzip ausgewählte Immobilienbesitzer in Deutschland befragt.
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Immobilienmarkt / Immobiliennachrichten: Es passiert meist sehr viel schneller als man denkt. Eines Tages erreicht einen die Nachricht, dass die Großmutter, der Schwiegervater oder ein nahestehender Onkel verstorben ist. Neben der Organisation für die Beerdigung und dem Kümmern um auch die anderen Familienmitglieder gibt es hier noch eine weitere, eher praktische Frage. Was tun mit all den Hinterlassenschaften?
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Immobilienmarkt / Immobiliennachrichten: In erster Linie ist die Eigentümergemeinschaft für eine Hausordnung zuständig. Eine Hausordnung kann mit einfacher Stimmenmehrheit aufgestellt werden. Auch Ergänzungen und Änderungen können dann mit einfacher Stimmenmehrheit herbeigeführt werden. Die Eigentümerversammlung kann das Recht, eine Hausordnung aufzustellen und zu ändern, auch auf den Verwalter übertragen.
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