Energiepolitik in Deutschland – Ziele und Konzepte

Die Politik hat erheblichen Einfluss darauf, welcher Energieträger beim Hausbau eingesetzt werden soll, kann oder darf.

Die Politik nimmt u.a. über die Energiegesetze, wie das Gebäude-Energie-Gesetz, das Erneuerbare Energien-Gesetz, die Energieeinsparverordnung, das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich, das Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden und das Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen erheblichen Einfluss auf die Energieentscheidung, die beim Hausbau  gefällt werden muss.

Die Energiepolitik Deutschlands orientiert sich am Konzept der Energiewende. Als Energiewende wird in Deutschland der Übergang von der nicht-nachhaltigen Nutzung von fossilen Energieträgern sowie der Kernenergie zu einer nachhaltigen Energieversorgung mittels erneuerbarer Energien bezeichnet. Ziel der Energiewende ist es, den gesamten deutschen Energiebedarf mit erneuerbaren Energien zu erzeugen. Von besonderer Bedeutung ist angesichts der maßgeblich vom Menschen verursachten globalen Erwärmung heutzutage die Dekarbonisierung der Energiewirtschaft durch Ende der Nutzung von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Kohle und Erdgas. Ebenso stellen die Endlichkeit der fossilen Energieträger sowie die Gefahren der Kernenergie wichtige Gründe für die Energiewende dar. Die Lösung des globalen Energieproblems gilt als zentrale Herausforderung des 21. Jahrhunderts. (Zitat: Wikipedia)

Die Energiewende hat drei Hauptziele

1. Klimaschutz
Reduktion der Treibhausgasemissionen (–65 % bis 2030, Klimaneutralität bis 2045)

2. Versorgungssicherheit
Zuverlässige und stabile Energieversorgung

3. Bezahlbare Energiepreise
Energie soll für Haushalte und Unternehmen wirtschaftlich tragbar bleiben

Die Kernelemente der Energiewende sind

Ausbau erneuerbarer Energien

– Windkraft (onshore & offshore), Solarenergie, Bioenergie, Wasserkraft
– Ziel: 80 % erneuerbarer Stromanteil bis 2030

Ausstieg aus fossilen Energien
– Atomausstieg: abgeschlossen seit April 2023
– Kohleausstieg: bis spätestens 2038, idealerweise bis 2030
– Rückbau fossiler Gasversorgung, zunehmend ersetzt durch grünes Gas (z. B. Wasserstoff)

Energieeffizienz und Einsparung

– Gebäudesanierung, effizientere Industrieprozesse, Verkehrswende
– Förderung stromsparender Technologien und Wärmepumpen

Netzausbau und Digitalisierung

– Ausbau von Stromnetzen für Windstrom aus dem Norden
– Smart Grids und intelligente Messsysteme

Wasserstoffstrategie

– Aufbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft (v. a. für Industrie, Schwerlastverkehr)
– Importe aus Partnerländern + eigener Ausbau durch Elektrolyse

Aktuelle Probleme

Verzögerter Netzausbau
Akzeptanzprobleme bei Windkraftanlagen vor Ort
Kostensteigerungen durch CO₂-Preis und neue Infrastrukturen
Abhängigkeit von Energieimporten, u. a. beim Wasserstoff
Flexibilität des Stromsystems (wegen schwankender Solar- und Windstromproduktion)

Politische Instrumente, Gesetze und Maßnahmen

  • GEG (Gebäude-Energie-Gesetz)
  • EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz): Fördert Ökostrom
  • CO₂-Bepreisung: Für Verkehr und Wärme seit 2021
  • KfW-Förderprogramme: Für klimafreundliche Gebäude und Unternehmen
  • Klimaschutzgesetz: Legt verbindliche Emissionsziele für Sektoren fest
  • Kohleausstiegsgesetz: Regelungen zur schrittweisen Stilllegung von Kohlekraftwerken

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das GEG ist ein zentrales Element der deutschen Energie- und Klimapolitik im Gebäudesektor und hat bedeutenden Einfluss auf den privaten Hausbau in Deutschland.

Das GEG regelt in Deutschland die energetischen Anforderungen an Gebäude – sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude.

Es vereint seit 2020 drei frühere Gesetze:
Energieeinsparungsgesetz (EnEG)
Energieeinsparverordnung (EnEV)
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Ziele des GEG

Reduzierung des Energiebedarfs von Gebäuden
Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich
Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität im Gebäudesektor bis 2045

Was regelt das GEG konkret?

Neubauten

Neubauten müssen den energetischen Standard eines "Effizienzhauses 55" (seit 2023 faktisch Standard) erfüllen und Erneuerbare Energien müssen mindestens 65 % des Wärmebedarfs decken (ab 2024 bei Heizungstausch verpflichtend)

Heizungssysteme

Seit 2024 müssen neue Heizungen auf mindestens 65 % erneuerbare Energien basieren (z. B. Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse, Fernwärme). Es gibt Übergangs- und Ausnahmeregelungen bis Mitte der 2030er Jahre.

Bestandsgebäude

Bei größeren Renovierungen gelten energetische Anforderungen (z. B. bei Fenstertausch, Dämmung)
und es besteht eine Austauschpflicht für sehr alte Heizkessel (über 30 Jahre alt, mit Ausnahmen)

Energieausweis

Der Energieausweis ist Pflicht bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden, er gibt Auskunft über die Energieeffizienz des Gebäudes.

Kritik und Diskussionen

Es gibt von verschiedenen Seiten Kritik am GEG und es werden innerhalb der politischen Parteien Diskussionen über diverse Punkte geführt. Knackpunkte sind dabei:
der hohe Investitionsbedarf für Eigentümer, die Unsicherheit durch häufige Änderungen und komplexe Übergangsregelungen und die soziale Ausgewogenheit (z. B. bei Mieterhöhungen nach Sanierung)

Was die Politik vorgibt, welche Lobbyisten ihren Einfluss geltend machen und was Umwelt- und Naturschutzverbände zur Energiepolitik zu sagen haben, wird hier erörtert. Hier werden Positionen und Gegenpositionen ausführlich beschrieben, damit sich jeder sein eigenes Bild über die Energiepolitik in Deutschland machen kann.

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