Nachbarrecht

Das Nachbarrecht beim Hausbau

Das Nachbarrecht ist Teil des Zivilrechtes, aus der Abteilung Sachenrecht.
Es regelt insbesondere die Beeinträchtigung der Eigentumsrechte, die von benachbarten Grundstücken und von Grundstücksgrenzen ausgehen. Die grundsätzlichen gesetzlichen Vorschriften über das Nachbarrecht finden wir im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in den §§ 903 - 924 und im § 1004.


Es gibt allerdings die Einschränkung, die im Einführungsgesetz zum BGB vorgesehen ist, daß für landesrechtliche Vorschriften hinsichtlich des Nachbarrechts Ausnahmeregelungen möglich sind. Dadurch gibt es zusätzliche Regelung des Nachbarrechts in den Nachbarrechtsgesetzen der einzelnen Bundesländer. Das Nachbarrecht ist damit auch teil des Baurechtes.
 

Sie können die für Ihr Bundesland zutreffenden Landesnachbarrechts - Gesetzestexte auf unserer Webseite unter „Gesetze" herunterladen.

Beispiele für nachbarrechtliche Streitfälle : 
  • Bau einer Garage an der Grundstücksgrenze. Das wird im Baurecht eindeutig geregelt.
  • Unzumutbare Beeinträchtigung der Lichtverhältnisse auf dem angrenzenden Grundstück. Der Nachbar kann vom Eigentümer verlangen, dass die Bäume mindestens 2,0 m von der Grundstücksgrenze des Nachbarn entfernt sind. Hier greift das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
  • Zweige des Baumes ragen auf das eigene Grundstück herüber. Abschneiden oder nicht? Das Nachbarrechtsgesetz regelt auch diesen Fall eindeutig. Hier ist vorbeugen besser als heilen, lassen Sie sich in unserer Rubrik Garten über die richtige Baumwahl informieren.
  • Wurzeln sind vom Nachbargrundstück auf das eigene Grundstück eingedrungen. Wird damit mein Eigentum verletzt?
  • Im Herbst weht vom Baum des Nachbarn regelmäßig Laub auf mein Grundstück herüber. Ist das ein Fall fürs Nachbarrecht? Muss der Nachbar das Laub beseitigen?
  • Haus A grenzt direkt an den Garten des Nachbarn B. Der will zum Verputzen der Wand ein Gerüst in dem Garten des Nachbargrundstücks errichten? In Baden-Württemberg gibt es dafür im Rahmen des Nachbarrechts das sogenannte „Hammerschlagsrecht“.
  • Wie Sie aus den Beispielen ersehen können, kann allein durch die Grundstücksbebauung bereits erhebliches Konfliktpotenzial aufgebaut werden. Die Freude oder der Ärger mit dem Eigentum hören nicht an der Grundstücksgrenze auf. Bei Ihrer Grundstückswahl sollten Sie daher auch die Nachbargrundstücke und gegebenenfalls auch die Nachbarn selbst in Augenschein nehmen. Nachbarrecht hin oder her, ein guter Nachbar ist mehr wert, als Recht zu haben.
Ein „Stinkstiefel" als Nachbar kann Ihnen auf Jahre die gute Laune verderben und die Freude am eigenen Haus vermiesen !

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