Badezimmer

Verschönern von Fliesen in Mietwohnungen

Hausbau / Badezimmer:  In vielen Mietwohnungen sind die Fliesen im Bad oder in der Küche wenig ansprechend und oftmals auch bereits sehr alt. Eine Verschönerung mit Farbe oder durch den Ersatz des Fliesenspiegels ist im Mietverhältnis aber nicht ohne Weiteres möglich. Wie können Mieter Fliesen ohne Ärger mit dem Vermieter verschönern?

 

Fliesen überkleben oder folieren

Die Wohnung ist eigentlich genau richtig, doch der Fliesenspiegel im Bad oder in der Küche treffen den eigenen Geschmack überhaupt nicht. Wer zur Miete zieht, kann gerade bei nicht sanierten oder bei vor vielen Jahren renovierten Wohnungen kaum Ansprüche stellen. Dennoch gibt es eine Möglichkeit, alte und vielleicht sogar nicht mehr ganz intakte Fliesen zu verschönern und das, ohne dass der Vermieter ein Mitspracherecht hat. Fliesenfolie ist in vielen Ausführungen erhältlich und lässt sich auch ohne handwerkliches Geschick ganz einfach aufbringen. Wichtig ist dabei, dass der Fliesenspiegel sauber und fettfrei ist. Eine rückstandslose Entfernung bei Auszug ist ohne Beschädigung der Fliesen und damit ohne nachträgliche Probleme möglich. Auch das Überkleben mit Fliesenaufklebern trägt zu Verschönerung bei und ist in Mietwohnungen realisierbar.

Fliesenanstrich nur nach Rücksprache mit dem Vermieter

Ein weiterer Trend zur farblichen Auffrischung und Modernisierung von Fliesen ist Fliesenfarbe. Allerdings sollte man als Mieter hierbei beachten, dass ein Anstrich nicht ohne die ausdrückliche und im besten Fall schriftlich eingeholte Genehmigung des Vermieters erfolgen sollte. Gleiches gilt auch, wenn ein neuer Fliesenspiegel geklebt oder wenn die Bestandsfliesen überklebt werden sollen. Die Rede ist hier nicht von Fliesenaufklebern, sondern von Fliesen, die mit nicht mehr lösbarem Kleber auf den vorhandenen Fliesen aufgebracht werden. Stimmt der Vermieter nicht zu und man verschönert die Fliesen dennoch mit Lack oder einer anderen nicht rückbaubaren Methode, kommt es spätestens beim Auszug zu Ärger und zum Einbehalt der Mietkaution.

Wie viel Individualität in Mietwohnungen möglich ist

Grundsätzlich hat der Mieter das Recht, seine Wohnräume und auch das Bad sowie die Küche nach seinen eigenen Ansprüchen zu gestalten. Lediglich bei "Festeinbauten" und bei einer Veränderung des Zustands der Mietsache kann es problematisch werden. Die im Bad und in der Küche verbauten Fliesen dürfen laut Mietvertrag nicht verändert werden, was im Konkreten heißt, dass Farben und völlig neue Fliesen nicht erlaubt sind. Soll eine farbliche Veränderung und Verschönerung der Fliesen erfolgen, ist das mit Aufklebern und Folie auch in Mietwohnungen möglich. Da kein Kleber benötigt wird, lässt sich der Originalzustand problemlos wieder herstellen.

Insbesondere bei Fliesenfolie für den Boden sollte darauf geachtet werden, dass die Klebefolie dafür geeignet ist, eine hohe Qualität aufweist und somit den hohen Ansprüchen standhalten kann. Soll hier etwas verschönert werden, ist ein Gespräch mit der Hausverwaltung oder mit dem Privatvermieter unbedingt zu empfehlen. Das gilt auch, wenn das Bad komplett umgebaut werden soll und wenn der Mieter beispielsweise neue sanitäre Anlagen installieren möchte.

Fazit:

Die Verschönerung älterer oder einfach nicht gefallender Fliesen ist auch in Mietwohnungen möglich. Heute gibt es verschiedene Methoden, die eine rückstandslose Entfernung bei Auszug ohne Probleme ermöglichen. Fliesenfolie und Fliesenaufkleber, die ebenfalls aus einer wasserabweisenden Folie bestehen und die selbstklebend sind, eignen sich hierfür am besten. Für Mieter ungeeignet sind hingegen Fliesenlacke und die eigenständige, ohne Erlaubnis des Vermieters vorgenommene Fliesen-Neuverlegungen.

Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
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