DAS FENSTER – VIDEO – LEXIKON

Begriffe mit U

Ü-Zeichen

Das Ü-Zeichen (Ü steht für Übereinstimmung) kennzeichnet die Verwendbarkeit eines Bauproduktes in Deutschland. Laut den Landesbauordnungen, im Zusammenhang mit der Bauregelliste des deutschen Institut für Bautechnik, müssen Fenster- und Türelemente in Bezug auf ihre wesentlichen Anforderungen mit dem Ü-Zeichen (= Übereinstimmungs-Zeichen) gekennzeichnet werden. Das Ü-Zeichen ist auf dem Bauprodukt oder auf seiner Verpackung oder, wenn dies nicht möglich ist, auf dem Lieferschein anzubringen.

Wesentliche Anforderungen für Fenster und Fenstertüren sind:
  • der Wärmedurchgangskoeffizient “Uw“ des Fensterelementes (Rahmen und Verglasung)
  • der Gesamtenergiedurchlassgrad “g“ der Verglasung
  • der Fugendurchlasskoeffizient “a“
  • der Schalldämmwert Rw,R (wenn Schallschutz gefordert wird)
Das Ü-Zeichen wird inzwischen weitgehend durch die europaweit gültige CE-Kennzeichnung ersetzt. Offiziell ist das Ü-Zeichen seit dem 15.10.2016 nicht mehr gültig.

Weitere Informationen rund um Fenster und Verglasung finden Sie bei uns auch im

Ratgeber Fenster

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in unserer News-Kategorie Innenausbau, Abschnitt Fenster

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in unserem Ratgeber Hausbau, Abschnitt Innenausbau / Fenster