Der Nachbar ist bei Errichtung einer Mauer anzuhören.
Bauen / Aussenanlagen / Mauer: Wenn Sie auf Ihrem Grundstück eine Mauer als Einfriedung bauen wollen, so gibt es einige Hürden zu überwinden. Bei der Erstellung einer Einfriedung für Ihren Hausbau müssen Sie nämlich hauptsächlich auf das Nachbarrecht achten. Grundsätzlich muss die Einfriedung, egal ob Sie einen Zaun oder eine Mauer bauen oder eine Hecke anpflanzen, so eingerichtet werden, dass der Nachbar nicht mehr als vermeidbar durch die Beschattung belästigt wird.Tipp:
Besprechen Sie die Ausführung in Bezug auf Höhe und Material mit Ihren Nachbarn, wenn Sie eine Mauer bauen wollen. Damit haben Sie schon die wichtigste Hürde genommen. Lassen Sie sich das Einverständnis schriftlich geben. Sofern die Landesbauordnung Ihrem Vorhaben nicht widerspricht, werden Sie dann eine Genehmigung zum Bauen der Mauer vom Bauamt erhalten.