Umzug

Das Halteverbotsschild bei einem Umzug

Die Problematik des Halteverbotsschildes vor dem HausHausbau / Bauplanung:  Jeder von uns ist sicherlich schon mindestens einmal umgezogen. Ob innerhalb derselben Stadt oder in eine andere Stadt, die Problematik bleibt stets die gleiche. Man kann natürlich nicht einfach zum beabsichtigten Zeitpunkt des Umzuges den Möbelwagen vor dem Haus oder der Wohnung parken und dann, solange es eben dauert, den Straßenbereich blockieren. Außerdem kann es passieren, dass am geplanten Bereich vor dem Haus ein Fahrzeug steht und ein Beladen damit nicht möglich oder erschwert wird. Was also ist zu tun? Man muss schon ein Halteverbot beantragen, und zwar bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde.

Was ist eigentlich ein Halteverbot? Ein Halteverbot ist in der Regel ein Bereich, der durch entsprechende Schilder, die von der Gemeinde/Stadt aufgestellt werden, als eine solche Zone gekennzeichnet sind. Diese Schilder sind entweder fest montiert oder mobil gestaltet. Sie bezeichnen eine Zone die entweder gänzlich oder zu bestimmten Zeiten das Halten in diesem Bereich untersagen.

Wer nun also z.B. nach erfolgreichem Hausbau umzieht, muss rechtzeitig bei der zuständigen Behörde der Stadt oder der Gemeinde ein Halteverbotsschild beantragen. Ist die Genehmigung erteilt, braucht man dann natürlich auch die entsprechenden Verkehrsschilder, um den Bereich des Halteverbots für die allgemeinen Verkehrsteilnehmer auch zu markieren. Ohne Genehmigung ist das Einrichten einer Halteverbotszone verboten! Solche Genehmigungen erhält man mit Hilfe von professionellen Unternehmen, die sowohl die Genehmigung als auch das Anmieten der notwendigen Verkehrsschilder erledigen. Man kann sich beispielsweise im Halteverbotszonen - Lexikon von A bis Z alles ansehen, was man bei solchen Halteverbotszonen beachten muss.

Gründe für eine Halteverbotszone

Es gibt natürlich neben dem Umzug noch weitere Gründe, eine Halteverbotszone einzurichten. Da wären zunächst einmal Baustellen, an denen zum ungestörten Arbeiten Halteverbote notwendig sind. Oder auch bei größeren Anlieferungen von Gegenständen, Maschinen oder ähnlichem. Auch für Entrümpelungen von Wohnungen oder Gebäuden sind Halteverbotszonen oft unverzichtbar. Wenn Gebäude zwecks Sanierung mit einem Gerüst versehen werden sollen, sind ebenfalls Halteverbotszonen möglich oder notwendig. Ebenso ist das bei Baumfällarbeiten oder bei der Baumpflege durch öffentliche Bedienstete notwendig.

Generell ist zu der Einrichtung einer Halteverbotszone immer eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, die auch entsprechend begründet sein muss. Es ist sicherlich kein Ausnahmegrund, wenn man seine Geburtstagsfeier mal auf die Straße verlegen will und mit Freunden und Bekannten ein Straßenfest feiern will. Dafür wird man keine Ausnahmegenehmigung von der zuständigen Behörde erhalten.

Rechtzeitige Einholung der Genehmigung

Nicht jede Stadt oder Gemeinde ist so flexibel, dass man heute eine Genehmigung für eine Halteverbotszone beantragt und sie dann auch morgen schon in der Tasche hat. Daher ist es anzuraten, sich frühzeitig um diese Genehmigung zu bemühen. Wie weiter oben schon angesprochen, sind viele professionelle Unternehmen mit dieser Problematik bestens vertraut und besorgen alles rechtzeitig. Dazu gehört auch die rechtzeitige Beschilderung, denn die Beschilderung ist innerhalb der erteilten Genehmigung genau festgelegt. So müssen diese Schilder den Gegebenheiten der sonstigen Beschilderung entsprechen, beispielsweise müssen sie reflektierend sein und den sonstigen üblichen Maßen der Straßenverkehrsschilder entsprechen. In vielen Orten sind Aufstellprotokolle gefordert, die genau die Zeitpunkte der Aufstellung und der Beseitigung dieser Schilder festhalten.

Im Übrigen sind in § 39 der Straßenverkehrsordnung die gesetzliche Grundlage und die Regelungen zu Verkehrszeichen nachzulesen.

Quelle: Tipps24-Netzwerk - HHR
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